24.04.2018 Drucksache 6/5629Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. Mai 2018 Störungen und Behinderungen beim Einfangen von Wolfshybriden auf dem Übungsplatz Ohrdruf durch unbefugte Personen und langfristige Schäden durch Wolfsattacken Die Kleine Anfrage 2921 vom 9. März 2018 hat folgenden Wortlaut: Wie aus dem Online Artikel des MDR Thüringen vom 7. März 2018 hervorgeht, wird das Einfangen der sechs Wolfshybriden auf dem Bundeswehrübungsplatz Ohrdruf derzeit durch unbefugte Personen gestört. Diese sollen widerrechtlich und vorsätzlich die aufgestellten Fallen auslösen, um so den Fang der Tiere zu verhindern . Weiterhin soll laut des oben genannten Medienberichts die Fangaktion bisher rund 100.000 Euro gekostet haben. Ferner sollen nach einem Bericht der Thüringer Allgemeinen vom 8. März 2018 die Schäden bei Nutztieren in Thüringen durch Wolfsangriffe zehnmal höher als bisher bekannt sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die aufgestellten Wolfsfallen auf dem Übungsplatz Ohrdruf vor weiteren unbefugten Manipulationsversuchen zu schützen? 2. Welche Schritte wurden nach Kenntnis der Landesregierung durch die Bundeswehr und den Eigentümer des Übungsplatzes unternommen, um die Wolfsfallen vor weiteren unbefugten Manipulationsversuchen zu schützen? 3. Zu welchem Zeitpunkt erlangte die Landesregierung darüber Kenntnis, dass bisher unbekannte Personen beziehungsweise Gruppen den Fang der Wolfshybriden verhindern wollen und wie begegnet die Landesregierung diesem Ansinnen? 4. Wurden durch die Polizei und die zuständige Staatsanwaltschaft bereits Schritte zur Ermittlung und zur Ergreifung der Täter unternommen und falls nein, warum nicht? 5. Sind der Landesregierung bereits Tatverdächtige bekannt? 6. Wie hoch ist der bisher an der zum Fang der Wolfshybriden genutzten Ausrüstung verursachte Sachschaden und welche Manipulationen beziehungsweise Beschädigungen wurden bisher festgestellt? 7. Wie hoch sind die bisher durch die Fangaktion entstanden Kosten und wie hoch wären die Kosten gewesen , wenn man die sechs Wolfshybriden bereits nach deren Feststellung letal entnommen hätte? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5629 8. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass durch die in Benutzung befindlichen Fallen, hier insbesondere die Schlingenfallen, keine anderen Tiere getötet oder verletzt werden? 9. Wie hoch schätzt die Landesregierung die durch Wolfsangriffe verursachten finanziellen Folgeschäden im Bereich der Weidetierhalter und hier insbesondere in Bezug auf Lammverluste bei Mutterschafen ein? 10. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, um auch bisher nicht berücksichtigte Folgeschäden durch Wolfsangriffe auszugleichen und wann sollen diese Maßnahmen wirksam werden? 11. Beabsichtigt die Landesregierung Höchstgrenzen für die Folgeschäden durch Wolfsangriffe festzulegen und wie hoch sollen diese ausfallen (bitte nach Schadensarten der Folgeschäden auflisten)? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 24. April 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Standortübungsplatz Ohrdruf ist militärisches Sperrgebiet. Durchzuführende Sicherungsmaßnahmen liegen daher ausschließlich in Verantwortung des Bundes. Seitens des Thüringer Ministeriums für Umwelt , Energie und Naturschutz (TMUEN) wurden die konkreten Fallenstandorte nicht bekannt gegeben. Die Schlingenfallen samt den Fallenmeldern wurden zudem mit natürlichen Materialien bedeckt, damit diese weniger auffallen. Zu 2.: Die Intensität und Häufigkeit der Kontrollfahrten sind im Zeitraum der Fangversuche (13. Dezember 2017 bis 29. März 2018) durch die Platzwache erhöht worden. Zusätzlich waren Feldjäger (Militärpolizei) verstärkt im Einsatz. Zu 3.: Erste Informationen über Manipulationen an den Kastenfallen sowie zum Diebstahl der bei den Kastenfallen installierten Kameras erhielt das TMUEN ab Mitte Januar 2018. Durch Aufklärung und Information der örtlichen Bevölkerung wurde von Seiten des TMUEN zur Versachlichung beigetragen. Zu 4.: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) - Geschäftssparte Bundesforst - ist Eigentümerin der Kameras . Sie übernimmt vertragsgemäß das Wolfsmonitoring innerhalb militärischer Liegenschaften in Thüringen. Nach Auskunft der BImA wurden der Diebstahl und die Sachbeschädigungen an den Kameras noch nicht zur Anzeige gebracht. Insofern konnten noch keine polizeilichen Ermittlungen erfolgen. Im Fall der vereinzelten Manipulationen von Schlingen- und Kastenfallen stellte das TMUEN keine Strafanzeige , da die Störungen innerhalb der täglichen Kontrollen binnen Minuten behoben wurden und nennenswerter Vermögensschaden für den Freistaat nicht vorlag. Zu 5.: nein Zu 6.: Folgende Sachschäden wurden festgestellt: Magnet für Fallenmelder: circa 10 Euro (ersetzt durch die BImA) Kameraausrüstung der BImA: circa 1.400 Euro Zu Manipulationen kann Folgendes mitgeteilt werden: Es ist ein Magnet an einem Fallenmelder entwendet worden. In Einzelfällen wurde die Fangmechanik der Kastenfallen mit Stöcken blockiert oder ist ausgelöst worden. Eine Schlingenfalle ist zweimal ausgegraben und versetzt wieder gefunden worden. Zu 7.: Die für die Fangaktion aufgewendeten externen Kosten in Höhe von circa 110.000 Euro dienten nicht ausschließlich dem Fang der Wolfshybriden. Es wurde auch versucht, die Wölfin zur Besenderung zu fangen. 3 Drucksache 6/5629Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Nach Artikel 1 Buchst. a der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist Thüringen verpflichtet, auf den günstigen Erhaltungszustand für den Wolf und den Luchs hinzuwirken. Dieses umfasst auch die Verpflichtung zur Heilbehandlung verletzter Tiere, sofern diese nach tierärztlichem Ermessen wieder heilbar und für die Population fortpflanzungsdienlich sind. Dementsprechend wurde die bereits im Managementplan für den Wolf in Thüringen vorgesehene Einrichtung eines Geheges zur Behandlung verletzter Wölfe und Luchse im Alternativen Bärenpark Worbis im Zuge der Entnahmemaßnahmen für die Wolfshybriden realisiert beziehungsweise mit rund 76.403,23 Euro bezuschusst. Es wird eingeschätzt, dass die Kosten etwa vergleichbar wären, wenn man die Wolfshybriden zeitnah nach ihrer Feststellung entnommen hätte. Zu 8.: Die Fallen wurden täglich kontrolliert. Alle Fallen sind mit modernsten elektronischen Fallenmeldern versehen worden. Diese senden nach dem Auslösen oder Fang eines Tiers ein Signal an ausgewählte Handys oder Email-Empfänger. Das TMUEN beauftragte eine Tierärztin und weitere Personen vor Ort, welche nach Eingang eines Signals die betreffende Falle innerhalb kurzer Zeit (Schlingenfalle innerhalb 30 Minuten ) kontrollierten sowie gefangene Tiere (Beifang) umgehend befreiten. Die verwendeten Holzkastenfallen gelten als verletzungsarm und wurden deshalb auch in militärisch genutzte Bereiche gestellt. Alle anderen Fallen sind vorzugsweise in Bereiche mit keinem oder geringem Schießbetrieb platziert worden, um dem Kontrollpersonal einen raschen Zugang zu ermöglichen. Zu 9.: Bisher sind Schäden an Tieren und Material in Höhe von 14.705,16 Euro amtlich anerkannt worden. Da die Lammverluste nicht belegbar dargestellt werden können, sind sie nicht bezifferbar. Zu 10.: Die diesbezügliche Förderrichtlinie Wolf/Luchs wird derzeit überarbeitet und Zuwendungen für Folgeschäden werden geprüft. Es ist davon auszugehen, dass der Entwurf der neuen Richtlinie in diesem Quartal vorliegt . Die Richtlinie soll danach schnellstmöglich in Kraft treten. Zu 11.: Die Meinungsbildung der Landesregierung dauert noch an, siehe Antwort zu Frage 10. In Vertretung Möller Staatssekretär Störungen und Behinderungen beim Einfangen von Wolfshybriden auf dem Übungsplatz Ohrdruf durch unbefugte Personen und langfristige Schäden durch Wolfsat-tacken Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: