30.04.2015 Drucksache 6/562Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Mai 2015 Sprühschmierereien ("Graffiti") Die Kleine Anfrage 209 vom 10. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Häufig ist zu lesen und zu hören, dass es durch Sprühschmierereien ("Graffiti") zu erheblichen Sachbeschädigungen an privatem und öffentlichem Eigentum kommt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche (wo und wie viele) durch "Graffiti" verursachten Sachbeschädigungen sind der Landesregierung für das Jahr 2014 und bislang für 2015 in Thüringen bekannt geworden? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden in den Jahren 2014 und bisher in 2015 eingeleitet, wann und wie abgeschlossen und wie viele Tatverdächtige wurden wegen derartiger Sachbeschädigungen festgenommen und/oder verurteilt? 3. Hatten derartige Delikte einen politischen Hintergrund? Wenn ja, wie viele der Delikte hatten einen "linken", wie viele einen "rechten" Hintergrund? Wegen welcher Straftaten, außer Sachbeschädigung, wurde noch ermittelt, angeklagt und/oder verurteilt? 4. Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Landesregierung bei derartigen Straftaten in den Jahren 2014 und bisher in 2015 in Thüringen insgesamt? 5. Welcher Anteil davon entfiel auf Schäden an Sachen, die im Eigentum der öffentlichen Hand, wie viele auf Sachen, die in Privateigentum stehen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. April 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Für die Beantwortung der Fragen wird die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) sowie die Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) als Grundlage verwendet. Bei der PKS handelt es sich um eine Ausgangsstatistik , sodass die angegebenen Zahlen nicht mit den tatsächlich im Jahr 2014 eingeleiteten Ermittlungsverfahren übereinstimmen müssen. Im Weiteren handelt es sich bei der PKS um eine Jahresstatistik. Für das Jahr 2015 liegen noch keine abgeschlossenen statistischen Erhebungen vor. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/562 Zu 1.: Im Freistaat Thüringen wurden im Jahr 2014 in der PKS insgesamt 2.933 Fälle von Sachbeschädigungen durch Graffiti erfasst. Davon entfallen auf die Landespolizeiinspektionsbereiche Erfurt 697, Gera 324, Gotha 158, Jena 455, Nordhausen 98, Saalfeld 206, Suhl 198 sowie zwölf Sachbeschädigungen durch Graffiti, die im Bereich der Autobahnpolizeiinspektion (API) registriert wurden. Darüber hinaus wurden 785 Sachbeschädigungen durch Graffiti von der Bundespolizei erfasst. Zu 2.: Zur Anzahl der eingeleiteten und abgeschlossenen Ermittlungsverfahren liegen keine statistischen Erhebungen vor. Strafrechtlich unterfallen "Graffiti" keinem speziellen Tatbestand, sondern werden zusammen mit anderen Straftaten der Sachbeschädigung erfasst. Zu der Anzahl der Tatverdächtigen, Festgenommenen und/oder Verurteilten werden statistisch keine Daten erhoben. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 3.: Im Jahr 2014 wurden in Thüringen 134 Delikte im Zusammenhang mit Graffiti festgestellt, die der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugerechnet wurden. 58 Fälle wurden im Phänomenbereich PMK links und 60 Fälle im Phänomenbereich PMK rechts registriert. In 16 Fällen war keine Zuordnung zu den Phänomenbereichen PMK rechts , links oder Politisch motivierte Ausländerkriminalität möglich, so dass sie als Fälle der PMK Sonstige/Nicht zuzuordnen erfasst wurden. Bei den Delikten handelt es sich um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a Strafgesetzbuch [StGB]), Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und Gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB). In 14 Fällen wurden Tatverdächtige ermittelt. Im Weiteren wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. Zu 4.: Zur Schadenshöhe werden keine gesonderten statistischen Erhebungen geführt. Zu 5.: Bei der statistischen Erfassung wird unterschieden in Sachbeschädigungen durch Graffiti und Gemeinschädliche Sachbeschädigung durch Graffiti. Von den insgesamt 2.933 Sachbeschädigungen durch Graffiti im Jahr 2014 sind 106 Gemeinschädliche Sachbeschädigungen erfasst. Darüber hinaus liegen statistisch erhobene Daten nicht vor. Dr. Poppenhäger Minister