23.05.2018 Drucksache 6/5751Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Juni 2018 Verschuldung des Unstrut-Hainich-Kreises, der Stadt Schlotheim und der Gemeinde Obermehler Die Kleine Anfrage 2966 vom 4. April 2018 hat folgenden Wortlaut: Diversen Medienberichten zufolge ist der Unstrut-Hainich-Kreis bereits seit längerer Zeit verschuldet und auf Finanzzuweisungen aus dem Landesausgleichsstock angewiesen, um seine Aufgaben und Verpflichtungen erfüllen zu können. Der schlechte finanzielle Zustand des Landkreises zeichnet sich zudem auch in den einzelnen Gemeinden ab. Denn mit Obermehler und Schlotheim gehören gleich zwei Gemeinden zum Unstrut-Hainich-Kreis, die zu den zehn Kommunen mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung im gesamten Freistaat Thüringen zählen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Pro-Kopf-Verschuldung sowie die Gesamtverschuldung im Unstrut-Hainich-Kreis in dem Zeitraum von 1990 bis 2018 entwickelt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 2. Wie hat sich die Pro-Kopf-Verschuldung sowie die Gesamtverschuldung in Schlotheim in dem Zeitraum von 1990 bis 2018 entwickelt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 3. Wie hat sich die Pro-Kopf-Verschuldung sowie die Gesamtverschuldung in Obermehler in dem Zeitraum von 1990 bis 2018 entwickelt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 4. Was waren nach Ansicht der Landesregierung jeweils die drei wichtigsten Ursachen für die Verschuldung des Unstrut-Hainich-Kreises, der Stadt Schlotheim und der Gemeinde Obermehler? 5. Welche Möglichkeiten der Entschuldung durch Dritte bestehen jeweils für den Unstrut-Hainich-Kreis, die Stadt Schlotheim und die Gemeinde Obermehler? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 22. Mai 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 3.: Zur Beantwortung wurde die jährliche Schuldenstatistik des Thüringer Landesamtes für Statistik herangezogen . Die Angaben für die Jahre 1995 bis 2017 können der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5751 werden. Für die Jahre 1990 bis 1994 liegen dem Thüringer Landesamt für Statistik keine Daten, für das Jahr 2018 noch keine Daten vor. Zu 4.: Die drei wichtigsten Ursachen für die Verschuldung des Unstrut-Hainich-Kreises, der Stadt Schlotheim und der Gemeinde Obermehler liegen nach Auskunft der jeweils zuständigen Rechtaufsichtsbehörde in folgenden Sachverhalten: Unstrut-Hainich-Kreis Der Landkreis musste bei seiner Gründung im Jahr 1994 Schulden der Altkreise Bad Langensalza und Mühlhausen in Höhe von insgesamt 68.841.786 Euro übernehmen. Hierfür erfolgte kein Ausgleich. Er weist überdurchschnittliche Sozialausgaben im Vergleich zu Landkreisen vergleichbarer Größe und sozialräumlicher Struktur auf und erwirtschaftete über Jahre ungedeckte Sollfehlbeträge nach der Gründung. Stadt Schlotheim Die Stadt leistete erhebliche Investitionsausgaben beim Rückkauf des Nordthüringer Sportzentrums (Sporthotel ), beim Rückkauf des Rathauses und bei der Baugrunderschließung von Gewerbeflächen. Gemeinde Obermehler Die Stadt leistete erhebliche Investitionsausgaben bei der Sanierung von Wohnblocks (200 Wohnungen), der Wohnsiedlung am Flugplatz und bei der Erschließung des Flugplatzes Obermehler. Zu 5.: Die für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 zusätzlich bereitgestellten Investitionspauschalen nach §§ 5 und 6 des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte (ThürKommHG) können vom Unstrut- Hainich-Kreis, der Stadt Schlotheim und der Gemeinde Obermehler gemäß § 5 Abs. 5 Satz 1 und § 6 Abs. 5 Satz 1 ThürKommHG in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Nr. 3 ThürKommHG auch zur Schuldentilgung eingesetzt werden. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden vom 10. April 2018 hat der Thüringer Landtag in Artikel 2 auch das Thüringer Gesetz über Finanzhilfen im Rahmen der freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden in den Jahren 2018 und 2019 (Thüringer Gemeindeneugliederungsfinanzhilfegesetz - ThürGNGFG -) beschlossen. Für die Stadt Schlotheim und die Gemeinde Obermehler könnten gemäß § 2 ThürGNGFG Strukturbegleithilfen und gemäß § 3 ThürGNGFG Zuweisungen zum Abbau überdurchschnittlicher Verschuldung (Besondere Entschuldungshilfe) gewährt und zur Schuldentilgung eingesetzt werden, wenn sie an einer freiwilligen Neugliederung beteiligt sind. Darüber hinausgehende gesetzliche Regelungen für eine Entschuldung bestehen nicht. Allerdings unterliegen die drei nachgefragten Körperschaften der Haushaltskonsolidierung und erhalten in diesem Zusammenhang auch Bedarfszuweisungen aus dem Landesausgleichsstock, wodurch im Rahmen der Gesamtdeckung auch die Möglichkeiten zum Schuldenabbau erweitert werden. Daneben besteht für Kommunen jederzeit die Möglichkeit, Mittel von Dritten (zum Beispiel Spenden) entgegenzunehmen und zur Schuldentilgung zu verwenden, soweit der Verwendungszweck der Drittmittel dies zulässt. Maier Minister 3 Drucksache 6/5751Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage Verschuldung des Unstrut-Hainich-Kreises, der Stadt Schlotheim und der Gemeinde Obermehler Stichtag Unstrut-Hainich-Kreis Stadt Schlotheim Gemeinde Obermehler Schuldenstand 1) Schuldenstand 1) Schuldenstand 1) insgesamt 1.000 Euro Euro je Einwohner 2) insgesamt 1.000 Euro Euro je Einwohner 2) insgesamt 1.000 Euro Euro je Einwohner 2) 12/31/1995 72.762 593 6.380 1.390 9.834 9.039 12/31/1996 77.627 635 6.291 1.367 9.725 8.738 12/31/1997 80.243 661 7.299 1.568 12.504 11.056 12/31/1998 83.789 692 6.627 1.455 14.145 12.289 12/31/1999 84.756 701 7.111 1.575 13.603 12.124 12/31/2000 82.799 688 7.280 1.629 13.145 11.983 12/31/2001 76.937 646 7.245 1.652 14.106 13.159 12/31/2002 72.405 615 7.151 1.646 12.005 11.521 12/31/2003 78.918 676 7.053 1.632 12.060 11.596 12/31/2004 80.634 697 6.952 1.632 11.970 11.389 12/31/2005 97.099 847 13.114 3.130 12.190 11.766 12/31/2006 93.830 827 14.572 3.539 12.343 12.030 12/31/2007 91.636 816 14.456 3.522 8.861 8.782 12/31/2008 90.532 814 14.666 3.635 8.223 8.306 12/31/2009 87.186 792 14.326 3.562 7.970 8.259 12/31/2010 88.156 807 13.680 3.454 6.685 7.007 12/31/2011 93.742 884 20.138 5.150 6.351 6.735 12/31/2012 81.958 778 17.011 4.399 5.971 6.635 12/31/2013 92.181 881 16.703 4.382 5.636 6.500 12/31/2014 84.496 812 16.282 4.347 5.275 6.198 12/31/2015 75.840 731 15.543 4.197 4.862 4.891 12/31/2016 63.127 607 14.984 4.087 4.043 2.739 12/31/2017 55.618 536 14.629 4.027 3.686 2.438 1) Schulden = Kassenkredite, Wertpapierschulden und Schulden beim nichtöffentlichen und öffentlichen Bereich 2) Einwohner am 30.06. des Jahres Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik - 1995-2016 Jährliche Schuldenstatistik - 2017 vierteljährliche Kassenstatistik Verschuldung des Unstrut-Hainich-Kreises, der Stadt Schlotheim und der Gemeinde Obermehler Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 3.: Zu 4.: Zu 5.: Anlage