29.04.2015 Drucksache 6/560Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. Mai 2015 Behördenschließung durch die Hintertür (Teil 2) Die Kleine Anfrage 135 vom 26. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Thüringer Allgemeine (ähnlich die Thüringische Landeszeitung) berichtete am Samstag, dem 24. Januar 2015, in der Weimarer Ausgabe unter der Überschrift "Endgültiger Rückzug des Finanzamtes" darüber, dass am 29. Januar 2015 die letzte Sprechstunde der Servicestelle des Finanzamtes in Weimar stattfinden werde. Obwohl es mit 50 Anfragen pro Sprechtag offenkundig eine große Nachfrage bei der Servicestelle des Finanzamtes nach dieser Dienstleistung gebe, müsse diese die Räumlichkeiten in der Jenaer Straße in Weimar räumen, da diese für die Justiz benötigt würden. Alternative Immobilien im Landeseigentum stünden in Weimar nicht zur Verfügung. Im Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird im Abschnitt zur Verwaltungs- und Funktionalreform ausgeführt, dass sich die Koalition u.a. zum Ziel gesetzt hat, ein Netz von Bürgerservicebüros zu schaffen. Auch wird ganz ausdrücklich darauf abgehoben, dass Grundsatz dieses Reformprozesses die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sei. Beide Vorgaben werden durch das konkrete Handeln des zuständigen Ministeriums ad absurdum geführt. Trotz einer großen Nachfrage nach den vorgehaltenen Dienstleistungen bei Bürgern und Unternehmen soll die Servicestelle ganz offensichtlich geschlossen werden. Es ist davon auszugehen, dass die zuständige Ministerin das Gespräch mit den extern und intern Betroffenen nicht gesucht hat. Vielmehr ergibt sich aus weiteren Pressemeldungen (TLZ v. 28. Januar 2015), dass alternative Räume zur Verfügung stünden. Diese widersprüchlichen Informationen bedürfen einer umfassenden Aufklärung. Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass die Finanzministerin bzw. ein von ihr beauftragter Mitarbeiter der Thüringer Allgemeinen/ Thüringischen Landeszeitung die Information gegeben hat, dass alternative Immobilien im Landeseigentum in Weimar nicht zur Verfügung stehen würden? 2. Falls dies (Frage 1) zutrifft, warum wurde der Presse eine unzutreffende Auskunft erteilt? 3. Falls dies (Frage 1) nicht zutrifft, wie erklärt sich die Landesregierung, dass sie unzutreffend zitiert wird? 4. Gab es nach Amtsantritt der Landesregierung, gerade auch im Lichte der Aussagen zu den Modalitäten einer Verwaltungsreform im Koalitionsvertrag, im Hinblick auf eine Schließung der Servicestelle Weimar des Finanzamtes Jena eine Beteiligung der Bürger, der Stadtverwaltung Weimar, der Vertreter der steu- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Geibert (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/560 erberatenden Berufe, der IHK, der Handwerkskammer oder der Lohnsteuerhilfevereine (bitte einzeln beantworten)? 5. Entspricht die gewählte Vorgehensweise (zu Frage 4) dem, was die Landesregierung unter Dialog mit den Betroffenen versteht? 6. Hat die Landesregierung mit Dritten (Stadt Weimar, IHK, Sparkasse Mittelthüringen, sonstigen Institutionen ) Kontakt aufgenommen, um anderweitig eine Unterbringung der Servicestelle Weimar zu ermöglichen (bitte beantworten nach Datum der Kontaktaufnahme, Gesprächspartner und Gesprächsergebnis)? 7. Welche Kosten verursacht die Vorhaltung der Servicestelle im Monat (bitte untergliedern nach Personalkosten , Raummiete, Raumnebenkosten und Sachmittelaufwand)? 8. Entfallen diese Kosten (Fragen) bei Auflösung der Servicestelle und falls ja, aus welchem Grund (bitte einzeln darstellen)? 9. Auf welchen Betrag beläuft sich die Miete pro Quadratmeter Bürofläche und pro Quadratmeter Nebenfläche für das Finanzamt Jena? Welche weiteren Kosten fallen pro Quadratmeter an? 10. Wie viele Anliegen werden pro Sprechtag in der Servicestelle Weimar gezählt? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Diese Information wurde vom TFM aufgrund einer Presseanfrage zur Verfügung gestellt. Zu 2.: Die erteilte Auskunft ist nicht unzutreffend, sondern basiert auf internen Recherchen. Zu 3.: Entfällt, vergleiche Antwort zu Frage 2 Zu 4.: Nein. Die Entscheidung, die bestehenden Serviceaußenstellen zu schließen, wurde aufgrund einer Organisationsuntersuchung bereits im Oktober 2012 und damit vor dem Amtsantritt der jetzigen Landesregierung getroffen. Als Übergangslösung wurde mit den betroffenen Bürgermeistern bzw. Oberbürgermeistern jeweils die Durchführung von Sprechtagen des zuständigen Finanzamts vereinbart. Zu 5.: Entfällt, vergleiche Antwort zu Frage 4 Zu 6.: Eine entsprechende Kontaktaufnahme erfolgte insoweit wiederholt mit dem Oberbürgermeister der Stadt Weimar, zuletzt mit Staatssekretärsschreiben vom 5. Dezember 2014. Das Anliegen des TFM, geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, konnte seitens der Stadt Weimar aufgrund fehlender Unterbringungsmöglichkeiten nicht unterstützt werden. Zu 7.: Im Zeitraum des Abhaltens der Sprechtage sind monatlich folgende Kosten angefallen: Kostenart Höhe der Kosten in Euro Personalkosten (ohne SGL) 4.539 Raummiete 0 Raumnebenkosten 1.730 Sachmittelaufwand 0 Summe 6.269 3 Drucksache 6/560Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Von Januar bis Oktober 2014 sind dem TFM darüber hinaus Kosten für die Datenleitung in Höhe von insgesamt 5.212 Euro entstanden. Ab November 2014 wurden diese Kosten dem Verwaltungsgericht zugeordnet. Zu 8.: Die Personalkosten entfallen für die Kostenstelle "Servicestelle", fallen jedoch innerhalb des Finanzamtes Jena durch den Einsatz der betreffenden Bediensteten in anderen Bereichen entsprechend an. Die Raumnebenkosten entfallen beim TFM mangels Nutzung von Räumen bzw. vertraglicher Verpflichtungen zur Weiterzahlung. Insgesamt fallen Raumnebenkosten aber auch weiterhin in einem bestimmten Umfang an, da die Räumlichkeiten auch nach Beendigung der Nutzung durch das TFM zum Beispiel im frostfreien Zustand gehalten werden müssen. Zu 9.: Die Mietkosten im Objekt Finanzamt Jena belaufen sich derzeit auf 6,75 Euro pro Quadratmeter im Monat . Die darüber hinaus entstehenden Bewirtschaftungskosten betragen zirka 3,87 Euro pro Quadratmeter im Monat. Zu 10.: Im Durchschnitt wurden während der Sprechzeiten des Finanzamts Jena in Weimar weniger als 50 tatsächliche Serviceanliegen von Bürgern pro Sprechtag bearbeitet. Taubert Ministerin Behördenschließung durch die Hintertür (Teil 2) Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: