30.04.2015 Drucksache 6/561Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Mai 2015 Kosten Untersuchungsausschuss 5/1 im Bereich des ehemaligen Thüringer Innenministeriums Die Kleine Anfrage 170 vom 13. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Taten des NSU, die sich am und nach dem 4. November 2011 offenbarten, waren für viele Menschen in Thüringen und in der gesamten Bundesrepublik ein Schock. Mit tiefer Trauer mussten wir zur Kenntnis nehmen, welche menschenverachtenden, abscheulichen Taten durch Thüringer Rechtsextreme verübt wur den. Um dies umfassend aufzuklären wurde ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der Fehlverhalten Thüringer Sicherheitsbehörden untersucht hat. Hierbei wurden sowohl personelle als auch finanziell große Res sourcen benötigt. Bereits zur Vorstellung des Abschlussberichts wurde durch alle Parteien signalisiert, dass man auch in der neuen Legislatur diese notwendige Arbeit fortsetzen muss. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Personalkosten sind im Bereich des ehemaligen Thüringer Innenministeriums durch den Un tersuchungsausschuss 5/1 entstanden (bitte aufschlüsseln nach Neueinstellun gen, Versetzungen, Überstunden)? 2. Welche Materialkosten sind im Bereich des ehemaligen Thüringer Innenministeriums entstanden (An schaffung/Mietung von Kopierern, Mietkosten, Papierkosten)? 3. Welche Betriebskosten sind im ehemaligen Thüringer Innenministerium entstanden? 4. Welche Transportkosten sind im Bereich des ehemaligen Thüringer Innenministeriums entstan den? 5. Sind darüber hinaus im Bereich des ehemaligen Thüringer Innenministeriums Kosten durch den Unter suchungsausschuss 5/1 entstanden? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. April 2015 wie folgt beantwortet: Im Zuge der Aufklärung, Ermittlung und Aufarbeitung des "NSUKomplexes" nach den Ereignissen in Ei senach am 4. November 2011 wurden im Geschäftsbereich des damaligen Thüringer Innenministeriums Akten, Unterlagen und Dateien mit einem thematischen Bezug zum Rechtsextremismus recherchiert und gesichtet. Die hierbei erhobenen Schriftstücke und elektronischen Datensätze wurden auf der Grundlage K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/561 konkreter Beweisbeschlüsse und Amtshilfeersuchen sowie der entsprechenden gesetzlichen Regelungen etwa der Strafprozessordnung, dem Thüringer Untersuchungsausschussgesetz sowie den Vorschriften über die Amtshilfe an den Generalbundesanwalt bzw. das Bundeskriminalamt, die eingesetzten Parla mentarischen Untersuchungsausschüsse auf Bundes und auf Länderebene sowie an weitere Experten und Untersuchungskommissionen z. B. "SchäferKommission" sowie BundLänderKommission "Rechts terrorismus" übersandt. So wurden allein dem Untersuchungsausschuss 5/1 des Thüringer Landtags aus dem Geschäftsbereich des damaligen Thüringer Innenministeriums im Rahmen von ca. 90 Aktenüberga ben etwa 4.350 Ordner mit nahezu 1.000.000 Blatt Papier übergeben. Aufgrund der großen Eilbedürftigkeit, mit der die einzelnen Beweiserhebungsbeschlüsse und Amtshilfeer suchen der o.g. Strafverfolgungsorgane, Ausschüsse und Kommissionen zu bearbeiten waren und wegen der großen Menge der zu übergebenden Akten war eine gesonderte statistisch exakte Erfassung der Auf wendungen und deren trennscharfe Zuordnung zur jeweiligen Aufklärungstätigkeit der o. g. Aufklärungsor gane nicht möglich. Hinzu kam, dass sich einzelne Beweiserhebungsanträge und Amtshilfeersuchen teil weise thematisch überschnitten haben. Zu 1.: Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss 5/1 wurden durch Angestellte und Bedienstete des eigenen Hauses oder des Geschäftsbereichs erbracht. Statistiken hinsichtlich des Perso nalaufwands wurden nicht geführt. Zu 2.: Im Geschäftsbereich des damaligen Innenministeriums entstanden Materialkosten in Höhe von ca. 218.637,56 Euro. Die zum Zweck der Aktenrecherche, erhebung und vervielfältigung beschaffte Hard und Software wird weiterhin für die Erfüllung anderer Aufgaben im Geschäftsbereich genutzt. Im Übrigen wird auf die Vor bemerkungen verwiesen. Zu 3.: Eine gesonderte Erfassung und Abrechnung erfolgte nicht. Die Abrechnung der Betriebskosten des ehema ligen Thüringer Innenministeriums erfolgt generell für den gesamten Geschäftsbetrieb. Zu 4.: Im Geschäftsbereich des ehemaligen Thüringer Innenministeriums sind Transportkosten in Höhe von 3.197,62 Euro entstanden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 5.: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister