11.05.2018 Drucksache 6/5682Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Mai 2018 ThüringenForst Die Kleine Anfrage 2948 vom 22. März 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Forstflächen in Thüringen sind unterteilt in staatlichen und privaten Besitz. Die Bewirtschaftung der staatlichen Fläche wird von ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts betrieben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viel Hektar werden im Tautenburger Forst bewirtschaftet (bitte auflisten nach Forstabschnitt und Pächter)? 2. Welche konkreten Maßnahmen sind im Tautenburger Forst geplant beziehungsweise sind schon umgesetzt , um den Anteil an Weißtannen, Eichen und anderen Edellaubhöl zern zu erhöhen? 3. Welche Probleme gibt es hierbei mit a) Rehwild, nicht Damwild und b) Damwild? 4. Welche Erfahrungen hat ThüringenForst mit der Weißtanne in der Gegend um den Tautenburger Forst? 5. Welche Daten (prozentual und absolut) wurden beim Verbissgutachten 2016 für das Bewirtschaftungsgebiet des Forstamtes Jena-Holzland ermittelt? 6. Für welchen Preis wird Wildbret aus dem Tautenburger Forst verkauft (bitte auflisten nach Schwarzwild, Rehwild und Damwild und Preis pro Kilo)? 7. Wie wird der Preis bestimmt? 8. Ist es ein Festpreis und wenn ja, in welchen Zeitabschnitten wird dieser bestimmt und wie groß ist der Unterschied zum Marktpreis? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5682 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 8. Mai 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesjagdbezirk "Tautenburg" des Thüringer Forstamtes Jena-Holzland hat aktuell eine Gesamtfläche von 1.361 ha. Diese sind aufgrund von An- und Abgliederungen infolge von Jagdflächenarrondierungen nicht exakt mit der Staatswaldfläche identisch. Die Bejagung erfolgt durch das Thüringer Forstamt Jena -Holzland. Im Landesjagdbezirk des Reviers "Tautenburg" ist keine Fläche verpachtet. Zu 2.: Seit 1990 sind insgesamt ca. 5,5 Hektar Weißtanne kleinflächig im Staatswald eingebracht worden. In den nächsten Jahren soll die Weißtanne extensiv auf kleinen Störflächen und bei geeigneten Standortverhältnissen eingebracht werden. Edellaubholz und Eichen werden überwiegend natürlich verjüngt. Pflanzungen in den letzten Jahren sind nicht bekannt. Als Maßnahme setzt das Forstamt die wald- und jagdgesetzlichen Vorgaben bei der Regulierung der Wildbestände aktiv um. Im Rahmen der naturnahen Waldwirtschaft und der Umsetzung der Natura 2000 Ziele werden Edellaubholz und Eiche gefördert. Einzelbäume von Speierling, Wildobst und Mehlbeere werden an geeigneten, lichteren Waldrändern und exponierten Stellen eingebracht. Zu 3.: Reh- und Damwild haben einen messbaren Einfluss auf die Verjüngung der Eiche und des Edellaubholzes durch dessen Verbiss. Hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Zu 4.: Die Erfahrungen der Landesforstanstalt mit der Weißtanne sind thüringenweit wie auch im Tautenburger Forst überwiegend positiv. Begrenzender Faktor bei der Einbringung der Weißtanne in Waldflächen ist in der Regel der Wildverbiss. Zu 5.: Die forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung und der Schälschadenentwicklung nach § 32 Absatz 1 des Thüringer Jagdgesetzes werden auf Ebene der Landkreise erstellt. Insofern können nur Angaben auf Kreisebene erfolgen. Das Gutachten des Saale-Holzland Kreises wurde gemeinsam mit der Stadt Jena erstellt. Die Ergebnisse der Verbissinventur in diesem Forstlichen Gutachten sind in nachfolgender Tabelle zusammengestellt. Baumartengruppe Aufgenommene Pflanzenzahl (Stück) Verbissene Pflanzen (Stück) Verbissprozent (Prozent) Fichte 6.415.800 151.200 2,4 Lärche 25.000 2.000 8,0 Kiefer 1.006.400 79.600 7,9 Buche 3.830.400 513.000 13,4 Edellaubholz 2.321.600 1.117.200 48,1 Eiche 41.800 32.800 78,5 sonst. Laubholz 709.200 206.600 29,2 Zu 6.: Wildbret an Einzelabnehmer wird aktuell entsprechend nachfolgender Tabelle vom Thüringer Forstamt Jena -Holzland verkauft. Wildart Gewicht in Kilogramm Euro/Kilogramm Rehwild unter 10 2,50 ab 10,1 bis 12,0 4,00 über 12,1 4,80 Damwild 3,50 Schwarzwild 2,50 3 Drucksache 6/5682Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Der Verkauf an Wildbrethändler und Wildbretkunden, die mehrere Stücke erwerben, erfolgt marktkonform. Zu 7. und 8.: Die Wildbretpreise im Thüringer Forstamt Jena-Holzland ergeben sich aus Angebot und Nachfrage. Mit Wildbretgroßhändlern werden Vertragsverhandlungen durchgeführt, kleinere Wildhändler haben Einkaufspreislisten , bei Abgabe an Gaststätten und Einzelabnehmer gibt es feste Abgabepreise. Die Anpassung der Preise ist markt- und saisonabhängig. Eine Preisanpassung im Forstamt kann zum Anfang des Jagdjahres, zum Herbst, zur Weihnachtssaison und nach dem Jahreswechsel erfolgen. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär ThüringenForst Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7. und 8.: