30.04.2015 Drucksache 6/564Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Mai 2015 Thüringen-Monitor 2014 Die Kleine Anfrage 227 vom 17. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Aus dem Thüringen-Monitor 2014 ist nicht bzw. nicht umfassend zu entnehmen, welche statistischen Methoden zur Auswertung der repräsentativen Umfrage Anwendung gefunden haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist nach Kenntnis der Landesregierung mit der im Vorwort genannten "Fehlertoleranz" von ca. zwei Prozentpunkten ein statistisches Konfidenzintervall gemeint? Wenn ja, wie groß ist das Konfidenzniveau? 2. Wie erklärt sich ein solch enges Konfidenzintervall bei einer Stichprobengröße von lediglich 1.005? Wie erklärt sich ein solch enges Konfidenzintervall bei Teilstichproben von lediglich um die 100? 3. Wurden bei den Telefonbefragungen nur Festnetzanschlüsse oder auch Mobilanschlüsse ausgewählt? Wurden diese Anschlüsse zufällig ausgewählt? Wenn ja, welcher Zufallmechanismus wurde für die jeweilige Auswahl benutzt? 4. Bei mehr als einem Nutzer/Inhaber einer zufällig angewählten Telefonnummer: Welcher von diesen wurde nach Kenntnis der Landesregierung um Auskunft gebeten? 5. Wie hoch war der Anteil der zufällig Angewählten, die zu keiner Auskunft bereit waren? Der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. April 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Zur Beantwortung dieser Anfrage wurden die Autoren des Thüringen-Monitors um Auskunft gebeten. Die nachfolgenden Antworten beruhen darauf. Zu 1.: Bei der angegebenen "Fehlertoleranz" bezüglich der im Thüringen-Monitor angegebenen Prozentwerte handelt es sich um das statistische Konfidenzintervall auf dem Niveau von 95 Prozent. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/564 Zu 2.: Die Unter- und Obergrenzen des Konfidenzintervalls sind für jede Prozentwertangabe individuell zu berechnen ; bei den im Vorwort des Thüringen-Monitors angegebenen Werten handelt es sich um Beispielrechnungen auf der Grundlage der Gesamtfallzahl von 1.005. In die Berechnung der jeweiligen Unter- und Obergrenzen des Konfidenzintervalls eines Anteilswertes geht neben einem statistischen Verteilungs-Kennwert (t-Wert), der einer festgelegten Irrtumswahrscheinlichkeit (Alpha-Fehler) von fünf Prozent und der Stichprobengröße entspricht, die Stichprobengröße selbst sowie der jeweils gemessene Stichproben-Anteilswert ein. Die Berechnung des Konfidenzintervalls ist prinzipiell auch bei kleinen bzw. sehr kleinen Stichproben möglich, unter Umständen jedoch überlappen sich dabei die 95-Prozent-Konfidenzintervalle auch für zwei unterschiedliche, scheinbar relativ weit auseinanderliegende Prozentwerte, sodass ein entsprechender Unterschied nicht für die Verteilung der Werte in der Grundgesamtheit angenommen werden könnte, auf die sich die Stichprobe bezieht. Im Fall überlappender Konfidenzintervalle für zwei Stichprobenwerte bezeichnet man den Unterschied zwischen zwei Stichprobenwerten als "nicht signifikant". Bei der Stichprobengröße des Thüringen-Monitors von n=1.005 liegt ein anzunehmender Prozentwert in der Grundgesamtheit im 95-Prozent-Konfidenzintervall von mehr als plus/ minus einen Prozentpunkt um einen gemessenen Stichprobenwert von bereits fünf Prozent. Deshalb wird im Thüringen-Monitor grundsätzlich ganzzahlig gerundet bzw. auf die Angabe von Nachkommastellen bei Prozentwerten verzichtet. Auch ein Unterschied von zwei Prozentpunkten wäre zwischen zwei relativ niedrigen Messwerten nicht signifikant. Die im Textteil des Thüringen-Monitors diskutierten Prozentwertunterschiede wurden auf ihre Signifikanz getestet. Entsprechende Testroutinen wurden auch verwendet, um bei multivariaten statistischen Verfahren, beispielsweise den Kausalanalysen zu rechtsextremen Einstellungen und zu politischen Partizipationsformen, die Aussagekraft von Koeffizienten (Einflussgrößen) zu beurteilen. Zu 3.: Bei der telefonischen Befragung wurden ausschließlich Festnetzanschlüsse angewählt, da eine territoriale Eingrenzung von Mobilfunkrufnummern auf den Freistaat Thüringen nicht möglich ist. Die softwaregesteuerte Zufallsauswahl der Festnetzrufnummern erfolgt aus einer aktuellen Rufnummernliste (Auswahlgesamtheit ) für das Erhebungsgebiet des Freistaats Thüringen, die dem Erhebungsinstitut vom GESIS - LeibnizInstitut für Sozialwissenschaften, Köln, zur Verfügung gestellt wurde. Diese Auswahlgesamtheit wird nach dem sogenannten Gabler-Häder-Design erstellt, zweimal jährlich aktualisiert und enthält sowohl im Telefonbuch eingetragene als auch nicht eingetragene Anschlüsse, die über ein Ortsnetz erreichbar sind. Zu 4.: Bei der Rufannahme wird um das Befragungsgespräch mit derjenigen Haushaltsperson gebeten, die zuletzt Geburtstag hatte. Diese "Last Birthday Method" ist ein etabliertes Randomisierungsverfahren bei computergestützten Telefonbefragungen, mit dem ausgeschlossen wird, dass nur Personen befragt werden, die beispielsweise gemäß der innerfamiliären Rollenteilung oder Familientradition immer Telefonanrufe annehmen oder solche, die aus persönlichen Motiven (Mitteilungsbedürfnis usw.) in besonderem Maße daran interessiert wären, an einer Befragung teilzunehmen. Neben der Anwendung der "Last Birthday Method" werden bei der Gesprächsanbahnung auch Alter und Geschlecht erfragt, um die Quotierungsvorgaben (entsprechend demographischen Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik) zu erreichen. Im Anschluss an die Datenerhebung wird die Stichprobe nach Alter, Geschlecht, Bildung und Haushaltsgröße gewichtet (IPFGewichtung ), um Repräsentativität zu gewährleisten. Zu 5.: Im Befragungszeitraum wurden 4.271 Ablehnungen, 551 Gesprächs-Trennungen und 105 Gesprächs-Abbrüche registriert. Die 1.005 vollständigen Interviews entsprechen damit einer Nettoquote von 16,9 Prozent. Prof. Dr. Hoff Minister