26.04.2018 Drucksache 6/5635Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. Mai 2018 Krankenquoten in der Thüringer Polizei Die Kleine Anfrage 2827 vom 6. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Krankenquoten hatten die Bediensteten der Thüringer Polizei in den Jahren 2015 bis 2017 (bitte gliedern nach Beamten nach Laufbahngruppen und Tarifbeschäftigten)? 2. Wie hoch waren die Krankenquoten aller Landesbediensteten in den Vergleichszeiträumen? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Krankenquote innerhalb der Thüringer Polizei und welche Gründe sieht sie für diese Entwicklung? 4. Welche Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2015 - beispielsweise im Gesundheitsmanagement - eingeleitet , um die Krankenquoten zu senken? 5. Welche Maßnahmen sollen in diesem Zusammenhang noch eingeleitet werden? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 24. April 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die durchschnittliche Krankenquote in der Thüringer Polizei betrug im Jahr 2015 9,52 Prozent, im Jahr 2016 10,01 Prozent und im Jahr 2017 10,35 Prozent. In der Thüringer Polizei wird seit dem Jahr 2004 eine Krankenquote für die Beschäftigten erhoben, ohne jedoch nach Polizeivollzugsbeamten, Beamten der Polizeiverwaltung oder Tarifbeschäftigten zu unterscheiden; es gibt nur eine Gesamtbetrachtung. Kennzahlen zur Krankenquote untergliedert nach Beamten und Laufbahngruppen sowie nach Tarifbeschäftigten liegen nicht vor und könnten auch nicht mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand erhoben werden (siehe Antwort zu Frage 2). Eine derartige Unterscheidung wäre vor dem Hintergrund eines ganzheitlichen Ansatzes, der mit dem Gesundheitsmanagement in der Thüringer Polizei verfolgt wird, auch nicht zielführend. Die jährliche Erhebung der Krankenquote erfolgt mittels des in der Thüringer Polizei eingerichteten Personalverwaltungssystems (PersosPT), also EDV-unterstützt. Der Abfragemodus ist auf die vorhandenen Statistikparameter abgestimmt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5635 Die Krankenquote gibt die Zahl der durchschnittlich im Kalenderjahr ständig im Krankenstand befindlichen Beschäftigten an, wird also rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) ermittelt . Sie berechnet sich nach der Formel: Krankenquote in Prozent = Krankentage x 100 Prozent/365 x Beschäftigte. Zu berücksichtigen ist, dass in der Krankenquote für die Thüringer Polizei auch Wochenenden , Mutterschutzzeiten, Kurmaßnahmen sowie Wiedereingliederungsmaßnahmen erfasst werden. Zu 2.: Die Beantwortung der Frage ist im Rahmen eines vertretbaren Verwaltungsaufwandes nicht möglich. In einer Vielzahl von Fällen könnten die erforderlichen Daten nur an Hand der Aufzeichnungen in den einzelnen Personalakten ermittelt werden. Die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung wäre dadurch über längere Zeiträume gefährdet. Dieser Verwaltungsaufwand ist mit der Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes in den Ressorts nicht vereinbar. Unter Bezugnahme auf Artikel 67 Abs. 3 Nr. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen bitte ich um Verständnis , dass die Beantwortung der Frage 2 nicht erfolgen kann. Zu 3.: Krankheitsbedingte Fehlzeiten belasten die Einsatzfähigkeit der Polizei. Die jährliche Krankenquote wird seit dem Jahr 2004 für den Bereich der Thüringer Polizei nach der gleichen Berechnungsmethode erhoben . Dadurch lassen sich valide statistische Aussagen zur jährlichen Entwicklung treffen. Die Entwicklung zeigt auf, dass die Krankenquote seit dem ersten Jahr der Erhebung jährlich kontinuierlich angestiegen ist. Eine Ursache dieser Entwicklung sind die Auswirkungen der demographischen Entwicklung - eine ungünstige Altersstruktur und eine alternde Belegschaft. Die Ursache für die ungünstige Altersstruktur liegt auch in den besonderen Umständen der sogenannten Wendezeit begründet. Die zu geringen Einstellungszahlen in der Thüringer Polizei infolge des in der 4. und 5. Wahlperiode erfolgten Stellenabbaus haben sich dabei zusätzlich negativ auf die Altersstruktur ausgewirkt. Der Zusammenhang zwischen Altersstruktur und Krankenquote lässt sich am Beispiel der Autobahnpolizeiinspektion und der Bereitschaftspolizei aufzeigen. So weist die Autobahnpolizeiinspektion mit durchschnittlich 12,87 Prozent im Jahre 2017 die höchste Krankenquote in der Thüringer Polizei auf. Der Altersdurchschnitt der Belegschaft in der Autobahnpolizeiinspektion liegt mit Stand Februar 2018 bei rund 50 Jahren. Die geringste Krankenquote der Thüringer Polizei hat die im Jahre 2017 (beispielsweise durch den G20-Gipfel in Hamburg) hoch beanspruchte Bereitschaftspolizei mit 6,43 Prozent. Der Altersdurchschnitt bei der Belegschaft der Bereitschaftspolizei liegt derzeit bei rund 37 Jahren (im Polizeivollzugsdienst sogar nur bei rund 34 Jahren). Zu 4.: Im Hinblick auf die bestehenden Abhängigkeiten zwischen Altersdurchschnitt und Krankenquote (siehe Antwort zu Frage 3) ist zunächst die deutliche Erhöhung der Einstellungszahlen seit dem Jahre 2015 zu nennen, und zwar in zweifacher Hinsicht. Indem altersbedingt ausscheidende Beschäftigte durch neue Personalzuführungen mindestens kompensiert werden, wird dem Trend der stetigen Alterung der Belegschaft entgegengewirkt . Dies wirkt sich aufgrund der bestehenden Abhängigkeiten mittel- bis langfristig positiv auch auf den Krankenstand aus. Zum anderen wird mit den Mehreinstellungen ein Beitrag zur Entlastung des vorhandenen Personals geleistet. So können stressbedingte Belastungen am Arbeitsplatz gemindert werden. Eine langfristige Senkung des Krankenstandes oder mittelfristig zumindest eine Stagnation soll auch durch verhaltens- und verhältnisorientierte Maßnahmen, die sich an alle Beschäftigten der Thüringer Polizei richten , erreicht werden. Dazu bedarf es einer nachhaltigen Etablierung des Gesundheitsmanagements in allen Strukturen. Seit dem im Jahre 2010 der Prozess der Implementierung eines wirksamen Gesundheitsmanagements in der Thüringer Polizei begonnen hat, wurden verschiedene Maßnahmen und Instrumente entwickelt und umgesetzt. Dies betrifft beispielsweise die Neuausrichtung des Dienst- und Präventionssports , die Fortentwicklung der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe, den systematischen Aufbau eines Systems der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Betreuung sowie die Ausgestaltung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements . Diese Maßnahmen können sich positiv auf die Gesundheit der Beschäftigten und folglich auch auf die Krankenquote auswirken. So wurde mit der Errichtung einer Stabsstelle Betriebsmedizin bei der Landespolizeidirektion im Jahre 2016 der Grundstein für den Aufbau eines wirksamen Systems der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Betreuung gelegt. Darüber hinaus wurde der Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Thüringer Polizei als eine Säule des Gesundheitsmanagements weiter ausgebaut. Als Handlungsgrundlage für Maßnahmen des Arbeits- 3 Drucksache 6/5635Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode und Gesundheitsschutzes wurde im Jahre 2015 damit begonnen, eine Gefährdungsbeurteilung für die Thüringer Polizei in Anlehnung an das bei der Bayerischen Polizei praktizierte Modell zu entwickeln, aus der alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes abgeleitet werden können. Diese dienen der Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und der Vermeidung und Reduzierung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und tragen dadurch zur Gesunderhaltung der Beschäftigten bei. Der erste Teil "tätigkeitsbezogene Beurteilung" (polizeiliche Tätigkeiten/Handeln/Umgang) soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Auftretende Arbeitsunfähigkeitszeiten von Beschäftigten können vielfältige Ursachen haben. Geeignete Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Arbeitsfähigkeit, des Gesundheitszustandes und der Leistungsmöglichkeiten der Beschäftigten zu treffen, ist das Ziel der am 12. Februar 2018 in Kraft getretenen Rahmendienstvereinbarung für das Betriebliche Eingliederungsmanagement in der Thüringer Polizei. Mit der Rahmendienstvereinbarung wurde im Ergebnis der Evaluierung des im Jahre 2015 bei der Thüringer Polizei eingeführten sogenannten Vierstufenmodells (veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 6/2015 S. 371 - 398) das Präventionsverfahren neu gestaltet. Im Interesse der Belegschaft wurden damit die Voraussetzungen für ein optimales Betriebliches Eingliederungsmanagement geschaffen. Auch das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist als eine wesentliche Säule des Behördlichen Gesundheitsmanagements zu verstehen, die auf die positive Beeinflussung gesundheitlicher Bedingungen im Kontext der jeweiligen dienststellenbezogenen und individuellen Verhältnisse zielt. Die oben beschriebenen Handlungsfelder folgen den Grundsätzen der Prävention und tragen dazu bei, die gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren und die Gesundheit der Beschäftigten in der Thüringer Polizei zu fördern. Es sollen zudem die Arbeitszufriedenheit und die Motivation der Beschäftigten gestärkt werden. Der Krankenstand ist von vielen Faktoren, auch von nicht beeinflussbaren, abhängig. Insofern können die entwickelten Strategien nur zur Verbesserung der Rahmenbedingungen beitragen und greifen in der Regel erst mittel- bis langfristig. Zu 5.: Die in der Thüringer Polizei etablierten Säulen des Behördlichen Gesundheitsmanagements - Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Behördliche Gesundheitsförderung - werden in Form einer Rahmendienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement verzahnt. Dabei geht es insbesondere darum, geeignete Steuermechanismen zu etablieren, die die Kernprozesse des Gesundheitsmanagements - Diagnose/Zielsetzung und Interventionsplanung/Durchführung und Steuerung der Intervention/ Evaluation - initiieren und Veränderungen bei identifiziertem Handlungsbedarf vorantreiben. Darüber hinaus werden die bereits vorhandenen Strategien und Maßnahmen fortentwickelt. So soll beispielsweise die Anzahl der Betriebsärzte in der Thüringer Polizei von derzeit zwei auf fünf erhöht werden, um das etablierte System der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Betreuung der Beschäftigten der Thüringer weiter ausbauen zu können. Die arbeitsmedizinische Vorsorge und Betreuung zielt auf den Erhalt der Dienst- und Beschäftigungsfähigkeit der Belegschaft und kann daher auch zur Senkung des Krankenstandes beitragen. Ferner soll noch in diesem Jahr eine Rahmendienstvereinbarung zur Durchführung von alternierender Telearbeit in der Thüringer Polizei abgeschlossen werden. Maßnahmen der Arbeitszeitflexibilisierung tragen zur Stärkung der Motivation und Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten und der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Mit der Einrichtung von Telearbeitsplätzen in geeigneten Aufgabengebieten der Thüringer Polizei wird ein Beitrag zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen geleistet, der auch die Krankenquote positiv beeinflussen kann. Maier Minister Krankenquoten in der Thüringer Polizei Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: