11.05.2018 Drucksache 6/5683Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Mai 2018 Landesregierung plant den Verkauf der Liegenschaft Kinder- und Jugenderholung Dittrichshütte Die Kleine Anfrage 2955 vom 22. März 2018 hat folgenden Wortlaut: Unter der Überschrift "Dittrichshütte: Freistaat will Jugenddorf los werden" berichtete die Ostthüringer Zeitung am 12. März 2018 darüber, dass der Freistaat Thüringen die unter dem Namen Kinder- und Jugenderholung Dittrichshütte bekannte Liegenschaft zum Verkauf anbietet. Seit nunmehr 25 Jahren betreibt der gemeinnützige Verein Kinder- und Jugenderholung Dittrichshütte e. V. die Einrichtung auf der Saalfelder Höhe. Unzählige Möglichkeiten für Tages- und Wochenendaufenthalte, für Feste und Feierlichkeiten jeder Art bieten die verschiedenen Gebäude. Neben Besuchern aus Thüringen und dem gesamten Bundesgebiet beherbergt die Einrichtung Gäste aus Polen, Frankreich, Japan, den USA und anderen Ländern. Kooperationen mit regionalen Schulen und darüber hinaus wichtige wirtschaftliche und kulturelle Vernetzungen sind über die Jahre entstanden. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welcher Grundlage und warum erfolgte die Ausschreibung der Liegenschaft Kinder- und Jugenderholung Dittrichshütte? 2. Welche finanziellen Mittel wurden in den vergangenen 25 Jahren vom Freistaat Thüringen und nach Kenntnis der Landesregierung dem Verein investiert (bitte Auflistung nach Jahr, Art der Maßnahme und Höhe der finanziellen Unterstützung)? 3. Inwieweit unterstützt die Landesregierung die weitere Betreibung der Einrichtung durch den gemeinnützigen Verein Kinder- und Jugenderholung Dittrichshütte e. V.? 4. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Kinder- und Jugenddorf Dittrichshütte als Standortfaktor für die ländliche Region Saalfelder Höhe bei? 5. Inwieweit liegen der Landesregierung neben der Interessenbekundung des aktuellen Betreibers der Einrichtung Anfragen beziehungsweise Angebote weiterer potentieller Käufer vor? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5683 Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. Mai 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen Mit dem zwischen dem Freistaat Thüringen, vertreten durch das damalige Ministerium für Soziales und Gesundheit , und dem Verein Kinder- und Jugenderholung Dittrichshütte e.V. am 10. Oktober 1994 geschlossenen Vertrag wurde die landeseigene Liegenschaft in Dittrichshütte an den Verein verpachtet. Das Pachtverhältnis wurde bis zum 31. Dezember 2032 befristet. Das Pachtverhältnis wurde ausschließlich zur Nutzung als gemeinnütziges Kinder- und Jugenderholungszentrum abgeschlossen. Der Betrieb war so zu führen, dass er den Zielen der Kinder- und Jugendhilfe entsprach . Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen war durch geeignete Kräfte zu sichern. Die im jeweiligen Landesjugendförderplan formulierten Aufgabenstellungen und fachlichen Anforderungen waren zu erfüllen. Nur außerhalb der Ferienzeiten und in begrenztem Umfang war eine Belegung, die nicht der Kinder - und Jugendhilfe diente, zulässig. Der Verein Kinder- und Jugenderholung Dittrichshütte e.V. signalisierte im Jahr 2012 die Einrichtung nicht mehr kostendeckend im Sinne der Kinder- und Jugendhilfe betreiben zu können. Die Pachtzahlung gegenüber dem Land konnte nicht mehr getätigt werden, erforderliche Bauunterhaltungsmaßnahmen - die nach dem Pachtvertrag dem Verein oblagen - nicht mehr durchgeführt werden. Im Rahmen der überörtlichen Jugendhilfeplanung wurde deshalb unter Einbeziehung der Belegungsstatistik und -prognose eine Bedarfseinschätzung vorgenommen, bei der die Entbehrlichkeit der Liegenschaft für die überörtliche Kinder- und Jugendhilfe festgestellt wurde. Es stehen ausreichende Kapazitäten in anderen Einrichtungen der überörtlichen Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung. Daraufhin wurde der bestehende Pachtvertrag zum 1. Dezember 2014 gekündigt. Der Verein hat im Anschluss daran Interesse an einer Übernahme der Liegenschaft ohne Zweckbindung bekundet. Auf Grund dessen wird gegenwärtig eine weitere Nutzung der Liegenschaft durch den Verein geduldet. Der Verein wurde in die Vorbereitung der Verkaufsausschreibung einbezogen und über alle Schritte unterrichtet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Kowalleck (CDU) wie folgt: Zu 1.: Die Veräußerung landeseigener Liegenschaften richtet sich nach § 64 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV). Gemäß VV Nr. 5.1 Satz 1 und 3 zu § 64 ThürLHO sind Grundstücke, für die das Land keine Verwendungsmöglichkeit mehr hat, zu veräußern und grundsätzlich öffentlich auszuschreiben. Da weder für die Aufgaben der überörtlichen Kinder- und Jugendhilfe noch für andere Zwecke im Aufgabenbereich des Landes ein Bedarf an der Liegenschaft besteht, war sie entsprechend der haushaltsrechtlichen Regelungen öffentlich zum Verkauf auszuschreiben. Zu 2.: Der Freistaat Thüringen hat im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe folgende investive Förderungen gewährt: Jahr Art der Maßnahme finanzielle Förderung (Angabe in Euro) 1994 Rekonstruktion der Heizung 529.676,40 1996 Teilsanierung Kulturhaus 613.550,27 1998 Rekonstruktion Sanitäranlagen 396.108,05 2000 Dacheindeckung Haus 7 37.157,86 2000 Neubau Mensa 1.923.666,37 Zu den vom Verein investierten finanziellen Mitteln liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 3 Drucksache 6/5683Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt keine weitere Unterstützung des Vereins und der Einrichtung durch die Landesregierung. Zu 4.: Nach den letzten baufachlichen Erhebungen sind mehrere Gebäude der Anlage wegen ihres Bauzustandes nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr nutzbar. Dies spiegelt auch die letzte der Landesregierung mitgeteilte Belegungsstatistik wider. Die Bettenauslastung betrug weniger als 17 Prozent. Mit diesen Feststellungen kann das Kinder- und Jugenddorf nicht als Standortfaktor für die Saalfelder Höhe punkten. Vielmehr besteht mit der eingeleiteten Veräußerung am ehesten die Möglichkeit, durch Investitionen die Anlage wieder für eine breitere Nutzerschicht interessant zu gestalten. Aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe ist die Liegenschaft für junge Menschen wegen ungünstiger beziehungsweise fehlender Verkehrsanbindung nicht mehr attraktiv gelegen. Zu 5.: Anfragen beziehungsweise Angebote weiterer Kaufinteressenten liegen der Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor. Taubert Ministerin Landesregierung plant den Verkauf der Liegenschaft Kinder- und Jugenderholung Dittrichshütte Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: