15.12.2014 Drucksache 6/56Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Januar 2015 Investitionsstau bei Gemeinde- und Kreisstraßen? Die Kleine Anfrage 41 vom 4. November 2014 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf die Kleine Anfrage 4075 in Drucksache 5/8181 teilt die Landesregierung auf die Fragen 2 und 3, welche Informationen die Landesregierung zum Zustand der Gemeinde- und Kreisstraßen hat und in welchem Umfang bei diesen Straßen nach Kenntnisstand der Landesregierung ein Investitionsstau besteht , mit, dass ihr keine belastbaren Daten vorliegen. Auch die Länge der sich in der Baulast der Thüringer Städte und Gemeinden befindenden Gemeindestraßen ist der Landesregierung nicht bekannt (Antwort zu Frage 1). Daher ergibt sich für den Fragesteller eine Nachfrage. Die Unterhaltung der Gemeinde- und Kreisstraßen ist eine Pflichtaufgabe. Ich frage die Landesregierung: Auf welcher Grundlage wird der Aufwand zur Unterhaltung der Gemeinde- und Kreisstraßen im Rahmen der Ermittlung der Finanzbedarfe zur Bestimmung der Finanzmasse des kommunalen Finanzausgleichs berechnet und wie begründet die Landesregierung das? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 15. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Die Landesregierung legte im Oktober 2012 einen Gesetzentwurf zum Thüringer Gesetz zur Änderung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen vor (Drucksache 5/5062), welcher in seiner Begründung umfangreiche Ausführungen zur Neugestaltung des kommunalen Finanzausgleichs enthält. Hierin wurde u.a. auch dargelegt, welche kommunalen Ausgaben der Aufgabenbereich Straßen/öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) umfasst, welche Daten die Landesregierung als Grundlage zur Ermittlung des Finanzbedarfs im Aufgabenbereich Straßen/ÖPNV ausgewählt hat und wie die Berechnung des Finanzbedarfs erfolgte. Grundlage zur Ermittlung der finanziellen Mindestausstattung als auch der angemessenen Finanzausstattung zur Unterhaltung der Gemeinde- und Kreisstraßen waren demnach die sich aus bestimmten Gliederungsnummern der Jahresrechnungsstatistik des Jahres 2010 ergebenden Zuschussbedarfe in Verbindung mit Parametern zur Fortschreibung in das Jahr 2013 (Verbraucherpreisindex und Verkehrsflächen auf Basis der Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik "Flächen nach Art der tatsächlichen Nutzung nach Kreisen in Thüringen"). Für nähere Einzelheiten wird auf die Seiten 38 ff. und 76 ff. der Drucksache 5/5062 verwiesen. Taubert Ministerin K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums