15.05.2018 Drucksache 6/5698Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Mai 2018 Thüringer Gesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse der Richter und Staatsanwälte im Landesdienst sowie zur Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/5376) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 2958 vom 28. März 2018 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise werden die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet beziehungsweise entlastet? 5. Anhand welcher Verfahren und Methoden wurden die Belastungen beziehungsweise Entlastungen ermittelt ? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen und wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Mit welchen Methoden wurden die finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände erhoben? 8. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 9. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5698 10. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? 11. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 12. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 13. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 14. Mai 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Durch den dem Thüringer Landtag vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 6/5376) werden für die Vollzugsbehörde neue Mitwirkungsvorbehalte eingeführt und bestehende Mitwirkungsvorbehalte erweitert. Bei richterlichen beziehungsweise staatsanwaltschaftlichen Personalentscheidungen wird eine weitere Einbindung des Richterwahlausschusses geregelt beziehungsweise die Beteiligung des Staatsanwaltswahlausschusses neu etabliert. Zudem werden die Beteiligungsrechte der Richter- und Staatsanwältevertretungen erweitert. Im Übrigen wird eine Informationspflicht der Leiter nachgeordneter Dienststellen an die oberste Dienstbehörde in Disziplinarangelegenheiten etabliert. Zu 2.: Nein Zu 3.: Der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften werden durch das Regelungsvorhaben nicht belastet. Auf das Vorblatt des Gesetzentwurfs (D. Kosten) wird Bezug genommen. Zu 4.: Die Wirtschaft wird durch das Regelungsvorhaben finanziell nicht belastet oder entlastet. Zu 5.: Da die kommunalen Haushalte und die Wirtschaft von dem Gesetzesvorhaben nicht betroffen sind, waren hierzu keine Be- oder Entlastungen zu ermitteln. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen . Aufgrund der nicht messbaren Belastungen beziehungsweise Entlastungen bedurfte es einer weitergehenden Analyse nicht. Zu 6.: Nein Zu 7.: Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Es bedurfte einer solchen Erhebung nicht. Zu 8.: Keine; auf die Antwort zu Frage 6 wird Bezug genommen. Zu 9.: Die Bürger werden durch das Regelungsvorhaben nicht belastet, begünstigt oder entlastet. Zu 10.: Konkrete belastende Regelungen für Private werden nicht getroffen. Zu 11.: Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Einer solchen Abschätzung hinsichtlich potentieller Grundrechtseingriffe bedurfte es daher nicht. 3 Drucksache 6/5698Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 12.: Auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11 wird Bezug genommen. Zu 13.: Keine Lauinger Minister Thüringer Gesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse der Richter und Staats-anwälte im Landesdienst sowie zur Anpassung besoldungs- und versorgungsrecht-licher Vorschriften (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/5376) - Aus-wirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: