26.04.2018 Drucksache 6/5639Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. Mai 2018 Sanierungsmaßnahmen am Stausee Heyda und Zukunft der dortigen gastronomischen Versorgung Die Kleine Anfrage 2924 vom 1. März 2018 hat folgenden Wortlaut: Nach einer Medienberichterstattung des Freien Wortes - Ausgabe Ilmenau vom 27. Februar 2018 - plant die Fernwasserversorgung Thüringen die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen am Stausee Heyda. Dabei soll insbesondere das Hotel- und Gastronomieobjekt einer Sanierung unterzogen werden. Die Fernwasserversorgung Thüringen wolle ihren Beitrag zur Stärkung des Tourismus beitragen und sieht ein bis heute nicht ausgeschöpftes Potenzial der Immobilie und ihres besonderen Standorts, heißt es in benannter Berichterstattung. Der Fragesteller hält den Stausee Heyda für ein ganz wesentliches Naherholungsgebiet , nicht nur für Gäste sondern auch für Ilmenauer, weshalb ein Erhalt der gastronomischen Einrichtung von besonderer Bedeutung ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen plant die Fernwasserversorgung Thüringen zur Sanierung des Hotel- und Gastronomieobjekts am Stausee Heyda in welchem zeitlichen Rahmen und welchem Umfang? 2. Nach welchem Konzept soll das Objekt nach der Sanierung betrieben werden? Soll es insbesondere weiterhin ein für die Öffentlichkeit zugängliches, der touristischen Versorgung dienendes Objekt bleiben? 3. Zu welchem Zeitpunkt endet der Pachtvertrag des bisherigen Pächters und ab wann soll das Objekt wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen? 4. Ist bezogen auf die vorausgehende Frage eine erneute Verpachtung geplant und wenn ja, wird hierfür insbesondere der bisherige Betreiber in Betracht gezogen oder ist bereits ein anderer Pächter gefunden und wenn nein, welche Form der Betreibung ist angedacht? 5. Welches Potenzial der Immobilie und ihres besonderen Standorts wird seitens der Fernwasserversorgung Thüringen gesehen? Weshalb wurde es nicht bereits früher in touristischem Wert gesetzt? 6. Werden Maßnahmen an der Staumauer durchgeführt und wenn ja, welchen Umfang und zeitlichen Rahmen werden diese haben? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5639 Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. April 2018 (Eingang: 26. April 2018) wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Mit § 4 des Thüringer Gesetzes über die Fernwasserversorgung (ThürFWG) werden die Aufgaben der Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) abschließend bestimmt. Der Betrieb touristischer Einrichtungen lässt sich hierunter nicht subsummieren, sodass der TFW ein Betätigen in diesem Bereich als gesondertes Geschäftsfeld nicht gestattet ist. Aufgrund des Entstehens des Hotel- und Gastronomieobjekts als ehemalige Talsperreneinrichtung und Baustellenunterkunft der Talsperre Heyda sind die Maßnahmen am Objekt Heyda somit der allgemeinen Liegenschaftsbewirtschaftung zuzuordnen. Zu 1.: Die TFW, Eigentümerin der Talsperre Heyda und des Gastronomieobjekts, teilte hierzu mit, dass bis zum September 2018 der Gastronomiebereich modernisiert, die Fassade erneuert sowie die Zuwegung zum Gebäude barrierefrei hergerichtet werden sollen. In den folgenden Jahren sollen im Gebäude Sanierungsund Modernisierungsmaßnahmen (Erhöhen der Energieeffizienz und Schaffung der Barrierefreiheit, Verbesserung des Übernachtungs- und Seminarkomforts) sowie die touristische Aufwertung des Außenbereiches erfolgen. Zu 2.: Die TFW berichtete, dass dieses Objekt in der gleichen Art wie bisher betrieben und der Öffentlichkeit somit als Restaurant und Hotel mit Seminareinrichtung zur allgemeinen Verfügung stehen wird. Zu 3.: Die TFW teilte hierzu mit, dass der bisherige Pachtvertrag zum 30. Juni 2018 endet. Die Neueröffnung des Objekts ist nach Abschluss der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ab Oktober 2018 geplant. Zu 4.: Die TFW berichtete hierzu, dass der Betrieb des Objekts durch einen neuen Pächter erfolgen wird. Zu 5.: Sowohl das Objekt selbst als auch seine direkte Lage an der Talsperre Heyda und dem regional bedeutsamen Rundwanderweg um das Gewässer, eingebettet in den umgebenden Landschaftsraum mit ausgedehnten Wiesen und Waldflächen, besitzen ein hohes Potenzial für die touristische Erschließung und Nutzung. Mit der Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens "Talsperre Heyda" im Dezember 2017 besteht für die TFW eine ausreichende Handlungssicherheit hinsichtlich der Grundstücksverhältnisse an der Talsperre einschließlich der Zuwegungen und Uferbereiche und damit auch für den Beginn der oben genannten Sanierungs - und Modernisierungsmaßnahmen. Aus Sicht der TFW stellt der Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens die wesentliche Voraussetzung dar, die Naherholung und die touristischen Potenziale gezielt fortzuentwickeln. Zu 6.: Hinsichtlich geplanter und derzeit stattfindender Baumaßnahmen berichtete die TFW über Zeiträume und Maßnahmen wie folgt: 2018: Erneuerung der Kabelzuführung zum Komplexbauwerk und der Elektro-, Mess-, Steuerungsund Regelungstechnik 2019/2020: Erneuerung der Armaturen und des Korrosionsschutzes im Komplexbauwerk 2020: Fugensanierung der wasserseitigen Dammoberfläche 2021: Erneuerung der Dammfußdrainage im luftseitigen Vorland Siegesmund Ministerin Sanierungsmaßnahmen am Stausee Heyda und Zukunft der dortigen gastronomischen Versorgung Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: