04.05.2018 Drucksache 6/5661Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 31. Mai 2018 Einfluss von RHDV-2 auf die Feldhasenpopulation in Thüringen - Teil II Die Kleine Anfrage 2938 vom 19. März 2018 hat folgenden Wortlaut: Nachdem seit Jahrzehnten europaweit ein Rückgang der Feldhasen zu verzeichnen ist, stellt sich auch die Frage nach der Beteiligung von Krankheiten. Dabei steht unter anderem der aus RHD (rabbit haemorrhagic disease) - neben der Myxomatose die gefährlichste Kaninchenkrankheit - mutierte Virus RHDV-2 im Fokus . Der Virus, der erstmals im Jahr 2010 in Frankreich nachgewiesen wurde und sich seit dem Jahr 2012 verstärkt in Deutschland ausbreitet, ist aufgrund seiner direkten und indirekten Übertragung als höchstgefährlich einzustufen. Nachdem von RHD, auch als Chinaseuche bezeichnet, bislang nur Kaninchen befallen wurden, können an der mutierten Form RHDV-2 auch Feldhasen erkranken. Gegen die meist tödlich verlaufende Erkrankung gibt es keine wirkungsvolle Behandlung; die einzige sichere Option ist die Prävention und hierbei bei Haustieren vordergründig die Impfung. Jedoch bestehen weder eine generelle Impf- noch eine Meldepflicht. Im Jahr 1995 wurde die Chinaseuche aus der Liste der anzeigepflichtigen Tierseuchen gestrichen und somit liegen auch keine amtlichen Zahlen über das Ausmaß der Seuche vor. Nach Daten des Friedrich-Loeffler-Instituts für Virusdiagnostik ist die Ausbreitung in Thüringen jedoch bislang noch nicht so weit fortgeschritten wie in Westdeutschland. Ich frage die Landesregierung: 1. Was ist der Landesregierung über die Wirksamkeit der vorhandenen Impfstoffe gegen RHDV-2 bekannt? Bieten sie nach Kenntnis der Landesregierung einen ausreichenden Schutz vor der Krankheit und/oder werden weitere Medikamente entwickelt? 2. Ist zum Schutz vor Ausbreitung der Chinaseuche in der Variante RHDV-2 die Einführung einer Impfpflicht in Thüringen für Hauskaninchen einschließlich Mastkaninchen vorgesehen und wenn ja, wann und wenn nein, warum nicht? 3. Ist eine (Wieder-)Einführung der Meldepflicht für RHD in Thüringen mit seinen verschiedenen Mutationsformen vorgesehen und wenn ja, wann soll sie erfolgen und wenn nein, warum nicht? 4. Ist aufgrund des Erscheinens der mutierten Formen des RHD-Virus in Thüringen, insbesondere RHDV-2, eine Wiederaufnahme in die Liste anzeigepflichtiger Tierseuchen geplant und wenn ja, wann und wenn nein, warum nicht? 5. Welche Maßnahmen werden beziehungsweise wurden bisher ergriffen, um die Bevölkerung in Thüringen , insbesondere organisierte und nicht organisierte Kaninchenhalter beziehungsweise -züchter sowie Kaninchenmastbetriebe, über die Gefährlichkeit und den Umgang mit der Krankheit, zum Beispiel K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5661 über die Notwendigkeit von Impfungen, aufzuklären? Sofern keine Maßnahmen erfolgen beziehungsweise erfolgten, warum nicht? 6. Werden Importe von Lebendkaninchen beziehungsweise Kaninchenfleisch nach Thüringen hinsichtlich der Erkrankung mit RHD in seinen verschiedenen Varianten überwacht, wenn ja, wie und wenn nein, warum nicht? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 3. Mai 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Ständige Impfkommission Veterinär (StiKoVet) veröffentlichte am 8. Mai 2017 Hinweise zu neuen RHDV- 2-Impfstoffen. Es gibt mittlerweile sowohl einen monovalenten RHDV-2-Impfstoff auf dem Markt als auch einen bivalenten Impfstoff, der ab einem Lebensalter von zehn Wochen zugelassen ist. Die Schutzwirkung, die reduzierte Sterblichkeit, setzt eine Woche nach der einmaligen Grundimmunisierung ein. Ob weitere Anbieter derzeit einen Impfstoff entwickeln, ist der Landesregierung nicht bekannt. Zu 2.: Nein, eine Impfpflicht ist weder in Thüringen noch in Deutschland vorgesehen. Die Landesregierung hat keine Ermächtigungsgrundlage, eine Impfpflicht einzuführen. Zu 3.: Nein, die Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten ist eine Bundesverordnung. Zu 4.: Nein, die Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen ist eine Bundesverordnung. Für eine Seuche sollte in der Regel aus folgenden Gründen die Anzeigepflicht eingeführt werden: a. volkswirtschaftliche Bedeutung , b. Gefährdung der menschlichen Gesundheit, c. Gemeingefährlichkeit einer Tierseuche (Tierbesitzer hat keine oder nur geringe Möglichkeit, seinen Bestand zu schützen). Keiner der drei Punkte trifft auf die RHD zu, auch wenn der Schaden für den einzelnen Kaninchenhalter bei nicht durch Impfung geschützten Tieren bei nahezu 100 Prozent liegen kann. Zu 5.: Die Erkrankung RHD ist nicht humanpathogen. Deshalb sind Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung nicht notwendig. Im Übrigen siehe Teil I Frage 6 Zu 6.: Da Thüringen keine Drittlandgrenze hat, gibt es keine Direktimporte von Tieren und Waren. Kaninchen und deren Fleisch werden an Grenzkontrollstellen in anderen Bundesländern/Ländern abgefertigt und gelangen danach erst nach Thüringen. Die für die Einfuhr erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen erfordern keine Untersuchung auf RHDV, aber Tiere müssen bei der Abfertigung frei von Krankheitszeichen sein. Werner Ministerin Einfluss von RHDV-2 auf die Feldhasenpopulation in Thüringen - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: