29.04.2015 Drucksache 6/557Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. Mai 2015 Bedarfsgerechte Ausbildung sicherstellen - Attraktivität des Polizeiberufs stärken Die Kleine Anfrage 211 vom 5. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Thüringer Polizeigewerkschaften kritisieren, dass die bisher vorgesehenen jährlich 150 Neueinstellungen in den Polizeivollzugsdienst nicht ausreichend seien. Damit könnten nicht einmal die bereits feststehenden Altersabgänge ausgeglichen werden. Problematisch sei zudem, dass die Bewerberzahlen rückläufig seien. Dies führe langfristig zu einem nicht hinnehmbaren Qualitätsverlust. Daher gelte es, die Attraktivität des Polizeiberufs zu stärken, um im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern und dem "Kampf um die besten Köpfe" gut aufgestellt zu sein. Im Koalitionsvertrag heißt es, dass der bei der Polizei vorgesehene Stellenabbaupfad für das Jahr 2015 zunächst ausgesetzt wird, um eine Überprüfung der Polizeistrukturreform vornehmen zu können. Weiterhin müsse der Stellenplan des Landeshaushalts im Ergebnis der Überprüfung an die Organisations- und Dienstpostenpläne angepasst werden. Für die Dauer der Überprüfung der Polizeistrukturreform, während der der Stellenabbaupfad bei der Polizei ausgesetzt werden soll, wird ein Bedarf an jährlichen Neueinstellungen in Höhe der Größenordnung der letzten drei Jahre gesehen, heißt es im Koalitionsvertrag weiter. "Auch wenn ich die Ankündigung des Ministers für Inneres und Kommunales, den Stellenabbau in der Polizei stoppen zu wollen, ausdrücklich begrüße, wird dies nach meinem Dafürhalten nicht ausreichen, die in diesem Bereich vorhandenen Probleme zu lösen." Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bewerbungen für den Polizeivollzugsdienst lagen jeweils in den Jahren 2012, 2013 und 2014 vor (bitte Gliederung nach Polizeianwärter und Polizeikommissaranwärter und Geschlecht)? 2. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber haben jeweils in den Jahren 2012, 2013 und 2014 an dem Eignungs- und Auswahlverfahren teilgenommen (bitte Gliederung nach Polizeianwärter und Polizeikommissaranwärter und Geschlecht)? 3. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber haben das Eignungs- und Auswahlverfahren jeweils in den Jahren 2012, 2013 und 2014 erfolgreich absolviert (bitte Gliederung nach Polizeianwärter und Polizeikommissaranwärter und Geschlecht)? 4. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber wurden jeweils nach dem Sporttest und der Vorstellung beim Polizeiärztlichen Dienst als nicht geeignet eingeschätzt (bitte Gliederung jeweils nach Jahren sowie nach Polizeianwärter und Polizeikommissaranwärter und Geschlecht)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/557 5. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber wurden jeweils in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in den Polizeidienst Thüringens eingestellt (bitte Gliederung nach Polizeianwärter und Polizeikommissaranwärter und Geschlecht)? 6. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der Anzahl und der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber in Hinblick für die kommenden Jahre - auch unter demografischen Gesichtspunkten - ein? 7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Attraktivität des Polizeiberufs zu steigern? 8. Hält die Landesregierung die bisher vorgesehenen 150 Einstellungen jährlich von Anwärtern für den Polizeivollzugsdienst für bedarfsgerecht vor dem Hintergrund, dass nicht alle Anwärter die Ausbildung erfolgreich beenden oder sie abbrechen? 9. Wie hoch prognostiziert die Landesregierung die Altersabgänge im Polizeivollzugsdienst jährlich ab 2015 bis einschließlich 2020? 10. Falls es zutreffend ist, dass in den nächsten Jahren die bereits feststehenden Altersabgänge durch die vorgesehenen Neueinstellungen nicht ausgeglichen werden können, wie kann dann das ausgegebene Ziel eines Stopps beim Stellenabbau erreicht werden? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 28. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zunächst ist voranzustellen, dass in der Ausbildung des Thüringer Polizeivollzugsdienstes zwischen • Polizeimeisteranwärterinnen und Polizeimeisteranwärtern (PMA) – Direktbewerber für den mittleren Polizeivollzugsdienst, • Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärtern (PKA) – Direktbewerber für den gehobenen Polizeivollzugsdienst und • Aufstiegsbeamten – Aufstiegsbewerber aus dem mittleren Polizeivollzugsdienst – unterschieden wird. Die statistische Erfassung der Bewerbungen für das jeweilige Einstellungsjahr erfolgt jedoch ohne Aufschlüsselung der angestrebten Laufbahn im Polizeivollzugsdienst (mittlerer Dienst – mD/gehobener Dienst – gD); es werden die Einstellungsvoraussetzungen und somit die Zulassung zum Eignungsauswahlverfahren (EAV) geprüft. Nachdem Teil I des Eignungsauswahlverfahrens (Rechtschreib-, Leistungs- und Sporttest, Vorstellungsgespräch , Polizeiärztlicher Dienst), der für beide Laufbahngruppen gleich ist, absolviert wurde, entscheidet sich im weiteren Verlauf des Eignungsauswahlverfahrens die Teilnahme der Bewerber für den gehobenen Polizeivollzugsdienst am Testabschnitt II (Assessment Center). Für die Zulassung zu diesem müssen neben laufbahnrechtlichen Voraussetzungen auch definierte Mindeststandards im Testabschnitt I erreicht werden . Die Bewerberzahl schlüsselt sich danach wie folgt auf: Jahr Bewerber mD/gD männlich weiblich 2012 1.679 757 2013 1.459 701 2014 1.378 567 Zu 2.: Hierzu wird auf die nachstehende Übersicht verwiesen. 3 Drucksache 6/557Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Jahr gesamt davon gD männlich weiblich männlich weiblich 2012 851 383 43 20 2013 731 349 42 16 2014 760 303 53 13 Zu 3.: Hierzu wird auf die nachstehende Übersicht verwiesen. Jahr geeignet davon gD männlich weiblich männlich weiblich 2012 205 81 30 18 2013 210 74 34 16 2014 246 94 43 9 Zu 4.: Hierzu wird auf die nachstehende Übersicht verwiesen. Jahr nicht geeignet nach Sporttest nicht geeignet nach Vorstellung beim PÄD männlich weiblich männlich weiblich 2012 293 132 209 95 2013 234 174 206 64 2014 263 137 192 59 Eine Aufschlüsselung zwischen mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst kann an dieser Stelle nicht erfolgen. Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen. Zu 5.: Hierzu wird auf die nachstehende Übersicht verwiesen. Jahr mD gD männlich weiblich männlich weiblich 2012 74 31 15 10 2013 83 22 15 10 2014 72 23 18 7 Zu 6.: Der demografische Wandel im Freistaat stellt auch für die Thüringer Polizei eine Herausforderung dar. Innerhalb der Polizei hat die Nachwuchswerbung daher eine herausragende Bedeutung. Seit dem Jahr 1990, in dem die Geburtenrate in Deutschland einen Höchststand erreicht hatte, ist ein stetiger Abwärtstrend (mit einer Unterbrechung im Jahr 1997) festzustellen. Der Rückgang der Geburtenrate spiegelt sich selbstverständlich auch in der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeivollzugsdienst wider. Diese Entwicklung wurde erkannt und die bisherige Strategie zur Nachwuchsgewinnung anlassbezogen modifiziert umgesetzt. Für die Einstellung im Jahr 2015 wurde beispielsweise der Einsendeschluss für die Bewerbungen um drei Monate verlängert (bis 30.11.2014), was zu einem überproportionalen Anstieg an Bewerbungen führte. Bewerbungen männlich weiblich Bewerbungszeitraum 01.01.2014 - 31.08.2014 444 217 nach Verlängerung des Einsendeschlusses bis 30.11.2014 801 383 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/557 Zu 7.: Die zielgruppenspezifischen Werbemaßnahmen, die Nutzung neuer Medien wie sozialer Netzwerke und die hohe Transparenz in den grundlegenden Einstellungsvoraussetzungen sorgen aktuell dafür, dass geeignete Bewerberinnen und Bewerber vorhanden sind. Dabei ist festzuhalten, dass sich die Attraktivität des Polizeiberufs auf einem ausgesprochen hohen Niveau bewegt. Sie resultiert vordergründig aus einem hochwertig bezahlten Studium mit einem Bachelorabschluss (gD) bzw. einer modularen Ausbildung (mD). Die vielseitigen Verwendungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, die Sicherheit des Arbeitsplatzes und eine grundsätzlich familienfreundliche Unternehmensausrichtung durch verschiedene Arbeitszeitmodelle – besonders zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie – sind weitere positiv wirkende Faktoren. Zu 8.: Zu möglichen Einstellungen der nächsten Jahre können erst nach Abschluss der Evaluierung der Polizeistrukturreform konkrete Aussagen gemacht werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Zu 9.: Die planmäßigen Altersabgänge im Polizeivollzugsdienst stellen sich für den genannten Zeitraum wie folgt dar: Jahr planmäßige Altersabgänge 2015 135 2016 141 2017 137 2018 140 2019 183 2020 164 Zu 10.: Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den bei der Polizei vorgesehenen Abbaupfad für das Jahr 2015 zunächst auszusetzen, um eine Überprüfung der Polizeistrukturreform vornehmen zu können. Erst nach Vorliegen des Ergebnisses der Überprüfung der Polizeistrukturreform können Aussagen über künftige Einstellungszahlen erfolgen. Dr. Poppenhäger Minister Bedarfsgerechte Ausbildung sicherstellen - Attraktivität des Polizeiberufs stärken Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: