16.05.2018 Drucksache 6/5715Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Juni 2018 Kriminelle Jugendgruppe in Jena Die Kleine Anfrage 2933 vom 16. März 2018 hat folgenden Wortlaut: Am 13. Februar 2018 berichtete die Ostthüringer Zeitung, dass acht Personen syrischer, afghanischer und irakischer Herkunft am Abend des 12. Februar 2018 einen 25-jährigen Mann auf dem Ernst-Abbe-Platz in Jena zunächst verbal und später körperlich bedrängten. Ein Mitglied der Gruppe brach dem 25-Jährigen dabei durch einen Kopfstoß die Nase. Laut Ostthüringer Zeitung vom 14. Februar 2018 beschäftigen die selbe Gruppe junger Männer Polizei und Staatsanwaltschaft bereits seit mehreren Monaten an wechselnden Orten zwischen Jenaer Innenstadt, Paradiespark und Lobeda. Erst am 24. Januar 2018 kam es laut einem Bericht von JenaTV vom 25. Januar 2018 beispielsweise in der Goethe-Galerie in Jena zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen Mitgliedern dieser Gruppe und dem Sicherheitsdienst des Einkaufszentrums sowie der Polizei, nachdem ein 20-jähriger Syrer beim Diebstahl erwischt wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei dem oben geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Einsatzkräfte waren im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Fall im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Tatverdächtige welchen Alters, welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch gegebenenfalls doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen, laufende Verfahren) und wenn ja, wegen welcher Delikte (bitte nach Datum und Tatort aufschlüsseln)? 5. Handelt es sich bei dem oben beschriebenen Vorfall und dem in der Goethe-Galerie in Jena am 24. Januar 2018 um dieselbe Tätergruppe? 6. Seit wann ist der Landesregierung die Problematik mit der oben beschriebenen Jugendgruppe bekannt (bitte nach Chronologie unterschiedlicher Informationsstände aufschlüsseln)? 7. Werden oder wurden Mitglieder der Gruppe durch Einrichtungen der Jugendhilfe, insbesondere der Jugendsozialarbeit , betreut und wenn ja, durch welche (bitte nach Einrichtungen, Trägerschaft, Einzelmaßnahmen und Personalstellen aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5715 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 14. Mai 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Am 12. Februar 2018 hielt sich der spätere deutsche Geschädigte am Ernst-Abbe-Platz in Jena in der Absicht auf, ein dort befindliches Schnellrestaurant zu besuchen. Im Schnellrestaurant wurde der Geschädigte durch die späteren Tatverdächtigen angepöbelt. Nachdem der Geschädigte das Restaurant verlassen hatte, kam es zu einer Körperverletzung zum Nachteil des Geschädigten . Zu 2.: Es waren sieben Polizeivollzugsbeamte der Thüringer Polizei im Einsatz. Zu 3.: Nach bisherigem Ermittlungsstand wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung gegen sechs Tatverdächtige eingeleitet. Alter der Tatverdächtigen Staatsangehörigkeit Aufenthaltsstatus 17 Jahre syrisch Aufenthaltsgestattung 22 Jahre syrisch Aufenthaltsgestattung 19 Jahre syrisch Aufenthaltsgestattung 21 Jahre irakisch Aufenthaltsgestattung 18 Jahre afghanisch Aufenthaltsgestattung 26 Jahre irakisch Aufenthaltsgestattung Zu 4.: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 5.: Ein Teil der Tatverdächtigen sind auch Beschuldigte des Gesamtkomplexes vom 24. Januar 2018 in der Goethe -Galerie in Jena. Der Haupttatverdächtige vom 12. Februar 2018 war am 24. Januar 2018 nicht beteiligt. Zu 6.: Seit Sommer 2016 wurde durch die Thüringer Polizei ein Lagebild für den Bereich Jena Lobeda/Skaterbahn erstellt beziehungsweise geführt. Grund waren Konflikte zwischen verschiedenen Jugendlichen, die zu einer Straftatenhäufung geführt haben. Der Schwerpunkt lag hier auf Körperverletzungsdelikten. Ab dem Frühjahr 2017 war eine Verlagerung bei der Begehung der Straftaten aus dem Bereich Jena Lobeda in den Bereich Jena Paradies festzustellen. Die Umsetzung zielgerichteter Maßnahmen führte dazu, dass die Straftaten ab Juni 2017 wieder rückläufig waren. Der Schwerpunkt der begangenen Straftaten lag neben Körperverletzungsdelikten auch auf Eigentumsdelikten. Signifikat war, dass bei den in Jena Paradies registrierten Straftaten, die Mehrzahl durch deutsche Jugendliche begangen wurden. Fortfolgend verlagerte sich der Schwerpunkt in den Innenstadtbereich in Jena. Mit Beginn Oktober/November kam es zu einer Straftatenhäufung im Bereich der Goethe-Galerie und dem Ernst-Abbe-Platz. Der Schwerpunkt lag hier auf Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten, sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz . 3 Drucksache 6/5715Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Seit März 2018 ist ein Rückgang der Straftaten zu verzeichnen. Grund hierfür ist die Umsetzung repressiver Maßnahmen gegen Intensivtäter, die gleichzeitig eine präventive Wirkung erzielten. Im Weiteren wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen vom 9. März 2018 (Drucksache 6/5400), vom 14. März 2018 (Drucksache 6/5430), vom 21. März 2018 (Drucksache 6/5476) und vom 29. März 2018 (Drucksache 6/5518) verwiesen. Zu 7.: Im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens erfolgt die Betreuung durch die Jugendgerichtshilfe der Stadt Jena. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Maier Minister Kriminelle Jugendgruppe in Jena Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: