18.05.2018 Drucksache 6/5731Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. Juni 2018 Missbrauch von Notrufen in Suhl Die Kleine Anfrage 2920 vom 8. März 2018 hat folgenden Wortlaut: Diversen Medienberichten zufolge kommt es in Suhl vermehrt zu missbräuchlich abgesetzten Notrufen. So hat ein Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in den Abend- und Nachtstunden zum 30. Januar 2018 den Brandmelder zweimal ohne Anlass betätigt. Am 6. Februar 2018 hat ein algerischer Asylbewerber in der Aufnahmestelle den Brandmelder grundlos betätigt. Ein weiterer Vorfall ereignete sich am 14. Februar 2018, bei dem ein Unbekannter über einen Brandmelder in der Erstaufnahmeeinrichtung einen Feueralarm ausgelöst hat, obwohl es nicht gebrannt hat. Durch derartige missbräuchliche Notrufe werden die Einsatzkräfte grundlos zusätzlich belastet und es werden zudem auch unnötige Kosten verursacht, die der Steuerzahler zu tragen hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl missbräuchlich abgesetzter Notrufe seit Januar 2016 in Suhl entwickelt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? 2. Wie oft waren jeweils die Feuerwehr und die Polizei von missbräuchlich abgesetzten Notrufen seit Januar 2016 in Suhl betroffen (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? 3. Wie viele Notrufe wurden insgesamt aus der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Suhl seit Januar 2016 getätigt und in wie vielen Fällen erfolgte der Notruf missbräuchlich (bitte nach Monaten aufschlüsseln )? 4. Wie hoch sind die Kosten, die durch missbräuchlich abgesetzte Notrufe für Polizei- und Feuerwehreinsätze seit Januar 2016 in Suhl entstanden sind (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? 5. Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 145 Strafgesetzbuch wurden gegen Personen welchen Alters, welchen Geschlechts und welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch mehrfache und frühere Staatsangehörigkeit angeben) seit Januar 2016 in Suhl eingeleitet? 6. Welche Konsequenzen hatten die in Frage 5 abgefragten Ermittlungsverfahren für die Tatverdächtigen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5731 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 17. Mai 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Seit Januar 2016 konnten für den Zuständigkeitsbereich des Inspektionsdienstes Suhl 54 polizeiliche Notrufmissbräuche recherchiert werden. Diese gliedern sich wie folgt: Monat/Jahr Anzahl Monat/Jahr Anzahl Monat/Jahr Anzahl 01/2016 0 02/2016 0 03/2016 2 04/2016 1 05/2016 0 06/2016 0 07/2016 1 08/2016 2 09/2016 2 10/2016 1 11/2016 1 12/2016 5 01/2017 1 02/2017 3 03/2017 1 04/2017 1 05/2017 1 06/2017 0 07/2017 0 08/2017 1 09/2017 2 10/2017 1 11/2017 4 12/2017 5 01/2018 9 02/2018 7 03/2018 3 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 2.: Für den Bereich der Polizei wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. In der Feuerwehreinsatzstatistik werden Fehlalarmierungen, jedoch nicht alle eingehenden missbräuchlichen Notrufersuchen, in den Zentralen Leitstellen (nach § 14 Thüringer Rettungsdienstgesetz), erfasst. Fehlalarmierungen sind alle Einsätze, die zum Ausrücken der Feuerwehr geführt haben, obwohl keine Gefahr vorlag oder keine sonstige Hilfeleistung durchzuführen war. Dazu zählen blinde und böswillige Alarme, Fehlalarmierungen durch Brand- und Gefahrenmeldeanlagen und Sonstiges, wobei die missbräuchlichen Alarmierungen zu den böswilligen Alarmen zählen. An Fehlalarmierungen liegen für den Bereich der Feuerwehr folgende Angaben vor: Monat/Jahr Anzahl der Fehlalarmierungen 01/2016 6 02/2016 3 03/2016 3 04/2016 4 05/2016 3 06/2016 18 07/2016 11 08/2016 5 09/2016 5 10/2016 8 11/2016 15 12/2016 7 01/2017 11 02/2017 14 03/2017 12 04/2017 9 05/2017 9 3 Drucksache 6/5731Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Monat/Jahr Anzahl der Fehlalarmierungen 06/2017 10 07/2017 6 08/2017 21 09/2017 15 10/2017 11 11/2017 15 12/2017 15 01/2018 29 02/2018 18 03/2018 8 Zu 3.: Im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 20. März 2018 wurden auf dem Gelände der "Landesaufnahmestelle Thüringen, Außenstelle Suhl" und der unmittelbaren Umgebung im Zusammenhang mit der Landesaufnahmestelle 193 polizeiliche Einsätze erfasst. Die Anrufe erfolgten sowohl über Notruf als auch über die öffentliche Einwahl der zuständigen Polizeidienststelle. Die konkrete Anzahl der Notrufe aus der Landeserstaufnahmeeinrichtung ist statistisch nicht erfasst. In 42 Fällen erfolgte die Einklassifizierung als Notrufmissbrauch . Die monatliche Aufschlüsselung stellt sich wie folgt dar: Monat/Jahr Anzahl der Einsätze Anzahl Notrufmissbräuche 01/2016 6 0 02/2016 7 0 03/2016 5 1 04/2016 9 1 05/2016 2 0 06/2016 3 0 07/2016 2 0 08/2016 12 2 09/2016 11 2 10/2016 2 1 11/2016 5 1 12/2016 14 4 01/2017 2 1 02/2017 3 0 03/2017 1 0 04/2017 6 1 05/2017 4 1 06/2017 0 0 07/2017 3 0 08/2017 12 0 09/2017 2 2 10/2017 9 1 11/2017 15 2 12/2017 14 4 01/2018 20 9 02/2018 9 6 03/2018 15 3 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5731 Mit Stand vom 18. März 2018 waren folgende Einsätze und Fehlalarmierungen der Feuerwehr Suhl in der Erstaufnahmeeinrichtung zu verzeichnen: Monat/Jahr Einsätze gesamt Fehlalarmierungen 01/2016 1 0 02/2016 0 0 03/2016 0 0 04/2016 0 0 05/2016 0 0 06/2016 0 0 07/2016 0 0 08/2016 4 4 09/2016 2 1 10/2016 0 0 11/2016 5 4 12/2016 4 4 01/2017 1 1 02/2017 0 0 03/2017 1 1 04/2017 0 0 05/2017 0 0 06/2017 0 0 07/2017 0 0 08/2017 2 2 09/2017 2 2 10/2017 2 1 11/2017 2 2 12/2017 8 7 01/2018 11 10 02/2018 7 7 03/2018 3 3 Zu 4.: Die Gebührenbemessungsstelle der Thüringer Polizei prüft grundsätzlich polizeiliche Maßnahmen dahingehend , ob die Kosten dem Verursacher auferlegt werden können. Ziehen polizeiliche Maßnahmen eine Kostenpflicht nach sich, so wird im Rahmen von Verwaltungsermittlungen auf Grundlage § 10 ff. Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz ermittelt, welche Kosten für diesen Polizeieinsatz zu berechnen sind. In der Folge werden aus diesen Kosten die Gebühren festgesetzt und die dazu gehörigen Auslagen bestimmt. Als Rechtsgrundlage hierfür dient die Thüringer Polizeikostenverordnung (ThürPolKostV) in Verbindung mit der Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllg VwKostO). Diese Gebühren und Auslagen werden einem möglichen Kostenschuldner auferlegt. Für die polizeilichen Maßnahmen im angefragten Zeitraum wurden durch die Gebührenbemessungsstelle der Thüringer Polizei Verwaltungsermittlungen eingeleitet. Die dem zu Grunde liegenden Strafanzeigen befinden sich derzeit zum Teil noch in Bearbeitung. Zu den entstandenen Kosten kann vor Abschluss der Ermittlungen keine Aussage getroffen werden. Somit ist eine Aussage zu den Gesamtkosten zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Die Aufgabenträger des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe können Ersatz der ihnen durch die Einsatzmaßnahmen entstandenen Kosten von demjenigen verlangen, der wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert (§ 48 Abs. 1 Nr. 5 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThürBKG -) beziehungsweise vom Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten einer Brandmeldeanlage, wenn diese einen Fehlalarm ausgelöst hat (§ 48 Abs. 1 Nr. 6 ThürBKG). 5 Drucksache 6/5731Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Stadt Suhl erhebt auf Grundlage des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sowie der entsprechenden Satzung Gesamtkosten für Einsätze der Feuerwehr. Diese beziehen sich jedoch auf alle ausgelösten Fehlalarme. Eine Abgrenzung zu missbräuchlich abgesetzten Notrufen ist nicht möglich, so dass eine Konkretisierung an dieser Stelle nicht möglich ist. Zu 5.: Im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 19. März 2018 wurden insgesamt 54 Anzeigen wegen Notrufmissbrauchs im Zuordnungsbereich des Stadtgebietes Suhl aufgenommen. Das Geschlecht, das Alter und die Nationalität der bisher ermittelten Tatverdächtigen gliedern sich wie folgt: Geschlecht Alter Nationalität Geschlecht Alter Nationalität männlich 24 algerisch männlich 22 albanisch weiblich 27 deutsch 6x männlich 18-22 deutsch männlich 37 libysch männlich 31 marokkanisch männlich 37 libysch männlich 25 irakisch männlich 22 libysch 5x männlich 19-26 eritreisch männlich 22 marokkanisch männlich 17 somalisch männlich 20 marokkanisch männlich 27 mazedonisch männlich 24 afghanisch männlich 42 portugiesisch männlich 24 algerisch weiblich 12 deutsch männlich 28 deutsch männlich 23 irakisch Zu 6.: Zu den Konsequenzen aus den Ermittlungsverfahren liegen keine statistischen Angaben vor. Maier Minister Missbrauch von Notrufen in Suhl Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: