07.05.2018 Drucksache 6/5668Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. Mai 2018 8,5 Millionen Euro für den Ausbau des Straßenbahnnetzes und moderne Fahrzeuge in Thüringen Die Kleine Anfrage 2949 vom 23. März 2018 hat folgenden Wortlaut: Aus einer Meldung der Thüringer Allgemeinen vom 22. März 2018 geht hervor, dass umfangreiche Investitionen in die Streckennetze in Gera, Jena sowie für neue Straßenbahnen in Erfurt vorgesehen sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass das Straßenbahnnetz in Nordhausen erheblichen Investitionsstau aufweist? 2. Hat die Stadt Nordhausen Sanierungs- oder Investitionsbedarf beim zuständigen Ministerium angemeldet? 3. Ist es richtig, dass in den Investitionsplänen des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft die Städte Nordhausen und Gotha nicht berücksichtigt werden? 4. Wenn die Frage 3 mit Ja beantwortet wird, aus welchen Gründen werden diese beiden Städte nicht berücksichtigt ? 5. Welche Voraussetzungen oder Förderrichtlinien müssen erfüllt sein, um in den Genuss der genannten Investitionen zu gelangen? 6. Wann kann die Stadt Nordhausen mit finanzieller Hilfe für die Sanierung ihres Straßenbahnnetzes rechnen ? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 4. Mai 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Technische Aufsichtsbehörde für Straßenbahnen hat bei ihrer letzten Kontrolle des Straßenbahnnetzes in Nordhausen am 30. November 2017 keine erheblichen Mängel festgestellt. Die Unterhaltung dieser Infrastruktur obliegt dem kommunalen Aufgabenträger. Das Land unterstützt die kommunalen Aufgabenträger durch finanzielle Zuweisungen und investive Förderung (vergleiche hierzu im Einzelnen die Antworten zu den Fragen 5 und 6). K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Höcke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5668 Zu 2.: Ja; Aktuell wurden für das diesjährige ÖPNV-Investitionsprogramm insgesamt 16 Vorhaben angemeldet. Zu 3.: Nein; so waren beide Städte in den letzten sieben Jahren mit Straßenbahnvorhaben im Landesprogramm zur Förderung von Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr des Freistaats Thüringen enthalten. In diesem Jahr sind für beide Straßenbahnunternehmen zehn Vorhaben im Landesprogramm eingeplant. Zu 4.: Entfällt Zu 5. und 6.: Das Land gewährt auf Grundlage eines Förderprogramms und nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im ÖPNV in Thüringen (ÖPNV-Investitionsrichtlinie) Zuwendungen für Investitionsvorhaben. Zuwendungen werden gemäß der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Thüringen bewilligt. Fördervoraussetzung ist danach, dass - das Vorhaben nach Art und Umfang zur Verbesserung des ÖPNV erforderlich ist, - den Zielen des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) und dem Gesetz zur Regionalisierung des ÖPNV entspricht, - den örtlichen, regionalen und landesweiten Verkehrsplanungen und -entwicklungen nicht entgegensteht, - gemäß § 6 Abs. 2 und 3 ThürÖPNVG im Investitionsplan des zuständigen Aufgabenträgers berücksichtigt ist, - die Belange von Menschen mit Behinderungen beziehungsweise Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung sowie die Anforderungen an Barrierefreiheit berücksichtigt, - bau-, verkehrs- und systemtechnisch einwandfrei und nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant ist, - geltenden technischen Vorschriften und Umweltstandards entspricht, - mit Fördervorhaben weiterer Zuwendungsgeber abgestimmt ist, - noch nicht begonnen wurde, - insgesamt finanziell gesichert ist und - die genehmigungs- und baurechtlichen sowie bautechnischen Voraussetzungen hat, um es unmittelbar nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen und zügig durchführen zu können. Zuständige Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr (StPNV) sind die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte sowie die Stadt Nordhausen. Sie haben für ihren Zuständigkeitsbereich entsprechend §§ 5 ff ThürÖPNVG Nahverkehrspläne aufzustellen und die Investitions- und Finanzplanung jährlich fortzuschreiben. Die Verantwortung für die Bearbeitung sowie die jeweils geübte Prüfpraxis und die Bestimmung der Parameter, nach denen die Investitionsvorhaben geprüft werden, obliegt dem Aufgabenträger. Das für Verkehr zuständige Ministerium erstellt auf Grundlage oben genannter Nahverkehrspläne und Bedarfsanmeldungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel jährlich ein ÖPNV-Förderprogramm . Die Investitionsförderung des Landes beruht somit auf den Investitionsplanungen der kommunalen Aufgabenträger. Bei der Auswahl der Fördervorhaben erfolgt stets eine angemessene Berücksichtigung aller Landesteile. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär 8 ,5 Millionen Euro für den Ausbau des Straßenbahnnetzes und moderne Fahrzeuge in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5. und 6.: