23.05.2018 Drucksache 6/5748Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. Juni 2018 Illegaler Welpenhandel im Freistaat Thüringen Die Kleine Anfrage 2928 vom 14. März 2018 hat folgenden Wortlaut: Diversen Medienberichten zufolge hat der Handel mit illegalen Hundewelpen in den vergangenen Jahren deutschlandweit stark zugenommen. Unter anderem wurde in der ARD-Sendung "Brisant" am 16. Juni 2017 die Situation wie folgt zusammengefasst: "Das Geschäft mit Hundewelpen boomt. Sogenannte 'Wühltisch- Welpen' kommen vor allem aus Osteuropa. Zu den Käufern zählen viele Deutsche. Und Deutschland ist auch zunehmend ein Transitland. Für die Hundevermehrer zählt alleine der Profit." Der Deutsche Tierschutzbund e. V. warnt auf seiner Website: "In Kleinanzeigen und im Internet werden viele Hundewelpen angeboten, die aus Hundefabriken aus dem Ausland stammen. Händler werben damit, eine große Auswahl verschiedener (Mode-)Rassen anbieten zu können. Oft werden die jungen Hunde sehr günstig angeboten, aber mittlerweile versuchen sich illegale Hundehändler auch als seriöse Züchter auszugeben und verlangen höhere Preise . Das Leid dieser Welpen ist immens. Sie werden meist viel zu früh von der Mutter getrennt, so dass die für Hunde sehr wichtige Sozialisierung nicht stattfinden kann. Anstatt während der Prägephase zwischen der achten und zwölften Lebenswoche an ihre zukünftigen Hundehalter übergeben zu werden, bleiben die Welpen bei den illegalen Tierhändlern in der Regel nur zwei bis vier Wochen bei der Mutter." Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fälle von illegalem Handel mit Hundewelpen wurden in den vergangenen vier Jahren bei den zuständigen Thüringer Sicherheits- und/oder Ordnungsbehörden angezeigt beziehungsweise registriert (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? 2. Wie viele der in den letzten vier Jahren erfassten Fälle von illegalem Handel mit Hundewelpen wurden von den Sicherheits- und/oder Ordnungsbehörden verfolgt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Bearbeitungsstand )? 3. Wie viele Verbote zum Tierhandel sowie zur Tierhaltung wurden in den letzten vier Jahren von Thüringer Behörden ausgesprochen? 4. Wie viele Bußgelder und in jeweils welcher Höhe wurden in den letzten vier Jahren von Thüringer Behörden ausgesprochen? 5. Wie viele Hundewelpen wurden in den letzten vier Jahren beschlagnahmt? 6. Wo werden nach Erkenntnissen der Landesregierung Hundewelpen häufig beziehungsweise regelmäßig ausgesetzt? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Holbe (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5748 7. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Strukturen des illegalen Welpenhandels vor? 8. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über regionale Schwerpunkte des illegalen Welpenhandels im Freistaat Thüringen? 9. Was unternimmt die Landesregierung, um den illegalen Welpenhandel zu bekämpfen? 10. Steht die Landesregierung in Kontakt mit Online-Marktplätzen, wie zum Beispiel eBay Kleinanzeigen, über die der illegale Welpenhandel zum Teil betrieben wird (Antwort bitte begründen)? 11. Ist der Landesregierung bekannt, auf welchen Wegen der illegale Welpenhandel in Thüringen vornehmlich betrieben wird? 12. Wie viele Anmeldungen zur steuerlichen Erfassung sind im Freistaat Thüringen verwehrt worden und wie viele Bußgelder wurden erlassen, weil Menschen Hundewelpen oder Junghunde unter einem Jahr ohne die vorgeschriebene Herkunftsbescheinigung erworben haben? 13. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorstoß von Tierschützern, eine Registrierungspflicht für Haustiere einzuführen? Das Thüringer Ministerium für Arbiet, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 22. Mai 2018 wie folgt beantwortet: Im Rahmen der oben angegebenen Kleinen Anfrage wurden die für die Überwachung der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen 21 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden (VLÜÄ) sowie die allgemeinen Ordnungsbehörden der 23 Landkreise und kreisfreien Städte befragt. Der Saale-Holzland-Kreis und die kreisfreie Stadt Jena sowie der Wartburgkreis und die kreisfreie Stadt Eisenach haben jeweils eine zuständige Veterinärbehörde. Hinsichtlich der nachstehenden Fragestellungen meldeten sieben VLÜÄ Fehlanzeige, so dass die Mitteilungen von 14 VLÜÄ als Grundlage der Antworten dienen. Um Doppelmeldungen zu vermeiden, sind die ebenfalls über das Thüringer Landesverwaltungsamt bei den kommunalen Behörden erhobenen Daten gemeinsam mit den Ergebnissen der VLÜÄ zusammengefasst wiedergegeben. Der Thüringer Polizei liegen darüber hinaus zu den Fragen 1 und 2 keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor. Zu 1.: Die gewünschten Informationen werden tabellarisch zusammengefasst: Jahr Anzahl angezeigter bzw. registrierter Fälle 2014 2 2015 7 2016 7 2017 7 2018 (1. Quartal) 8 Zu 2.: Nachstehend sind die von den VLÜÄ gemeldeten Sachverhalte in Tabellenform dargestellt: Jahr Bearbeitungsstand 2014 zwei Fälle wurden erfolgreich abgeschlossen 2015 sechs Fälle wurden erfolgreich abgeschlossen, ein Verfahren läuft 2016 sechs Fälle wurden erfolgreich abgeschlossen, ein Verfahren läuft 2017 drei Verfahren wurden nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) abgeschlossen, vier Verfahren als wurden Strafanzeige an Staatsanwaltschaft abgegeben 3 Drucksache 6/5748Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Jahr Bearbeitungsstand 2018 (1. Quartal) vier Verfahren wurden nach OWIG abgeschlossen, vier Verfahren als wurden Strafanzeige an Staatsanwaltschaft abgegeben Zu 3.: Von den zuständigen VLÜÄ wurden fünf Verbote zum Tierhandel und 62 Verbote zur Haltung von Tieren ausgesprochen. Bezugnehmend zur Antwort zu Frage 2 wird darauf verwiesen, dass noch nicht alle ausgesprochenen Verbote rechtskräftig sind. Zu 4.: Da zu dieser Frage bei den nachgefragten VLÜÄ keine entsprechende Statistik geführt wird, können die mitgeteilten Ergebnisse nur zusammenfassend formuliert werden. Es wurden insgesamt 40 Bußgelder sowie neun Verwarngelder durch die VLÜÄ gemeldet. Die Höhe der Bußgelder lag in sechs Fällen unter 100 Euro und in 25 Fällen zwischen 100 bis 300 Euro. In den übrigen neun Fällen (1x 863 Euro, 1x 1.000 Euro, 1x 1.500 Euro, 5 x 2.500 Euro und 1x 3.000 Euro) wurde ein deutlich höheres Bußgeld festgesetzt. Zu 5.: In den letzten vier Jahren wurden nach Mitteilung der VLÜÄ in Thüringen 19 Hundewelpen beschlagnahmt. Zu 6.: Hierzu liegen der Landesregierung auch im Zusammenhang mit der Abfrage bei den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte keine eindeutigen Erkenntnisse vor. Lediglich die zuständige Veterinärbehörde des Saale-Holzland-Kreises und der kreisfreien Stadt Jena teilten mit, dass am Tierheim Eisenberg und in der Umgebung sechs Hundewelpen zwischen 2014 und 2018 ausgesetzt wurden. Zu 7.: Direkte Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu der Fragestellung nicht vor. Nach Aussage der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter erfolgt der illegale Welpenhandel länderübergreifend zwischen verschiedenen EU-Staaten aber auch zwischen verschiedenen Bundesländern. Unter Nutzung aller vorhandenen modernen Medien (diverse Verkaufsaccounts mit Falschnamen bei Online -Kleinanzeigen-Portalen, Dutzende von verschiedenen Mobiltelefonnummern, welche alle zu einem Verkäufer gehören, keine Adressangaben) erfolge die Aufzucht, der Transport und der Handel im Rahmen eines großen Netzwerkes. Anzeigentexte würden eventuell durch Fehler der deutschen Sprache auffallen. So liefere ein Fahrer vorbestellte Hunde aus einer Hundeladung an verschiedene Verkäufer aus. Ein Verkäufer, der Welpen an Kunden oder andere Zwischenhändler verkaufe, zahle an den Fahrer in bar die Summe für die vorbestellten Welpen. Sein Verkäuferanteil werde vom Verkaufserlös gedeckt und einbehalten. Organisiert sei alles von Dritten oder Vierten über komplexe Vertriebsstrukturen. Es sei auch unter den "Händlern" nicht bekannt, wer der Nächste in der "Perlenkette" wirklich sei und die Kontaktdaten seien unvollständig. Es sei auch der Fall, dass einzelne in Deutschland praktizierende Tierärzte die Verkäufer unterstützen, indem sie die ausländischen EU-Heimtierpässe in deutsche EU-Heimtierpässe rechtswidrig umwandeln. Der ausländische Pass verbleibe beim Verkäufer, der neue deutsche EU-Heimtierpass werde dem Welpenkäufer mitgegeben. Ohne auch den ersten, ausländischen Ausweis zu besitzen, werde dem Käufer die Herkunft der Welpen verschleiert. Des Weiteren wurde seitens der VLÜÄ mitgeteilt, dass Welpen in Wohnungen und Einkaufseinrichtungen verkauft würden. Es sei davon auszugehen, dass zum Teil Käufer aus anderen EU-Staaten diese erwerben und die Welpen ohne Untersuchungen/Papiere und gültige Impfungen dorthin transportieren. Durch die Fälschung von EU-Heimtierpässen und Abstammungsnachweisen gewännen die illegalen Welpen erheblich an Wert und würden entsprechend teuer verkauft. Zu 8.: Nach Aussage der VLÜÄ sind Hinweise, die den Verdacht auf illegalen Welpenhandel nahelegen könnten, in Regionen entlang der Autobahnen im Freistaat (A9, A4, A71, A73 und A38) festzustellen. So haben die VLÜÄ des Saale-Orla-Kreises, des Saale-Holzland-Kreises, des Ilm-Kreises, des Landkreises Hildburghausen , des Landkreises Sonneberg sowie des Kreises Gotha über einzelne Feststellungen berichtet. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5748 Zu 9.: Neben der fachlichen Unterstützung der VLÜÄ vor Ort mit der Aufarbeitung eventuell eingehender Hinweise bei überregionalen Vorkommnissen, versucht die Landesregierung durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zum Thema illegaler Welpenhandel die potentiellen Käufer entsprechend zu sensibilisieren. Leider lassen sich potentielle Kunden trotz der entsprechenden Hinweise durch Bund, Land und Tierschutzorganisationen zu einem Kauf von Hunde- und Katzenwelpen weiterhin verführen, so dass ein illegaler Handel mit nachgefragten Welpen bei Einsatz entsprechender krimineller Energie nicht vollständig zu verhindern sein wird. Zu 10.: Die zuständigen Stellen der Landkreise und kreisfreien Städte sind diesbezüglich über mögliche Aktivitäten von unlauteren Anbietern sensibilisiert. Allerdings werden entsprechende Angebote zum Teil nur sehr kurzfristig über zum Teil ausländische Server geschaltet, so dass sich bei entsprechend der unter Frage 7 ausgeführten Vorgehensweise eine Rückverfolgung des Anbieters schwierig wird. Zu 11.: Über die Ausführungen zu Frage 7 hinausgehende Hinweise sind der Landesregierung nicht bekannt. Zu 12.: Im Landkreis Gotha wurden zwei Anmeldungen zur steuerlichen Erfassung im Jahr 2017 verwehrt. Hierbei wurden keine Bußgelder erlassen. In der Stadt Suhl wurden im Jahr 2017 zwei Fälle der Einfuhr von Welpen , die keine gültige Tollwutimpfung besaßen, bekannt. Hierbei handelte es sich um Privatpersonen mit jeweils einem Hund. Da keine Handelsabsicht bestand, wurde auch in diesem Fall kein Bußgeld festgesetzt. Zu 13.: Im Tierschutzgesetz wird in § 2a Abs. 1b das Bundesministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist und sich eine Pflicht zur Kennzeichnung nicht aus § 11a Abs. 3 ergibt, Vorschriften zur Kennzeichnung von Tieren, insbesondere von Hunden und Katzen, sowie zur Art und Durchführung der Kennzeichnung zu erlassen. Das Bundesministerium hat von dieser Ermächtigung bisher keinen Gebrauch gemacht. So gilt zwar eine Kennzeichnungspflicht derzeit uneingeschränkt aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, seit dem 29. Dezember 2014 für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, allerdings entfaltet diese Verordnung keine Wirksamkeit bei im Inland aufgezogenen Katzen und Frettchen. In Thüringen gilt die Kennzeichnungspflicht mittels Mikrochip gemäß § 2 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 22. Juni 2011, zuletzt geändert am 12. Februar 2018, nur für Hunde. Eine bundesweit einheitliche Registrierungspflicht von Hunden wurde auf der 12. VSMK-Sitzung vom 20. bis 21. April 2016 in Düsseldorf beschlossen. Bereits im Jahr 2012 hat der Bundesrat mit Zustimmung von Thüringen die Bundesregierung um Vorlage eines Verordnungsentwurfs gebeten, mit dem die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen und deren Durchführung geregelt wird. Mit Schreiben vom 11. Februar 2015 hat die Thüringer Staatskanzlei ebenfalls entsprechende Unterstützung einer Initiative des Saarlandes zugesagt. Werner Ministerin Illegaler Welpenhandel im Freistaat Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: