20.04.2018 Drucksache 6/5611Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Mai 2018 Häusliche Gewalt in Thüringen 2017 Die Kleine Anfrage 2907 vom 1. März 2018 hat folgenden Wortlaut: Bezug nehmend auf meine Kleine Anfrage 1837 (vergleiche Antwort der Landesregierung in der Drucksa che 6/3717) frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Fälle von häuslicher Gewalt ereigneten sich im Jahr 2017 in Thüringen (bitte nach Zuständig keitsbereichen der Landespolizeiinspektionen gliedern)? 2. Wie viele Straftaten wurden im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt aufgenommen (bitte aufgliedern nach Straftatbeständen)? 3. Wie bewertet die Landesregierung diese Fallzahlen? 4. In wie vielen Fällen wurden im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt Platzverweise, Wohnungsverwei se, Gewahrsamnahmen zur Gefahrenabwehr und vorläufige Festnahmen ausgesprochen beziehungs weise vorgenommen? 5. Wie viele Beratungen führten die Interventionsstellen im Jahr 2017 durch? 6. Wie viele Vermittlungen durch die Interventionsstellen erfolgten im Jahr 2017 an Einrichtungen, Institu tionen und Beratungsstellen zum Opferschutz? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. April 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Jahr 2017 ereigneten sich in Thüringen 2.887 Fälle häuslicher Gewalt, die polizeibekannt wurden. Nach Landespolizeiinspektionen gliedern sich diese wie folgt: Erfurt: 624 Gera: 270 Gotha: 408 Jena: 287 Nordhausen: 543 Saalfeld: 474 Suhl: 281 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5611 Zu 2.: Statistischen Angaben dazu, wie viele Ermittlungsverfahren bei den Thüringer Staatsanwaltschaften im Zu sammenhang mit häuslicher Gewalt im Jahr 2017 neu registriert wurden, liegen noch nicht vor. Das wird voraussichtlich erst im Laufe der ersten Jahreshälfte 2018 der Fall sein. Die betreffenden statistischen Er hebungen werden jedoch nicht nach Straftatbeständen aufgegliedert sein. Im Zusammenhang mit Gewalt in engen sozialen Beziehungen weist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) unter den Erfassungskriterien "Erfasste Fälle Opfer ab 18 Jahre mit OpferTatverdächtigenBeziehung 'Partnerschaften'" für das Jahr 2017 folgende Daten aus: Straftaten gegen das Leben 12 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 97 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 3.950 Gewaltkriminalität 467 (Anmerkung: Dopplungen möglich aufgrund der statistischen Erfassung) Zu 3.: Die der Polizei bekannt gewordenen Fälle häuslicher Gewalt bewegen sich weiterhin auf einem zahlenmä ßig hohen Niveau. Ob sich im Vergleich zum Vorjahr der Rückgang registrierter Vorfälle um 483 verstetigt oder eine statistische Einmalerscheinung vorliegt, wird zu beobachten sein. Für die Landesregierung ge hört zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in besonderem Maße ein unmissverständliches Einschreiten bei der Gefahrenabwehr, die zügige Einleitung von Ermittlungen im Strafverfahren und die Weiterführung indi vidueller Maßnahmen des Opferschutzes und der Opferhilfe. Zu 4.: Im Jahr 2017 wurden 361 Platzverweise, 480 Wohnungsverweisungen und 120 Gewahrsamnahmen zur Gefahrenabwehr sowie 26 vorläufige Festnahmen bei häuslicher Gewalt erforderlich. Zu 5. und 6.: Angaben entsprechend der Fragestellungen liegen für das Jahr 2017 erst ab Juli 2018 vor. Eine Beantwor tung zum jetzigen Zeitpunkt ist deshalb nicht möglich. Maier Minister Häusliche Gewalt in Thüringen 2017 Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5. und 6.: