17.04.2018 Drucksache 6/5573Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Mai 2018 Aktionen "Ungeziefer" und "Festigung" in der DDR Die Kleine Anfrage 2911 vom 5. März 2018 hat folgenden Wortlaut: Im Artikel "Die DDR nannte sie 'Schädlinge'" von Dr. Jürgen Aretz und Wolfgang Clement (vergleiche Frankfurter Allgemeine vom 1. Februar 2018) wurden als Teil des DDR-Unrechts die Aktion "Ungeziefer" und die Aktion "Festigung" angesprochen. Demnach seien politische Initiativen zur Anerkennung dieses Unrechts "im Sande verlaufen". Nach meiner Kenntnis liegt dem Chef der Staatskanzlei in diesem Zusammenhang eine Bürgeranfrage vor, die jedoch seit mehreren Wochen unbeantwortet bleibt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Initiativen von Thüringer Landesregierungen mit welchem Ergebnis gab es hinsichtlich der Aufarbeitung der Aktionen "Ungeziefer" und "Festigung" seit dem Jahr 1990? 2. Wie bewertet die Landesregierung diese Ergebnisse? 3. Plant die Landesregierung weitere Initiativen zur Anerkennung des Unrechts, aber auch zur materiellen Entschädigung der Opfer und falls ja, welche? 4. Welche Antwortfrist wird seitens der Landesregierung bei Bürgeranfragen angestrebt? 5. Welche Hinderungsgründe lagen und liegen in diesem speziellen Fall vor, die Anfrage zu beantworten? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. April 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Hinsichtlich der Initiativen und Ergebnisse wird verwiesen auf: 1. die Beantwortungen der Kleinen Anfrage 518 in der Drucksache 6/1246 und der Kleinen Anfrage 906 in der Drucksache 6/2185 - korrigierte Fassung - (Antworten zu den Fragen 1 und 2, S. 1 bis 4), 2. den zweiten Bericht der Landesregierung zu ihren Aktivitäten auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED- Diktatur in Thüringen für den Zeitraum März 2016 bis Februar 2017, Drucksache 6/3521, unter Ziff. 4.2.1.7 (S. 24 bis 25) sowie K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5573 3. den dritten Bericht der Landesregierung für den Zeitraum März 2017 bis Februar 2018, Drucksache 6/5385, unter Ziff. 4.1.1.4 (S. 16, letzter Absatz), unter Ziff. 4.2.1.6 (S. 29 f.) sowie unter Ziff. 8 (S. 61, Recht, Soziales, Gesundheit, 5. Unterpunkt). Dass die Aufarbeitung der Zwangsaussiedlungen aus dem Sperrgebiet an der ehemaligen innerdeutschen Grenze durch die Landesregierung fortgesetzt wird, ergibt sich aus den Zielsetzungen unter Ziff. 8 des letztgenannten Berichts. Zu 2.: Hinsichtlich der Bewertungen wird verwiesen auf: 1. die Beantwortungen der Kleinen Anfrage 518 in der Drucksache 6/1246 und der Kleinen Anfrage 906 in der Drucksache 6/2185 - korrigierte Fassung - (Antworten zu den Fragen 1 und 2, S. 1 bis 4), 2. den zweiten Bericht der Landesregierung zu ihren Aktivitäten auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED- Diktatur in Thüringen für den Zeitraum März 2016 bis Februar 2017, Drucksache 6/3521, unter Ziff. 4.2.1.7 (S. 24 bis 25) sowie 3. den dritten Bericht der Landesregierung für den Zeitraum März 2017 bis Februar 2018, Drucksache 6/5385, unter Ziff. 4.1.1.4 (S. 16, letzter Absatz), unter Ziff. 4.2.1.6 (S. 29 f.) sowie unter Ziff. 8 (S. 61, Recht, Soziales, Gesundheit, 5. Unterpunkt). Zu 3.: Hinsichtlich weiterer Initiativen wird verwiesen auf: 1. die Beantwortungen der Kleinen Anfrage 518 in der Drucksache 6/1246 und der Kleinen Anfrage 906 in der Drucksache 6/2185 - korrigierte Fassung - (Antworten zu den Fragen 1 und 2, S. 1 bis 4), 2. den zweiten Bericht der Landesregierung zu ihren Aktivitäten auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED- Diktatur in Thüringen für den Zeitraum März 2016 bis Februar 2017, Drucksache 6/3521, unter Ziff. 4.2.1.7 (S. 24 bis 25) sowie 3. den dritten Bericht der Landesregierung für den Zeitraum März 2017 bis Februar 2018, Drucksache 6/5385, unter Ziff. 4.1.1.4 (S. 16, letzter Absatz), unter Ziff. 4.2.1.6 (S. 29 f.) sowie unter Ziff. 8 (S. 61, Recht, Soziales, Gesundheit, 5. Unterpunkt). Über weitere materielle Entschädigungen kann noch keine abschließende Aussage getroffen werden. Die Landesregierung setzt sich unter Berücksichtigung des Beschlusses des Thüringer Landtags vom 22. Februar 2018 zum Thema "Verwendung von Zuweisungen aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Vermögen)", Drucksache 6/5356, dafür ein, die Anforderungen für den Einsatz der Mittel aus dem PMO-Vermögen zu flexibilisieren, um die Mittel verwenden zu können für - die Modernisierung der im Freistaat existierenden Erinnerungs- und Gedenkorte als Stätten der Bildung, Aufklärung und wissenschaftliche Aufarbeitung als authentische Orte sowie - die Errichtung eines Fonds für soziale Härtefälle und bisher nicht berücksichtigte Gruppen von Opfern des SED-Unrechts. Zu 4.: Soweit keine gesetzlichen Vorgaben für eine Beantwortung von Anfragen bestehen, wird eine abschließende Beantwortung innerhalb von drei Monaten angestrebt. Für Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten ist ein Zeitraum von bis zu einem Monat die Regel. Eine gesetzliche Frist war im hier zugrundeliegenden Fall nicht gegeben. Zu 5.: Im zugrundeliegenden Fall ging die Anfrage per Mail am 2. Februar 2018 in der Staatskanzlei ein. Sie wurde nach der Fertigstellung des dritten Berichts der Landesregierung und der Zuleitung an den Landtag vom zuständigen Referat bearbeitet, da der Bericht auch auf den nachgefragten Sachverhalt eingeht. Eine Zwischennachricht wurde dem Anfragenden am 7. März 2018 übermittelt. Prof. Dr. Hoff Minister Aktionen "Ungeziefer" und "Festigung" in der DDR Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: