07.05.2018 Drucksache 6/5669Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. Mai 2018 Vergangene und aktuelle Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Meiningen gegen K+S Die Kleine Anfrage 2936 vom 16. März 2018 hat folgenden Wortlaut: Nach Informationen des Fragestellers hatte die Staatsanwaltschaft Meiningen nach jahrelangen Ermittlungen Anfang Februar 2016 Anklage gegen 14 Mitarbeiter des K+S Konzerns und drei Mitarbeiter des Thüringer Landesbergamtes wegen angeblicher Straftaten im Zusammenhang mit der Versenkung von Kalilauge in den Jahren zwischen 1999 und 2007 beim Landgericht Meiningen erhoben, zwischen denen laut Anklageschrift zumindest stillschweigendes Einverständnis bestanden hat, dass die Genehmigungen rechtlich nicht zuvertreten und somit rechtswidrig waren. Nachdem das Landgericht Meiningen am 12. September 2016 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hatte, wies der Erste Strafsenat des Oberlandesgerichts Jena die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Meiningen, die sich gegen diese Entscheidung des Landgerichts Meiningen richtete, mit Beschluss vom 5. Mai 2017 ebenfalls zurück (Az.: 1 Ws 481/16) und stellte fest, dass das Landgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens zu Recht abgelehnt habe und bescheinigte der Staatsanwaltschaft unter anderem, mit ihrer Anklage gegen die 17 Angeschuldigten die Mindestanforderungen an den hinreichenden Tatverdacht verkannt zu haben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dadurch entstandenen notwendigen Auslagen der Angeschuldigten und der weiteren Beteiligten wurden der Staatskasse auferlegt. Bereits heute diskutiert die Fachpresse (vergleiche unter anderem jurisPR-StrafR 15/2017, Anm. 3) darüber , dass angesichts der expliziten Äußerungen des Oberlandesgerichts Jena weitere Ansprüche, unter anderem in Form eines Amtshaftungsprozesses, auf den Freistaat Thüringen zukommen könnten. Am 25. April 2017 berichteten diverse Medien, dass hessische Behörden erneut Akten für die Ermittlungen gegen K+S an thüringische Ermittler herausgegeben hätten (vergleiche zum Beispiel Online-Ausgabe der Welt vom 25. April 2017). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beamte des Freistaats Thüringen waren an Durchsuchungen in der Zentrale des K+S-Konzerns in Kassel, den Räumlichkeiten am Standort Werra, dem Landesbergamt Thüringen, wie auch in Privathäusern von Angeschuldigten beteiligt? 2. In welcher Höhe sind in dem gesamten Verfahren Kosten für die Staatskasse des Freistaats Thüringen angefallen und wie setzen sich diese konkret zusammen (soweit möglich, bitte aufschlüsseln nach Ermittlungskosten der Staatsanwaltschaft bis zur Anklageerhebung, Gerichtskosten sowie Kosten für die 17 Anwälte der 17 Angeschuldigten et cetera)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Mohring (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5669 3. Hat der Thüringer Justizminister vor der Anklageerhebung im Februar 2016 von seinem Weisungsrecht, welches sich nach § 147 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz auch auf die Frage einer Anklageerhebung erstreckt, Gebrauch gemacht? 4. Fanden im Vorfeld der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Meiningen Erörterungen zwischen Landesjustizverwaltung beziehungsweise Landesregierung und Staatsanwaltschaft beziehungsweise Generalstaatsanwaltschaft zu Rechtsfragen statt, die im konkreten Fall Einfluss auf das Handeln der Staatsanwaltschaften haben konnten? 5. Hat die Landesregierung Kenntnis von offenbar laufenden, neuerlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Meiningen gegen Mitarbeiter des K+S-Konzerns und deren Inhalt? 6. Mit welchen Mitteln und auf welcher Grundlage beziehungsweise auf wessen Betreiben (Anzeigeerstatter et cetera) ermittelt die Staatsanwaltschaft Meiningen offenbar erneut gegen K+S? 7. Inwiefern hält oder hielt die Landesregierung die weitere Verwendung von Steuergeldern für neuerliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Meiningen für gerechtfertigt, nachdem die letzte Anklage der Staatsanwaltschaft Meiningen durch die Gerichte in Meiningen und Jena nicht zugelassen wurde? 8. Wird der Justizminister sein Weisungsrecht gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft nutzen, sollten die aktuellen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Meiningen einer fundierten, juristischen Grundlage entbehren? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. Mai 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In dem früheren, nunmehr abgeschlossenen Ermittlungsverfahren fanden aufgrund richterlicher Durchsuchungsbeschlüsse im Jahre 2015 Durchsuchungsmaßnahmen statt. Von Seiten der Staatsanwaltschaft waren ein Mitarbeiter des gehobenen Dienstes und neun Staatsanwälte beteiligt. Auf Seiten der Polizei nahmen Beamte des Thüringer Landeskriminalamtes und der Bereitschaftspolizei Thüringen teil. Detaillierte Angaben zur Anzahl der bei einzelnen Einsatzanlässen eingesetzten Polizeikräfte unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung, um die Wirksamkeit polizeilicher Maßnahmen nicht zu gefährden. Eine Bekanntgabe des Kräfteansatzes könnte Rückschlüsse auf das taktische Vorgehen der Polizei zur Bewältigung derartiger Einsätze zulassen. Zu 2.: Der durch die Verfahrensführung im Einzelfall bei Staatsanwaltschaften und Gerichten tatsächlich entstandene Kostenaufwand wird durch die Justizverwaltung nicht gesondert erfasst und kann deshalb nicht beziffert werden. Nur in Fällen einer Verurteilung werden die den Verurteilten auferlegten Verfahrenskosten nach den gesetzlich festgelegten Gebührensätzen pauschaliert bestimmt, zuzüglich der Entschädigungen und Vergütungen für Zeugen und Sachverständige, ohne dass damit die tatsächlich angefallenen Kosten abgebildet werden. Zu den Erstattungsbeträgen der ehemaligen Angeschuldigten für deren Rechtsverteidigung kann derzeit keine Auskunft erteilt werden, weil die dazu beim Landgericht Meiningen anhängigen Kostenfestsetzungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Zu 3.: Nein Zu 4.: Nein; die Staatsanwaltschaft hat dem für Justiz zuständigen Ministerium jedoch über den Dienstweg, das heißt über die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft, zu dem Verfahren berichtet. Ferner fanden im Hinblick auf den Umfang des Ermittlungsverfahrens und aufgrund des Umstandes, dass zu der zentralen Rechtsfrage , welche Anforderungen an eine Kollusion im Sinne des § 330d Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 324 des Strafgesetzbuchs zu stellen sind, bislang keine obergerichtliche Rechtssprechung vorlag, sowohl in- 3 Drucksache 6/5669Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode nerhalb der Staatsanwaltschaft Meiningen als auch zwischen dieser und der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft rechtliche Erörterungen statt. Zu 5.: Ja Zu 6.: Die Staatsanwaltschaft ist nach dem sich aus § 152 Abs. 2 und § 160 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) ergebenden Legalitätsprinzip verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten und den Sachverhalt zu erforschen, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Bei der Bearbeitung des abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens hat sich der Verdacht ergeben, dass salzhaltiges Abwasser, das in Hessen aufgrund einer möglicherweise durch Kollusion erlangten Genehmigung in den Untergrund verpresst wird, auf Thüringer Territorium an die Oberfläche drängt und dort das Grundwasser verunreinigt. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb im Jahre 2015 erneut ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen ist und das sie mit den von der Strafprozessordnung vorgesehenen Mitteln betreibt. Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 6 und das dort erläuterte Legalitätsprinzip, das Ausnahmen allein aus fiskalischen Gründen nicht vorsieht, wird Bezug genommen. Zu 8.: Für das Fehlen einer juristischen Grundlage bestehen mit Blick auf das in der Antwort zu Frage 6 dargestellte Legalitätsprinzip keine Anhaltspunkte. Der grundsätzliche Umgang mit dem Weisungsrecht ist in den "Leitlinien zur Ausübung des ministeriellen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften" vom 18. November 2016 (Justiz-Ministerialblatt für Thüringen 2017, S. 23 f.) niedergelegt. Lauinger Minister Vergangene und aktuelle Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Meiningen gegen K+S Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: