20.04.2018 Drucksache 6/5607Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. Mai 2018 Berufsethikunterricht in der Thüringer Polizeiausbildung Die Kleine Anfrage 2794 vom 25. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Gemäß § 19 Abs. 2 und § 35 Abs. 2 der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Prüfung im mittle ren und gehobenen Polizeivollzugsdienst ist Berufsethik als Unterrichtsfach Gegenstand der Ausbildung von Polizeivollzugsbeamten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Unterrichtsstunden Berufsethik sollten während der Polizeiausbildung in Thüringen plangemäß erteilt werden (bitte nach Ausbildung mittlerer/gehobener Dienst einzeln nach Ausbildungsjahr gliedern)? 2. Wie viele Unterrichtsstunden Berufsethik wurden während der Polizeiausbildung in Thüringen tatsäch lich erteilt (bitte nach Ausbildung mittlerer/gehobener Dienst einzeln nach Ausbildungsjahr seit dem Jahr 2014 gliedern)? 3. Wie viele Stellen sind im Stellenplan für das Unterrichtsfach Berufsethik ausgewiesen und wie viele Stel len sind derzeit besetzt? 4. Wurde für die Erteilung des Unterrichtsfaches Berufsethik in der Vergangenheit auf Honorarkräfte zu rückgegriffen (bitte seit dem Jahr 2014 darstellen)? 5. Wie viele Lehrkräfte unterrichten zurzeit das Unterrichtsfach Berufsethik? 6. Welche Inhalte werden im Berufsethikunterricht vermittelt? 7. In welcher Form werden die vermittelten Inhalte während der Ausbildung geprüft? 8. Sind bei den Fragen 1 bis 7 Veränderungen geplant und falls ja, welche? 9. Wie bewertet die Landesregierung den derzeitigen Umfang und Inhalt des Berufsethikunterrichts? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5607 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. April 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der aktuelle Ausbildungsplan für den mittleren Polizeivollzugsdienst sieht für das erste Ausbildungsjahr 37 Unterrichtseinheiten und für das zweite Ausbildungsjahr 18 Unterrichtseinheiten im Fach Berufsethik vor. Im Bachelorstudiengang für den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist die Lehrveranstaltung Berufsethik auf der Grundlage des seit dem 1. Oktober 2017 anzuwendenden Modulhandbuchs im folgenden Umfang Be standteil der Ausbildung: 1. Studienjahr: 26 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) (16 LVS Präsenzstudium/10 LVS Selbststudium) 2. Studienjahr: 238 LVS (140 LVS Präsenzstudium/98 LVS Selbststudium 3. Studienjahr 34 LVS (22 LVS Präsenzstudium/12 LVS Selbststudium) Davon entfallen im zweiten Studienjahr 210 LVS (122 LVS Präsenzstudium/88 LVS Selbststudium) und im dritten Studienjahr 24 LVS (16 LVS Präsenzstudium/8 LVS Selbststudium) auf Wahlpflichtangebote. Zu 2.: Die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden sind den nachstehenden Aufstellungen zu entnehmen: Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst Ausbildungszeitraum* Ausbildungsabschnitt Unterrichtseinheiten pro Klasse Unterrichtseinheiten gesamt 2014/2015 1. Ausbildungsjahr (4 Klassen) 34 136 2. Ausbildungsjahr (4 Klassen) 18 72 2015/2016 1. Ausbildungsjahr (5 Klassen) 35 175 2. Ausbildungsjahr (4 Klassen) 19 76 2016/2017 1. Ausbildungsjahr (5 Klassen) 24 120 2. Ausbildungsjahr (5 Klassen) 13 65 2017/2018 1. Ausbildungsjahr (8 Klassen) 16 128 (bis 31.03.2018) 2. Ausbildungsjahr (4 Klassen) 8 32 Ausbildung im gehobenen Polizeivollzugsdienst Ausbildungszeitraum* Ausbildungsabschnitt Unterrichtseinheiten pro Klasse Unterrichtseinheiten gesamt 2014/2015 1. Studienjahr (einzügig) 18 18 2. Studienjahr Kurs 1 Kurs 2 (mit Wahlpflicht modul "Grundlagen ethi schen Handelns") 4 99 103 3. Studienjahr Kurs 1 Kurs 2 2015/2016 1. Studienjahr (einzügig) 18 18 3 Drucksache 6/5607Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Ausbildungszeitraum* Ausbildungsabschnitt Unterrichtseinheiten pro Klasse Unterrichtseinheiten gesamt 2. Studienjahr Kurs 1 (mit Wahlpflicht modul "Grundlagen ethi schen Handelns") Kurs 2 (mit Basismo dul für die Aufstiegsbe amten) 114 12 126 3. Studienjahr Kurs 1 Kurs 2 2016/2017 1. Studienjahr (einzügig) 18 18 2. Studienjahr Kurs 1 (mit Wahlpflicht modul "Sprache und Kommunikation") Kurs 2 (mit Basismodul für die Aufstiegsbeamten und Wahlpflichtmodul "Grundlagen ethischen Handelns") 20 105 125 3. Studienjahr Kurs 1 (mit Wahlpflicht modul "Schutzpolizei) Kurs 2 (mit Wahlpflicht modul "Kriminalpolizei) 15 16 31 2017/2018 1. Studienjahr (einzügig) 16 16 (bis 31.03.2018) 2. Studienjahr Kurs 1 Kurs 2 (Basismodul für die Aufstiegsbeamten) Das Wahlpflichtmodul "Grundlagen ethischen Handelns" steht noch aus. 4 4 3. Studienjahr Kurs 1 Kurs 2 Die Wahlpflichtmodule "Schutzpolizei" und "Kri minalpolizei" mit Ethik Anteilen stehen noch aus. * Das Ausbildungs und Studienjahr umfasst jeweils den Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. September des folgenden Kalenderjahrs. Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlpflichtmodule mit hohem Ethikanteil jeweils zum Ende der Stu dienjahre stattfinden und folglich im Jahr 2018 noch ausstehen. Zu 3.: Die allgemeine Grundlage für den berufsethischen Unterricht in den polizeilichen Vorbereitungsdiensten bil den entsprechende Vereinbarungen mit der katholischen und evangelischen Kirche (ThürStAnz Nr. 27/1995, S. 1027, 1028). Darauf basierend wird der berufsethische Unterricht durch die Landespolizeipfarrer sowie durch Lehrbe auftragte auf Honorarbasis, die von den Landeskirchen vorgeschlagen werden, durchgeführt. Gesonderte Planstellen oder Stellen sind dementsprechend im Stellenplan nicht ausgewiesen. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5607 Zu 4.: Im Bachelorstudiengang für den gehobenen Polizeivollzugsdienst wurde seit dem Jahr 2014 für 17 berufs ethische Lehrkomplexe von unterschiedlicher Dauer ein Lehrbeauftragter auf Honorarbasis verpflichtet. Zu 5.: In der Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst erfolgt die Unterrichtung im Fach Berufsethik durch die Landespolizeipfarrer der evangelischen und katholischen Kirche. Für den Bachelorstudiengang im geho benen Polizeivollzugsdienst wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 6.: Der aktuelle Ausbildungsplan für den mittleren Polizeivollzugsdienst umfasst folgende berufsethische Inhalte: • Ethik polizeilichen Handelns - Ethik und Moral - philosophiegeschichtliche Reflexionen Berufsethik und Moral in der Polizei Europäischer Kodex in der Polizeiethik • Polizeiberuf und Verantwortung Polizist: zwischen Beruf und Berufung Führungsarbeit in der Polizei Motivation und Leistung Polizei in der Öffentlichkeit Umgang mit sozialen Medien • Frauen und Männer in der Polizei - Berufsethische Reflexion zur Gender-Diskussion (Gender Identity, Gender Rolle, Gender Mainstre aming, Gleichstellungscontrolling) Polizeidienst und Familie • Ängste von Polizeibeamten Umgang mit verschiedenen Gefährdungen im polizeilichen Dienst Schusswaffengebrauch aus ethischer Sicht PostShootingTrauma Gewalt gegen Polizeibeamte Angebote der EinsatzNachsorge • Polizeiliche Gewaltanwendung Schusswaffengebrauch Problemlagen während gewalttätiger Demonstrationen - Prävention, Deeskalation und Konfliktmanagement • Umgang mit Leid, Sterben und Tod im Dienstalltag Betreuung Schwerverletzter, Sterbender und Angehöriger Überbringung Todesnachricht und Trauerbegleitung Amok und Suizid Notfallseelsorge und Krisenintervention Verarbeitung von Belastungserfahrungen • Umgang mit Menschen mit Behinderung Sensibilisierung Darstellung rechtlicher Grundlagen polizeilichen Handelns Erkennen und Verstehen der Notwendigkeit werturteilsfreier Handlungsweisen Erfahrungsaustausch mit Experten Sammlung praktischer Erfahrungswerte im persönlichen Umgang • Gerechtigkeit und Resozialisierung Besuch einer Justizvollzugsanstalt Wirkung von Strafe 5 Drucksache 6/5607Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Im Bachelorstudiengang für den gehobenen Polizeivollzugsdienst sind auf der Grundlage des aktuellen Mo dulhandbuchs folgende Inhalte Bestandteil des berufsethischen Unterrichts: • Grundlagen der Polizeiarbeit Rolle und Selbstverständnis des Polizeibeamten Einführung in die Berufsethik Menschenwürde Individuum und Gesellschaft • Wissenschaftliche Methodik Theoretische Grundlagen rationaler Argumentation Ethische Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens Logischsemantische Propädeutik • Basismodul Grundlagen der Sozial und Führungswissenschaften Wiederholung berufsethischer Schwerpunkte für Aufstiegsbeamte • Polizei und Globalisierung Polizei in der multiethnischen Gesellschaft Die geistigen Grundlagen Europas Wahlpflichtbereich: • Sprache und Kommunikation Grundlagen der Sprachwissenschaft Sprachgebrauch/ethik Argumentationslehre • Grundlagen ethischen Handelns Grundbegriffe der Ethik Theoriekonzepte philosophischer Ethik Methodologie wissenschaftlichen Arbeitens Führungskompetenz und Ethik Ethische Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union Grundprobleme des Wertdenkens: Wertepluralismus und Werterelativismus Grundbegriffe der angewandten Ethik Ethische Grundlagen polizeilichen Handelns - Methodisch geleitete Reflexion anhand konkreter Fallszenarien Gesprächskultur für kollektive Fallbesprechung Überprüfung von Ansprüchen ethischer Theoriebildung durch Beispiele aus dem Bereich polizeilicher Einsatzlagen Grenzsituationen polizeilichen Handelns • Schutzpolizei Verkehrsunfallaufnahme Notfallseelsorge • Schutzpolizei - Psychosomatische Risiken des Polizeiberufs Persönliche Krisen im Beruf • Kriminalpolizei - Psychosomatische Risiken des Polizeiberufs Persönliche Krisen im Beruf Zu 7.: In der Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst wird das Fach Berufsethik keiner Leistungsbewertung unterzogen. Die innerhalb der abgeschlossenen Module im Bachelorstudiengang für den gehobenen Poli zeivollzugsdient vermittelten berufsethischen Inhalte können Bestandteil der entsprechenden Modulprüfun gen (Klausur, mündliche Prüfung, Hausarbeit, mediengestützte Präsentation) sein. Zu 8.: Zu den grundlegenden Vereinbarungen mit der katholischen und evangelischen Kirche sind aktuell keine Veränderungen vorgesehen. 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5607 Die Bildungseinrichtungen der Polizei haben mit den Landespolizeipfarrern der evangelischen und katholi schen Kirche vereinbart, für den berufsethischen Unterricht sowohl in der Ausbildung des mittleren als auch des gehobenen Polizeivollzugsdienstes eine gemeinsame Konzeption zu erarbeiten. Das Ergebnis wird für Juni dieses Jahres erwartet. Die Landespolizeipfarrer haben zudem zugesagt, zur Verbesserung der Lehr situation für den berufsethischen Unterricht weitere nebenamtliche Referenten zu gewinnen. Darüber hinaus werden im Zuge der Vorbereitung der Fusion des Bildungszentrums der Thüringer Poli zei und des Fachbereichs Polizei der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung die beiden Bil dungseinrichtungen gegenwärtig einer Organisationsüberprüfung unterzogen. Inwieweit sich hieraus Aus wirkungen auf die strukturelle Gestaltung des berufsethischen Unterrichts ergeben, bleibt zunächst dem Ergebnis der Prüfung vorbehalten. Zu 9.: Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Maier Minister Berufsethikunterricht in der Thüringer Polizeiausbildung Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: