02.05.2018 Drucksache 6/5651Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Mai 2018 Vermeidung von Mautausweichverkehr auf der Landesstraße L3002 im Bereich Zollgrün und Gefell Die Kleine Anfrage 2935 vom 14. März 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Landesstraße L3002 von den Knotenpunkten Luginsland bei Schleiz und bis zur Ortslage Gefell ist eine vielbefahrene Straße. Bereits als Bundesstraße 2 war sie eine stark belastete Strecke. Viele Anwohner der Orte entlang der Strecke weisen auf den hohen Schwerlastanteil im dortigen Straßenverkehr hin, der zu einer Verschlechterung der Lebensumstände vor allem in den Orten Zollgrün, Dobareuth und Gefell führt. Durch die verkehrsgünstige Lage der Strecke zwischen den Bundesautobahnen 72 und 9 lässt sich vermu ten, dass vor allem Mautausweichverkehr in diesem Bereich stattfindet. Die Ausdehnung der Mautpflicht auf Bundesstraßen hätte dieses Problem lösen können. Durch die Rückstufung der Strecke auf eine Landes straße ist diese mögliche Lösung wieder aus dem Fokus gerückt. Die Anpassung des Bundesfernstraßen mautgesetzes (BFStrMG), die zur flächendeckenden Mauterhebung auf Bundesstraßen ab 1. Juli 2018 führt, sieht im § 1 Abs. 4 vor, dass "die Mautpflicht auf genau bezeichnete Abschnitte von Straßen nach Landes recht" ausgedehnt werden kann, wenn "dies zur Vermeidung von Mautausweichverkehren oder aus Grün den der Sicherheit des Verkehrs oder wegen ihrer Funktion zur Verknüpfung von Schwerpunkten des weit räumigen Güterkraftverkehrsaufkommens mit dem Bundesfernstraßennetz gerechtfertigt ist". Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung seit Einführung der Lastkraftwagen-Maut einen signifikant höheren Anteil des Schwerlastverkehrs im Bereich der heutigen L3002 feststellen können und wenn ja, wie beurteilt sie die se Entwicklung? 2. Ist quantifizierbar, wie viel Schwerlastverkehr im Bereich der genannten Strecke verkehrt und welcher Anteil davon als Mautausweichverkehr angesehen werden kann und wenn ja, wie sind diese Zahlen für die letzten fünf Jahre und welche Entwicklungen lassen sich daraus ableiten? 3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass im Fall der L3002 im genannten Abschnitt die rechtlichen Möglichkeiten zur Erhebung einer Maut nach § 1 Abs. 4 BFStrMG vorliegen und hat sie dies mit wel chem Ergebnis geprüft? 4. Sollten die Voraussetzungen zur Erhebung einer Maut vorliegen, beabsichtigt die Landesregierung davon Gebrauch zu machen, insbesondere um eine Verkehrsberuhigung im Sinne der Anwohner zu erreichen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gruhner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5651 5. Beabsichtigt die Landesregierung gegebenenfalls andere Maßnahmen durchzuführen, um die Verkehrs belastung der Bewohner in den angesprochenen Orten zu senken und wenn ja, welche sind das und in welchem Zeitrahmen sollen diese umgesetzt werden? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. Mai 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Einführung der Lkw-Maut auf Bundesautobahnen im Jahr 2005 hat sich der Anteil des Schwerlast verkehrs in dem genannten Bereich der heutigen L 3002 zunächst nicht erhöht. Eine deutliche Erhöhung konnte erst im Zuge der Straßenverkehrszählungen 2015 festgestellt werden. Ohne weitere Analysen und Untersuchungen ist eine Beurteilung dieser Entwicklung derzeit nicht möglich. Das betrifft insbesondere die Frage, ob diese Entwicklung auf einen Mautausweichverkehr zurückzuführen ist oder auf andere Ursa chen, wie beispielsweise neue Unternehmensansiedlungen in der Region. Zu 2.: Verkehrsmengendaten liegen aus den turnusmäßig alle fünf Jahre durchgeführten bundesweiten Straßen verkehrszählungen (SVZ) vor. Der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) beziehungsweise der Schwer lastverkehr (SV) auf dem Abschnitt der heutigen L 3002 beziehungsweise früheren B 2 zwischen Abzweig Tanna (L 1090) – Heinrichsruh (B 282) ist in folgender Tabelle dargestellt. Straßenverkehrszählung des Jahres Verkehrsbelastung 2000 4763 DTV, davon 400 SV 2005 3730 DTV, davon 329 SV 2010 2742 DTV, davon 249 SV 2015 2911 DTV, davon 412 SV Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Welcher Anteil als Mautausweichverkehr angese hen werden kann, lässt sich aus diesen Daten nicht ableiten. Im Vergleich hierzu hat sich die Verkehrsbelegung der Bundesautobahn A 9 im parallel verlaufenden Ab schnitt wie folgt entwickelt: Straßenverkehrszählung des Jahres Verkehrsbelastung 2000 33.847 DTV, davon 8.188 SV 2005 43.232 DTV, davon 10.567 SV 2010 41.109 DTV, davon 9.091 SV 2015 54.288 DTV, davon 11.967 SV Zu 3.: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Danach ist eine Beurteilung ohne weitere Ana lysen und Untersuchungen nicht möglich. Mit dem 4. Gesetz zur Änderung der Bundesfernstraßenmaut wird die Lkw-Maut ab 1. Juli 2018 auch auf sonstige Bundesstraßen ausgedehnt. Darüber hinaus wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Mautpflicht auf genau bezeichnete Abschnitte von Straßen nach Landesrecht (Landes, Kreis und Gemeindestraßen) auszudehnen, wenn dies zur Vermeidung von Mautausweichverkehren oder aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs oder wegen ihrer Funktion zur Verknüpfung von Schwerpunkten des weiträumigen Güterkraft verkehrsaufkommens mit dem Bundesfernstraßennetz gerechtfertigt ist. In Abstimmung mit dem BMVI und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) führen die Länder derzeit, also noch vor dem 1. Juli 2018, auf ausgewählten Abschnitten von Straßen nach Landesrecht Verkehrs 3 Drucksache 6/5651Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode zählungen durch, die nach dem 1. Juli 2018 dann wiederholt werden. Durch diese Zählungen soll festge stellt werden, ob die anstehende Mautpflicht auf Bundesstraßen zu Mautausweichverkehren geführt hat. Es ist derzeit offen, wie mit einem Mautausweichverkehr umgegangen werden soll, der gegebenenfalls be reits als Folge der Einführung der Maut auf Bundesautobahnen im Jahr 2005 eingetreten ist. Die Landesre gierung wird sich dafür einsetzen, dass die Mautpflicht auch auf solche Abschnitte ausgedehnt wird. Zu 4.: Wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen, wird sich die Landesregierung selbstverständlich für eine Aus dehnung der Maut auf Straßen nach Landesrecht einsetzen. Zu 5.: Unabhängig von der Frage der Bemautung soll die Gestaltung der Ortsdurchfahrten sowohl im Ortsteil Zoll grün der Stadt Tanna als auch in Gefell hinsichtlich der orts und anwohnerverträglichen Gestaltung des Straßenraums überprüft werden. Insbesondere soll ermittelt werden, welche baulichen und verkehrsrecht lichen Möglichkeiten es gibt, die vom Schwerverkehr ausgehenden Gefährdungen und Belästigungen für die Anwohner zu minimieren und welche Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer möglich sind. Das zuständige Straßenbauamt Ostthüringen werden Untersuchungen durchführen und in Abstimmung mit den Gemeinden entsprechende Lösungsvorschläge erarbeiten. Keller Ministerin Vermeidung von Mautausweichverkehr auf der Landesstraße L3002 im Bereich Zollgrün und Gefell Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: