24.04.2018 Drucksache 6/5625Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Mai 2018 Integration von Flüchtlingen im Ilm-Kreis - Teil VI: Kosten Die Kleine Anfrage 2904 vom 23. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: Wie die Thüringer Allgemeine vor einem Jahr berichtete, sei zum 1. Januar 2017 eine hauptamtliche Integrationsbeauftragte für den Ilm-Kreis eingestellt worden, die als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Flüchtlingen sowie Haupt- und Ehrenamtlichen im Landkreis fungieren solle. Zu den wesentlichen Aufgaben der Integrationsbeauftragten zählten - laut Homepage des Ilm-Kreises - eine Bestandsaufnahme und Analyse lokaler Strukturen zur Flüchtlingsintegration, der Aufbau, die Pflege und Intensivierung verbindlicher Integrationsstrukturen mit regionalen Akteuren, die Intensivierung regionaler Netzwerkarbeit, die Koordination der Ehrenamtsstrukturen, die Mitwirkung bei der Erstellung eines kommunalen Integrationskonzepts und die Mitwirkung bei regionaler Öffentlichkeitsarbeit. Wie die Landrätin für den Ilm-Kreis zur Einstellung der Integrationsbeauftragten ausführte, sei die "Förderung der Willkommenskultur", ohne die es in den nächsten Jahren - Stichwort Fachkräftemangel - nicht gehen würde, ihr besonders wichtig. Sie sagte: "Viele der zu uns kommenden Flüchtlinge wollen arbeiten - und das auch in Handwerksberufen wie Bäcker oder im verarbeitenden Gewerbe, das wird für uns in Zukunft ganz wichtig." Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Aufwendungen des Ilm-Kreises bezüglich der Übernahme der Miet- und Nebenkosten sowie Ausstattungskosten der Wohnungen der Migranten und/ oder Flüchtlinge im Ilm-Kreis (gewesen) (bitte nach Ort, Jahr ab 2013, durchschnittlichen Kosten pro Person , Kosten pro Position [Miet-, Neben-, Ausstattungskosten] und Kosten insgesamt aufschlüsseln)? Wie hoch ist der prozentuale oder absolute Anteil, den der Ilm-Kreis vom Freistaat Thüringen und/oder dem Bund für diese verauslagten Kosten zurückerhält (bitte nach Jahr ab 2013 und Geldgeber aufschlüsseln)? 2. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Aufwendungen des Ilm-Kreises bezüglich der Übernahme der Miet-, Neben-, Betreuungs- und Ausstattungskosten der Asylunterkünfte/Gemeinschaftsunterkünfte für die Migranten und/oder Flüchtlinge im Ilm-Kreis (gewesen) (bitte nach Ort, Jahr ab 2013, durchschnittlichen Kosten pro Person, Kosten pro Position [Miet-, Neben-, Betreuungs-, Ausstattungskosten ] und Kosten insgesamt aufschlüsseln)? Wie hoch ist der prozentuale oder absolute Anteil, den der Ilm-Kreis vom Freistaat Thüringen und/oder dem Bund für diese verauslagten Kosten zurückerhält (bitte nach Jahr ab 2013 und Geldgeber aufschlüsseln)? 3. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Aufwendungen für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Ilm-Kreis in den jeweiligen Betreuungseinrichtungen (gewesen) (bitte nach Ort, Jahr ab 2013, durchschnittlichen Kosten pro Person, Kosten pro Position [Miet-, Neben-, Betreuungs -, Ausstattungs-, Personalkosten] und Kosten insgesamt aufschlüsseln)? Wie hoch ist der pro- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5625 zentuale oder absolute Anteil, den der Ilm-Kreis vom Freistaat Thüringen und/oder dem Bund für diese verauslagten Kosten zurückerhält (bitte nach Jahr ab 2013 und Geldgeber aufschlüsseln)? 4. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten des Ilm-Kreises zur Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Migranten und/oder Flüchtlinge im Ilm-Kreis gesamt (gewesen) (bitte nach Ort, Jahr ab 2013, durchschnittlichen Kosten pro Person und Kosten insgesamt aufschlüsseln)? Wie hoch ist der prozentuale oder absolute Anteil, den der Ilm-Kreis vom Freistaat Thüringen und/oder dem Bund für diese verauslagten Kosten zurückerhält (bitte nach Jahr ab 2013 und Geldgeber aufschlüsseln)? 5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten für die Betreuung von Kindern aus Migranten - und/oder Flüchtlingsfamilien in Kindertagesstätten beziehungsweise Schulen im Ilm-Kreis (gewesen ) (bitte nach Ort, Jahr ab 2013, Einrichtung, durchschnittlichen Kosten pro Kind und Kosten insgesamt aufschlüsseln)? Wie hoch ist der prozentuale oder absolute Anteil, den der Ilm-Kreis vom Freistaat Thüringen und/oder dem Bund für diese verauslagten Kosten zurückerhält? 6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten für Schulungs-, Bildungs- und Integrationsmaßnahmen für Migranten und/oder Flüchtlinge im Ilm-Kreis (gewesen) (bitte nach Ort, Jahr ab 2013, Maßnahme, Kosten pro Person und Kosten insgesamt aufschlüsseln)? Wie hoch ist der prozentuale oder absolute Anteil, den der Ilm-Kreis vom Freistaat Thüringen und/oder dem Bund für diese verauslagten Kosten zurückerhält (bitte nach Jahr ab 2013 und Geldgeber aufschlüsseln)? 7. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten zur medizinischen Betreuung sowie die Behandlungskosten der Migranten und/oder Flüchtlinge im Ilm-Kreis (gewesen) (bitte nach Ort, Jahr ab 2013, durchschnittlichen Kosten pro Person und Kosten insgesamt aufschlüsseln)? Wie hoch ist der prozentuale oder absolute Anteil, den der Ilm-Kreis vom Freistaat Thüringen und/oder dem Bund für diese verauslagten Kosten zurückerhält? 8. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten zur Betreuung der Migranten und/oder Asylanten gemäß Asylbewerberleistungsgesetz im Ilm-Kreis (gewesen) (bitte nach Ort, Jahr ab 2013, durchschnittlichen Kosten pro Person und Kosten insgesamt aufschlüsseln)? Wie hoch ist der prozentuale oder absolute Anteil, den der Ilm-Kreis vom Freistaat Thüringen und/oder dem Bund für diese verauslagten Kosten zurückerhält (bitte nach Jahr ab 2013 und Geldgeber aufschlüsseln)? 9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Aufwendungen für Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz 4) der Migranten und/oder Asylanten im Ilm-Kreis (gewesen) (bitte nach Ort, Jahr ab 2013, durchschnittlichen Kosten pro Person und Kosten insgesamt aufschlüsseln)? Wie hoch ist der prozentuale oder absolute Anteil, den der Ilm-Kreis vom Freistaat Thüringen und/oder dem Bund für diese verauslagten Kosten zurückerhält (bitte nach Jahr ab 2013 und Geldgeber aufschlüsseln)? 10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten für Personal zur Betreuung der Migranten und/oder Asylanten im Ilm-Kreis, zum Beispiel Integrationsbeauftragte, Sozialarbeiter et cetera (gewesen ) (bitte nach Ort, Jahr ab 2013, durchschnittlichen Kosten pro Person und Berufsgruppe sowie Kosten insgesamt aufschlüsseln)? Wie hoch ist der prozentuale oder absolute Anteil, den der Ilm-Kreis vom Freistaat Thüringen und/oder dem Bund für diese verauslagten Kosten zurückerhält (bitte nach Jahr ab 2013 und Geldgeber aufschlüsseln)? 11. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit zur Integration der Migranten und/oder Asylanten im Ilm-Kreis (gewesen) (bitte nach Ort, Jahr ab 2013, Kampagne/ Maßnahme und Kosten insgesamt aufschlüsseln)? Wie hoch ist der prozentuale oder absolute Anteil, den der Ilm-Kreis vom Freistaat Thüringen und/oder dem Bund für diese verauslagten Kosten zurückerhält (bitte nach Jahr ab 2013 und Geldgeber aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. April 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die finanziellen Aufwendungen des Ilm-Kreises zu den Unterbringungskosten im Flüchtlingsbereich waren Gegenstand der Kleinen Anfragen 94 (Drucksache 6/426), 437 (Drucksache 6/1166) und 1773 (Drucksache 6/3516). Auf die Antwort der Landesregierung wird verwiesen. Weitergehende statistische Angaben liegen nicht vor. 3 Drucksache 6/5625Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Das Jugendamt des Ilm-Kreises zahlt für die Unterbringung gemäß § 42 SGB VIII ein durchschnittliches Entgelt von 147 Euro pro Tag und pro unbegleitetem minderjährigen Ausländer (UMA), für die Unterbringung gemäß § 34 SGB VIII ein durchschnittliches Entgelt in Höhe von 122 Euro pro Tag und pro UMA und für die Unterbringung gemäß § 41 SGB VIII ein Entgelt in Höhe von durchschnittlich von 118 Euro pro Tag und pro UMA. Nach §§ 89d, 89f SGB VIII werden dem Jugendamt die aufgewendeten Kosten vom Land erstattet, soweit die Erfüllung der Aufgaben den Vorschriften des SGB VIII entspricht. Entsprechend Nummer 6, 5. Absatz der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 24. September 2015 zahlt der Bund an die Länder als Entlastungspauschale für UMA jährlich 350 Millionen Euro über ihren Umsatzsteueranteil. Thüringen erhält hiervon neun Millionen Euro. Zu 4.: Der Ilm-Kreis hat dem Freistaat Thüringen für den Zeitraum vom November 2015 bis Januar 2018 insgesamt 4.406.024,55 Euro für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von UMA in Rechnung gestellt. Eine Aufschlüsselung nach Orten ist nicht möglich. Es können keine Angaben für 2013 bis November 2015 erfolgen, da in diesem Zeitraum im Ilm-Kreis noch keine Betreuung von UMA erfolgte. Zu 5.: Die durchschnittlichen Platzkosten der Kindertagesbetreuung für die einzelnen Jahre stellten sich im Ilm- Kreis wie folgt dar: Jahr Platzkosten im Jahr in Euro 2013 7.442 2014 7.627 2015 7.993 2016 8.245 Weitergehende statistische Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 6.: Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor. Zu 7. und 8.: Die finanziellen Aufwendungen des Ilm-Kreises zu den Kosten der medizinischen Betreuung und Behandlung im Flüchtlingsbereich sowie zur Betreuung gemäß Asylbewerberleistungsgesetz waren Gegenstand der Kleinen Anfragen 94 (Drucksache 6/426), 437 (Drucksache 6/1166) und 1773 (Drucksache 6/3516). Auf die Antwort der Landesregierung wird verwiesen. Weitergehende statistische Angaben liegen nicht vor. Zu 9.: Die kreisfreien Städte und Landkreise sind Träger der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II. Der Bund beteiligt sich nach § 46 Abs. 5 ff. SGB II zweckgebunden an den Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II. Der Freistaat vereinnahmt die Bundesbeteiligung und reicht diese in voller Höhe nach § 7 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des zweiten Buches Sozialgesetzbuch (ThürAGSGB II) an die Landkreise und kreisfreien Städte weiter. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach der Verordnung zu § 7 Abs. 3 ThürAGSGB II. Mit Artikel 2 des Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen vom 1. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2755) erfolgte eine Änderung des § 46 Abs. 5 bis 11 SGB II ab dem 7. Dezember 2016. Mit der Gesetzesänderung erfolgte die Einführung einer Beteiligungsquote nach § 46 Abs. 9 SGB II. Mit den über die Beteiligungsquote nach § 46 Abs. 9 SGB II ausgereichten Mitteln soll eine Entlastung der Kommunen für die Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II für anerkannte Asylund Schutzbedürftige für die Jahre 2016 bis 2018 erfolgen. Für das Jahr 2016 betrug die Beteiligungsquote nach § 46 Abs. 9 SGB II 3,5 Prozent. Die vorläufige Beteiligungsquote nach § 46 Abs. 9 SGB II für die Jahre 2017 und 2018 beträgt für Thüringen 6,0 Prozent. Die Verteilung der Mittel aus der Bundesbeteiligung nach § 46 Abs. 9 SGB II erfolgt ab dem Jahr 2017 über einen aufwandsbezogenen Verteilungsschlüssel. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5625 Jahr Gesamtbundesbeteiligungsquote nach § 46 Abs. 5 ff. SGB II für Thüringen in Prozent 2013 34,1 2014 31,3 2015 35,4 2016 39,4 2017 45,9 (vorläufig) 2018 46,4 (vorläufig) Seitens der kommunalen Träger erfolgt bei der Ermittlung der Ausgaben für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II keine Unterscheidung nach Staatsangehörigkeiten. Zur hilfsweisen Bestimmung der Aufwendungen der Kommunen für die laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II greift die Bundesagentur für Arbeit daher auf statistische Erhebungen zurück. Statistische Werte über die Zahlungsansprüche nach § 22 Abs. 1 SGB II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im Kontext von Fluchtmigration (mit erstmaligem Regelleistungsbezug ab Oktober 2015) liegen erst seit dem Juni 2016 vor. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen kann eine detaillierte Gegenüberstellung von Ausgaben /Aufwendungen und Einnahmen des Ilm-Kreises im Rahmen des SGB II für die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht erfolgen. Zu 10.: Die Finanzierung des zur Betreuung von Migranten und Flüchtlingen eingesetzten Personals erfolgt entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit aus Bundes-, Landes- und kommunalen Haushaltsmitteln. Hierfür kann es sich sowohl um Kostenerstattungen, Zuweisungen und Zuwendungen, als auch um kommunale Haushaltsmittel handeln. Entsprechende statistische Erhebungen liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 11.: Nach Mitteilung des Ilm-Kreises werden die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit nicht themenbezogen statistisch erfasst. Lauinger Minister Integration von Flüchtlingen im Ilm-Kreis - Teil VI: Kosten Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7. und 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: