16.05.2018 Drucksache 6/5716Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Juni 2018 Extrem rechte Immobilien und ihre neuen Einordungskriterien in Thüringen Die Kleine Anfrage 2943 vom 22. März 2018 hat folgenden Wortlaut: Am 19. Februar 2018 veröffentlichte Zeit Online im Blog "Störungsmelder" den Beitrag "Neue Kriterien: Bayerische Behörden finden 15 weitere Neonazi-Immobilien", der über die Vereinheitlichung der Kriterien zur Einordnung von extrem rechten Immobilien zwischen Bund und Ländern im Dezember 2017 berichtet. Demnach habe die Bayerische Landesregierung nach der Anpassung die Anzahl der extrem rechten Immobilien von zwei auf 17 Immobilien korrigiert. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung im Rahmen der Bund-Länder-Vereinheitlichung der Kriterien zur Einordnung von extrem rechten Immobilien ihre Kriterien angepasst und wenn ja, wieso? 2. Woran haben sich die Kriterien bis Dezember 2017 orientiert? Welche Kriterien sind dazu gekommen? 3. Welche Immobilien (Häuser, Gebäude, Wohneinheiten, Gewerberäumlichkeiten, Grundstücke) sind nach Kenntnis der Landesregierung im Besitz von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben , die der extrem rechten Szene zugeordnet werden können (Nennung nach Ort, lmmobilienart, Szenezugehörigkeit und aktueller Nutzungsform werden erbeten)? 4. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über den geplanten Erwerb oder die beabsichtigte Nutzung von Immobilien durch extreme Rechte (Nennung nach Ort, lmmobilienart und Szenezugehörigkeit werden erbeten)? 5. Ergeben sich aus den neuen Kriterien der Bund-Länder-Vereinheitlichung neue Betrachtungen von durch Neonazis und Rechtsextremisten genutzten Immobilien beispielsweise der Immobilie "Erlebnisscheune " in Kirchheim? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 14. Mai 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die Kriterien zur einheitlichen Erfassung rechtsextremistisch genutzter Immobilien in Bund und Ländern orientieren sich in Bezug auf Thüringen nahe an der bisherigen Praxis des Amtes für Verfassungsschutz, so dass sich im Wesentlichen keine Veränderungen für die Arbeitsweise ergeben haben. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5716 Als rechtsextremistisch genutzte Immobilien gelten die Immobilien, bei denen Rechtsextremisten über eine uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit verfügen, etwa in Form von Eigentum, Miete, Pacht oder durch ein Kenn- und Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen. Weitere Erfassungskriterien sind die politisch ziel- und zweckgerichtete sowie die wiederkehrende Nutzung durch Rechtsextremisten. Immobilien, die von Rechtsextremisten nahezu ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, stellen kein Beobachtungsobjekt des Thüringer Verfassungsschutzes dar und werden von diesem nicht erfasst. Zu 3.: Der Landesregierung sind gegenwärtig (Stand: 19. April 2018) elf Objekte in Thüringen bekannt, die vom Amt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch genutzte Immobilien bewertet werden. Die Objekte befinden sich in Ballstädt, Eisenach, Fretterode, Guthmannshausen, Harztor/Ortsteil Ilfeld, Kahla, Kirchheim, Kloster Veßra, Wipfratal/Ortsteil Marlishausen, Ronneburg und Themar. Davon befinden sich acht Objekte im Eigentum oder Besitz von Personen oder Organisationen, die der rechtsextremistischen Szene zugeordnet werden. Die Immobilien werden insbesondere zur Durchführung rechtsextremistischer Veranstaltungen oder als Szenetreffs genutzt. Zu 4.: Dem Amt für Verfassungsschutz liegen gegenwärtig keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Zu 5.: Durch die neuen bundeseinheitlichen Kriterien ergibt sich keine neue Betrachtung für die "Erlebnisscheune " in Kirchheim. Sie wird regelmäßig von Rechtsextremisten für Tagungen und Konzertveranstaltungen genutzt und besitzt bundesweite Bedeutung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Maier Minister Extrem rechte Immobilien und ihre neuen Einordungskriterien in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: