09.05.2018 Drucksache 6/5680Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Mai 2018 Spielhallen und Spielsuchtprävention im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Die Kleine Anfrage 2953 vom 22. März 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Ostthüringer Zeitung berichtete am 19. März 2018 in dem Beitrag "Gesetz macht Spielhallen zu schaffen ", dass Thüringen mit neuen Regeln die Zahl der Spielhallen reduzieren wolle. In vielen Städten hätten Betreiber keine neuen Konzessionen bekommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage können Spielhallen in Thüringen Konzessionen entzogen werden? 2. Wie viele Spielhallen gibt es in welchen Orten im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt? 3. Wie viele Spielhallen haben in welchen Orten im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ihre Konzessionen in den vergangenen fünf Jahren verloren? 4. Wie viele Spielhallen legten Widerspruch ein und wie viele konnten ihren Betrieb aufgrund von Duldungsverfügungen aufrechterhalten? 5. Inwieweit werden Spielhallen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt aufgrund auslaufender Duldungsverfügungen zukünftig schließen müssen? 6. Wie viele Spielsuchtkranke sind nach Kenntnis der Landesregierung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt registriert? 7. Welche Therapieeinrichtungen und Therapiemöglichkeiten gibt es nach Kenntnis der Landesregierung für Spielsuchtkranke im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt? 8. Inwieweit unterstützt die Landesregierung die Spielsuchtprävention im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und welche Hilfsangebote gibt es in Thüringen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5680 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. Mai 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Thüringer Spielhallengesetz (ThürSpielhallenG) ist am 1. Juli 2012 in Kraft getreten. § 2 ThürSpielhallen G regelt die Erlaubnis. Der § 2 Abs. 3 ThürSpielhallenG ist die Rechtsgrundlage für den Widerruf oder die Rücknahme einer Erlaubnis. Zu 2.: Folgende Spielhallen sind im Landkreis ansässig: Ort Anzahl Saalfeld 6 Rudolstadt 5 Uhlstädt-Kirchhasel/OT Kirchhasel 1 Bad Blankenburg 2 Königsee-Rottenbach/OT Königsee 1 Unterwellenborn/OT Könitz 1 Zu 3.: In den letzten fünf Jahren wurde keiner Spielhalle im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt die Erlaubnis widerrufen oder zurückgenommen. Zu 4.: Neun Antragsteller mit bis zum 30. Juni 2017 geltenden "Alterlaubnissen" im Zuständigkeitsbereich der unteren Gewerbebehörden der Stadt Saalfeld, der Stadt Rudolstadt sowie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt haben keine Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 ThürSpielhallenG erhalten. Diese neun Antragsteller haben gegen die Versagung der Erlaubnis Widerspruch eingelegt. Da durch die zuständigen Gewerbebehörden kein Sofortvollzug angeordnet wurde, haben die Widersprüche aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO. Informationen zu Anträgen und Entscheidungen des zuständigen VG Gera zu Duldungsverfügungen liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 4. Zu 6.: Nach Angaben der Dokumentation "Pathologische Glücksspieler*innen in der ambulanten Thüringer Suchthilfe " des Fachverbandes Drogen- und Suchthilfe e.V., Bericht 2017 fanden 52 pathologische Glücksspieler und Glücksspielerinnen Aufnahme im ambulanten Suchthilfesystem (Psychosoziale Beratungsstellen) des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Diese Zahl muss vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass im Bereich der Glücksspielsucht lediglich drei bis zehn Prozent der Betroffenen im Hilfesystem ankommen. Die tatsächliche Zahl spielsüchtiger Menschen ist damit nicht bekannt, wird aber weit höher liegen. Zu 7.: Pathologische Glücksspieler und Glücksspielerinnen werden regelhaft im allgemeinen Suchthilfesystem versorgt . Die Behandlung von Glücksspielsüchtigen kann stationär in einer Fachklink für Abhängigkeitserkrankungen oder einer psychosomatischen Fachklinik durchgeführt werden. Die Vermittlung in die vom Rentenversicherungsträger anerkannten Therapieeinrichtungen erfolgt über die Psychosozialen Beratungsstellen. Bezüglich der Glücksspielsucht ist für den Bereich Mitteldeutschland vom Rentenversicherungsträger das Asklepios Fachklinikum Wiesen in Wildenfels (Sachsen) als Referenzklinik benannt. Darüber hinaus erfolgen Vermittlungen auch bundesweit. Ausgewiesene Spezialeinrichtungen für die Zielgruppe der Glücksspielsüchtigen gibt es im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt nicht. Darüber hinaus ist die Versorgung der Betroffenen über die suchtspezifischen Einrichtungen der Eingliederungshilfe möglich. Die vorhandenen Einrichtungen und Dienste des Suchthilfesystems im Landkreis sind: 3 Drucksache 6/5680Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode • Psychosoziale Beratungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und deren Angehörige Träger: Diakoniestiftung Weimar - Bad Lobenstein gGmbH, Brudergasse 18, 07318 Saalfeld Außenstelle: Jenaische Straße 1, 07407 Rudolstadt • Tagesstruktur am Wohnheim des Sozialtherapeutischen Zentrums Martinshaus Träger: Saale-Neckar Diakonie gGmbH, Bohnstraße 1a, 07318 Saalfeld • Ambulant Betreutes Wohnen Träger: AWO Saalfeld gGmbH, Saalfelder Straße 11, 07333 Unterwellenborn/OT Könitz • Ambulant betreutes Wohnen für Suchtkranke Menschen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Träger: Saale-Neckar Diakonie gGmbH, Brudergasse 11, 07318 Saalfeld • Sozialtherapeutisches Zentrum Martinshaus Träger: Saale-Neckar Diakonie gGmbH, Bohnstraße 1a, 07318 Saalfeld • Neun Selbsthilfegruppen verteilt auf die Städte Bad Blankenburg, Rudolstadt und Saalfeld • Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Sozialpsychiatrischer Dienst Keilhauer Straße 27, 07407 Rudolstadt • Klinik Bad Blankenburg Psychosomatische Fachklinik für Abhängigkeitserkrankungen, Träger: Fuest Familienstiftung, Georgstraße 40, 07422 Bad Blankenburg • Berufliche Integration für Suchtkranke Rehabilitations-und Integrationszentrum Träger: Bildungszentrum Saalfeld GmbH, Maxhütterstraße 14, 07333 Unterwellenborn • Psychosoziale Beratungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und deren Angehörige Träger: Diakoniestiftung Weimar-Bad Lobenstein gGmbH, Brudergasse 18, 07318 Saalfeld Zu 8.: Die Glücksspielsucht ist im Landesprogramm gegen Sucht aufgenommen und ein Schwerpunkt der Suchtund Drogenpolitik des Freistaates. Deutliche Akzente zur Suchtprävention wurden im Koalitionsvertrag der die Landesregierung tragenden Parteien gesetzt. Darin ist die Glücksspielsuchtprävention als eine wesentliche Aufgabe festgeschrieben. Insbesondere wird den Maßnahmen zur Eindämmung der Suchtrisiken, die vom Bereich des Glücksspielens an Spielautomaten ausgehen, eine große Bedeutung gegeben. Für die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages in der Suchtprävention stellt das Land entsprechende Personal-, Sach- und Maßnahmekosten zur Verfügung. Die Mittel fließen in speziell ausgerichtete Projekte und über die Regelfinanzierung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs auch an die Thüringer Psychosozialen Beratungsstellen. Über die tatsächliche Verwendung dieser Mittel entscheiden allerdings ausschließlich die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsautonomie. Suchtpräventive Aufgaben werden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt durch die Psychosoziale Beratungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und deren Angehörige (Träger: Diakoniestiftung Weimar-Bad Lobenstein gGmbH, Brudergasse 18, 07318 Saalfeld) übernommen. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5680 Eine maßgebliche Stellung innerhalb des Thüringer Gesamtkonzeptes Glücksspielsucht hat das Projekt "Landesweite Maßnahmen und Koordinierung der Prävention, Hilfe und Forschung beim pathologischen Glücksspielen" (Thüringer Fachstelle GlücksSpielSucht, Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V.). Das Projekt ist mit der Koordinierung und Vernetzung der landesweiten Maßnahmen beauftragt. Gleichzeitig ist es im Freistaat der fachliche Ansprechpartner und die zentrale Anlaufstelle im Zusammenhang mit der Thematik Glücksspielsucht. Zudem unterstützt der Freistaat Thüringen das landesweit arbeitende Präventionszentrum der Suchthilfe in Thüringen GmbH. Das Präventionszentrum bietet unter anderem Präventionsveranstaltungen im Themenfeld Glücksspielsucht an. Tiefensee Minister Spielhallen und Spielsuchtprävention im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: