17.04.2018 Drucksache 6/5572Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. April 2018 Einstellungstermine für den Thüringer Schuldienst im Jahr 2018 Die Kleine Anfrage 2910 vom 5. März 2018 hat folgenden Wortlaut: In seiner Rede zur Aktuellen Stunde "Unterrichtsausfall an Thüringer Schulen begegnen - Abwandern junger Lehrer in andere Bundesländer stoppen" auf Antrag der Fraktion der CDU (vergleiche Drucksache 6/5321) am 21. Februar 2018 erklärte der Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport Helmut Holter, dass sich die Landesregierung entschieden habe, von den zwei starren Einstellungsterminen im Winter und im Sommer abzurücken und zukünftig unterjährig einzustellen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen wurden aktuell den Schulämtern zur unterjährigen Einstellung zugewiesen, abgesehen von den 13 Stellen, die zum zweiten Schulhalbjahr 2017/2018 nicht besetzt worden sind? 2. Wann erhalten Schulen eine Information, ob sie eine Stelle, die bis zum August 2018 frei wird, schulscharf ausschreiben können? 3. Wann können die ersten Lehramtsanwärter, die im Sommer 2018 fertig werden, mit einer Zusage für eine Stelle im Thüringer Schuldienst rechnen? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 17. April 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mit Stand vom 27. März 2018 wurden den Schulämtern insgesamt 83 Nachbesetzungen freigegeben, deren Stellen unterjährig (das heißt nicht zum 31. Januar beziehungsweise 31. Juli 2018 frei werden). Im Laufe des weiteren Verfahrens kann sich diese Zahl noch erhöhen. Inwieweit die Schulämter diese Einstellungen dann auch tatsächlich unterjährig vornehmen oder zum Beispiel Stellen, die zum 1. Juli frei werden, im "Haupteinstellungsverfahren" zum August mit nachbesetzen, bleibt den Schulämtern freigestellt. Zu 2.: Die Entscheidung, ob eine Einstellung schulscharf oder im Ranglistenverfahren ausgeschrieben wird, trifft das jeweilige Schulamt in Abstimmung mit der Schule. Insofern ist die Schule unmittelbar informiert. Das Schulamt nimmt die Ausschreibung vor, die Schule ist im Besetzungsverfahren beteiligt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5572 Zu 3.: Mit Freigabe der Nachbesetzung einer frei werdenden Stelle kann vom Schulamt mit dem Besetzungsverfahren begonnen werden. In die Besetzung werden alle Bewerber, für die für den Einstellungszeitpunkt eine gültige Bewerbung mit vollständigen Unterlagen (gegebenenfalls auch vorläufige Bescheinigungen) vorliegt, einbezogen. Wenn die Entscheidung auf einen Bewerber gefallen ist, erhält dieser das Angebot. Für Einstellungen ab August (und nur für solche stehen ja zum August fertig werdende Lehramtsanwärter zur Verfügung) können also bereits ab jetzt - sofern das Verfahren abgeschlossen wurde - Verträge geschlossen werden. Gegebenenfalls muss der Vertrag unter den Vorbehalt des tatsächlichen Abschlusses des zweiten Staatsexamens gestellt werden, aber grundsätzlich ist die Besetzung damit erfolgt und auch der Bewerber ist informiert. Das gilt nicht nur für Lehramtsanwärter, die im August fertig werden, sondern für alle Bewerber. Es ist insgesamt damit zu rechnen, dass der Hauptteil der Einstellungsverfahren zum Sommer in den Monaten Mai/Juni in Arbeit sein werden, insbesondere auch deswegen, weil dann die Bewerberzahl höher sein dürfte und die Bewerber vollständigere Unterlagen vorlegen können. Holter Minister Einstellungstermine für den Thüringer Schuldienst im Jahr 2018 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: