25.05.2018 Drucksache 6/5772Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. Juni 2018 Ärztemangel in Thüringen Die Kleine Anfrage 2962 vom 28. März 2018 hat folgenden Wortlaut: Immer wieder beklagen Patientinnen und Patienten in Thüringen einen Mangel an Hausärzten sowie bestimmten Fachärzten. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen mahnt ein stärkeres Engagement der Landesregierung beim Kampf gegen Ärztemangel, insbesondere im ländlichen Raum, an (vergleiche zum Beispiel Thüringer Allgemeine vom 1. Februar 2018, "Ärzte: Landesregierung tut zu wenig für Praxen auf dem Land"). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Hausarztsitze und Facharztstellen sind nach Kenntnis der Landesregierung derzeit in Thüringen vakant (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 2. In welchen Fachrichtungen und Planungsbereichen sind besonders lange Vakanzen zu verzeichnen und welche Gründe sieht die Landesregierung hierfür? 3. Welche Strecke muss ein Patient in Thüringen maximal zurücklegen, um jeweils zu einem Facharzt der unter Frage 2 erfragten Fachrichtungen zu gelangen? 4. Sieht die Landesregierung den Zuschnitt der Planungsbereiche für die einzelnen Fachrichtungen als sinnvoll und zielführend an? 5. Welche Programme und Initiativen gibt es derzeit in Thüringen, um die haus- und fachärztliche Versorgung zu verbessern und welche Maßnahmen plant die Landesregierung zukünftig auf diesem Gebiet? 6. Plant die Landesregierung - wie von der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen angeregt -, den Landesanteil an der Förderung der "Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen" zu erhöhen und falls nein, warum nicht? 7. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der ärztlichen Versorgung in Thüringen in den nächsten zehn Jahren ein? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5772 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 25. Mai 2018 wie folgt beantwortet: Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen obliegt gemäß § 75 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) grundsätzlich der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT). Diese Aufgabe führt die KVT in eigener Verantwortung durch. Die KVT hat mit Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dabei alle geeigneten finanziellen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten (§ 105 Abs. 1 SGB V). Diese ist auch verantwortlich für die Bedarfsplanung auf der Landesebene, die Wirtschaftlichkeitskontrolle der vertragsärztlichen Versorgung, die Organisation des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes und die Verteilung der Honorare auf die Ärzte . Eine Mitwirkung des Landes ist dabei nicht vorgesehen. Zu dem verfassungsmäßigen Auftrag der Länder im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge gehört jedoch auch die Gewährleistung einer allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehenden medizinischen Versorgung. Die in diesem Zusammenhang von der KVT getroffenen Maßnahmen werden daher vom Freistaat Thüringen begleitend unterstützt. Dies drückt sich auch darin aus, dass das Land und die KVT gemeinsam eine Stiftung zur Förderung der ärztlichen Versorgung in Thüringen gegründet haben. Um das zentrale Ziel der Thüringer Landesregierung zu erreichen, allen Bürgerinnen und Bürgern eine bedarfsgerechte und möglichst wohnortnahe ambulante medizinische Versorgung auf qualitativ hohem Niveau zu gewährleisten, hat der Freistaat Thüringen Finanzmittel für Fördermaßnahmen bereitgestellt und auch eigene Maßnahmen ergriffen. Zu 1.: Zulassungsmöglichkeiten in Thüringen aufgrund des Beschlusses des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen; in dieser Aufstellung sind alle offenen Stellen aufgeführt Hausärztliche Versorgung (Stand: 10. April 2018/wirksam ab 2. Mai 2018) Summe der möglichen Zulassungen: 43,0 Planungsbereich mögliche Zulassungen Altenburg 0,5 Apolda 0 Arnstadt 0,5 Artern 0 Bad Klosterlausnitz/Hermsdorf 1,0 Bad Langensalza 0 Bad Lobenstein 1,0 Bad Salzungen 0 Eisenach 0 Eisenberg 0 Erfurt-Stadt 5,0 Gera-Land 7,0 Gera-Stadt 0 Gotha 1,0 Greiz 0 Heiligenstadt 0,5 Hildburghausen 1,5 Ilmenau 2,5 Jena-Nord 0 Jena-Stadt 0 Jena-Süd 3,0 Leinefelde-Worbis 0,5 Meiningen 6,5 Mühlhausen 0 3 Drucksache 6/5772Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Planungsbereich mögliche Zulassungen Nordhausen 1,5 Pößneck 0 Rudolstadt/Saalfeld 0 Schleiz 0 Schmalkalden 0 Schmölln/Gößnitz 5,5 Sömmerda 1,5 Sondershausen 3,5 Sonneberg 0 Stadtroda 0 Suhl-Zella-Mehlis 0 Weimar 0 Zeulenroda-Triebes 0,5 Allgemeine fachärztliche Versorgung (Stand: 10. April 2018/wirksam ab 2. Mai 2018) Planungsbereich Mögliche Zulassungen in den Fachgebieten Augenärzte Chirurgen Frauenärzte Hautärzte HNO- Ärzte Nervenärzte Orthopäden Psychothera - peuten Urologen Kinderärzte Altenburger Land 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Eichsfeld 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Erfurt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gera 0,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gotha 3,0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Greiz 0 0 0 0 0 0 0 0,5 0 0 Hildburghausen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ilm-Kreis 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Jena 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Kyffhäuserkreis 1,0 0 0 0,5 0 0 1,0 0,5 0 0 Nordhausen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Saale-Holzland- Kreis 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Saale-Orla- Kreis 1,5 0 0 0,5 0 0 0 0 0 0 Saalfeld-Rudolstadt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sömmerda 1,0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sonneberg 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Suhl/Schmalkalden -Meiningen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Unstrut-Hainich- Kreis 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Eisenach/Wartburgkreis 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Weimar/Weimarer Land 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Summe der möglichen Zulassungen 7,0 1,0 1,0 1,0 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5772 Spezialisierte fachärztliche Versorgung (Stand: 10. April 2018/wirksam ab 2. Mai 2018) Planungsbereich Mögliche Zulassungen in den Fachgebieten Anästhesisten fachärztlich tätige Internisten Kinder- und Jugendpsychiater Radiologen Mittelthüringen 0 0 0 0 Nordthüringen 0 0 2,0 0 Ostthüringen 0 0 0 0 Südwestthüringen 0 0 2,5 0 Gesonderte fachärztliche Versorgung - Planungsbereich ist hier die Region der KVT (Stand: 10. April 2018/ wirksam ab 2. Mai 2018) Fachgebiet Mögliche Zulassungen Humangenetiker 0 Laborärzte 0 Neurochirurgen 0 Nuklearmediziner 0 Pathologen 0 Physikalische- und Rehabilitations-Mediziner 0 Strahlentherapeuten 0 Transfusionsmediziner 0,5 Zu 2.: Besonders bei den Fachgruppen der Hausärzte, Augenärzte und Dermatologen können offene Stellen, regional abhängig, nicht immer zeitnah nachbesetzt werden. Ursache hierfür ist vor allem der fehlende Nachwuchs in bestimmten Facharztgruppen und die zum Teil mangelnde Attraktivität der offenen Planungsbereiche . In der Regel wollen sich junge Ärztinnen und Ärzte in städtischen Gebieten niederlassen. Zu 3.: Eine Erhebung der KVT hat ergeben, dass Patientinnen und Patienten in Thüringen maximal einen Weg zum nächstgelegenen Arzt von zehn Kilometern haben. Bei Augenärzten und Dermatologen beträgt die maximale Strecke circa 25 Kilometer. Insbesondere bei fachärztlicher Behandlung nehmen Patientinnen und Patienten aber auch weitere Anfahrtswege in Kauf, wenn dadurch ein zeitnaher Termin erhältlich ist. Zu 4.: In der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung erfolgt die Steuerung des ärztlichen Angebots in erster Linie über die Bedarfsplanung und das Zulassungsrecht. Dem Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen (G-BA) wurde die Aufgabe übertragen, mittels einer Bedarfsplanungs- Richtlinie (BPL-RL) die Verteilung von Ärzten bevölkerungsbezogen im Raum zu regeln. Für die Feststellung des Versorgungsgrades werden vier arztgruppenspezifische Planungsraumzuschnitte definiert und die Ausdehnung der räumlichen Planungsebenen wird mit der jeweiligen Spezialisierungstiefe der Arztgruppen erweitert. Die Festlegung der räumlichen Planungsebenen soll eine der jeweiligen Arztgruppe angemessene gleichmäßige Verfügbarkeit und Erreichbarkeit der Versorgung gewährleisten. Die KVT hat die Richtlinie zur Bedarfsplanung umzusetzen. Sie kann im Rahmen der regionalen Bedarfspläne aufgrund regionaler Besonderheiten auch der Zuschnitt der Planungsbereiche geändert werden, dies muss jedoch entsprechend begründet werden. Eine auf Regionen bezogene Bedarfsplanung kann den tatsächlichen Bedarf in der Bevölkerung und insbesondere die regionalen Besonderheiten nicht immer widerspiegeln. Der derzeitige Zuschnitt verhindert nicht den Trend, dass sich Ärztinnen und Ärzte innerhalb eines Planungsbereiches verstärkt an Orten niederlassen , die durch ihre Größe, Infrastruktur und Verkehrsanbindung den wirtschaftlichen Betrieb einer Arztpraxis und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zulassen. 5 Drucksache 6/5772Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Unter dem Hinblick auf das Vorgenannte sieht die Landesregierung eine Überarbeitung der Bedarfsplanungs -Richtlinie als erforderlich an. Zu 5.: Es existieren vielfältige Programme und Initiativen zur Verbesserung der haus- und fachärztlichen Versorgung in Thüringen. Dazu gehören unter anderem Förderungen durch die KVT, die Stiftung zur ambulanten ärztlichen Versorgung in Thüringen (SAVTH) sowie Förderungen durch den Freistaat Thüringen. Fördermöglichkeiten im Freistaat Thüringen durch die KVT Fördergegenstand: Weiterbildung Allgemeinmedizin Förderhöhe: 4.800 Euro/Monat Erhöhung der Förderhöhe: • in unterversorgten Gebieten um 500 Euro • in drohend unterversorgten Gebieten um 250 Euro Förderdauer: entsprechend Mindestweiterbildungszeiten der Weiterbildungsordnung Thüringen Förderbedingungen: • anteilige Förderung bei Teilzeit • Genehmigung zur Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung (AiW) für den niedergelassenen Arzt durch die KVT • Nachweis abgeschlossener Weiterbildungs-Abschnitte (Bestätigung durch die Landesärztekammer) • Fördersumme als monatliche Gehaltszahlung an den AiW • Förderdauer für die Basisweiterbildung mindestens drei Monate und mindestens sechs Monate für die ambulante hausärztliche Weiterbildung • Teilnahme an der Facharztprüfung innerhalb von zwölf Monaten nach der Weiterbildung Fördergegenstand: Weiterbildung Fachärzte Förderhöhe: 4.800 Euro/Monat Förderdauer: minimal zwölf/maximal 36 Monate (entsprechend der Weiterbildungsordnung Thüringen) Förderbedingungen: • anteilige Förderung bei Teilzeit • nur Weiterbildungs-Abschnitte, die für die Weiterbildung relevant sind und mindestens 24 Monate ambulante Weiterbildungszeit vorsehen • mindestens zwölf zusammenhängende Monate • Weiterbilder muss Vollzeit niedergelassen sein • Verpflichtung des AiW zum Abschluss des Facharztes (sonst Rückzahlungsverpflichtung) • Vorlage geleisteter Weiterbildungs-Abschnitte (Bestätigung durch die Landesärztekammer) • Förderung nur in Thüringen möglich Fördergegenstand: Niederlassung Förderhöhe: • Praxisneugründung: 60.000 Euro • Praxisübernahme: 60.000 Euro • Zweigpraxis: 15.000 Euro Förderdauer: Auszahlung über fünf Jahre Förderbedingungen: • bei bestehender oder drohender Unterversorgung sowie bei zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf • Aktualisierung förderfähiger Gebiete erfolgt jährlich • Zahlung erfolgt abhängig vom Schwellenwert (Fallzahl) 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5772 Fördermöglichkeiten im Freistaat Thüringen durch die Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung in Thüringen (gegebenenfalls unter finanzieller Beteiligung durch die KVT oder durch den Freistaat Thüringen) Fördergegenstand: Famulatur Förderhöhe: 250 Euro/Monat Förderdauer: maximal zwei Monate Förderbedingungen: • Förderung von Famulatur-Abschnitten, die in einer haus- oder fachärztlichen Praxis in Thüringen absolviert werden (alle Fachrichtungen) • Unterstützung bei anfallenden Fahrtkosten oder Kosten der Unterkunft • Einmalzahlung nach Absolvierung der Famulatur • Antrag auf Förderung muss vor Antritt der Famulatur gestellt werden Fördergegenstand: Blockpraktikum Allgemeinmedizin Förderhöhe: 200 Euro/Blockpraktikum Förderdauer: maximal zwei Wochen Förderbedingungen: • Förderung in einer Lehrarztpraxis im ländlichen Raum Thüringens (Städte und Gemeinden < 25.000 Einwohner ) • Unterstützung bei anfallenden Fahrtkosten oder Kosten der Unterkunft (erstattungsfähig sind 60 Kilometer /Strecke oder der zeitliche Aufwand von 60 Minuten Fahrtzeit zur Arztpraxis) • Einmalzahlung nach Absolvierung des Blockpraktikums • Antrag auf Förderung muss vor Antritt des Blockpraktikums gestellt werden Fördergegenstand: Praktisches Jahr (PJ) Förderhöhe: 250 Euro/Monat Förderdauer: maximal 16 Wochen Förderbedingungen: • Förderung des allgemeinmedizinischen Wahl-Tertials, in allgemeinmedizinischen Praxen in Thüringen (Städte und Gemeinden < 25.000 Einwohner) • Unterstützung bei anfallenden Fahrtkosten oder Kosten der Unterkunft • Einmalzahlung nach Absolvierung des Wahl-Tertials • Antrag muss vor oder während der PJ-Zeit gestellt werden Fördergegenstand: Thüringen-Stipendium Förderhöhe: Maximal 250 Euro/Monat Förderdauer: maximal 60 Monate Förderbedingungen: • Förderung von Ärzten in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder Augenheilkunde • Förderung als monatliche oder einmalige Zuwendung für den Zeitraum der Weiterbildung • Anteilige Förderung bei Teilzeit • Förderung in allen Einrichtungen möglich, danach ambulante Niederlassung/Anstellung in Thüringen für mindestens vier Jahre Fördergegenstand: Stiftungspraxis Förderhöhe: in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten (zum Beispiel Hausarztpraxis circa 60.000 Euro) zuzüglich Gehälter für medizinisches Personal in Anhängigkeit von der Größe der Praxis Förderdauer: unbefristet 7 Drucksache 6/5772Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Förderbedingungen: • ambulant unterversorgte Gebiete des Freistaats Thüringen • Anstellungsverhältnis der Ärztin/des Arztes (keine finanziellen Belastungen) • Option der Praxisübernahme • Leistungszulagen in Abhängigkeit von Behandlungsfällen pro Quartal Fördermöglichkeiten durch den Freistaat Thüringen Fördergegenstand: Förderprogramm des Landes für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum Förderhöhe: • Neugründung/Übernahme einer Praxis - Haus- und Fachärzte (ohne Augenärzte) - Thüringer Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern: bis zu 15.000 Euro für Investitionskosten - Thüringer Gemeinden mit 15.000 bis unter 25.000 Einwohnern: bis zu 10.000 Euro für Investitionskosten - bis zu 5.000 Euro für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit • Neugründung/Übernahme einer Praxis - (konservativ tätige) Augenärzte - Thüringer Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnern - bis zu 15.000 Euro für Investitionskosten - bis zu 5.000 Euro für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit • Neugründung/Übernahme einer Zweig- beziehungsweise Filialpraxis - Thüringer Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern - bis zu 10.000 Euro für Investitionskosten - bis zu 5.000 Euro für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit Förderbedingungen: • Niederlassung für mindestens 60 Monate • Förderung von materiellen Werten (keine Fahrzeuge) • Antragstellung vor sämtlichen Niederlassungsaktivitäten • keine Förderung in gesperrten Planungsbereichen Unterstützung der Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung durch den Freistaat Thüringen • Zuwendungen für Thüringen-Stipendium • Zuwendungen für Investitionskosten für Stiftungs-Praxen • Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit • Lohnkostenzuschuss für die Geschäftsstelle der Stiftung Sonstige Fördermöglichkeiten - Niederlassungsförderung durch die Thüringer Aufbaubank - Existenzgründerpass der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) - Gründerkredit durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Eine Erweiterung der bestehenden Maßnahmen ist derzeit nicht geplant. Zu 6.: Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2018/2019 hat die Landesregierung den Fokus auf den Fortbestand und den Ausbau der Niederlassungsförderung im ländlichen Raum, als Ergänzung und Weiterführung der Förderungs- und Unterstützungsmaßnahmen der Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung und der KVT, gelegt. Dafür wurden im Landeshaushalt je Haushaltsjahr 290.000 Euro bereitgestellt. Die Landesregierung wird die Arbeit der Stiftung im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten und der Deckungsfähigkeit der betreffenden Titelgruppe auch weiterhin unterstützen. Zu 7.: Die aktuelle Versorgungssituation wird insgesamt als sehr gut bis gut eingeschätzt. Nach den Äußerungen der KVT beträgt die Nachbesetzungsquote derzeit im hausärztlichen Bereich 98 Prozent. Nach einer von 8 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5772 der KVT ermittelten Altersstruktur beträgt das Durchschnittsalter der ambulant tätigen Hausärztinnen und Hausärzte 54 Jahre. 51 Prozent dieser Berufsgruppe sind älter als 55 Jahre. Im Hinblick auf diese demographische Entwicklung steht die KVT in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. Aufgrund der Niederlassungsfreiheit ist zudem davon auszugehen, dass sich Ärztinnen und Ärzte innerhalb eines Planungsbereiches zukünftig verstärkt an Orten niederlassen, die durch ihre Größe, Infrastruktur und Verkehrsanbindung den wirtschaftlichen Betrieb einer Arztpraxis und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zulassen. Werner Ministerin Ärztemangel in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: