26.04.2018 Drucksache 6/5638Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. Mai 2018 Abbruch von Verwahrungsarbeiten im Grubenbereich Merkers/Springen Die Kleine Anfrage 2942 vom 19. März 2018 hat folgenden Wortlaut: Der ehemalige Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra und Mitglied der Bürgerinitiative "Für ein lebenswertes Werratal" setzte mich über ein aktuelles Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der K+S Aktiengesellschaft in Kenntnis. Darin spricht er ein für ihn offenes Problem aus den Jahren 2008 und 2009 an, das sinngemäß wie folgt beschrieben wird: Der ehemalige Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra und Mitglied der Bürgerinitiative zeigte am 21. Oktober 2008 beim Thüringer Landesbergamt Bauaktivitäten auf dem Gelände der ehemaligen Schachtanlage "Alexandershall" in Berka/Werra - Dippach an, wobei die Gemeinde offenbar nicht darüber informiert wurde. Mit Schreiben vom 27. Oktober 2008 teilte ihm das Thüringer Landesbergamt mit, dass die K+S Kali GmbH beabsichtigt, im Grubenbereich Merkers/Springen sechs ehemalige Schachtröhren teilweise oder vollständig zu verfüllen beziehungsweise zu sichern und es sich dabei um vorbereitende Maßnahmen handelt. Allerdings hätte noch kein Betriebsplan von K+S zur Verwahrung vorgelegen. Mit Schreiben vom 26. November 2008 sei dann der Antrag auf Zulassung eines Nachtrags zum Abschlussbetriebsplan gestellt worden. Allerdings seien die Verwahrarbeiten ohne Genehmigung fortgesetzt worden. Ein Genehmigungsbescheid des Thüringer Landesbergamtes sei auf den 14. Januar 2009 datiert und hätte einen Terminplan zum Abschluss der Verwahrarbeiten bis 23. März 2009 enthalten. Es hätte einen umfangreichen Schriftverkehr zwischen der Bürgerinitiative und dem damaligen Staatssekretär des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Naturschutz gegeben, mit dem die Bürgerinitiative die Erklärung erbeten hätte, dass die Arbeiten nicht der Vorbereitung der Flutung des Grubengebäudes der Schachtanlagen "Alexandershall" dienen und die Genehmigung zur Verwahrung des Schachtes eine Einleitung von Salzwasser ausschließt. Das damals zuständige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Naturschutz hätte mit Schreiben vom 9. März 2009 erklärt, dass nach dessen Kenntnis eine Flutung des Grubengebäudes mit Salzwasser vom Unternehmen nicht vorgesehen und auf Grund spezieller Bedingungen auch nicht möglich sei. Die Schilderungen des Mitglieds der Bürgerinitiative münden in folgende Fragen an den Vorstandsvorsitzenden der K+S Aktiengesellschaft: "Warum wurde während der bereits begonnenen Arbeiten die Verwahrung abgebrochen und die Arbeiten eingestellt? Erst waren die Arbeiten so wichtig, dass noch vor der Genehmigung begonnen wurde und nun sind bereits neun Jahre vergangen...?" Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung Kenntnis von diesem geschilderten Schriftverkehr und wenn ja, kann sie die dargestellten Vorgänge bestätigen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kummer (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5638 2. Wie ist mit den Verwahrarbeiten im genannten Grubengebäude weiter verfahren worden? 3. Welche Arbeiten stehen noch aus und welche müssen vom Land beziehungsweise welche von K+S finanziert werden? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 25. April 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Ja Die dargestellten Vorgänge können mit folgenden Ausnahmen bestätigt werden. Es trifft nicht zu, dass die Verwahrarbeiten nach Einreichung des Antrages vom 26. November 2008 auf Zulassung des betreffenden Nachtrags zum Abschlussbetriebsplan ohne Genehmigung fortgesetzt worden sind. In Vorbereitung einer späteren Verfüllung wurden zunächst Sicherungs- und Instandhaltungsarbeiten zur Schaffung der notwendigen Infrastruktur und Baufreiheit auf der Basis bestehender, zugelassener Betriebspläne durchgeführt. Mit Bescheid des Thüringer Landesbergamtes (TLBA) vom 9. Dezember 2008 wurde sodann auf Ersuchen der Antragstellerin und im Ergebnis der Baustellenbefahrung vom 1. Dezember 2008, vor der Zulassung des Betriebsplannachtrages, der Beginn der Arbeiten zum Entfernen der verbliebenen Holzeinbauten im Schacht und zum Einhängen der unter Tage benötigten Baustellentechnik genehmigt. Dies war aufgrund des Zeitplans der umfangreichen untertägigen Arbeiten und der notwendigen Einbindung einer Fremdfirma erforderlich. Ebenso trifft es nicht zu, dass der Zulassungsbescheid des TLBA vom 14. Januar 2009 einen Terminplan zum Abschluss der Verwahrarbeiten bis zum 23. März 2009 enthalten hat. Vielmehr wird unter Nummer 8 der Antragsunterlage auf die zeitliche Abfolge der Arbeiten zur Teilverfüllung des Schachtes eingegangen und in diesem Zusammenhang auf die Anlage 16 der Antragsunterlage verwiesen. Diese stellt den Projektablaufplan beginnend vom 20. Oktober 2008 bis zum 31. März 2009 dar. Demnach waren die Arbeiten für das Einbringen des Schotters für den Zeitraum Februar bis März 2009 sowohl im Schacht Alexandershall unterhalb der 1. Sohle als auch im Blindschacht geplant. Im Zulassungsbescheid selbst ist kein Terminplan enthalten. Zu 2.: Mit Bescheid des TLBA vom 14. Januar 2009 wurde antragsgemäß die Teilverfüllung des Schachtes Alexandershall unter Tage im Bereich unterhalb der 1. Sohle sowie des schachtnahen Umfeldes, einschließlich des Blindschachtes 1, im Umkreis von cirka 25 Meter mit einer langzeitstabilen und setzungsfreien Schottersäule zugelassen. Nach Mitteilung der K+S KALI GmbH wurden bisher weder die Teilverfüllung mit Schotter im Schacht Alexandershall noch andere Verwahrarbeiten im Grubenfeld Alexandershall realisiert. Zu 3.: Die Arbeiten für die Verwahrung des Schachtes Alexandershall unterhalb der 1. Sohle nebst Blindschacht stehen allesamt noch aus. Die Kosten für die Schachtverwahrung trägt die K+S KALI GmbH. Siegesmund Ministerin Abbruch von Verwahrungsarbeiten im Grubenbereich Merkers/Springen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: