04.05.2018 Drucksache 6/5663Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 31. Mai 2018 Thüringer Wild Die Kleine Anfrage 2945 vom 22. März 2018 hat folgenden Wortlaut: Das Land bejagt die staatlichen Forstflächen und verwertet und kauft das erlegte Wild. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viel Wild (Schwarzwild, Rotwild, Rehwild, Damwild und Niederwild) wur de in Thüringen im Zeitraum von 2012 bis 2017 im staatlichen Forst/in staatlichen Forstbetrieben zum Abschuss freigegeben (bitte nach Jahren auflisten)? 2. Wie viel Wild (Schwarzwild, Rotwild, Rehwild, Damwild und Niederwild) wur de in Thüringen im Zeitraum von 2012 bis 2017 im staatlichen Forst/in staatlichen Forstbetrieben in von ihnen selbst organisierten Jagden erlegt (bitte nach Jahren auflisten)? 3. Wie viel wurde durch den Verkauf von Wild in Thüringen im Zeitraum von 2012 bis 2017 im staatlichen Forst/in staatlichen Forstbetrieben eingenommen (bitte nach Jah ren auflisten)? 4. Für welchen Preis wurde Wildbret durchschnittlich verkauft (bitte nach Art [Schwarzwild, Rehwild, Niederwild und Damwild] und Preis pro Kilo für den Zeitraum von 2012 bis 2017 nach Jahren getrennt auflisten)? 5. Wie wird der jeweilige Preis bestimmt und wie groß ist der Unterschied zum Marktpreis? 6. Handelt es sich um einen Festpreis und wenn ja, in welchen Zeitabschnitten wird dieser bestimmt? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. Mai 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Schalenwild wird in Thüringen entsprechend der Thüringer Jagdgesetzgebung nach einem Dreijahresabschussplan bejagt. Die Planperioden sind die Jahre 2011/20122013/2014, 2014/152016/17 sowie 2017/20182019/2020. Die Planung erfolgt nach dem Jagdjahr. Das Jagdjahr beginnt am 1. April eines Jahres und endet zum 31. März des Folgejahres. Angaben zu Abschussplanzahlen können daher nur nach Jagdjahren erfolgen. Abschussplanpflichtig ist Rot, Reh, Dam und Muffelwild. Für Schwarz und Niederwild erfolgt keine Abschussplanung. Unter dem staatlichen Forst/Forstbetrieben in der Kleinen Anfrage fasst K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5663 die Landesregierung die Landesjagdbezirke der Landesforstanstalt "ThüringenForstAöR" (Landesforstanstalt ). Es werden im Folgenden Daten der Landesjagdbezirke zur Beantwortung der Fragen herangezogen: Planperiode/Wildart Rotwild in Stück Rehwild in Stück Damwild in Stück 2011/2012 6.096 23.250 1.3172012/2013 2013/2014 Planperiode/Wildart Rotwild in Stück Rehwild in Stück Damwild in Stück 2014/2015 6.731 31.553 2.1082015/2016 2016/2017 2017/2018 6.987 32.332 1.6902018/2019 2019/2020 Zu 2.: Nachfolgendes Wild wurde im Zeitraum 2012 bis 2017 in den Landesjagdbezirken erlegt: Jagdjahr/Wildart Rotwild in Stück Rehwild in Stück Damwild in Stück Schwarzwild in Stück Niederwild in Stück 2012 1.844 8.145 417 4.796 750 2013 2.307 9.158 441 4.015 522 2014 2.146 8.854 536 3.980 400 2015 2.187 10.678 464 4.387 550 2016 2.216 10.835 496 5.157 455 2017 2.388 11.136 510 6.083 422 Es kann davon ausgegangen werden, dass das gesamte Wild bei Einzel und Bewegungsjagden erlegt wurde , welche durch die Landesforstanstalt organisiert wurden. Zu 3.: Die Landesforstanstalt "ThüringenForstAöR" hat in den Jahren 2012 bis 2017 nachfolgende Einnahmen aus dem Verkauf von Wildbret generiert: Jahr Einnahmen aus Wildbretverkauf in Euro 2012 1.845.112,50 2013 1.021.919,06 2014 997.219,60 2015 1.111.689,30 2016 1.154.714,90 2017 1.171.456,10 Die Angaben des Jahres 2012 inkludieren weitere Erlöse aus dem Produkt Jagd, eine Trennungsrechnung nach den alleinigen Einnahmen aus dem Verkauf von Wildbret ist für dieses Jahr nicht möglich. Es wird eingeschätzt , dass die Wildbreteinnahmen für das Jahr 2012 vergleichbar mit den Nachfolgejahren sind. Die Angaben des Jahres 2017 haben vorläufigen Charakter, da der Jahresabschluss der Landesforstanstalt zum aktuellen Zeitpunkt nicht bestätigt vorliegt. 3 Drucksache 6/5663Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Wildbret aus den Landesjagdbezirken wurde zu nachfolgenden Preisen abgegeben: Wildart/durchschnittlicher Verkaufspreis Schwarzwild Euro/Kilogramm Rehwild Euro/Kilogramm Damwild Euro/Kilogramm 2012 2,58 4,27 2,85 2013 2,39 3,91 2,79 2014 2,37 4,00 2,83 2015 2,21 3,91 2,74 2016 2,15 3,92 2,94 2017 1,87 3,70 2,72 Für Niederwild (hier vor allem Fuchs, Dachs, Waschbär) existiert kein WildbretMarktpreis, auf eine Angabe wurde daher verzichtet. Mögliche Preisabschläge aufgrund der Wildbretqualität wurden in den Angaben nicht mit berücksichtigt. Die Preise variieren marktkonform, entsprechend der jeweiligen Abnahmemenge des Nachfragers von Wildbret. Zu 5.: Die Wildbretpreise in der Landesforstanstalt werden marktkonform nach Angebot und Nachfrage ermittelt. Mit Wildbretgroßhändlern werden Vertragsverhandlungen durchgeführt, kleinere Wildhändler haben Einkaufspreislisten , bei Abgabe an Gaststätten und Einzelabnehmer gibt es feste Abgabepreise der Landesforstanstalt , die regional differenziert sind. Insofern sind die Preise des Wildbrets der Landesforstanstalt, analog den Verkaufspreisen für Holzprodukte, Marktpreise. Den Wildbretmarkt kennzeichnet zunehmend eine Sättigung der Nachfrage. Insbesondere seit 2017 ist der Marktpreis beim Wildbret des Schwarzwildes aufgrund der Gefahr der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest stark unter Druck, der Wildbretmarkt der weiteren Wildarten wird dadurch ebenfalls beeinflusst. Zu 6.: Um Festpreise bei der Vermarktung von Wildbret handelt es sich bei der Abgabe an Gaststätten und Einzelabnehmer sowie bei einigen kleineren Wildhändlern. Bei Wildbretgroßhändlern werden die Preisen verhandelt . Die Anpassung der Preise ist markt und saisonabhängig. Eine Preisanpassung kann zum Anfang des Jagdjahres, zum Herbst, zur Weihnachtssaison und nach dem Jahreswechsel erfolgen. Keller Ministerin Thüringer Wild Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: