25.05.2018 Drucksache 6/5773Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. Juni 2018 Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 vom 26. Oktober 2016 durch die Thüringer Landesregierung Die Kleine Anfrage 2984 vom 16. April 2018 hat folgenden Wortlaut: In der 113. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 21. März 2018 befasste sich die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner, in der Debatte zu Drucksache 6/4802 auch mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Sie führte dazu wörtlich folgendes aus: "Es wurde noch nach der EU-Richtlinie zum barrierefreien Zugang zu Webseiten usw. gefragt. Das kann ich Ihnen jetzt leider nicht genau berichten, weil das in der Verantwortung der TSK liegt, die TSK koordiniert sozusagen die Umsetzung der Richtlinie. Da laufen auch Gespräche auf Arbeitsebene. Insofern können Sie zumindest davon ausgehen, dass das im Fluss ist und dass wir uns natürlich damit auseinandersetzen." Angesichts der Tatsache, dass laut Artikel 12 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 die erforderlichen Rechtsund Verwaltungsvorschriften bis zum 23. September 2018 in Kraft gesetzt sein sollen, werfen die unkonkreten Angaben zum Stand der diesbezüglichen Bemühungen Fragen auf. Dass Ministerin Heike Werner über keinerlei Aktivitäten in dem von ihr geführten Ministerium berichten kann, wirkt schon vor dem Hintergrund erklärungsbedürftig, dass der Behindertenbeirat in diesem Ministerium angesiedelt und die Behindertenpolitik in seine Zuständigkeit fällt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen gesetzgeberischen und praktischen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 für Thüringen? 2. Welche konkreten Schritte hat die Landesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 bisher ergriffen? 3. Lag die Verantwortung für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 zum Zeitpunkt der Rede der Ministerin Heike Werner bei der Thüringer Staatskanzlei oder beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales , Gesundheit, Frauen und Familie? 4. Wie will es die Landesregierung bewerkstelligen, dass etwaige auf Landesebene erforderliche Rechtsund Verwaltungsvorschriften bis zum 23. September 2018 in Kraft treten können? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Meißner (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5773 Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 22. Mai 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 4.: Der Freistaat Thüringen ist verpflichtet, die Richtlinie (EU) 2016/2102 umzusetzen und gemäß Artikel 12 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/2102 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum 23. September 2018 in Kraft zu setzen. Entgegen der Annahme der Fragestellung lag die Zuständigkeit für die Umsetzung der EU-Richtlinie bei allen Ressorts im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten. Zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie beabsichtigt die Landesregierung in den Referentenentwurf des vorgesehenen Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen eine Verordnungsermächtigung aufzunehmen und die Verordnung zur Ausführung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen anzupassen. Bereits jetzt sind im dritten Abschnitt "Schaffung barrierefreier Informationstechnik" der Verordnung zur Ausführung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen in den §§ 12 bis 14 Regelungen zur barrierefreien Informationstechnik enthalten, die hinsichtlich der Richtlinie (EU) 2016/2102 lediglich anzupassen sind. Gegenwärtig erarbeitet die Landesregierung eine entsprechende Änderungsverordnung. Ziel ist es, dass die geänderte Verordnung rechtzeitig vor dem 23. September 2018 in Kraft tritt. Prof. Dr. Hoff Minister Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 vom 26. Oktober 2016 durch die Thüringer Landesregierung Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 4.: