zu Drucksache 6/5367 28.05.2018 Drucksache 6/5775Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Juni 2018 Wildtiere und deren Bejagung in Thüringen Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Große Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 24. Mai 2018 wie folgt beantwortet: I. Wildtiermonitoring und Wildtierbeauftragte 1. Welche staatlichen Institutionen im Freistaat Thüringen sind an der Durchführung, der Überwa chung und der Auswertung von Wildtiermonitoringmaßnahmen beteiligt (bitte jede Tierart, die Be gründung, die gesetzliche Grundlage und den Zeitraum des Monitorings einzeln auflisten)? An der Durchführung, Überwachung und Auswertung von Maßnahmen zum Wildtiermonitoring sind für alle nach § 2 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) dem Jagdrecht unterliegenden Tierar ten in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Jagdgesetzes (ThJG) und der Thüringer Verordnung über die Bestimmung weiterer Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, und über die Jagdzeiten (ThürJZVO) die unteren Jagdbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städ ten, die Landesforstanstalt sowie die oberste Jagdbehörde beim Thüringer Ministerium für Infra struktur und Landwirtschaft beteiligt. Das ganzjährige Monitoring der Schalenwildarten ist in den Abschnitten 5 bis 8 der Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes (ThJGAVO) ge regelt. Das ganzjährige Monitoring sämtlicher anderen, dem Jagdrecht unterliegenden Wildarten (Wildtiererfassung) wird jährlich durch Erlass an die unteren Jagdbehörden geregelt, um gezielt auf Fragestellungen der Wild- und Jagdforschung eingehen zu können. An der Durchführung, Überwachung und Auswertung von Maßnahmen zum Wildtiermonitoring sind nach den §§ 5, 6 und 25 des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseu chen (TierGesG) sowie der zugehörigen Rechtsverordnungen die für Tierseuchenschutz, Tierge sundheit und Tierkörperbeseitigung zuständige oberste Behörde beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, das Landesamt für Verbraucherschutz sowie die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten beteiligt. Das ganzjährige Monitoring zur Überwachung von Wildtieren hinsichtlich des Vorkom mens von Tierseuchen und zur Tierseuchenbekämpfung wird jährlich durch Erlass an das Landes amt für Verbraucherschutz sowie die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter geregelt. Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie erfasst als zuständige Fachbehörde die Bestände naturschutzrelevanter freilebender Tierarten. Gesetzliche Grundlagen dafür sind unter anderem: • § 6 Bundesnaturschutzgesetz, • § 37 Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) sowie die • EU-Richtlinien und Verordnungen: Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) (Europäische Vogelschutz-Richtlinie), A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD - Drucksache 6/5367 - 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5775 Richtlinie 92/43/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH- Richtlinie) - Anhänge in der aktuellen Fassung 2006/105/EG, Verordnung (EU) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tierund Pflanzenarten durch Überwachung des Handels, Verordnung (EU) über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbrei tung invasiver gebietsfremder Arten (IAS-Verordnung). Zeitraum und Dauer der Bestandserfassungen sind artengruppen- und zielspezifisch. Das Schwer punkt-Monitoringprogramm des Landes im Rahmen der NATURA-2000-Umsetzung umfasst das seit dem Jahr 2011 laufende Monitoring der Tierarten der Anhänge ll, IV und V der FFH-Richtli nie und das Monitoring der Europäischen Vogelarten gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie. Zu letzte rem zählen das seit dem Jahr 1993 laufende Monitoring häufiger Brutvogelarten, seit dem Jahr 2016 das Monitoring seltener Brutvogelarten und seit dem Jahr 2011 das SPA-Monitoring in den EU-Vogelschutzgebieten (Special Protection Areas, SPA). Weitere etablierte Dauerbeobachtungs programme sind die seit dem Jahr 1966 laufende jährliche Wasservogelzählung sowie die artbe zogenen Monitoring-Vorhaben zu den Vogelarten Dohle (seit 2016), Graureiher (seit 1995), Kor moran (seit 2002), Schwarzstorch (seit 1983), Wanderfalke (seit 2002) und Weißstorch (seit 1994). 2. Wie definiert die Landesregierung den Unterschied zwischen einem Wildtiermonitoring und einem Wildtiermanagement? Während im Jagdwesen beim Monitoring die Anzahl, Dichte, Verteilung und Lebenssituation von Wildtieren überwacht, das heißt beobachtet, systematisch erfasst und gemessen wird, erfolgen beim Management darüber hinaus zielgerichtete Handlungen, um Wildtiere im Bestand zu erhal ten, gegebenenfalls zu mehren oder zu reduzieren. 3. Wie sind die staatlichen Institutionen, welche das Wildtiermonitoring durchführen, a) mit den beteiligten Verbänden, b) anderen öffentlichen Stellen verbunden und c) welche staatlichen Fördermittel erhalten diese (bitte aufschlüsseln nach Empfänger der För dermittel, Höhe der jeweiligen Förderbeträge und der jeweiligen Haushaltsstelle im Zeitraum 2013 bis 2017)? a) Es gibt keine organisatorischen Verbindungen beziehungsweise Abhängigkeiten zwischen den staatlichen Institutionen, die das Wildtiermonitoring durchführen, und den Verbänden, die hie ran beteiligt sind. Soweit Verbände von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie in ein Monitoring einbezogen werden, erfolgt dies aufgrund einer entsprechenden Auftragsver gabe nach Vergaberecht. In den Bereichen Jagdwesen und Tiergesundheit stellen jeweils die obersten Behörden die Ergebnisse des Monitorings in aggregierter Form den Verbänden für Jagd und Tierschutz zur Verfügung. Zum Beispiel werden auf Anforderung des Landesjagdverbandes Thüringen e. V. aus dem erfassten Datenbestand die für das vom Deutschen Jagdverband e. V. und dem Bun desforschungsinstitut Johann Heinrich von Thünen getragene Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands benötigten Daten geliefert. Auf der Ebene des fachlichen Informationsaustauschs und gemeinsamer Gespräche steht die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie mit Thüringer Fachvereinigungen, wie zum Beispiel der Interessengemeinschaft Fledermausschutz Thüringen e. V., dem Verein Thüringer Ornithologen e. V., dem Amphibien und Reptilienschutz Thüringen e. V., der Arbeitsgemeinschaft Artenschutz Thüringen e. V., dem Thüringer Entomologenverband e. V., dem Landesverband Thüringen e. V. des Naturschutzbundes, dem Landesverband Thüringen e. V. des Bundes für Umwelt und Naturschutz, dem Wildtierland Hainich GmbH und den Thüringer Naturkundemu seen im Kontakt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 70 verwiesen. Außerdem findet regelmäßig ein Fachaustausch mit Verbandsvertretern im Rahmen der Sitzungen des Fach beirats Arten- und Biotopschutz der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie statt. 3 Drucksache 6/5775Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode b) Mit anderen Stellen der öffentlichen Verwaltung (Behörden, Institutionen) erfolgt fallweise be ziehungsweise vorgangsbezogen ein Datenaustausch. Die Daten der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu Artverkommen sind gemäß Umweltinformationsgesetz für die Öf fentlichkeit zugänglich; vielfach sind zusammenfassende Darstellungen auch veröffentlicht. c) Staatliche Fördermittel kommen nicht zum Einsatz. 4. Wie wird, nach Kenntnis der Landesregierung, die Unabhängigkeit der durchführenden und aus wertenden Institutionen, insbesondere gegenüber den beteiligten Verbänden, politisch und fach lich sichergestellt? Die Unabhängigkeit der das Monitoring durchführenden und auswertenden staatlichen Institutio nen ergibt sich aus der allgemeinen Dienstpflicht der handelnden Personen, ihre Aufgaben unab hängig, fachlich fundiert und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu erledigen. Hinsichtlich der Aufsicht über die am Monitoring beteiligten Naturschutzverbände bestehen keine Besonder heiten gegenüber dem üblichen Verwaltungsvollzug. 5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass bei a) der Auswertung einer Monitoringmaßnahme, b) der Bewirtschaftung und c) dem Management des nach dem Thüringer Jagdgesetz und dem Bundesjagdgesetz herrenlosen Wildes die Verhält nisse und Spezifika angrenzender Staaten und Bundesländer Berücksichtigung finden? Die jagdbezirksübergreifende, auch über die Landesgrenzen des Freistaats Thüringens hinaus gehende Abstimmung für großräumig zu betrachtende Wildpopulationen, wie zum Beispiel für das Rotwild, erfolgt nach den §§ 1 bis 3 ThJG sowie § 1 Abs. 1 und 2 BJagdG durch die Jagdaus übungsberechtigten im Rahmen ihrer Hegepflicht. Über den diesbezüglichen Austausch von Jagdausübungsberechtigten über die Landesgrenzen hinweg liegen der Regierung jedoch keine Informationen vor. Die Jagdbehörden und Jagdverbände pflegen auf Arbeitsebene entsprechen de Kontakte. 6. Für welche Tierarten erfolgt ein Monitoring in Zusammenarbeit mit anderen a) Staaten, b) Bundesbehörden, c) EU-Einrichtungen oder d) Bundesländern und in welchem Umfang beziehungsweise in welcher Art und Weise erfolgt jeweils die Zusammen arbeit? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und seine Fachbehörde (Thürin ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie) kooperieren bezüglich des Monitorings der europä ischen Vogelarten und der nach FFH-Richtlinie geschützten Arten mit a) keinen Staaten, b) dem Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für Naturschutz, c) keinen EU-Einrichtungen, d) den Ländern im Rahmen von Bund-Länder-Facharbeitskreisen. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft kooperiert bezüglich des Monito rings der dem Jagdrecht unterliegenden Wildarten mit a) keinen Staaten, b) dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Bundesforschungsinsti tut Johann Heinrich von Thünen, c) keinen EU-Einrichtungen, d) den Ländern im Rahmen von Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaften. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5775 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und seine Fach behörde (LAV) kooperiert bezüglich des Gesundheits-Monitorings der Tierarten mit a) keinen Staaten, b) dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Bundesforschungsinsti tut Friedlich Löffler, c) keinen EU-Einrichtungen, d) den Ländern im Rahmen von Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaften. 7. Für das Monitoring welcher Tierarten wurden EU-Fördermittel für die Erstellung der Monitoringplä ne sowie der Umsetzung von Maßnahmen seit dem Jahr 2013 bereitgestellt (bitte Nennung der Höhe der Fördermittel, die Höhe der beigesteuerten Landesmittel, inklusive Haushaltstitel, sowie die gesetzliche Grundlage und die geförderten Maßnahmen je Tierart)? Hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Für den Be richtszeitraum von 2013 bis 2018 wurden für das Monitoring von Tierarten im Rahmen der Techni schen Hilfe der ELER-Verordnung insgesamt 2.000.000 Euro an EU-Mitteln zur Verfügung gestellt. Die ELER relevanten Bereiche des FFH-Monitorings setzen sich zusammen aus den Themen feldern: • Bundes-, FFH-Gebiets-, Qualifiziertes Verbreitungsgebiets- und Allgemeines Verbreitungsge biets-Monitoring für die Artengruppe der Amphibien und Reptilien (Teil 1) sowie • Landesmonitoring Amphibien/Reptilien (Teil 2). Die ELER-Mittel (HHS: 1013 547 82) wurden auf nachfolgende Jahresscheiben verteilt: • 2016: 666.666 Euro • 2017: 666.666 Euro • 2018: 666.668 Euro Das finanzielle Gesamtvolumen für das Monitoring der genannten beiden Artengruppen beträgt 2.348.454 Euro. Der Differenzbetrag zu den vorgenannten EU-Mitteln in Höhe von 348.454 Euro wird durch Haushaltsmittel des Landes (HHS: 0907 546 78) abgedeckt. 8. Zu welchen Tierarten werden im Freistaat Thüringen zusätzlich zu den Arten der Fauna-Flora-Ha bitat- und Vogelschutz-Richtlinie ein Monitoring durchgeführt und was sind die Gründe hierfür und mit welchen Zielen werden die Daten erhoben? Zusätzlich zu den im Rahmen von NATURA 2000 laufenden Monitoring-Programmen werden wei tere naturschutzfachliche Erfassungen und Kartierungen durchgeführt, wie zum Beispiel für ge fährdete Ackerwildkraut- und Feldvogelarten. Eine abschließende Aufzählung würde das Maß des vertretbaren Aufwands übersteigen, zumal sich entsprechend den Erfordernissen immer wieder Änderungen bei den sich im Monitoring befindenden Arten ergeben. Zu den rechtlichen Grundla gen, fachlichen Gründen und inhaltlichen Zielen der genannten Programme wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 9. Wie oft und mit welchen Zielen fanden seit dem Jahr 2013 Wildtiererfassungen statt? Wildtiererfassungen finden seit dem Jahr 2013 jährlich statt. Hinzu kommt die Ermittlung der Scha lenwildbestände im Rahmen der dreijährigen Abschussplanung. Die jährlichen Wildtiererfassungen werden vom Jagdausübungsberechtigten, der für den Jagdbe zirk verantwortlich ist (§ 7 ThJG), freiwillig durchgeführt; nahezu alle Jagdausübungsberechtigten beteiligen sich hieran. Hierzu werden von den Jagdbehörden die mit dem Bundesforschungsin stitut Johann Heinrich von Thünen abgestimmten Erfassungsbögen allen Jagdbezirken im Frei staat Thüringen zur Verfügung gestellt. Die Erfassungen der Jagdausübungsberechtigten werden von den unteren Jagdbehörden, die Erfassungen der Verantwortlichen in den Landesjagdbezir ken von der Zentrale der Landesforstanstalt gesammelt, tabellarisch aufbereitet und der obersten Jagdbehörde beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft als Datei zur Ver fügung gestellt. 5 Drucksache 6/5775Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Das Ziel dieser Erfassungen ist die Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen Lebensgrundlagen. 10. In welchen Jagdbezirken wurden diese Wildtiererfassungen durchgeführt? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Welche Methoden kamen bei diesen Wildtiererfassungen zur Anwendung? Bei den Wildtiererfassungen kommen verschiedene Methoden zur Anwendung. Diese reichen von einfachen Methoden der Beobachtung von Wildvorkommen und Wilderkrankungen, der stichpro benweisen Wildzählung anlässlich festgelegter Termine und der Rückrechnung aus der Jagdstre cke bis hin zu komplexen Verfahren der Wildtiererfassung mittels Genotypisierung oder Technik einsatz, wie zum Beispiel unter Verwendung von Scheinwerfer, Kamera und Telemetrie-Gerät. Die Methoden zur Erfassung naturschutzrelevanter Arten sind artbezogen definiert. Grundsätzlich sind solche Methoden im "Thüringer Arten-Erfassungsprogramm, Kartieranleitung" (Stand: 2016) und in den Vorgaben zum Monitoring nach Artikel 11 FFH-RL dargestellt. Auf die Antwort zu Fra ge 27 wird verwiesen. 12. Durch wen wurden die dabei erfassten Daten ausgewertet? Die Daten der dem Jagdrecht unterliegenden Wildarten werden durch die oberste Jagdbehörde beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in Zusammenwirken mit dem Bun desforschungsinstitut Johann Heinrich von Thünen ausgewertet. Die Daten der naturschutzrelevanten Arten werden durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie und die von ihr beauftragten externen Gutachter ausgewertet. 13. Wie kann die Unabhängigkeit der beteiligten Akteure, die die erfassten Daten erheben und aus werten, gesteigert werden? Da die Erhebung und Auswertung der erfassten Daten nicht durch Akteure, sondern durch Behörden, beauftragte Forschungsinstitute und Gutachter erfolgt, wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 14. Auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen wurden die Daten ausgewertet und für wie wildbiolo gisch aussagekräftig schätzt die Landesregierung die jeweiligen Daten der aufgeführten Wildtierzählungen ein? Zur Auswertung der Daten werden die Grundsätze der Logik, Rechenarten der Arithmetik, Mo delle der räumlichen (geometrischen) Verteilung und Verfahren der statistischen Absicherung an gewendet. Die Daten der Wildtierzählungen werden zur Ermittlung der Stärke, Dichte, Verteilung und des Ge sundheitszustands der Wildbestände ausgewertet. Über den Zeitbezug lassen sich Entwicklun gen erkennen. Diese Werte sind für die Wildbiologie (Lehre von den Lebensvorgängen der Wild tiere) entsprechend aussagekräftig. Soweit Daten naturschutzrelevanter Arten in Gefährdungsanalysen gemäß Roter Liste oder zur Erfüllung internationaler Berichtspflichten zum Erhaltungszustand einbezogen werden, folgen die se den bundesweit einheitlichen Standards und sind somit aussagekräftig. 15. In welchem Umfang werden die Daten zu Bestandsschätzungen und Wildtiererfassung a) weiteren Akteuren der Jagd, b) den Bundes- und Landesforstbehörden, c) den Naturschutzbehörden, d) den Umweltschutzverbänden und e) den angrenzenden Jagdausübungsberechtigten zur Verfügung gestellt? 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5775 Die Daten der Wildbestandschätzungen und Wildtiererfassungen werden zunächst in aggregierter Form veröffentlicht sowie je nach Fragestellung an die Akteure der Jagd, wie zum Beispiel Jagd verbände, Hegegemeinschaften, Jagdgenossenschaften, Vertreter der Jagd- und Wildforschung sowie Jagdpresse, an die Bundes- und Landesbehörden für Forst und Naturschutz, an die Naturund Tierschutzverbände (Umweltschutzverbände) und im Einzelfall auch an einzelne Jagdaus übungsberechtigte herausgegeben. In Bezug auf naturschutzrelevante Arten sind geprüfte Daten aus Kartierungen der Thüringer Lan desanstalt für Umwelt und Geologie über das Fachinformationssystem (FIS) Naturschutz allen Thüringer Naturschutzbehörden, auszugsweise der Landesforstverwaltung und auf Anfrage auch für Dritte verfügbar. 16. Welche wildbiologisch fundierte Grundlage nutzt derzeit die Anstalt öffentlichen Rechts "Thürin genForst" (im Weiteren Landesforstanstalt genannt), um auf die tatsächliche momentane Wildpo pulation (Wildart, Stückzahl, Altersklasse, Geschlecht) zu schließen? Die Landesforstanstalt nutzt wie alle anderen Jagdausübungsberechtigten dieselben Verfahren und Methoden zur Wildtiererfassung und zur Ermittlung der Schalenwildbestände. Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 9, 10 und 11 verwiesen. 17. Welche Aufgaben, die im Freistaat Thüringen durch Wildtierbeauftragte mit Einführung übernom men werden, sind originäre Aufgaben der Landnutzer (Grundeigentümer und Jäger) im Rahmen der fachlichen Praxis? Die Funktion des Wildtierbeauftragten ist in Thüringen rechtlich nicht untersetzt. Aussagen kön nen daher nicht getroffen werden. 18. Welche weiteren Institutionen bieten beziehungsweise boten Schulungen zum Wildtierbeauftrag ten in welchem Zeitraum an (bitte aufschlüsseln nach Institutionen, Zeitraum und Dauer)? Dies ist der Landesregierung nicht bekannt, weil die Funktion des Wildtierbeauftragten in Thürin gen rechtlich nicht untersetzt ist. 19. Wie viele Mitarbeiter der Landesforstanstalt, inklusive der angegliederten Behörden, haben eine Weiterbildung zum Wildtierbeauftragten abgeschlossen und Schulungen welcher Institutionen wur den hierfür jeweils genutzt? Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 20. Wie und in welcher Höhe erfolgt die Finanzierung von nicht staatlichen Einrichtungen, welche ein Monitoring von Tierarten, insbesondere geschützter Tierarten, durchführen, überwachen oder aus werten? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Soweit für naturschutzrelevante Arten nicht staat liche Einrichtungen mit Monitoring-Aufgaben betraut werden, erfolgt dies mittels Auftragsverga be nach Vergaberecht. Zum Beispiel erhalten der NABU Thüringen e. V. und der Landesjagdverband Thüringen e. V. eine vertraglich festgelegte Aufwandsentschädigung für das Kamera-Monitoring der wildlebenden Tier arten Wolf und Luchs. Diese Aufwandsentschädigung erfolgt entsprechend angefallener Leistungen (Einrichtung einer Gebietskulisse für das Monitoring, Werbung und Beaufsichtigung/Anleitung von Kamera-Betreuern: einmalig 700 Euro, monatliche Pauschale von insgesamt 50 Euro bis 80 Euro in Abhängigkeit der betriebenen Kameras in der jeweiligen Gebietskulisse). Im Jahr 2018 erfolg te bisher die Zahlung von 700 Euro aus dem Haushaltstitel 09 07/546 78 für die Einrichtung einer Kamera-Gebietskulisse zum Monitoring des Wolfes im Gebiet um Ohrdruf. 7 Drucksache 6/5775Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 21. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Personalstellen a) bei den Kommunen, b) beim Land Thüringen, c) bei in Thüringen ansässigen Bundesbehörden und d) bei Vereinen und Verbänden für das Monitoring und Management von geschützten Tierarten seit dem Jahr 2013 finanziert wer den und für welche Tierarten diese eingerichtet wurden? Nein, hierzu liegen keine nach Ebene und geschützter Tierart aufgeschlüsselten Angaben zu Per sonalstellen vor. 22. Wie und in welcher Höhe erfolgt die Finanzierung von nicht staatlichen Einrichtungen, welche ein Monitoring von Tierarten, insbesondere von geschützten Tierarten, durchführen, überwachen oder auswerten (bitte Auflistung inklusive Haushaltstitel der tatsächlichen Ausgaben für die Jahre 2015 und 2016 sowie die geplanten Ausgaben für die Jahre 2017 und 2018) und welche konkreten Auf gabenstellungen sind mit dieser Finanzierung verbunden (bitte getrennte Auflistung der vertrag lich vereinbarten Aufgaben sowie der Höhe der hierfür vorgesehenen Finanzierungen pro Einrich tung)? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 23. In welchem Rahmen nimmt die Landesregierung Einfluss auf die Schulungsinhalte und welche In halte werden durch die Landesregierung unterstützt? Die Frage ist nicht präzise formuliert; es ist unklar, auf welche Schulungen Bezug genommen wird. 24. Welche Anreize werden im Freistaat Thüringen Mitgliedern a) des Naturschutzbundes Deutschland, b) des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V., c) des ökologischen Jagdverbandes Thüringen, d) des Thüringer Jagdverbandes, e) des Landesanglerverbands Thüringen e. V. und f) des World Wide Fund For Nature geboten, sich zu Wildtierbeauftragten weiterzubilden und inwieweit gibt es Bestrebungen auch zu künftig derartige Schulungen anzubieten? Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Da die Funktion des Wildtierbeauftragten in Thü ringen rechtlich nicht untersetzt ist, entfallen entsprechende Weiterbildungsangebote. Lediglich im Zusammenhang mit dem Monitoring von Wolf und Luchs ist vorgesehen, die ins Monitoring ein gebundenen Mitglieder des Naturschutzbundes Deutschland und des Landesjagdverbandes zu schulen. Dies sind aber keine Schulungen zum Wildtierbeauftragten. 25. Welche Möglichkeiten werden ehrenamtlichen Unterstützern, außerhalb der Schulung als Wild tierbeauftragter, sich bezüglich der Erfassung von Tierarten, insbesondere von geschützten Tier arten, fortzubilden, geboten und welche finanziellen Mittel wurden hierfür im Zeitraum von 2013 bis 2017 bereitgestellt (bitte auch Nennung der Haushaltstitel nach Jahresscheiben)? Im Rahmen der Jagdausübung werden Wildtiere nicht von ehrenamtlichen Unterstützern, son dern ausschließlich von den Jagdausübungsberechtigten erfasst. Insofern werden aus Mitteln der Jagdabgabe auch keine ehrenamtlichen Unterstützer fortgebildet. Im Rahmen ihres Fortbildungsprogramms bot jedoch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie nach § 37 ThürNatG im entsprechenden Zeitraum folgende Fortbildungen zu Tierarten für ehrenamtliche Kartierer an: 8 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5775 1. Kartierungstreffen zu Libellenarten: Kosten circa 300 Euro für Honorare im Zeitraum 2013 bis 2017 → pro Jahr 60 Euro; Kapitel 09 31 Titel 533 01 2. Kartierertreffen Vogelmonitoring: Kosten circa 1.500 Euro für Honorare im Zeitraum 2013 bis 2017 → pro Jahr 300 Euro; Kapitel 09 31 Titel 533 01 3. Beringertagung: Kosten circa 400 Euro für Honorare im Zeitraum 2013 bis 2017 → pro Jahr 80 Euro; Kapitel 09 31 Titel 533 01 4. Vogelstimmenexkursionen: ohne Honorarkosten 5. Amphibienschutzeinrichtungen und ihre Betreuung in Thüringen: Kosten circa 440 Euro für Ho norare im Zeitraum 2013 bis 2017 → 2013 bis 2016: pro Jahr 80 Euro; 2017 = 120 Euro; Kapitel 09 31 Titel 533 01 6. Kartierungstreffen Amphibien und Reptilien in Thüringen: Kosten circa 80 Euro für Honorare 2016 und 2017 → 2016 und 2017 = je 40 Euro; Kapitel 09 31 Titel 533 01 26. Wird die Durchführung dieser Schulungen seitens der Landesregierung unterstützt und wenn ja, in welchem Rahmen, und bei einer finanziellen Förderung, in welcher Höhe, werden diese Schu lungen seit dem Jahr 2013 unterstützt (bitte Nennung der entsprechenden Haushaltstitel und Fi nanzmittel)? Die in Frage 25 genannten Schulungen sind Landesveranstaltungen. 27. Mit welchen Methoden werden die Populationen der geschützten Tierarten beobachtet und über wacht? Die Methoden ergeben sich aus den bundesweiten Methodenstandards für MonitoringVorhaben. Dazu zählen zum Beispiel Sichtbeobachtungen, Revierkartierungen (Vögel), Horstsuche (Vögel), Quartierzählungen (Fledermäuse), Rufaufzeichnungen (Fledermäuse), Telemetrie (Vögel, Säuge tiere), Laichballen- beziehungsweise Larvenzählungen (Amphibien), Elektro-Befischung (Fische), Beprobung genetischen Materials. 28. Bei welchen geschützten Tierarten erfolgt ausschließlich die Erfassung der Präsenz in einzelnen Regionen und bei welchen auch die Anzahl der gesichteten Tiere beziehungsweise der Populati onsgröße? Grundsätzlich ist die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie bestrebt, für alle geschütz ten Tierarten den bestmöglichen Wissensstand zu erreichen. Es ist daher das Ziel, mit kursorischen Erfassungen für ausgewählte Arten unter Dokumentation der Anzahl beobachteter Individuen Aus sagen zur Präsenz in definierten Gebieten machen zu können (zum Beispiel in Messtischblatt quadranten). Die Ermittlung der tatsächlichen Populationsgröße ist aufgrund des finanziellen Auf wands und aus methodischen Gründen (es wären quantitative Erfassungen erforderlich) nur bei sehr seltenen Tierarten mit wenigen Vorkommen in Thüringen möglich. 29. In welchem Maße erfolgt eine Finanzierung des Einsatzes von Fotofallen, insbesondere auch Spe zialfotofallen, welche beispielsweise für eine qualitative Wolfs-, Luchs- und Wildkatzenbeobach tung notwendig sind? Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie finanzierte und beschaffte 51 Wildkameras. Aus Mitteln der Jagdabgabe finanzierte und beschaffte im Jahr 2014 der Landesjagdverband Thü ringen e. V. sechs Standard Wildkameras zur Wildtiererfassung, im Jahr 2015 die Thüringer Lan desgruppe des Verbandes Deutscher Falkner e. V. fünf Standard Wildkameras für das Monitoring von Rebhühnern, im Jahr 2016 der Landesjagdverband Thüringen e. V. vier Standard Wildkame ras zur Wildtiererfassung. 30. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Fotofallen derzeit im Monitoring geschützter Tierarten verwendet werden und wie viele dieser jeweils teilweise oder vollständig durch das Land finanziert wurden (bitte inklusive Nennung der Tierarten, für welche die Fotofallen angebracht wurden)? 9 Drucksache 6/5775Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Zahl der für das Monitoring geschützter Tierarten in Thüringen eingesetzten Fotofallen (Wild kameras) ist der Landesregierung nicht bekannt. Für das Monitoring des Luchses im Hainich wer den 20 Kameras eingesetzt, für das Monitoring des Wolfes um dem Standortübungsplatz Ohrd ruf circa zehn Kameras. Die Zahl der Fotofallen, die für das Wildtiermonitoring eingesetzt werden, ist nicht meldepflichtig. 31. Inwieweit werden bei der Sichtung geschützter Tierarten auch Hinweise privater Nutzer von Foto fallen aufgenommen und ausgewertet? Sofern solche Hinweise der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie übermittelt wer den, werden sie auf Grundlage der Methodenstandards für das Monitoring von Großraubtieren auf Plausibilität geprüft und gegebenenfalls aufgenommen. 32. Welche Maßnahmen und Methoden werden genutzt, um die Biodiversität und das Artenaufkom men in den Thüringer Gewässern zu überwachen? Die Biodiversität und das Artenaufkommen aquatischer Organismen werden im Rahmen der He geverpflichtung (§ 2 Abs. 1 Thüringer Fischereigesetz -ThürFischG-) überwacht. Die Fischereiberechtigten und Fischereiausübungsberechtigten erstellen hierzu Hegepläne, die mindestens die in § 25 Abs. 2 ThürFischG benannten Themen beinhalten müssen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Erhaltung des Fischbestandes und zur Erhaltung der aquatischen Biozönose und Biotope. Eine wesentliche Voraussetzung zur Identifizierung dieser Hegemaßnah men sind regelmäßige Untersuchungen der Fischbestände und damit zum Artenaufkommen. Die se Untersuchungen erfolgen in der Regel durch gezielte Befischungen mittels Elektrofischerei. Er gänzend dazu erfolgt eine Auswertung der Fangkarten, die von jedem Erlaubnisscheininhaber zu führen und nach Ablauf der Geltungsdauer des Erlaubnisscheines an den Fischereiberechtigten/ Fischereiausübungsberechtigten auszuhändigen sind. Das Monitoring in Thüringer Gewässern erfolgt gemäß den Vorgaben der Wasserrahmenrichtli nie (WRRL), der FFH-Richtlinie und derjenigen für die Grundlagenerfassung im Naturschutz. Es umfasst folgende Bereiche: zum Beispiel Lebensraumtypenerfassung, Amphibien-Monitoring, Li bellen-Monitoring, Monitoring von Verantwortungsarten aus der Gruppe der Eintags- und Köcher fliegen, Flusskrebs-Monitoring, Monitoring von Makrozoobenthos und Fischen im Rahmen der Ge wässergütekartierung beziehungsweise des Wasserrahmenrichtlinien-Monitorings. 33. Inwieweit wirken Fischereiausübungsberechtigte bei dem Monitoring bedrohter Arten und der Bio diversität in Thüringer Gewässern mit? Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen. Die Ergebnisse aus wissenschaftlichen Untersuchun gen fließen zudem in die Datenbank Fische der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie ein und stehen hier für alle Verwaltungsbereiche zwecks Auswertung zur Verfügung. Des Weite ren unterstützen die Fischereiausübungsberechtigten im Rahmen ihrer Möglichkeiten die seitens des Freistaats Thüringen beauftragten Untersuchungen zum Monitoring WRRL und FFH. 34. Inwieweit werden den Fischereiausübungsberechtigten die Daten des Monitorings entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie weitergehende Monitoringdaten zugänglich gemacht? Daten aus den verschiedenen Monitoring-Programmen, aus wissenschaftlichen Untersuchungen von Fischbeständen sowie Fangdaten aus der Elektrofischerei werden in der Datenbank Fische erfasst. Die Datenbank Fische ist eine gemeinsame Datenbank der Fischerei und Umweltver waltung des Freistaats Thüringen. Die hier erfassten Daten sind für Abfragen zur Verbreitung und zum Vorkommen von Fischen für alle Verwaltungsbereiche sowie auf Nachfrage auch für Fische reiausübungsberechtigte verfügbar. 35. Inwieweit finden diese Monitoringdaten in der Hegeplanung des zuständigen Ministeriums Berück sichtigung? Die Planung der Hege obliegt den zur Hege verpflichteten Personen, also den Fischereiberechtig ten (§ 2 Abs. 1 ThürFischG). Für Gewässer, an denen der Freistaat Thüringen Fischereiberechtigter 10 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5775 ist und somit der Hegepflicht unterliegt, gelten daher die Ausführungen in der Antwort zu Frage 32 gleichermaßen. Folglich werden Daten aus den Monitoringprogrammen regelmäßig herangezo gen, um zur Erreichung des Hegezieles wirksame Hegemaßnahmen identifizieren zu können. 36. Wie oft und in welchen Zusammenhängen erfolgen Messungen von Radioaktivität bei Wildtieren und Schadstoffgehalten bei Fischen oder anderen Lebewesen im aquatischen Ökosystem in Thü ringen? Messungen von Radioaktivität bei Wildtieren erfolgen im Geschäftsbereich des Thüringer Minis teriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter dem Gesichtspunkt des Ver braucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit. Die Untersuchung von Wildtieren erfolgt haupt sächlich bei erlegten Wildschweinen, da dieses aufgrund seiner Lebensweise besonders betroffen ist. Hierbei werden zwei Ansätze verfolgt: Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden regelmäßig Proben von erlegten Wildschweinen auf Radioaktivität untersucht. Diese stichprobenartige Untersuchung erfolgt über das gesamte Thüringer Landesgebiet verteilt. Ziel ist es, etwaige Probleme hinsichtlich der Be lastung von Lebensmitteln mit radioaktiven Stoffen frühzeitig erkennen und entsprechende Maß nahmen einleiten zu können. Wurden in einem Jagdbezirk Wildschweine mit erhöhten Gehalten an radioaktiven Stoffen fest gestellt, wird als ein zweiter Ansatz auf der Grundlage von § 39 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a des Le bensmittel und Futtermittelgesetzbuches eine Untersuchung aller dort erlegten Wildschweine angeordnet. Diese Untersuchungen erfolgen in amtlich anerkannten Messstellen des Landesjagd verbandes. In den umliegenden Jagdbezirken kann zudem eine stichprobenartige Untersuchung angeordnet werden. In diesem Fall sind 20 Prozent aller erlegten Wildschweine in den Messstel len des Landesjagdverbandes zu untersuchen, bei Verbringen in einen zugelassenen Wildbear beitungsbetrieb sogar jedes erlegte Wildschwein. Werden in diesen Jagdbezirken, in denen eine stichprobenartige Untersuchung angeordnet wurde, ebenfalls erhöhte Gehalte radioaktiver Stoffe in Wildschweinen festgestellt, so wird auch in diesen Bezirken eine Untersuchung aller dort erleg ten Wildschweine angeordnet. Durch diesen systematischen Messansatz soll sichergestellt wer den, dass kein Fleisch erlegter Wildschweine mit erhöhten Gehalten radioaktiver Stoffe an den Verbraucher gelangt. Weitere Informationen hierzu sind dem Jahresbericht der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen aus dem Jahr 2015 zu entnehmen. Bezüglich der Überwachung des chemischen Zustandes der Gewässer erfolgen Untersuchungen zu Schadstoffgehalten in Fischen nach Oberflächengewässerverordnung von 2016 durch das hier für zuständige Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz. 37. Ist das thüringische Wildtiermonitoring diesbezüglich den Hegegemeinschaften zugänglich bezie hungsweise können die Hegegemeinschaften und unteren Jagdbehörden aus dem Wildtiermoni toring auch die revierweisen Abschusszahlen der Forstbezirke beziehen und wenn nein, warum nicht? Das jagdliche Wildtiermonitoring in Thüringen besteht aus der Wildtiererfassung und der Ermitt lung der Schalenwildbestände auf Basis der Jagdbezirke, in den Landesjagdbezirken auf Basis der Forstreviere. Es enthält jedoch weder Abschusspläne noch Jagdstrecken (Abschusszahlen) der Jagdbezirke. Den Hegegemeinschaften und unteren Jagdbehörden ist die Wildtiererfassung als Auswertung für Thüringen über den WILD-Bericht des Deutschen Jagdverbands und als Datensatz mit Flä chenbezug zur Hegegemeinschaft oder zum Zuständigkeitsbereich der Jagdbehörde auf Anfrage beim Bundesforschungsinstitut Johann Heinrich von Thünen zugänglich. Des Weiteren sind den Hegegemeinschaften und unteren Jagdbehörden die in den Landesjagd bezirken (auf Basis der Forstreviere) ermittelten Schalenwildbestände, die Abschusspläne und Jagdstrecken auf Anfrage bei den Thüringer Forstämtern zugänglich. 11 Drucksache 6/5775Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 38. Wird in der jährlichen Endmeldung der unteren Jagdbehörde die Auswertung nach Erlegungsda tum zur Verfügung gestellt und geschieht dies gegenüber allen unteren Jagdbehörden im Frei staat Thüringen sowie flächendeckend über alle Jagdreviere im Thüringer Wald und den angren zenden Revieren? Nach § 32 Abs. 4 ThJG ist über erlegtes und verendetes Wild eine Streckenliste zu führen, die der unteren Jagdbehörde auf Verlangen vorzuzeigen ist. Die Streckenliste ist jeweils für ein ab gelaufenes Quartal bis spätestens eine Woche nach Quartalsende bei der unteren Jagdbehör de einzureichen. Die Streckenliste enthält als Angaben die Wildart und -klasse, den Erleger sowie das Erlegungs datum. Die dritte Durchschrift der Wildursprungsscheine ist mit der Streckenliste der unteren Jagd behörde zuzusenden. Diese Meldepflicht gegenüber der unteren Jagdbehörde gilt in Thüringen flächendeckend, wobei nach § 50 Abs. 3 ThJG in den Landesjagdbezirken für die Wildbewirtschaftung, die Abschusspla nung (§ 32) und die Verhinderung von Wildschäden auf eingezäunten Waldflächen (§ 44) die der unteren Jagdbehörde übertragenen Zuständigkeiten durch die Landesforstanstalt wahrgenom men werden. 39. Warum wird gegebenenfalls auf diese wertvollen Auswertungsmöglichkeiten verzichtet? Auf die Möglichkeiten zur Auswertung wird nicht verzichtet. Eine Auswertung der Jagdstrecke nach Erlegungsdatum wird bei Bedarf durchgeführt, so zum Beispiel in der Streckenauswertung der Landesjagdbezirke. 40. Wie sollen nach Auffassung der Landesregierung "Wildtiermanagementprojekte" als unumstrittene Grundlage der Wildbewirtschaftung zukünftig den sich freiwillig zu bildenden Hegegemeinschaften nahegebracht werden und auf welcher Grundlage sollen diese "Freiwilligen Hegegemeinschaften" eine gesetzlich gesicherte Stellung als "Wildtierbewirtschafter" durch die Landesregierung zuer kannt werden? Es sollen keine Wildtiermanagementprojekte als unumstrittene Grundlage der Wildbewirtschaftung den künftig sich "freiwillig bildenden Hegegemeinschaften" nahegebracht werden. Regelungen zu Hegegemeinschaften, unter anderem auch zu ihrer Rolle als "Wildbewirtschaf ter" erfolgen im Bundesjagdgesetz, Thüringer Jagdgesetz und zugehörigen Rechtsverordnungen. 41. Was sagt, aus Sicht der Landesregierung, die Aufschlüsselung der Rotwild-, Muffel- und Damwild strecken seit dem Jahr 2013 über das Geschlechter- und Altersklassenverhältnis sowie den jewei ligen Anteil der Hirsche von fünf bis neun Jahren und jagdbarer Junghirsche bis vier Jahre aus? Die Aufschlüsselung der Rot-, Dam- und Muffelwildstrecken seit dem Jahr 2013 zeigt, dass 1. im Geschlechtsverhältnis der weibliche Anteil deutlich den männlichen Anteil überwiegt, 2. in den Altersklassen das Wild entsprechend den Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes erlegt wird, 3. für Thüringen Aussagen zum jeweiligen Anteil der Hirsche (Rot- und Damhirsche) von fünf bis neun Jahren und jagdbarer Junghirsche bis vier Jahre nicht gemacht werden können, weil in der Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes für Rot- und Damhirsche eine an dere Altersklasseneinteilung bestimmt ist. Zur Erläuterung sind die Aufschlüsselungen beigefügt. 12 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5775 Rotwild Jagdjahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 männlich 2.374 2.431 2.497 2.604 weiblich 3.260 3.113 3.283 3.437 Gesamt 5.634 5.544 5.780 6.041 Damwild Jagdjahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 männlich 525 621 636 691 weiblich 704 837 806 833 Gesamt 1.229 1.458 1.442 1.524 Muffelwild Jagdjahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 männlich 640 777 711 687 weiblich 670 811 724 789 Gesamt 1.310 1.588 1.435 1.476 Rotwild Jagdjahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Zuwachs Kälber 2.103 2.051 2.119 2.178 Jugendklasse weiblich (Schmaltiere) 779 820 869 904 männlich (III) 949 998 1.081 1.077 1- bis 3-jährig mittlere Altersklasse weiblich (Alttiere) 1.430 1.267 1.355 1.444 männlich (II) 278 311 268 354 4- bis 9-jährig obere Altersklasse männlich (I) 95 97 88 84 10-jährig und älter Gesamt 5.634 5.544 5.780 6.041 Damwild Jagdjahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Zuwachs Kälber 470 573 543 537 Jugendklasse weiblich (Schmaltiere) 169 253 217 220 männlich (III) 187 201 243 293 1- bis 2-jährig mittlere Altersklasse weiblich (Damtiere) 300 298 317 344 männlich (II) 74 108 98 100 3- bis 7-jährig obere Altersklasse männlich (I) 29 25 24 30 8-jährig und älter Gesamt 1.229 1.458 1.442 1.524 13 Drucksache 6/5775Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Muffelwild Jagdjahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Zuwachs Lämmer 457 532 470 493 Jugendklasse weiblich (Schmal schafe) 165 204 190 235 männlich (III) 146 175 201 174 einjährige Widder mittlere Altersklasse weiblich (Schafe) 277 341 299 308 männlich (II) 196 271 235 216 2- bis 5-jährig obere Altersklasse männlich (I) 69 65 40 50 6-jährig und älter Gesamt 1.310 1.588 1.435 1.476 Künftige Aufgabe wird es daher sein, das zu Gunsten des weiblichen Anteils verschobene Ge schlechtsverhältnis durch einen verstärkten Abschuss weiblichen Wildes auszugleichen. Der ge mäß § 19 ThJGAVO zum Beispiel für das Rotwild bislang bestimmte Streckenanteil bei den Hir schen in der Jugendklasse von 15 Prozent, in der mittleren Altersklasse von zehn Prozent und der oberen Altersklasse von fünf Prozent wird sich dadurch reduzieren. II. Berufsjäger und Berufsfischer, Jagd als Dienstpflicht 42. Wie viele Berufsjäger und -fischer arbeiteten im Zeittraum von 2013 bis 2017 für Institutionen des Freistaats Thüringen, für welche Aufgabenspektren wurden diese jeweils eingestellt und wie vie le Mitarbeiter der Landesforstanstalt haben die Jagd als Dienstpflicht (bitte nach Jahresscheiben auflisten)? In den Institutionen des Freistaats Thüringen wurden im Zeitraum von 2013 bis 2017 ausschließ lich Berufsjäger beschäftigt. Berufsfischer wurden nicht beschäftigt. In den Jahren 2013 und 2014 arbeiteten in der Landesforstanstalt drei Berufsjäger, in den Jahren 2015 und 2016 fünf Berufsjäger und ab dem Jahr 2017 sieben Berufsjäger. Je zwei Berufsjäger sind im "Waldumbauprojekt in den mittleren, Hoch- und Kammlagen des Thüringer Waldes" tätig, zwei Berufsjäger im "Auerhuhn-Projekt". Zwei Berufsjäger sind Thüringer Forstämtern zugeordnet und unterstützen diese im Jagdbetrieb. Ein Berufsjäger ist als Lehrausbilder (Revierjägermeister) im Projekt "Störungsarme Rotwildjagd im Forstamt Neuhaus" tätig, dessen Gebiet zugleich das Lehrrevier für die Revierjägerausbildung ist. In der Landesforstanstalt haben circa 560 Mitarbeiter die Dienstplicht zur Jagdausübung. Die se Anzahl variiert seit dem Jahr 2013 nur marginal, so dass eine Aufgliederung nach Jahren ent behrlich ist. III. Hegegemeinschaften 43. Wie werden bestehende Hegegemeinschaften im Freistaat Thüringen finanziell, materiell und per sonell unterstützt und welche politische und ökonomische Förderung wird ihnen gewährt? Gemäß § 27 ThJG können Hegegemeinschaften und ihre Dachverbände, wie zum Beispiel der Rotwildring Thüringer Wald-Vorderrhön e. V., die Arbeitsgemeinschaft Damwild oder die Arbeits gemeinschaft Muffelwild, für Projekte finanzielle Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe er halten. Hiervon wurde bislang auch Gebrauch gemacht. So führen zum Beispiel die drei Hoch wild-Dachverbände jährlich eine zentrale Fortbildung ihrer Mitglieder durch, die aus Mitteln der Jagdabgabe finanziert wird. In den Jahren 2015 und 2016 wurden die Vorstände der Hegegemeinschaften für Rot-, Dam- und Muffelwild von der obersten Jagdbehörde in Zusammenwirken mit dem Landesjagdverband Thü ringen e. V., dem Thüringer Verband für Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer e. V. und 14 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5775 dem Bundesforschungsinstitut von Thünen kostenfrei zu den in Thüringen geltenden Jagdrechts vorschriften geschult. Darüber hinaus bietet die Landesforstanstalt Fortbildungen zum bestätig ten Schweißhundeführer und zur Ausrichtung von jagdbezirksübergreifenden Drückjagden an. 44. Wie ist der aktuell beabsichtigte Stand zur Bildung von neuen Hegegemeinschaften im geplanten Gesetzentwurf zum Thüringer Jagdgesetz? In der zur Anhörung freigegebenen Fassung des § 13 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes (Gesetzentwurf der Landesregierung) ist dazu Folgendes geregelt: "(1) Für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke können die Jagdausübungsberechtigten zum Zwecke der Hege des Wildes eine Hegegemeinschaft als privatrechtlichen Zusammenschluss bilden. (2) Abweichend von Absatz 1 kann die oberste Jagdbehörde durch Rechtsverordnung bestimmen, dass für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke die Jagdausübungsberechtigten als Mitglie der einer Körperschaft öffentlichen Rechts zum Zwecke der Hege des Wildes eine staatliche He gegemeinschaft bilden, soweit dies aus Gründen der Hege erforderlich ist und eine an alle betrof fenen Jagdausübungsberechtigten gerichtete Aufforderung der unteren Jagdbehörde, innerhalb einer bestimmten Frist auf privatrechtlichem Wege eine staatlich anzuerkennende Hegegemein schaft zu gründen, ohne Erfolg geblieben ist. Das vorstehend benannte Erfordernis einer Auffor derung an alle Jagdausübungsberechtigten gilt nicht für Hegegemeinschaften, die bis zum (Da tum des Inkrafttretens) bereits auf der Grundlage dieses Gesetzes als Körperschaften öffentlichen Rechts gegründet wurden. (3) Stellt die oberste Jagdbehörde fest, dass die Erforderlichkeit der Gründung einer Hegege meinschaft in der Rechtsform einer Körperschaft öffentlichen Rechts nach Absatz 2 nachträglich weggefallen ist, teilt sie dies der betroffenen Hegegemeinschaft per Bescheid mit. In diesem Fall kann die Hegegemeinschaft auf der Grundlage eines Beschlusses der Mitgliederversammlung im Zuge der Änderung der zu ihrer Gründung führenden Rechtsverordnung sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften in jede zur Erfüllung des gesetzlichen Hegeauftrages geeignete private Rechtsform umgewandelt werden. Ansonsten wird sie im Zuge der Änderung der zu ihrer Grün dung führenden Rechtsverordnung abgewickelt und aufgelöst. (4) Hegegemeinschaften in privater Rechtsform können bei der unteren Jagdbehörde die staatli che Anerkennung beantragen. Sie ist zu erteilen, wenn die Hegegemeinschaft rechtlich und tat sächlich gewährleistet, dass sie die nach Maßgabe dieses Gesetzes für staatliche Hegegemein schaften geltenden Vorschriften im Rahmen des für deren Rechtsform Zulässigen erfüllt. In diesem Rahmen haben staatlich anerkannte Hegegemeinschaften des Privatrechts die Rechte und Pflich ten staatlicher Hegegemeinschaften. (5) Die Hegegemeinschaften haben sich eine Satzung zu geben, die durch die untere Jagdbe hörde als Aufsichtsbehörde zu genehmigen ist. Die oberste Jagdbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Mindestanforderungen an die Satzung von Hegegemeinschaften einschließ lich einer Mustersatzung zu erlassen. (6) Zu den Aufgaben einer Hegegemeinschaft zählen insbesondere 1. Hegeziele zu bestimmen, 2. Hegemaßnahmen in den einzelnen Jagdbezirken abzustimmen und gemeinsam durchzufüh ren, 3. die Wildbestandsermittlung zu koordinieren, 4. den Gesamtabschuss der Hegegemeinschaft gegliedert nach Wildarten, Geschlecht und Al tersklassen zu planen, 5. die nach § 32 Abs. 1 aufgestellten Abschusspläne aufeinander und mit dem Gesamtabschuss der Hegegemeinschaft abzustimmen - soweit Abschusspläne vom Jagdausübungsberechtig ten nicht im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand oder dem Inhaber des Eigenjagdbezirkes aufgestellt worden sind, auf eine einvernehmliche Aufstellung der Abschusspläne hinzuwirken (§ 21 Abs. 2 Sätze 3 und 4 BJagdG und § 32 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes) - und das Ergeb nis der Abstimmungen als Empfehlung an die zuständige untere Jagdbehörde abzugeben, 6. auf die Erfüllung der Abschusspläne hinzuwirken, insbesondere durch eine jagdbezirksüber greifende Bejagung, 7. auf eine wildschadensmindernde Verteilung des Wildbestandes hinzuwirken, 8. die jagdwissenschaftliche Forschung zu unterstützen, 9. sich an öffentlichen Planungen, die den Lebensraum des Wildes betreffen, zu beteiligen, 15 Drucksache 6/5775Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 10. die Jagdausübungsberechtigten fortzubilden, 11. eine jagdbezirksübergreifende Wildbret Vermarktung zu fördern und 12. mit anderen Hegegemeinschaften zusammenzuarbeiten. An den Beratungen der Hegegemeinschaften, bei denen sich die Mitglieder auch vertreten lassen können, sind die Jagdvorstände der beteiligten Jagdgenossenschaften und die Inhaber der ver pachteten Eigenjagdbezirke zu beteiligen. Beschlüsse und Maßnahmen der Hegegemeinschaft, die § 1 entgegenstehen und insbesondere geeignet sind, die gemäß § 32 Abs. 1 geforderte Ab schussplanung zu behindern, sind unzulässig. (7) Die Mitglieder der Hegegemeinschaft wählen für eine bestimmte Amtszeit in der Regel aus dem Kreis der ihr angehörenden Jagdausübungsberechtigten (Mitgliederversammlung) einen Vorsit zenden und einen Stellvertreter als Vorstand, die zuverlässig, jagdlich erfahren und mit den Ver hältnissen in der Hegegemeinschaft vertraut sein müssen. Die Hegegemeinschaft wird durch ih ren Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Vorstand vertritt die Hegegemeinschaft gemeinschaftlich, es sei denn, die Satzung bestimmt ein anderes. Der Vorstand hat die Wahl sei ner Mitglieder der unteren Jagdbehörde als Aufsichtsbehörde unter Benennung des Namens, des Geburtsdatums sowie der ladungsfähigen Adresse (Wohnsitz) der Vorstandsmitglieder und der Dauer ihrer Amtszeit unverzüglich anzuzeigen. (8) Kommt die Hegegemeinschaft in der Rechtsform der Körperschaft öffentlichen Rechts ihrer Verpflichtung zur Wahl des Vorstandes (Vorsitzender und Stellvertreter) nicht bzw. teilweise nicht nach, so bestellt die untere Jagdbehörde als Aufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der obersten Jagdbehörde unverzüglich einen Notvorsitzenden bzw. einen Notstellvertreter (Notvorstand). Die hierdurch entstehenden Kosten hat die Hegegemeinschaft zu tragen. Die Amtszeit eines Notvor standes endet mit der nächsten erfolgreichen Besetzung des betreffenden Vorstandssitzes nach Neuwahl durch die Mitgliederversammlung, die während einer Notbesetzung mindestens einmal jährlich durchzuführen ist. Während der Notbesetzung kann der zehnte Teil der Mitgliederversamm lung vom Notvorstand jederzeit die unverzügliche Einberufung einer Mitgliederversammlung zum Zwecke der Neuwahl des betreffenden Vorstandssitzes verlangen. Hat die Hegegemeinschaft kei nen Vorstand (absolute Führungslosigkeit), wird die Hegegemeinschaft für den Fall, dass ihr ge genüber Willenserklärungen abgegeben oder Schriftstücke zugestellt werden, durch die untere Jagdbehörde als Aufsicht vertreten. Für privatrechtlich organisierte Hegegemeinschaften gelten die vorstehenden Vorschriften dieses Absatzes nicht, hier wirkt die untere Jagdbehörde im Rah men der Aufsicht auf die Neubesetzung hin. (9) Die oberste Jagdbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Ab grenzung des räumlichen Wirkungsbereiches von Hegegemeinschaften und das Nähere zu den Aufgaben von Hegegemeinschaften zu erlassen. Die Zuständigkeit für die Abgrenzung des räum lichen Wirkungsbereiches der Hegegemeinschaften kann durch Rechtsverordnung auf nachge ordnete Jagdbehörden übertragen werden." Der Entwurf zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes wird im Rahmen der erfolgten Anhörun gen der anzuhörenden Organisationen derzeit überarbeitet. 45. Wurden die Grundlagen der Abschussplanung transparent durch die Thüringer Forstämter mit den örtlichen Hegegemeinschaften abgestimmt oder wurden diese lediglich über die fertige Planung der Forstbezirke in Kenntnis gesetzt? Nach § 32 Abs. 1 ThJG zählen neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zu stand der Vegetation (insbesondere die Waldverjüngung und der Umfang von Schälschäden) wie auch Monitoringergebnisse über den Wildbestand zu den Grundlagen der Abschussplanung. Die Beurteilung der körperlichen Verfassung des Wildes, die Ergebnisse der Wildbestandsermitt lung und die daraus resultierenden Abschussplanvorschläge in den Landesjagdbezirken werden - wie in § 13 Abs. 2 ThJG vorgesehen - von den Thüringer Forstämtern den Hegegemeinschaften zur Abstimmung der Abschussplanvorschläge aufeinander vorgelegt. Ebenfalls werden - wie in § 32 Abs. 1 ThJG vorgesehen - von den Thüringer Forstämtern als Ver treter der unteren Forstbehörde die forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung und der Schälschadenentwicklung den Ämtern der Landkreise und kreisfreien Städte rechtzeitig vor Bestätigung und Festsetzung der Abschusspläne durch die unteren Jagdbehörden zur Verfügung 16 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5775 gestellt und die Gelegenheiten wahrgenommen, sich über den Waldzustand, insbesondere über den Waldschaden durch Wild der letzten beiden Jahre, zu äußern. Die Hegegemeinschaften wer den gleichlautend informiert. IV. Rolle der EDV-gestützten Wildtiermonitoringerfassung und Programmanwendung 46. Wie viele der Thüringer Hegegemeinschaften sind zur Nutzung der EDV-Anwendung "Wildtiermo nitoring" seit dem Jahr 2013 bei den entsprechenden Jagdbehörden registriert? Die EDV-Anwendung "Wildtiermonitoring" gibt es bei den Jagdbehörden des Freistaats Thürin gen nicht. Dementsprechend ist auch keine Thüringer Hegegemeinschaft zur Nutzung registriert. 47. Welche Kosten entstehen Hegegemeinschaften, die sich an dieser oben genannten EDV-Anwen dung beteiligen möchten? Es wird auf die Antwort zu Frage 46 verwiesen. 48. Inwieweit gibt es bei der Einführung der EDV-Anwendung "Wildtiermonitoring" aktuell Schulun gen über die Bedienung dieses Programms und welche Jagd- und Fischereibehörden sind bereits technisch angeschlossen? Es wird auf die Antwort zu Frage 46 verwiesen. 49. Welche finanziellen Mittel wurden für die Beschaffung der EDV-Anwendung "Wildtiermonitoring" zur Verfügung gestellt, abgerufen und welche weiteren Haushaltsmittel sind notwendig, um das Programm zu vervollständigen (bitte Haushaltstitel angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 46 verwiesen. 50. Wie viele der Hegegemeinschaften nutzen die EDV-Anwendung "Wildtiermonitoring" tatsächlich, um die behördlich geforderten Abschusspläne und Streckenlisten elektronisch zu erstellen und bei der Jagdbehörde einzureichen? Es wird auf die Antwort zu Frage 46 verwiesen. 51. Welche anderen Möglichkeiten werden in welchem Maße für die Einreichung der Abschusspläne und Streckenlisten von den Hegegemeinschaften genutzt? Es besteht die Möglichkeit, gemeinschaftliche Abschusspläne und Streckenlisten bei der unteren Jagdbehörde in Papierform einzureichen. 52. Wie werden die nach wie vor in Papierform erfassten Daten, welche bei der unteren Jagdbehör de eingereicht werden, derzeit ausgewertet und weiterverarbeitet? Die in Papierform vorgelegten Abschussplanungen und Streckenlisten werden in das Jagdver waltungsprogramm, welches einheitlich von allen Ämtern der Landkreise und kreisfreien Städte für die Verwaltungstätigkeiten der unteren Jagdbehörden angeschafft wurde, eingegeben, darin verarbeitet und ausgewertet. Die von den Jagdausübungsberechtigten in Papierform vorgelegten Wildtiererfassungen werden in standardisierte Excel-Tabellen eingegeben, zum Teil darin verarbeitet und ausgewertet. 53. Welche Probleme sind bei der Einreichung der Abschusspläne und Streckenlisten außerhalb der EDV-Anwendung "Wildtiermonitoring" aufgetreten? Es sind keine Probleme aufgetreten. 17 Drucksache 6/5775Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 54. In welchem Maße entsprechen die eingereichten Abschusspläne und Streckenlisten nicht den An forderungen und wie hoch wird aktuell der hierdurch verursachte zusätzliche Arbeitsaufwand in Personalstunden eingeschätzt? Dazu liegen der Landeregierung keine Angaben vor. 55. Welche Initiativen sind der Landesregierung bekannt beziehungsweise wurden ergriffen (gege benenfalls auch innerhalb der Landesjagdbezirke), um auch Jagdausübungsberechtigten ohne PC-Kenntnisse oder ohne Internetzugang die Übermittlung der Abschusspläne und Streckenlis ten, aber auch die Teilnahme an den Präsenzerfassungen zu ermöglichen? Für Jagdausübungsberechtigte ohne PC-Kenntnisse oder Internetzugang besteht die Möglich keit, ihre Abschusspläne, Streckenlisten und Wildtiererfassungen den Jagdbehörden in Papier form zu übermitteln. 56. Welche Tierarten werden aktuell mit Hilfe der EDV-Anwendung "Wildtiermonitoring" im Rahmen der Präsenzerfassung (einfache und erweiterte) erfasst und sind diesbezüglich Änderungen (Kür zungen oder Erweiterungen) geplant? Es wird auf die Antwort zu Frage 46 verwiesen. 57. Wie schätzt die Landesregierung die derzeitige Akzeptanz der Jäger gegenüber der oben genann ten EDV-Anwendung a) in Bezug auf die Eingabe der Streckenlisten und Abschusspläne und b) in Bezug auf die Mitwirkung bei der erweiterten Präsenzerfassung ein? Es wird auf die Antwort zu Frage 46 verwiesen. 58. Wie viele der Hegegemeinschaften haben tatsächlich im Rahmen der genannten erweiterten Prä senzerfassungen jeweils Daten übermittelt (bitte Auslistung tabellarisch geordnet nach Jagdrevie ren und in Bezug auf die aktuelle Erfassung bitte Nennung der Teilnahmedaten bis zum jetzigen Zeitpunkt)? Es wird auf die Antwort zu Frage 46 verwiesen. 59. Aus welchen Gründen konnten nicht aus allen Jagdbezirken Daten erfasst werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 46 verwiesen. 60. Wie viele der Daten wurden im Rahmen der genannten erweiterten Präsenzerfassungen tatsäch lich elektronisch mit Hilfe der oben genannten EDV-Anwendung übermittelt und welche anderen Wege wurden in welchem Maße durch die Berechtigten genutzt, Daten einzureichen (in Bezug auf die aktuelle Erfassung bitte Nennung der Teilnahmedaten bis zum jetzigen Zeitpunkt)? Es wird auf die Antwort zu Frage 46 verwiesen. 61. Welche Behörden haben direkten Zugriff auf die Daten der erweiterten Präsenzerfassung? Es wird auf die Antwort zu Frage 46 verwiesen. 62. Durch welche Behörden, Verbände und Einrichtungen erfolgt eine regelmäßige Auswertung der Daten über die Wildstrecken und die (erweiterte) Präsenzerfassung? Durch die Jagdbehörden und das Bundesforschungsinstitut Johann Heinrich von Thünen erfolgt regelmäßig eine Auswertung der Jagdstrecken (Wildstrecken) und Wildtiererfassungen, anläss lich derer bei Bedarf der Wild- und Jagdforschung auch die Präsenz von nicht dem Jagdrecht un terliegenden wildlebenden Tierarten zu erfassen ist. 18 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5775 Alle von Verbänden und anderen Einrichtungen getroffenen Auswertungen der Daten über Jagd strecken (Wildstrecken) und Wildtiererfassungen einschließlich der (erweiterten) Präsenzerfas sung erfolgen auf Basis der behördlichen Veröffentlichungen. 63. Wie wird die politische Unabhängigkeit privater Verbände sichergestellt, die mit der regelmäßigen Auswertung der Daten betraut sind und können Interessenskonflikte in jedem Fall ausgeschlos sen werden? Mit der regelmäßigen Auswertung der Daten sind nur die Jagdbehörden und das Bundesforschungs institut Johann Heinrich von Thünen betraut. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 64. Wie wird konkret sichergestellt, dass Interessenskonflikte bezüglich Wilddichte, Habitatzustand und Wildschäden bei Institutionen, welche für den Freistaat Thüringen Daten zu Wildstrecken so wie die (erweiterte) Präsenzerfassung auswerten, vermieden werden können? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 65. Wie viele Sollstellen wurden zwischen den Jahren 2013 und 2017 in den Thüringer Behörden so wie der Landesforstanstalt für die Auswertung der Daten vorgehalten? Für die Datenauswertung werden keine gesonderten "Sollstellen" in der Landesverwaltung vor gehalten. 66. Wie viele Personalstellen- und Personalstellenanteile werden in Thüringer Behörden (Ämter, Mi nisterien et cetera) sowie in der Landesforstanstalt jeweils für die Durchführung, Überwachung und Auswertung des Monitorings geschützter Tierarten und nicht geschützter Tierarten derzeit vorge halten? Gesonderte Personalstellen beziehungsweise Stellenanteile werden für diese Aufgaben nicht vor gehalten, der Personaleinsatz erfolgt nach Bedarf. In der obersten Jagdbehörde des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft wer den derzeit für die Durchführung, Überwachung und Auswertung des Monitorings geschützter Tier arten und nicht geschützter Tierarten etwa 0,01 Vollzeitäquivalente und bei den unteren Jagdbe hörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der Landesforstanstalt werden etwa jeweils 0,01 Vollzeitäquivalente eingesetzt. Des Weiteren werden in der Landesforstanstalt 3,5 Vollzeitäquivalente für die Durchführung, Über wachung und Auswertung des AuerhuhnMonitorings vorgehalten. An der Thüringer Landesan stalt für Umwelt und Geologie beschäftigen sich 14 Mitarbeiter anteilig in einem Umfang von zehn bis 50 Prozent ihrer Aufgaben mit Arbeiten im Zusammenhang mit Tierarten-Monitoring und Da tenmanagement. 67. Wie viele der oben genannten Personalstellen sind derzeit tatsächlich besetzt? Auf die Beantwortung der Fragen 65 bis 66 wird verwiesen. 68. Ist zukünftig eine Anpassung der Personalstellen geplant, beispielsweise Erweiterungen, Zusam menlegungen oder Streichungen und wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen soll dies durchge führt werden? Die Personal- und Stellenentwicklung in der Landesverwaltung richtet sich nach dem Personal entwicklungskonzept für den Thüringer Landesdienst bis zum Jahr 2025, das unter www.thuerin gen.de abzurufen ist. Gesonderte Festlegungen für die hier behandelten Aufgabenbereiche be stehen derzeit nicht. 19 Drucksache 6/5775Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 69. Wie ist die prozentuale Verteilung zwischen Projekt- und Grund- beziehungsweise dauerhafter Fi nanzierung? In den Jagdbehörden und dem hoheitlichen Bereich der Landesforstanstalt werden die erforderli chen Personalkosten im Rahmen des Landeshaushalts zur Verfügung gestellt. Projektbezogene Finanzierungen gibt es hier nicht. 70. In welchem Umfang und über welche Einrichtungen erfolgt eine Unterstützung durch ehrenamtli che Mitarbeiter jeweils in der Durchführung, Überwachung und Auswertung des Monitorings ge schützter und nicht geschützter Tierarten? Im Jagdwesen erfolgt in der Durchführung, Überwachung und Auswertung des Monitorings ge schützter und nicht geschützter Tierarten keine Unterstützung durch ehrenamtliche Mitarbeiter. Die Durchführung des Monitorings von Tieren naturschutzrelevanter Artengruppen erfolgt in Thü ringen in enger Zusammenarbeit mit Fachvereinigungen und Naturschutzfachverbänden. Konkrete Projekte werden unterstützt durch den Verein Thüringer Ornithologen e. V., die Interessengemein schaft Fledermausschutz- und Forschung in Thüringen e. V., den Thüringer Entomologenverband e. V., den Naturschutzbund Thüringen e. V., den Bund für Umwelt und Naturschutz Thüringen e. V., die Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e. V., den Landesjagdverband Thüringen e. V., den Ar beitskreis Libellen, den Arbeitskreis Molluskenfauna oder regionale Vereinigungen. Der jeweilige Umfang der Arbeiten reicht von kontinuierlichen landesweiten Erfassungen bis zu kurzfristigen Bestandsaufnahmen der Tierwelt in bestimmten Gebieten beziehungsweise Flächen. 71. Ist das thüringische Wildtiermonitoring den Hegegemeinschaften zugänglich und können Hege gemeinschaften und die unteren Jagdbehörden aus dem Wildtiermonitoring die revierweisenden Abschusszahlen der Jagdbezirke beziehen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 37 und 45 verwiesen. 72. Standen im Zeitraum von 2013 bis 2017 den unteren Jagdbehörden die jeweiligen Abschusszah len der Landesjagdbezirke bei der Festsetzung beziehungsweise Bestätigung der Abschussplä ne für die Eigen- und Gemeinschaftsjagdbezirke zur Verfügung, falls nicht, weshalb nicht? Nach § 50 Abs. 3 ThJG werden in den Landesjagdbezirken (§ 9) für die Wildbewirtschaftung, die Abschussplanung (§ 32) und die Verhinderung von Wildschäden auf eingezäunten Waldflächen (§ 44) die der unteren Jagdbehörde übertragenen Zuständigkeiten durch die Landesforstanstalt wahrgenommen. Sofern die unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zur Bestätigung oder Fest setzung der Abschusspläne in den Eigen- und Gemeinschaftsjagdbezirken die Jagdstrecken der Landesjagdbezirke als Orientierung benötigen, werden diese von der Landesforstanstalt zur Ver fügung gestellt. In welchem Umfang von den unteren Jagdbehörden hiervon Gebrauch gemacht wurde, ist der Landesregierung nicht bekannt. 73. Ermöglicht es die Naturalvollzugsbuchung der Landesforstanstalt oder ein anderes Verfahren mit tels Wildursprungsschein, jedes erlegte Stück Wild einer konkreten Forstabteilung zuzuordnen? Nein - der Wildursprungsschein gilt durch Rechtsverordnung für jeden Jagdbezirk des Freistaats Thüringen, damit auch für die Landesjagdbezirke. Im Wildursprungsschein sind der Jagdbezirk und die Gemarkung als Erlegungsort anzugeben. Diese Angaben sind landesweit ausreichend eindeutig und flächendeckend, um die Herkunft des erlegten Wildes zweifelsfrei nachzuweisen. Die Angabe der Forstabteilung ist dagegen weder aus reichend eindeutig oder flächendeckend vorhanden, da sich zum einen die forstliche Flächenglie derung auf Waldgebiete beschränkt - die land- und fischereiwirtschaftlich nutzbare Fläche nicht berücksichtigt ist - und zum anderen jeder Forstbetrieb seine Forstabteilung frei definieren oder ändern kann, was die lückenlose Rückverfolgbarkeit des in Verkehr gebrachten Wildbrets nicht garantiert. 20 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5775 74. Inwieweit wird den Hegegemeinschaften eine besondere jagd- und umweltschutzpolitische Be deutung im Bereich des Wildtiermonitorings eingeräumt? Gemäß § 13 ThJG ist den Hegegemeinschaften eine besondere jagd- und umweltschutzpoliti sche Bedeutung im Bereich des Wildtiermonitorings durch ihre Mitwirkung bei der Wildbestands ermittlung eingeräumt. 75. Beabsichtigt die Landesregierung diese Bedeutung in Zukunft zu stärken und wurden hierzu be reits Maßnahmen eingeleitet? Es wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen. Da die Auswertung der Anhörung noch andauert und hiernach der zweite Kabinettdurchgang erfolgen wird, ist die Meinungsbildung der Landesre gierung noch nicht abgeschlossen. V. Niederwild und invasive Wildtierarten im Freistaat Thüringen 76. Wurden Studien zur Bestandsentwicklung des Niederwildes, insbesondere von Hase, Fasan, Wild kaninchen, Rebhuhn und Waldschnepfe in Thüringen zwischen 2013 und 2017 erstellt beziehungs weise sind derartige Studien derzeit geplant? Studien zur Bestandsentwicklung des Niederwildes werden im Rahmen des Wildtier-Informations systems der Länder Deutschlands (WILD) durchgeführt. Darüber hinaus ergeben sich aus verschiedenen Niederwildprojekten Aussagen zur Bestandsent wicklung. Zum Beispiel wurde das Rebhuhnschutzprojekt der Stiftung Lebensraum e. V. im Land kreis Sömmerda in den Jahren 2010 bis 2015 über das Programm zur Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft gefördert. Dabei wurden jährliche standardisierte Reb huhn-Zählungen durchgeführt. Im Rahmen des SPA-Monitorings oder des Brutvogel-Monitorings der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie beziehungsweise bei den Erhebungen für die Umweltindikatoren werden auch Vorkommen von Rebhuhn und Waldschnepfe erfasst, nicht jedoch im Rahmen spezieller Studien. 77. Wird aktuell die Entwicklung des Niederwildes erfasst und wildbiologisch begleitet und wenn ja, durch welche Akteure und/oder Institutionen erfolgt die Erfassung, welche Methoden werden hier für angewendet und durch wen werden die Daten ausgewertet? Der Bestand des Niederwildes wird durch die Jagdausübungsberechtigten erfasst. Die in Thü ringen zur statistischen Absicherung ausgewiesenen Referenzgebiete werden vom Bundesfor schungsinstitut Johann Heinrich von Thünen betreut. Im Idealfall erfolgen in diesen Gebieten im Frühjahr und Sommer jeweils zwei Feldhasen-Scheinwerfertaxationen sowie eine Einschätzung von Paardichten beim Rebhuhn, Erstellung des Baukatasters Fuchs und Dachs, Erfassung von Raben- und Nebelkrähen, erweiterte Streckenerfassung allen erlegten Raubwildes des letzten Jagdjahres, eine Flächennutzungskartierung. Hinzu kommen nochmals im Herbst jeweils zwei Feldhasen-Scheinwerfertaxationen. Die Daten der jährlichen Wildtiererfassung werden durch die oberste Jagdbehörde und das Bun desforschungsinstitut Johann Heinrich von Thünen auch hinsichtlich der Entwicklung des Nieder wildes ausgewertet. Diese Ergebnisse und die Daten der Referenzgebiete fließen in das Wildtier- Informationssystem der Länder Deutschlands und den jährlichen WILD-Bericht des Deutschen Jagdverbandes e. V. ein. 78. Welche Arten werden von der EU als invasiv eingestuft, durch die Landesregierung in Thüringen aber anders beurteilt? Alle durch die EU als invasiv eingestuften Arten werden auch von der Landesregierung als inva siv beurteilt. 21 Drucksache 6/5775Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 79. Welche weiteren Arten, neben Mink, Waschbär, Nilgans und Marderhund, stuft die Landesregie rung als invasiv wirkend für unsere heimische Tierwelt ein und in welchen Landkreisen und kreis freien Städten kommen diese vor? Zu nennen sind hier zum Beispiel die Spanische Wegschnecke, Wandermuschel oder Chinesi sche Teichmuschel. Bis auf die Chinesische Teichmuschel sind alle genannten Arten thüringen weit verbreitet. Es wird im Übrigen auf die einschlägige Veröffentlichung der Thüringer Landesan stalt für Umwelt und Geologie zu den invasiven Arten in Thüringen verwiesen (Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen, Heft 4, 2016). 80. Wie hoch waren die wirtschaftlichen Schäden in Thüringen, die in den Jahren von 2013 bis 2017 durch die Tierarten Mink, Waschbär, Nilgans und Marderhund verzeichnet wurden? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 81. Mit welchen Methoden wird die Entwicklung invasiver Tierarten im Freistaat Thüringen erfasst? Invasive Tierarten werden in Thüringen durch Sichtbeobachtungen und die Dokumentation von Totfunden erfasst. Außerdem werden die Streckenlisten, Wildtiererfassungen und Zufallsbeobach tungen aus Erfassungen im Zuge von Gebietsinventarisierungen oder des Wasserrahmenrichtli nienMonitorings ausgewertet. Ein spezielles Monitoring-Konzept für die invasiven Arten befindet sich im Rahmen der Erfüllung der EU-Berichtspflichten für die Arten in Erarbeitung, die europaweit laut Durchführungsverord nung (EU) 2016/1141 als invasiv gelten. 82. Wie haben sich seit dem Jahr 2013 die Populationen von Waschbär, Marderhund, Nilgans und Mink in Thüringen entwickelt und in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaats wurden diese Tierarten aktuell noch nicht festgestellt? Alle genannten Arten sind in steter Ausbreitung begriffen beziehungsweise können in Thüringen weitgehend als etabliert gelten. Detaillierter wird das Auftreten dieser nach Artikel 4 der Verord nung (EU) 1143/2014 (sogenannte Unionsliste) europaweit als invasiv geltenden Arten erst mit Abschluss des ersten diesbezüglichen Berichts an die EU beurteilt werden können. Insofern ist aktuell noch nicht bekannt, in welchen Gebieten beziehungsweise Lebensräumen die Arten in Thü ringen noch keine Bestände etabliert haben. Bei den invasiven Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, zeigte sich in Thüringen seit dem Jagd jahr 2013/2014 folgender Anstieg in der Jagdstrecke: Wildart/Jagdjahr 2012/2013 2016/2017 Verhältnis (Prozent) Waschbär 8.603 11.166 130 Marderhund 95 107 113 Mink Jagdjahr 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 erlegt 29 66 64 89 68 73 Fall/Unfall 4 7 12 7 6 4 Gesamt 33 73 76 96 74 77 Der Bestand der Nilgans entwickelte sich in Thüringen seit dem ersten BrutNachweis im Jahr 2000 von einem auf 120 bis 150 Brutpaare im Jahr 2017. Anhand der Wildtiererfassung ergibt sich Folgendes: 22 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5775 Nilgans/Jahr 2009 2013 2017 Anzahl der an der Wildtiererfassung teilnehmenden Jagdbezirke 2.670 2.616 2.724 Vorkommen (Anzahl Jagdbezirke) 106 339 605 Vorkommen (Prozent Jagdbezirke) 4 13 22 Brut-Vorkommen (Anzahl Jagdbezirke) 65 117 386 Brut-Vorkommen (Prozent Jagdbezirke) 2 4 14 Anzahl Brutpaare 126 146 977 83. Welche Probleme haben sich durch diese Entwicklungen der Mink-, Marderhund-, Nilgans- und Waschbärenpopulationen seit dem Jahr 2013 aus Sicht der Landesregierung ergeben? Aus Naturschutzsicht können insbesondere der Mink, der Marderhund und der Waschbär als Prä datoren heimischer Vögel, Säugetiere, Amphibien und Reptilien und die Nilgans als Nistplatzkon kurrent gegenüber anderen Vogelarten problematisch sein. Der Mink stellt insbesondere für Bodenbrüter eine hohe Gefährdung dar. Beim Marderhund wird gegenwärtig infolge der geringen Populationsdichte von einer geringeren Gefahr für die heimi sche Tierwelt ausgegangen. 84. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen beziehungsweise welche plant sie zeitnah zu ergreifen, um die Ausbreitung der Tiere zu verhindern oder zumindest einzugrenzen (bitte getrennte Auflistung nach Tierart)? Die Managementpläne für die weit verbreiteten Arten der Unionsliste befinden sich nach der Pha se der öffentlichen Beteiligung (September bis November 2017) in der Endabstimmung zwischen den für Naturschutz, Jagd und Fischerei zuständigen Thüringer Ministerien. Für die in Thüringen noch nicht etablierten Arten der sogenannten Unionsliste (Erläuterung in Ant wort zu Frage 82) wurde ein Frühwarnsystem etabliert, so dass die Arten frühzeitig erfasst, ge meldet und nach Möglichkeit präventiv bekämpft werden können. 85. Durch welche Akteure und Institutionen werden die Ausbreitung und die verursachten Schäden der invasiven sowie von der Landesregierung als invasiv eingeschätzten Tierarten überwacht und welche Methoden kommen hierbei für die einzelnen Tierarten zu Anwendung? Folgende Akteure und Institutionen sind am Überwachungssystem für die invasiven Tierarten be teiligt: Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (Abteilungen Naturschutz und Wasser wirtschaft), untere Naturschutzbehörden, Behörden der Wasserwirtschaft sowie der Forst-, Jagdbeziehungsweise Fischereiverwaltung. Soweit möglich, werden Beeinträchtigungen hinsichtlich der heimischen Tierarten erfasst. Wirtschaftliche Schäden werden nicht gesondert erfasst. Bezüg lich der Methoden wird auf die Antwort zu Frage 81 verwiesen. Zudem wird zur Gewinnung von Aussagen für die in Thüringen jagdbaren invasiven Arten die Thüringer Jagdstatistik ausgewertet. Die Ausbreitung der invasiven Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, wird im Rahmen der jährli chen Wildtiererfassung durch die jagdausübungsberechtigten Jagdbehörden dokumentiert. Zu sätzlich werden aus der jährlichen Streckenstatistik Monitoringergebnisse abgeleitet. 86. Wie wird die politische Unabhängigkeit der Institutionen sichergestellt, die mit der Auswertung der Daten über die Ausbreitung und die Schäden von invasiven Tierarten betraut sind, und können In teressenskonflikte in jedem Fall ausgeschlossen werden? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 23 Drucksache 6/5775Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode VI. Entwicklung des Wildes und der invasiven Arten 87. Welche Maßnahmen werden durch die Landesforstanstalt unternommen, um die Ausbreitung der invasiven oder von der Landesregierung als invasiv eingeschätzten Tierarten, insbesondere in Be zug auf die Wiederansiedlungsprojekte des Auerwildes, einzugrenzen beziehungsweise aufzuhal ten? Insbesondere in den Lebensräumen des Auerhuhns werden verstärkt Prädatoren im Rahmen der Einzel- und Gesellschaftsjagden bejagt. Ziel ist es, die Verluste beim Auerhuhn-Bestand infolge des Raubwilds zu senken. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Verluste durch heimische oder einwandernde Prädatoren erfolgen. 88. In welchem zeitlichen und inhaltlichen Umfang werden die Angestellten der Landesforstanstalt über diese invasiven Tierarten geschult und was sind die Inhalte dieser Schulungen? Im Rahmen von Dienstberatungen und Informationsveranstaltungen werden die Beschäftigten der Landesforstanstalt zum Umgang mit den invasiven Arten geschult. Der zeitliche Umfang und die jeweiligen Inhalte werden nicht gesondert erfasst. 89. In welcher Höhe unternimmt die Landesforstanstalt finanzielle Aufwendungen, um die Ausbreitung der invasiven beziehungsweise als invasiv eingeschätzten Tierarten einzugrenzen beziehungs weise aufzuhalten? Maßnahmen zur Eingrenzung invasiver beziehungsweise als invasiv eingeschätzter Tierarten er folgen im Rahmen des allgemeinen Dienstbetriebs. Finanzielle Aufwendungen werden daher nicht gesondert erfasst. 90. Welche Landesjagdbezirke müssen besonders hohe Aufwendungen aufbringen, um Schäden durch die Ausbreitung invasiver Tierarten zu verhindern und welche konkreten Tierarten sind hierfür ur sächlich? Es wird auf die Antwort zu Frage 89 verwiesen. 91. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um Jagdausübungsberechtigte auch au ßerhalb der Landesforstanstalt dabei zu unterstützen, die Ausbreitung invasiver oder als invasiv eingeschätzter Tierarten einzugrenzen beziehungsweise aufzuhalten? Die Landesregierung setzt auf Information, Aus- und Fortbildung sowie rechtliche und finanzielle Unterstützung der Jäger zur verstärkten Bejagung invasiver oder als invasiv eingeschätzter Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, und zur Entwicklung geeigneter Jagdmethoden. Die Naturschutzverwaltung informiert entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 1143/2014 die Öffentlichkeit und erarbeitet federführend in Abstimmung mit den für die Jagd zuständigen Be hörden die Managementpläne für die weit verbreiteten invasiven Arten sowie Sofortmaßnahmen für neu auftretende invasive Tierarten. Damit leistet sie einen effektiven Beitrag mit dem Ziel, auf die Reduzierung der Bestände invasiver jagdbarer Arten insbesondere in naturschutzfachlich sen siblen Bereichen hinzuwirken. 92. In welchem Umfang und in welchem Rahmen werden Schulungen angeboten, um Jagdausübungs berechtigte auch außerhalb der Landesforstanstalt dabei zu unterstützen, die Ausbreitung invasi ver oder als invasiv eingeschätzter Tierarten einzugrenzen beziehungsweise aufzuhalten? Die Naturschutzverwaltung bietet zu invasiven Arten jährlich eine Tagesveranstaltung in der Thü ringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie an. Des Weiteren erfolgt über kontinuierliche Öf fentlichkeits- und Pressearbeit, durch Informationen im Internet oder Publikationen in Fachzeit schriften eine Aufklärung zu dieser Thematik. Schulungen zur Bejagung invasiver oder als invasiv eingeschätzter Arten, insbesondere zur Fang jagd, werden zudem durch private Veranstalter angeboten. Über den Umfang und Rahmen die ser Schulungen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 24 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5775 93. Inwieweit wird die Anschaffung von speziellem Equipment unterstützt und auch finanziell geför dert, um Jagdausübungsberechtigte auch außerhalb der Landesforstanstalt dabei zu unterstützen, die Ausbreitung invasiver oder als invasiv eingeschätzter Tierarten einzugrenzen beziehungswei se aufzuhalten? Aus Mitteln der Jagdabgabe werden Projekte zur verstärkten Bejagung von invasiven Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, gefördert. So wurden beispielsweise über den Landesjagdverband für die Bejagung von Raubwild umfangreich Kastenfallen und Fanggeräte beschafft sowie diese über Dauerleihe den Kreisjägerschaften zur Verfügung gestellt. 94. Welche sonstigen Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Unterstützung der Jagdaus übungsberechtigten bei der Jagd auf invasive oder durch die Landesregierung als invasiv einge schätzte Tierarten? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 91 bis 93 verwiesen. 95. Welche Auswirkungen zeigen die abgehaltenen Bewegungsjagden der Landesforstanstalt unter Zuhilfenahme von Jagdhunden auf wiederkäuendes Schalenwild, Schwarzwild und Raubwild (ins besondere auf invasive Raubwildarten)? Die Jagd auf wiederkäuendes Schalenwild, Schwarzwild und Raubwild unter der Zuhilfenahme von Jagdhunden ist eine Jagdmethode, um effektiv und störungsarm Wild zu erlegen und in kur zer Zeit die Abschussplanvorgaben zu erfüllen. Folgende Auswirkungen, der in den Landesjagd bezirken durchgeführten Drückjagden (Bewegungsjagden) zeigen sich: 1. Die Abschusspläne werden erfüllt. 2. Der Verbiss und die Schäle werden gesenkt. 3. Telemetrische Untersuchungen zum Rotwild und Schwarzwild zeigen, dass die das Wild mit tels Jagdhunden in Bewegung bringenden Jagdmethoden als einmalige Störung empfunden werden, weil das Wild den stöbernden Jagdhunden ausweicht und sich in der Regel recht zeit nah im vertrauten Einstand wieder einstellt. 4. Der durch Jagdhunde beunruhigte Rotfuchs, Dachs und Waschbär sucht relativ schnell seinen Bau beziehungsweise seine Baumhöhle auf. 96. Wurden in der Vergangenheit beziehungsweise werden gegenwärtig in den Thüringer Forstäm tern Gruppenabschusspläne für wiederkäuendes Schalenwild zum Ansatz gebracht? Die Aufstellung gemeinschaftlicher Abschusspläne von Landesjagdbezirken mit anderen Jagdbe zirken ist möglich und wurde für wiederkäuendes Schalenwild im Einzelfall praktiziert. 97. Welche Studien und Projekte wurden durch die Landesregierung sowie der Landesforstanstalt durchgeführt, finanziert oder unterstützt, die die Begrenzung der Ausbreitung der invasiven Tier arten zum Ziel hatten (bitte Nennung der konkreten Studien und Projekte und der beteiligten Ins titutionen und Verbände)? Von der Landesforstanstalt wurden keine Studien oder Projekte, welche die Begrenzung der Aus breitung invasiver Tierarten zum Ziel hatten, durchgeführt. 98. Welche Maßnahmen ergreift die Landesforstanstalt zur Eindämmung invasiver Arten im Auswil derungsgebiet des Auerwildes? Es wird auf die Antwort zu Frage 87 verwiesen. 99. Welche Projekte wurden seit dem Jahr 2013 durch das Land insbesondere aus Haushaltsmitteln der Jagdabgabe finanziert, welche a) die Wechselwirkungen verschiedener Wildarten untereinander und b) den Einfluss menschlichen Handelns (Freizeitaktivitäten, Forstwirtschaft, Jagd, Landwirtschaft et cetera) auf das Verhalten der Wildtiere untersucht haben? 25 Drucksache 6/5775Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode a) Die Wechselwirkungen verschiedener Wildarten untereinander wurden untersucht in: • dem "Schwarzwild-Projekt in und um den Nationalpark Hainich" • dem "Rebhuhn-Schutzprojekt in Südthüringen" • der Studie "Untersuchungen zu Populationsgrößen und Strukturen des Dam-, Muffel- und Rotwildes in Thüringen, Schlussfolgerungen für die Bewirtschaftung unter Berücksichtigung des Wildschadensgeschehens" Ferner wurden Wechselwirkungen auch untersucht und dokumentiert: • in Publikationen wie zum Beispiel der Bände der Jagd- und Wildtierforschung, "Der Muffel widder und seine Trophäe", Unser Muffelwild • im Projekt "AG Artenschutz - Wildkatze" • im Projekt "Fallenjagd" des Landesjagdverbandes Thüringen e. V. b) der Einfluss menschlichen Handelns (Freizeitaktivitäten, Forstwirtschaft, Jagd, Landwirtschaft et cetera) auf das Verhalten der Wildtiere wird in folgenden Projekten untersucht: • "Störungsarme Rotwildjagd im Forstamt Neuhaus" • "Waldumbau in den mittleren, Hoch- und Kammlagen des Thüringer Waldes" Über die Telemetrie von Rot- und Rehwild liefern die Projekte Ergebnisse (Wanderbewegungen des Wildes), die mit Holzeinschlag, Tourismus, Wintersport, Maßnahmen der Äsungsverbesserung, Jagd und Schonzeiten, Jagdausübung, Sammeln von Abwurfstangen und so weiter in Verbin dung gebracht werden. 100. Nach welchen Kriterien wurden diese oben genannten Projekte ausgeschrieben und vergeben? Diese Projekte wurden vom Freistaat weder initiiert, noch ausgeschrieben oder vergeben. Bei den Finanzierungen handelt es sich um Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe zur Jagd und Wildforschung, die jeweils auf Betreiben oder im Auftrag der Zuwendungsempfänger geschieht. Gemäß § 27 ThJG ist die Jagdabgabe von der obersten Jagdbehörde zur Förderung des Jagd wesens zu verwenden. Gefördert werden sollen insbesondere: 1. auf Antrag Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes vor allem in Notzeiten sowie zur Bestandsförderung und Wiederansiedlung gefährdeter Wildarten; 2. Erforschung der Lebens- und Umweltbedingungen der Wildarten; 3. Erforschung von Möglichkeiten zur Verhütung oder Verminderung von Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft; 4. die Errichtung und der Betrieb von Muster- und Lehrjagdbezirken sowie sonstige Maßnahmen und Einrichtungen zur Information, Aus- und Fortbildung der Jäger, der Jagdvorsteher sowie der für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften zuständigen Organe; 5. Maßnahmen zum Arten- und Biotopschutz; 6. das Jagdhundewesen. 101. Welche investiven und nicht investiven Komplexvorhaben bezüglich des Arten schutzes wurden seit dem Jahr 2013 durch das Land vollständig oder teilweise finanziert (bitte Auflistung der ein zelnen Vorhaben, deren Projektziele, die Höhe der Mittelaufwendung und deren Finanzierung)? In Bezug auf invasive Arten (siehe Überschrift zu Ziffer VI.) gibt es bisher keine diesbezüglichen Komplexvorhaben. 102. Welche weiteren Angebote, wie beispielsweise Beratungen und die Durchführung von Forschungs projekten, werden durch die Landesregierung zur Schadensprävention angeboten oder gefördert und durch welche Institutionen werden diese Maßnahmen durchgeführt und betreut? Beratungen und Fortbildungen zur Schadensprävention werden angeboten durch: • Forstbehörden für Waldeigentümer hinsichtlich Maßnahmen zum Wildschutz von Forstkultu ren (Naturverjüngung, Zaunbau, Wuchshüllen und so weiter) • Forst- und Jagdbehörden zur Information der Jagdscheininhaber, Jägerschaften, Hegegemein schaften und Jagdgenossenschaften • Landwirtschaftsämter und Thüringer Landesanstalt für Landfwirtschaft zur Information der Ag rarbetriebe und Tierhalter 26 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5775 • Landesjagdverband und Kreisjägerschaften zur Information der Mitglieder • Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber zur Information und Schu lung der Mitglieder • Gemeinde und Städtebund Thüringen e. V. zur Information und Schulung der Mitglieder Durchführung von Forschungen und Untersuchungen zur Schadensprävention durch: • ThüringenForst AöR (Forschungs- und Kompetenzzentrum Gotha) • Bundesforschungsinstitut Johann Heinrich von Thünen • Technische Universität Dresden • Deutsche Bundesstiftung Umwelt mit Ökologischer Jagdverband e. V. Projekte, die aus Mitteln der Jagdabgabe gefördert wurden: • Schulung Wildschadensschätzer • Schulung Wildschäden im Wald • Wildbestandsermittlung mittels Drohnen • Wildtiererfassung • Telemetrie von Rotwild 103. Beabsichtigt die Landesregierung, im Falle einer weiteren Ausbreitung von invasiven Wildarten, Erlegungspräminen für diese Wildarten einzuführen? Nein VII. Der Wolf im Freistaat Thüringen 104. In welcher Art und Weise werden die Jagdausübungsberechtigten seitens der Landesregierung fachlich auf die Wiederansiedlung des Wolfes und den damit für sie verbundenen Konsequenzen für die Jagdausübung, insbesondere auch in Bezug auf die anzuwendenden Jagdmethoden so wie auf die möglichen Gefahren für Jagdhunde, vorbereitet? Die Rückkehr des Wolfs im Sinne einer natürlichen Wiederbesiedlung geeigneter Lebensräume in früheren Vorkommensgebieten ist in der obersten Naturschutzbehörde bereits von der ehema ligen Landesregierung (vor 2014) durch frühzeitige Gründung einer Arbeitsgruppe Wolf und die Ausarbeitung sowie Fortschreibung eines Managementplans für die Art vorbereitet worden. Der Plan selbst und weitere Informationen sind auch auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz veröffentlicht und damit verfügbar. In Wolfsgebieten werden außerdem regelmäßig öffentliche Informationsveranstaltungen durchgeführt. 105. Ist hierbei eine Intensivierung der Vorbereitungen in Gebieten geplant, in denen in naher Zukunft eine Wiederansiedlung von Wölfen erwartet wird? Nein 106. Wie haben sich die Zahlungen für Präventionsmaßnahmen sowie für den Schadensausgleich für Nutzviehhalter seit dem Jahr 2013 entwickelt (bitte Auflistung pro Tierart, unterteilt nach Scha densausgleich sowie der jeweilig finanzierten Präventionsmaßnahme)? In Thüringen gab es folgende Zuwendungen zu Präventionsmaßnahmen (ausschließlich zum Schutz von Schafen und Ziegen gegen Wolfsrisse): 2016: 21.335,99 Euro 2017: 6.674,93 Euro 2018 bis dato: 3.793,55 Euro Die Schadensregulierung seit Rückkehr des Wolfs stellt sich wie folgt dar: Jahr 2014: 0 Jahr 2015: 1 Rinderkalb (291,00 Euro), 2 Schafe (333,67 Euro) Jahr 2016: 0 Jahr 2017: 67 Schafe und 17 Ziegen, davon wurden bisher 13.800,11 Euro an Schaden regu liert (Entschädigungsverfahren noch nicht abgeschlossen) 27 Drucksache 6/5775Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 107. Welche Maßnahmen seitens der Landesregierung und seitens der Landesforstanstalt sind vorge sehen, um Jagdhunde in der Jagdausübung auch auf den Kontakt zu Großraubwild - hier Wolf - vorzubereiten? Es sind derzeit keine Maßnahmen vorgesehen. 108. Hat die Landesregierung zur Anpassung der Jagdausübung bei der zu erwartenden Wiederbesie delung durch den Wolf bereits präventive Maßnahmen in den Ansiedelungsgebieten vorgesehen, wenn ja, welche und falls nein, weshalb nicht? Nein, weil die Tierart Wolf nicht dem Jagdrecht unterliegt. 109. Beabsichtigt die Landesregierung gesonderte Ausgleichszahlungen für Jagdhundeführer, wenn deren Jagdhunde im Bereich der Landesjagdbezirke durch Wolfsangriffe zu Schaden kommen, und falls nicht, warum nicht? Nein, die Thüringer Landesregierung beabsichtigt keine SonderAusgleichszahlungen für Jagd hundeführer, deren Jagdhunde im Bereich der Landesjagdbezirke durch Wolfsangriffe zu Scha den kommen. Aktuell bestehen Ausgleichszahlungen in der Landesforstanstalt bei Verlust, Tod oder Nottötung von Jagdhunden beim Einsatz in Landesjagdbezirken. Diese inkludieren das zusätzliche Risiko durch Wolfsangriffe. Insofern ist ausreichend Vorsorge getroffen. Weiterhin kann für die vom Wolf getöteten oder verletzten Hunde unter bestimmten Umständen eine Entschädigung beziehungsweise Erstattung von Tierarztkosten gemäß der Förderrichtlinie Wolf erfolgen. 110. Hat die Landesregierung zu der Auswirkung des zu erwartenden Eindringens des Wolfes und zur daraus resultierenden Verhaltensänderung des Wildes Projekte und Studien vorausschauend in itiiert und finanziert (bitte mit Nennung der Höhe und Haushaltstitel)? Die Landesregierung hat keine derartigen Studien beauftragt. Es sind jedoch entsprechende Kenntnisse aus bereits länger vom Wolf wiederbesiedelten Gebieten in Deutschland vorhanden und nicht überall finden die angesprochenen Verhaltensänderungen des Wildes statt. 111. Ist eine Entschädigung der Grundeigentümer beziehungsweise Jagdgenossenschaften vorgese hen, die die Jagdreviere nur noch unter dem allgemeinen Verkehrswert zur Verpachtung bringen können, wenn sie Wolfsregion werden? Nein 112. Welche Auswirkungen hat, aus Sicht der Landesregierung, die Wiederbesiedlung durch den Wolf in Thüringen auf die von der Landesforstanstalt durchgeführte Wiederansiedlung des Auerwildes und des Bestandes invasiver Arten? Auf Grund der Seltenheit des Wolfs in Thüringen sind Auswirkungen auf das Auerhuhn äußerst unwahrscheinlich. In traditionell von Auerhuhn und Wolf besiedelten Gebieten Europas stellt das Auerhuhn eher eine seltene Gelegenheitsbeute dar. Auch im Hinblick auf die Prädation invasiver Arten hat der Wolf in Thüringen derzeit aus oben ge nanntem Grund praktisch keinen messbaren Einfluss. VIII. Schäl- und Verbissschäden durch wiederkäuendes Schalenwild, Bejagungskonzept 113. Wie schätzt die Landesregierung die seit dem Jahr 2013 durch die zuständigen Jagdbehörden je weils favorisierten Bejagungskonzepte ein und konnten diese Konzepte aus Sicht der Landesre gierung die erhofften Ziele erreichen? Durch die Jagdbehörden werden keine Bejagungskonzepte favorisiert. 28 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5775 114. Von welchen Beständen (Anzahl, Altersklassen- und Geschlechterverhältnis) sind die Landesjagd bezirke und Forstämter in Thüringen bei ihren Abschussplanungen für Dam-, Rot-, Muffel-, Rehund Schwarzwild seit dem Jahr 2013 ausgegangen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahresscheiben und Wildarten)? Nach § 32 Abs. 1 ThJG ist für Rot-, Dam-, Muffel- und Rehwild in der Regel ein Dreijahresabschuss plan aufzustellen. Schwarzwild darf gemäß § 32 Abs. 8 ThJG ohne Abschussplan bejagt werden. Die Abschussplanung und Erhebung von Bestandsdaten der Wildarten sowie die Hege und Beja gung des Schalenwilds ist konkret in den §§ 10, 16 bis 21 ThJGAVO geregelt. Die Landesforstanstalt ist bei der Aufstellung der dreijährigen Abschussplanung in den Landes jagdbezirken von folgenden Frühjahrsbeständen ausgegangen: Wildart/Jahr 2014 2017 Frühjahrsbestand in Stück Rotwild 5.220 5.850 Damwild 1.550 1.610 Muffelwild 710 625 Rehwild 18.780 21.550 Bei der Annahme eines Geschlechtsverhältnisses im jeweiligen Wildbestand von 1:1 (männlich/ weiblich), wobei territorial durchaus Abweichungen hiervon auftreten, verhalten sich die Altersklas sen der Frühjahrsbestände aus den Jahren 2014 und 2017 wie folgt zueinander: Geschlecht männlich weiblich Wildart/ Altersklasse Jugendklasse Mittlere Altersklasse Obere Altersklasse Jugendklasse Mittlere Altersklasse Angaben in Prozent Rotwild 30 15 5 10 40 Damwild 30 15 5 10 40 Muffelwild 30 15 5 10 40 Rehwild 20 30 20 30 115. Auf Basis welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden wurden diese Zahlen ermittelt? Die Bestandszahlen wurden gemäß §§ 10, 16 ThJGAVO durch stichprobenweise Zählung der Frühjahrsbestände ermittelt. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 16 verwiesen. 116. Was ist seitens der Landesregierung geplant, dass störungsempfindliche Schalenwildarten ihrem biologischen Grundbedürfnis nach einem natürlichen Äsungsrhythmus wieder nachgehen kön nen? Der natürliche Äsungsrhythmus des Schalenwildes ergibt sich aus dem biologisch bedingten Nah rungs- und Ruhebedarf sowie der Reaktion auf Störungen durch Konkurrenten oder Feinde. Bei allen Herbivoren, auch bei störungsempfindlichen, stellt sich daher ganz natürlich ein Äsungs rhythmus ein, dem sie nachgehen. Aus Gründen der Wildschadensvermeidung und dem Schutz gefährdeter Tierarten gibt es jedoch zahlreiche rechtliche Regelungen zur Bejagung, Land- und Forstwirtschaft, Lenkung von Touris mus und Erholung sowie zum Naturschutz. 29 Drucksache 6/5775Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Seitens der Landesregierung ist geplant, dass die bisherigen rechtlichen Regelungen, wie zum Beispiel die Anleinpflicht für Hunde im Wald oder das Verbot der Suche von abgeworfenen Ge weihstangen, bestehen bleiben und die Konzepte, wie zum Beispiel das Konzept "Forsten und Tourismus" mit einem thüringenweit auch bezüglich dieser Problematik abgestimmten Erholungs wegenetz, fortgeführt werden. Darüber hinaus hat sich zur Störungsminimierung und Gewährleistung eines natürlichen Äsungs rhythmus bei den Schalenwildarten ein Intervalljagdsystem bewährt. Hier wechseln sich Jagdru hezeiten mit Zeiten intensiver Bejagung ab. In den Landesjagdbezirken wird dieses Konzept er folgreich durchgeführt. Weitere Untersuchungen zu diesem Themenkomplex erfolgen derzeit im Waldumbauprojekt der mittleren-, Hoch- und Kammlagen des Thüringer Waldes. Hier wird zur Stö rungsminimierung unter anderen eine Verlegung von Wanderwegen und Skiloipen aus besonders sensiblen Waldbereichen untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind abzuwarten. 117. Welche Anreize zur Beruhigung und Verbesserung der Lebensräume großer sich vegetarisch er nährender Wildtiere wird die Landesregierung auf den landeseigenen Flächen schaffen, um sei ner Vorbildfunktion gerecht zu werden? Zur Beruhigung und Verbesserung der Lebensräume großer Herbivoren (Pflanzenfresser) auf lan deseigenen Flächen sind keine weiteren Anreize erforderlich, da die Lebensräume für große Her bivoren infolge der in Deutschland ordnungsgemäß betriebenen Land- und Forstwirtschaft hin sichtlich Äsung (Nahrung) und Deckung (Ruhe) gut sind. Die Vorbildwirkung in landeseigenen Flächen wird vollumfänglich erfüllt. 118. Warum werden nach den Weihnachtsfeiertagen und im Monat Januar in Landesjagdbezirken Be wegungsjagden durchgeführt und damit ein erhöhter Energiebedarf des wiederkäuenden Scha lenwildes und somit erhöhte Schäl- und Verbissschäden in Kauf genommen? Die Durchführung von Drück und Treibjagden auf Schalenwild erfolgt in allen Jagdbezirken aus schließlich zur gesetzlich vorgeschrieben Erfüllung der Abschusspläne. Aus demselben Grund werden insbesondere im Zeitraum vom 27. Dezember bis zum 15. Januar Drückjagden auf wie derkäuendes Schalenwild in den Landesjagdbezirken durchgeführt. Mit der Dienstordnung Jagd sind für die Landesjagdbezirke (Jagdbezirke der Landesforstanstalt) Jagdintervalle vorgeschrieben. In den durch Rechtsverordnung festgesetzten Einstandsgebieten des Rotwilds und damit vor allem in den mittleren, Hoch- und Kammlagen des Thüringer Waldes, Schiefergebirges, Harzes und der Thüringer Rhön endet die Bejagung bereits am 31. Dezember. IX. Tierseuchen und Wildkrankheiten 119. Gibt es im Freistaat Thüringen exakte Angaben/Nachweise von Blutproben mit positiven Antikör perbefunden der Krankheiten Tularämie, Schweinepest, Aujezkyscher Krankheit, Brucellose oder schon Afrikanischer Schweinepest im Zeitraum von 2013 bis 2017 (bitte nach Jahresscheiben und Krankheiten auflisten)? Im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz wurden im Rahmen der Untersuchungen im Zeit raum 2013 bis 2017 nur für die Aujeszkysche Krankheit (AK) positive Antikörperbefunde bei Wild schweinen erhoben. Zu den weiteren Krankheiten liegen für den Zeitraum 2013 bis 2017 keine Nachweise vor. Befunde AK: Jahr positiv verd. negativ n. a. 2013 41 8 980 7 2014 88 7 1.889 8 2015 66 0 1.269 0 2016 93 0 1.290 9 2017 175 0 1.474 5 30 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5775 Im Rahmen von externen Untersuchungen wurden zwei Nachweise von Tularämie in Thüringen übermittelt: Jahr positiv 2013 1 2014 1 2015 0 2016 0 2017 0 120. Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigen die Landesregierung und die Landesforstanstalt zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest? Die Bekämpfungsmaßnahmen richten sich nach dem vom EU-Recht und der nationalen Gesetz gebung vorgesehenen Rahmen, die Zuständigkeit liegt beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Sozi ales, Gesundheit, Frauen und Familie. Bereits im Mai 2017 wurde die nach Richtlinie 2002/60/EG im Ausbruchsfall einzusetzende Sachverständigengruppe erstmals zu einer konstituierenden Sit zung einberufen. Sie umfasst wie vorgesehen neben Tierärzten auch Mitglieder aus dem Bereich Jagd, Wildbiologie sowie Landwirte. Im Rahmen der Arbeit der Sachverständigengruppe wurde der Entwurf eines Tilgungsplanes erstellt, abgestimmt und im November 2017 für im Ausbruchs fall verbindlich anzuwenden erklärt. Basierend auf dem Tilgungsplan laufen seither die notwen digen Vorbereitungen organisatorischer, logistischer und inhaltlicher Art, um die entsprechenden Abläufe der Bekämpfung bei Wild- und Hausschweinen konkret zu strukturieren und die materi ell-technischen Voraussetzungen zu planen, um so im Bedarfsfall eine effektive Tierseuchenbe kämpfung sowohl bei den Haus- als auch Wildschweinen zu ermöglichen. Die Anschaffung der laut Tilgungsplan benötigten Ausrüstung ist im Rahmen des Haushaltsplans angelaufen. Sowohl die unteren Veterinär- als auch die Jagdbehörden wurden über die notwendigen Schritte zur Vor bereitung auf kommunaler Ebene informiert, so dass von dort eine Weitergabe an die gegebenen falls Betroffenen (sowohl Landwirte als auch Jagdausübende) gewährleistet ist. Die Landesforstanstalt wird die Bejagung des Schwarzwilds verstärken. Unter anderem wurde hierzu bereits die laut Dienstordnung Jagd geltende Jagdruhe außerhalb der durch Rechtsver ordnung festgesetzten Einstandsgebiete des Rotwildes aufgehoben. Des Weiteren werden zu sätzliche Drückjagden auf Schwarzwild durchgeführt. In engem Zusammenwirken mit oberster Jagdbehörde und oberster Veterinärbehörde wird die Suche und Bergung von Kadavern im Seu chenfall vorbereitet. 121. Wie hoch war das Aufkommen meldepflichtiger Tierseuchen im Freistaat Thüringen in den Jah ren 2013 bis 2017 (bitte Angaben zur Verbreitung und Häufigkeit, aufgelistet nach Jahresschei ben, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Es wird auf die im Anhang beigefügte Tabelle verwiesen. 122. Welche vorbeugenden Informationen wurden in welcher Form den Jägern durch die Behörden in den Jahren 2013 bis 2017 mitgeteilt, um dem Selbstschutz und der Sorgfaltspflicht gegenüber Tieren und unbeteiligten Menschen gerecht zu werden (bitte nach Jahresscheiben auflisten)? Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) be zieht und nur dahingehend beantwortet. Bereits im Jahre 2012 nach Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest in der Ukraine wurden die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter und das Landesamt für Verbraucherschutz vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aufgefordert, Krisen pläne zu überprüfen, die ASP-Diagnostik herzustellen, landwirtschaftliche Betriebe zu informieren und betriebliche Krisenpläne zu überprüfen. Mit Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Jahr 2014 in die EU erfolgten regelmäßig immer wieder vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs ämtern Informations- und Aufklärungsaktionen zum ASP-Risiko. Das Thüringer Ministerium für Ar 31 Drucksache 6/5775Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode beit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie informierte über Presse, Merkblätter und Vorträ ge auf zahlreichen Veranstaltungen, unter anderem Jagdbeirat, Fachausschüsse des Thüringer Bauernverbandes, Forum des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft anläss lich der Messe "Reiten, Jagen, Fischen". Im März 2014 hat das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Abstimmung mit der obersten Jagdbehörde einen Erlass zur verstärkten Überwachung bei Wildschweinen auf Afrikanische Schweinepest auf den Weg gebracht. Kerninhalte sind die intensive Bejagung, insbesondere in der Nähe der Bundesau tobahnen, sowie die Einsendung von tot aufgefundenen Wildschweinen und deren Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest. Als Anreiz zur Mitwirkung werden 50 Euro je eingesandten Tier körper aus Mitteln für die Tierseuchenbekämpfung gezahlt. Im Dezember 2017 fand eine gemein same Dienstberatung der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter und der unteren Jagd behörden statt, deren Inhalt die Afrikanische Schweinepest (Vorbeugung und Bekämpfung) war. X. Jagd- und Fischwilderei, Holzeinschlag, Nachhaltigkeit, Jagdmunition 123. Wie viele Fälle von Jagd- und Fischwilderei wurden seit dem Jahr 2013 in den Landesjagdbezirken beziehungsweise im Zuständigkeitsbereich der Landesforstanstalt registriert und bei den Strafver folgungsbehörden zur Anzeige gebracht (aufgeschlüsselt nach Jahresscheiben, Forstamt, Wildart und Altersklasse)? Im Jahr 2014 wurde eine Jagdwilderei im Landesjagdbezirk des Thüringer Forstamtes Frauenwald und im Jahr 2016 eine Jagdwilderei im Landesjagdbezirk des Thüringer Forstamtes Oberhof zur Anzeige gebracht. Beide Vorfälle waren unabhängig von der Wildart und Altersklasse. Es kam keine Fischwilderei zur Anzeige. 124. Wie hoch beziffert die Landesregierung die seit dem Jahr 2013 entstandenen personellen Arbeits stunden und den finanziellen Verlust an Wildbret und Fisch im Bereich der Landesforstverwaltung der durch Jagd- und Fischwilderei entstanden ist? Diesbezügliche Daten werden nicht erhoben. 125. In welchen landeseigenen Jagd- und Forstrevieren ist seit dem Jahr 2013 jährlich mehr Holz ein geschlagen worden, als nachwachsen konnte (bitte aufgeschlüsselt nach Einschlag pro Jahr und Baumart in Festmeter, nachgewachsener Baumbestand pro Jahr in Festmeter und Baumart, Re vier und Forstamt)? In keinem Forstrevier der Landesforstanstalt wurde seit 2013 jährlich mehr Holz eingeschlagen, als nachwachsen konnte. 126. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung ihrer Verpflichtung zu einem nachhaltigen Um gang mit Wald und Wild gemäß § 1 Abs. 2 Bundesjagdgesetz zukünftig gewährleisten und gege benenfalls weiter steigern? Die Landesregierung gewährleistet und steigert ihre Verpflichtung zu einem nachhaltigen Umgang mit Wald, der aus wildlebenden Pflanzen und Tieren besteht, durch konsequente Umsetzung der forst und jagdrechtlichen Vorschriften. 127. Beabsichtigt die Landesregierung zur Jagdausübung in den Landesjagdbezirken bleifreie Muniti on zwingend vorzuschreiben und wenn nein, weshalb nicht und wenn ja, warum? Aus Gründen des Umwelt und Verbraucherschutzes beabsichtigt die Landesregierung soweit nicht ohnehin bundesrechtlich geregelt mit einer Änderung des Thüringer Jagdgesetzes nicht nur für die Landesjagdbezirke, sondern für alle Jagdbezirke Thüringens den Einsatz bleifreier Ge schosse vorzuschreiben. Keller Ministerin 32 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5775 Anlage m el de pf lic ht ig e Ti er kr an kh ei te n TS N 2 01 3- 20 17 so rt ie rt n ac h VL Ü Ä Az : 2 2. 3a .2 58 5. 02 .2 01 8 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 EF 2 1 3 G 1 SH L 1 W E 1 1 1 0 4 2 EI C 1 2 5 8 1 1 18 7 18 14 11 N D H 2 3 12 1 9 W A K 5 5 1 1 1 9 5 18 4 5 U H K 1 1 8 6 2 3 4 K YF 4 3 5 1 7 3 3 2 8 SM 24 10 8 4 4 G TH 2 1 3 3 2 3 17 5 5 9 5 SÖ M 1 4 1 3 1 4 4 0 6 1 H B N 1 0 29 5 18 19 10 IK 1 2 2 8 5 7 0 9 A P 1 5 3 1 5 2 8 7 2 SO N 10 5 5 8 4 SL F- R U 1 1 7 2 11 9 7 ZV L J- SH K 3 1 5 13 9 14 11 8 SO K 1 1 2 19 5 18 13 4 G R Z 2 1 10 8 6 11 8 A B G 1 2 Su m m e 0 0 1 0 0 4 11 16 33 29 3 5 4 3 7 20 3 81 14 7 12 5 99 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 EF G SH L W E EI C 1 N D H 1 W A K U H K K YF SM 1 G TH 1 SÖ M H B N IK A P SO N SL F- R U ZV L J- SH K SO K 1 1 G R Z A B G Su m m e 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 2 1 0 0 A ns te ck en de M et ri ti s de s Pf er de s (C EM ) C am py lo ba ct er io se ( th er m op hi le C am py lo ba ct er ) C hl am yd io se Ec hi no ko kk os e 26 .0 3. 20 18 Eq ui ne V ir us -A rt er it is G um bo ro K ra nk he it In fe kt iö se L ar yn go tr ac he it is d es G ef lü ge ls ( IL T) Le pt os pi ro se 33 Drucksache 6/5775Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 EF G SH L W E 1 EI C 1 N D H 1 1 W A K 1 2 U H K K YF 3 1 1 SM G TH 1 SÖ M H B N IK 1 1 1 1 A P 1 SO N 1 1 1 SL F- R U 1 ZV L J- SH K SO K G R Z 1 A B G 1 1 Su m m e 1 2 6 4 3 0 0 0 0 2 1 0 1 1 4 0 0 0 0 0 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 EF 4 10 10 3 G SH L W E EI C 24 43 28 20 20 1 1 2 2 1 N D H 1 1 8 1 1 W A K 33 29 24 22 22 2 1 2 3 U H K 7 3 10 11 11 2 3 7 15 3 K YF 4 7 5 2 2 3 1 4 6 9 13 8 SM 1 1 G TH 5 3 1 3 4 SÖ M 1 1 1 5 2 10 H B N IK 32 23 29 1 7 3 4 A P 4 3 1 1 2 1 2 7 SO N 2 1 3 SL F- R U 1 ZV L J- SH K 6 2 6 15 SO K 8 13 7 8 10 2 4 1 3 1 1 G R Z 2 1 1 4 A B G 1 1 1 Su m m e 10 8 11 8 11 1 73 75 9 2 7 4 13 25 18 35 49 68 0 2 1 0 0 Li st er io se ( Li st er ia m on oc yt og en es ) N ie dr ig pa th og en e av iä re I nf lu en za d er W ild vö ge l M ar ek sc he K ra nk he it ( ak ut e Fo rm ) M ae di /V is na Pa ra tu be rk ul os e Q -F ie be r S al m on el lo se ( S al m on el la s pp . au ße r R in d) S äu ge rp oc ke n (O rt ho po xi nf ek ti on ) 34 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5775 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 EF G SH L W E EI C 1 N D H 1 W A K 1 U H K 1 2 K YF 1 4 SM 7 G TH SÖ M H B N 1 IK 1 A P SO N 1 SL F- R U 1 ZV L J- SH K 3 1 SO K 2 1 G R Z 4 A B G Su m m e 20 1 0 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 5 1 0 0 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 EF 1 1 G SH L W E EI C N D H 1 1 W A K U H K K YF 1 SM G TH SÖ M 1 H B N IK A P 1 SO N SL F- R U ZV L J- SH K 1 SO K G R Z A B G Su m m e 1 1 0 0 0 0 0 0 4 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Tu la rä m ie V er ot ox in ( = S hi ga -T ox in )- bi ld en de E sc he ri ch ia c ol i V is na V og el po ck en Tr an sm is si bl e V ir al e G as tr oe nt er it is d es S ch w ei ne s (T G E) Tu be rk ul os e au sg en om m en M yc ob ac te ri um b ov is u nd M yc ob ac te ri um c ap ra e be i R in de rn S ch m al le nb er g- V ir us -I nf ek ti on To xo pl as m os e Wildtiere und deren Bejagung in Thüringen I. Wildtiermonitoring und Wildtierbeauftragte 1. Welche staatlichen Institutionen im Freistaat Thüringen sind an der Durchführung, der Überwachung und der Auswertung von Wildtiermonitoringmaßnahmen beteiligt (bitte jede Tierart, die Begründung, die gesetzliche Grundlage und den Zeitraum des Monitorings einzeln auflisten)? 2. Wie definiert die Landesregierung den Unterschied zwischen einem Wildtiermonitoring und einem Wildtiermanagement? 3. Wie sind die staatlichen Institutionen, welche das Wildtiermonitoring durchführen, a) mit den beteiligten Verbänden, b) anderen öffentlichen Stellen verbunden und c) welche staatlichen Fördermittel erhalten diese (bitte aufschlüsseln nach Empfänger der Fördermittel, Höhe der jeweiligen Förderbeträge und der jeweiligen Haushaltsstelle im Zeitraum 2013 bis 2017)? 4. Wie wird, nach Kenntnis der Landesregierung, die Unabhängigkeit der durchführenden und auswertenden Institutionen, insbesondere gegenüber den beteiligten Verbänden, politisch und fachlich sichergestellt? 5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass bei a) der Auswertung einer Monitoringmaßnahme, b) der Bewirtschaftung und c) dem Management des nach dem Thüringer Jagdgesetz und dem Bundesjagdgesetz herrenlosen Wildes die Verhältnisse und Spezifika angrenzender Staaten und Bundesländer Berücksichtigung finden? 6. Für welche Tierarten erfolgt ein Monitoring in Zusammenarbeit mit anderen a) Staaten, b) Bundesbehörden, c) EU-Einrichtungen oder d) Bundesländern und in welchem Umfang beziehungsweise in welcher Art und Weise erfolgt jeweils die Zusammenarbeit? 7. Für das Monitoring welcher Tierarten wurden EU-Fördermittel für die Erstellung der Monitoringpläne sowie der Umsetzung von Maßnahmen seit dem Jahr 2013 bereitgestellt (bitte Nennung der Höhe der Fördermittel, die Höhe der beigesteuerten Landesmittel, inklusive Haushaltstitel, sowie die gesetzliche Grundlage und die geförderten Maßnahmen je Tierart)? 8. Zu welchen Tierarten werden im Freistaat Thüringen zusätzlich zu den Arten der Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie ein Monitoring durchgeführt und was sind die Gründe hierfür und mit welchen Zielen werden die Daten erhoben? 9. Wie oft und mit welchen Zielen fanden seit dem Jahr 2013 Wildtiererfassungen statt? 10. In welchen Jagdbezirken wurden diese Wildtiererfassungen durchgeführt? 11. Welche Methoden kamen bei diesen Wildtiererfassungen zur Anwendung? 12. Durch wen wurden die dabei erfassten Daten ausgewertet? 13. Wie kann die Unabhängigkeit der beteiligten Akteure, die die erfassten Daten erheben und auswerten, gesteigert werden? 14. Auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen wurden die Daten ausgewertet und für wie wildbiologisch aussagekräftig schätzt die Landesregierung die jeweiligen Daten der aufgeführten Wildtierzählungen ein? 15. In welchem Umfang werden die Daten zu Bestandsschätzungen und Wildtiererfassung a) weiteren Akteuren der Jagd, b) den Bundes- und Landesforstbehörden, c) den Naturschutzbehörden, d) den Umweltschutzverbänden und e) den angrenzenden Jagdausübungsberechtigten zur Verfügung gestellt? 16. Welche wildbiologisch fundierte Grundlage nutzt derzeit die Anstalt öffentlichen Rechts "ThüringenForst" (im Weiteren Landesforstanstalt genannt), um auf die tatsächliche momentane Wildpopulation (Wildart, Stückzahl, Altersklasse, Geschlecht) zu schließen? 17. Welche Aufgaben, die im Freistaat Thüringen durch Wildtierbeauftragte mit Einführung übernommen werden, sind originäre Aufgaben der Landnutzer (Grundeigentümer und Jäger) im Rahmen der fachlichen Praxis? 18. Welche weiteren Institutionen bieten beziehungsweise boten Schulungen zum Wildtierbeauftragten in welchem Zeitraum an (bitte aufschlüsseln nach Institutionen, Zeitraum und Dauer)? 19. Wie viele Mitarbeiter der Landesforstanstalt, inklusive der angegliederten Behörden, haben eine Weiterbildung zum Wildtierbeauftragten abgeschlossen und Schulungen welcher Institutionen wurden hierfür jeweils genutzt? 20. Wie und in welcher Höhe erfolgt die Finanzierung von nicht staatlichen Einrichtungen, welche ein Monitoring von Tierarten, insbesondere geschützter Tierarten, durchführen, überwachen oder auswerten? 21. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Personalstellen a) bei den Kommunen, b) beim Land Thüringen, c) bei in Thüringen ansässigen Bundesbehörden und d) bei Vereinen und Verbänden für das Monitoring und Management von geschützten Tierarten seit dem Jahr 2013 finanziert werden und für welche Tierarten diese eingerichtet wurden? 22. Wie und in welcher Höhe erfolgt die Finanzierung von nicht staatlichen Einrichtungen, welche ein Monitoring von Tierarten, insbesondere von geschützten Tierarten, durchführen, überwachen oder auswerten (bitte Auflistung inklusive Haushaltstitel der tatsächlichen Ausgaben für die Jahre 2015 und 2016 sowie die geplanten Ausgaben für die Jahre 2017 und 2018) und welche konkreten Aufgabenstellungen sind mit dieser Finanzierung verbunden (bitte getrennte Auflistung der vertraglich vereinbarten Aufgaben sowie der Höhe der hierfür vorgesehenen Finanzierungen pro Einrichtung)? 23. In welchem Rahmen nimmt die Landesregierung Einfluss auf die Schulungsinhalte und welche Inhalte werden durch die Landesregierung unterstützt? 24. Welche Anreize werden im Freistaat Thüringen Mitgliedern a) des Naturschutzbundes Deutschland, b) des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V., c) des ökologischen Jagdverbandes Thüringen, d) des Thüringer Jagdverbandes, e) des Landesanglerverbands Thüringen e. V. und f) des World Wide Fund For Nature geboten, sich zu Wildtierbeauftragten weiterzubilden und inwieweit gibt es Bestrebungen auch zukünftig derartige Schulungen anzubieten? 25. Welche Möglichkeiten werden ehrenamtlichen Unterstützern, außerhalb der Schulung als Wildtierbeauftragter, sich bezüglich der Erfassung von Tierarten, insbesondere von geschützten Tierarten, fortzubilden, geboten und welche finanziellen Mittel wurden hierfür im Zeitraum von 2013 bis 2017 bereitgestellt (bitte auch Nennung der Haushaltstitel nach Jahresscheiben)? 26. Wird die Durchführung dieser Schulungen seitens der Landesregierung unterstützt und wenn ja, in welchem Rahmen, und bei einer finanziellen Förderung, in welcher Höhe, werden diese Schulungen seit dem Jahr 2013 unterstützt (bitte Nennung der entsprechenden Haushaltstitel und Finanzmittel)? 27. Mit welchen Methoden werden die Populationen der geschützten Tierarten beobachtet und überwacht? 28. Bei welchen geschützten Tierarten erfolgt ausschließlich die Erfassung der Präsenz in einzelnen Regionen und bei welchen auch die Anzahl der gesichteten Tiere beziehungsweise der Populationsgröße? 29. In welchem Maße erfolgt eine Finanzierung des Einsatzes von Fotofallen, insbesondere auch Spezialfotofallen, welche beispielsweise für eine qualitative Wolfs-, Luchs- und Wildkatzenbeobachtung notwendig sind? 30. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Fotofallen derzeit im Monitoring geschützter Tierarten verwendet werden und wie viele dieser jeweils teilweise oder vollständig durch das Land finanziert wurden (bitte inklusive Nennung der Tierarten, für welche die Fotofallen angebracht wurden)? 31. Inwieweit werden bei der Sichtung geschützter Tierarten auch Hinweise privater Nutzer von Fotofallen aufgenommen und ausgewertet? 32. Welche Maßnahmen und Methoden werden genutzt, um die Biodiversität und das Artenaufkommen in den Thüringer Gewässern zu überwachen? 33. Inwieweit wirken Fischereiausübungsberechtigte bei dem Monitoring bedrohter Arten und der Biodiversität in Thüringer Gewässern mit? 34. Inwieweit werden den Fischereiausübungsberechtigten die Daten des Monitorings entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie weitergehende Monitoringdaten zugänglich gemacht? 35. Inwieweit finden diese Monitoringdaten in der Hegeplanung des zuständigen Ministeriums Berücksichtigung? 36. Wie oft und in welchen Zusammenhängen erfolgen Messungen von Radioaktivität bei Wildtieren und Schadstoffgehalten bei Fischen oder anderen Lebewesen im aquatischen Ökosystem in Thüringen? 37. Ist das thüringische Wildtiermonitoring diesbezüglich den Hegegemeinschaften zugänglich beziehungsweise können die Hegegemeinschaften und unteren Jagdbehörden aus dem Wildtiermonitoring auch die revierweisen Abschusszahlen der Forstbezirke beziehen und wenn nein, warum nicht? 38. Wird in der jährlichen Endmeldung der unteren Jagdbehörde die Auswertung nach Erlegungsdatum zur Verfügung gestellt und geschieht dies gegenüber allen unteren Jagdbehörden im Freistaat Thüringen sowie flächendeckend über alle Jagdreviere im Thüringer Wald und den angrenzenden Revieren? 39. Warum wird gegebenenfalls auf diese wertvollen Auswertungsmöglichkeiten verzichtet? 40. Wie sollen nach Auffassung der Landesregierung "Wildtiermanagementprojekte" als unumstrittene Grundlage der Wildbewirtschaftung zukünftig den sich freiwillig zu bildenden Hegegemeinschaften nahegebracht werden und auf welcher Grundlage sollen diese "Freiwilligen Hegegemeinschaften" eine gesetzlich gesicherte Stellung als "Wildtierbewirtschafter" durch die Landesregierung zuerkannt werden? 41. Was sagt, aus Sicht der Landesregierung, die Aufschlüsselung der Rotwild-, Muffel- und Damwildstrecken seit dem Jahr 2013 über das Geschlechter- und Altersklassenverhältnis sowie den jeweiligen Anteil der Hirsche von fünf bis neun Jahren und jagdbarer Junghirsche bis vier Jahre aus? II. Berufsjäger und Berufsfischer, Jagd als Dienstpflicht 42. Wie viele Berufsjäger und -fischer arbeiteten im Zeittraum von 2013 bis 2017 für Institutionen des Freistaats Thüringen, für welche Aufgabenspektren wurden diese jeweils eingestellt und wie viele Mitarbeiter der Landesforstanstalt haben die Jagd als Dienstpflicht (bitte nach Jahresscheiben auflisten)? III. Hegegemeinschaften 43. Wie werden bestehende Hegegemeinschaften im Freistaat Thüringen finanziell, materiell und personell unterstützt und welche politische und ökonomische Förderung wird ihnen gewährt? 44. Wie ist der aktuell beabsichtigte Stand zur Bildung von neuen Hegegemeinschaften im geplanten Gesetzentwurf zum Thüringer Jagdgesetz? 45. Wurden die Grundlagen der Abschussplanung transparent durch die Thüringer Forstämter mit den örtlichen Hegegemeinschaften abgestimmt oder wurden diese lediglich über die fertige Planung der Forstbezirke in Kenntnis gesetzt? IV. Rolle der EDV-gestützten Wildtiermonitoringerfassung und Programmanwendung 46. Wie viele der Thüringer Hegegemeinschaften sind zur Nutzung der EDV-Anwendung "Wildtiermonitoring" seit dem Jahr 2013 bei den entsprechenden Jagdbehörden registriert? 47. Welche Kosten entstehen Hegegemeinschaften, die sich an dieser oben genannten EDV-Anwendung beteiligen möchten? 48. Inwieweit gibt es bei der Einführung der EDV-Anwendung "Wildtiermonitoring" aktuell Schulungen über die Bedienung dieses Programms und welche Jagd- und Fischereibehörden sind bereits technisch angeschlossen? 49. Welche finanziellen Mittel wurden für die Beschaffung der EDV-Anwendung "Wildtiermonitoring" zur Verfügung gestellt, abgerufen und welche weiteren Haushaltsmittel sind notwendig, um das Programm zu vervollständigen (bitte Haushaltstitel angeben)? 50. Wie viele der Hegegemeinschaften nutzen die EDV-Anwendung "Wildtiermonitoring" tatsächlich, um die behördlich geforderten Abschusspläne und Streckenlisten elektronisch zu erstellen und bei der Jagdbehörde einzureichen? 51. Welche anderen Möglichkeiten werden in welchem Maße für die Einreichung der Abschusspläne und Streckenlisten von den Hegegemeinschaften genutzt? 52. Wie werden die nach wie vor in Papierform erfassten Daten, welche bei der unteren Jagdbehörde eingereicht werden, derzeit ausgewertet und weiterverarbeitet? 53. Welche Probleme sind bei der Einreichung der Abschusspläne und Streckenlisten außerhalb der EDV-Anwendung "Wildtiermonitoring" aufgetreten? 54. In welchem Maße entsprechen die eingereichten Abschusspläne und Streckenlisten nicht den Anforderungen und wie hoch wird aktuell der hierdurch verursachte zusätzliche Arbeitsaufwand in Personalstunden eingeschätzt? 55. Welche Initiativen sind der Landesregierung bekannt beziehungsweise wurden ergriffen (gegebenenfalls auch innerhalb der Landesjagdbezirke), um auch Jagdausübungsberechtigten ohne PC-Kenntnisse oder ohne Internetzugang die Übermittlung der Abschusspläne und Streckenlisten, aber auch die Teilnahme an den Präsenzerfassungen zu ermöglichen? 56. Welche Tierarten werden aktuell mit Hilfe der EDV-Anwendung "Wildtiermonitoring" im Rahmen der Präsenzerfassung (einfache und erweiterte) erfasst und sind diesbezüglich Änderungen (Kürzungen oder Erweiterungen) geplant? 57. Wie schätzt die Landesregierung die derzeitige Akzeptanz der Jäger gegenüber der oben genannten EDV-Anwendung a) in Bezug auf die Eingabe der Streckenlisten und Abschusspläne und b) in Bezug auf die Mitwirkung bei der erweiterten Präsenzerfassung ein? 58. Wie viele der Hegegemeinschaften haben tatsächlich im Rahmen der genannten erweiterten Präsenzerfassungen jeweils Daten übermittelt (bitte Auslistung tabellarisch geordnet nach Jagdrevieren und in Bezug auf die aktuelle Erfassung bitte Nennung der Teilnahmedaten bis zum jetzigen Zeitpunkt)? 59. Aus welchen Gründen konnten nicht aus allen Jagdbezirken Daten erfasst werden? 60. Wie viele der Daten wurden im Rahmen der genannten erweiterten Präsenzerfassungen tatsächlich elektronisch mit Hilfe der oben genannten EDV-Anwendung übermittelt und welche anderen Wege wurden in welchem Maße durch die Berechtigten genutzt, Daten einzureichen (in Bezug auf die aktuelle Erfassung bitte Nennung der Teilnahmedaten bis zum jetzigen Zeitpunkt)? 61. Welche Behörden haben direkten Zugriff auf die Daten der erweiterten Präsenzerfassung? 62. Durch welche Behörden, Verbände und Einrichtungen erfolgt eine regelmäßige Auswertung der Daten über die Wildstrecken und die (erweiterte) Präsenzerfassung? 63. Wie wird die politische Unabhängigkeit privater Verbände sichergestellt, die mit der regelmäßigen Auswertung der Daten betraut sind und können Interessenskonflikte in jedem Fall ausgeschlossen werden? 64. Wie wird konkret sichergestellt, dass Interessenskonflikte bezüglich Wilddichte, Habitatzustand und Wildschäden bei Institutionen, welche für den Freistaat Thüringen Daten zu Wildstrecken sowie die (erweiterte) Präsenzerfassung auswerten, vermieden werden können? 65. Wie viele Sollstellen wurden zwischen den Jahren 2013 und 2017 in den Thüringer Behörden sowie der Landesforstanstalt für die Auswertung der Daten vorgehalten? 66. Wie viele Personalstellen- und Personalstellenanteile werden in Thüringer Behörden (Ämter, Ministerien et cetera) sowie in der Landesforstanstalt jeweils für die Durchführung, Überwachung und Auswertung des Monitorings geschützter Tierarten und nicht geschützter Tierarten derzeit vorgehalten? 67. Wie viele der oben genannten Personalstellen sind derzeit tatsächlich besetzt? 68. Ist zukünftig eine Anpassung der Personalstellen geplant, beispielsweise Erweiterungen, Zusammenlegungen oder Streichungen und wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen soll dies durchgeführt werden? 69. Wie ist die prozentuale Verteilung zwischen Projekt- und Grund- beziehungsweise dauerhafter Finanzierung? 70. In welchem Umfang und über welche Einrichtungen erfolgt eine Unterstützung durch ehrenamtliche Mitarbeiter jeweils in der Durchführung, Überwachung und Auswertung des Monitorings geschützter und nicht geschützter Tierarten? 71. Ist das thüringische Wildtiermonitoring den Hegegemeinschaften zugänglich und können Hegegemeinschaften und die unteren Jagdbehörden aus dem Wildtiermonitoring die revierweisenden Abschusszahlen der Jagdbezirke beziehen? 72. Standen im Zeitraum von 2013 bis 2017 den unteren Jagdbehörden die jeweiligen Abschusszahlen der Landesjagdbezirke bei der Festsetzung beziehungsweise Bestätigung der Abschusspläne für die Eigen- und Gemeinschaftsjagdbezirke zur Verfügung, falls nicht, weshalb nicht? 73. Ermöglicht es die Naturalvollzugsbuchung der Landesforstanstalt oder ein anderes Verfahren mittels Wildursprungsschein, jedes erlegte Stück Wild einer konkreten Forstabteilung zuzuordnen? 74. Inwieweit wird den Hegegemeinschaften eine besondere jagd- und umweltschutzpolitische Bedeutung im Bereich des Wildtiermonitorings eingeräumt? 75. Beabsichtigt die Landesregierung diese Bedeutung in Zukunft zu stärken und wurden hierzu bereits Maßnahmen eingeleitet? V. Niederwild und invasive Wildtierarten im Freistaat Thüringen 76. Wurden Studien zur Bestandsentwicklung des Niederwildes, insbesondere von Hase, Fasan, Wildkaninchen, Rebhuhn und Waldschnepfe in Thüringen zwischen 2013 und 2017 erstellt beziehungsweise sind derartige Studien derzeit geplant? 77. Wird aktuell die Entwicklung des Niederwildes erfasst und wildbiologisch begleitet und wenn ja, durch welche Akteure und/oder Institutionen erfolgt die Erfassung, welche Methoden werden hierfür angewendet und durch wen werden die Daten ausgewertet? 78. Welche Arten werden von der EU als invasiv eingestuft, durch die Landesregierung in Thüringen aber anders beurteilt? 79. Welche weiteren Arten, neben Mink, Waschbär, Nilgans und Marderhund, stuft die Landesregierung als invasiv wirkend für unsere heimische Tierwelt ein und in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten kommen diese vor? 80. Wie hoch waren die wirtschaftlichen Schäden in Thüringen, die in den Jahren von 2013 bis 2017 durch die Tierarten Mink, Waschbär, Nilgans und Marderhund verzeichnet wurden? 81. Mit welchen Methoden wird die Entwicklung invasiver Tierarten im Freistaat Thüringen erfasst? 82. Wie haben sich seit dem Jahr 2013 die Populationen von Waschbär, Marderhund, Nilgans und Mink in Thüringen entwickelt und in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaats wurden diese Tierarten aktuell noch nicht festgestellt? 83. Welche Probleme haben sich durch diese Entwicklungen der Mink-, Marderhund-, Nilgans- und Waschbärenpopulationen seit dem Jahr 2013 aus Sicht der Landesregierung ergeben? 84. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen beziehungsweise welche plant sie zeitnah zu ergreifen, um die Ausbreitung der Tiere zu verhindern oder zumindest einzugrenzen (bitte getrennte Auflistung nach Tierart)? 85. Durch welche Akteure und Institutionen werden die Ausbreitung und die verursachten Schäden der invasiven sowie von der Landesregierung als invasiv eingeschätzten Tierarten überwacht und welche Methoden kommen hierbei für die einzelnen Tierarten zu Anwendung? 86. Wie wird die politische Unabhängigkeit der Institutionen sichergestellt, die mit der Auswertung der Daten über die Ausbreitung und die Schäden von invasiven Tierarten betraut sind, und können Interessenskonflikte in jedem Fall ausgeschlossen werden? VI. Entwicklung des Wildes und der invasiven Arten 87. Welche Maßnahmen werden durch die Landesforstanstalt unternommen, um die Ausbreitung der invasiven oder von der Landesregierung als invasiv eingeschätzten Tierarten, insbesondere in Bezug auf die Wiederansiedlungsprojekte des Auerwildes, einzugrenzen beziehungsweise aufzuhalten? 88. In welchem zeitlichen und inhaltlichen Umfang werden die Angestellten der Landesforstanstalt über diese invasiven Tierarten geschult und was sind die Inhalte dieser Schulungen? 89. In welcher Höhe unternimmt die Landesforstanstalt finanzielle Aufwendungen, um die Ausbreitung der invasiven beziehungsweise als invasiv eingeschätzten Tierarten einzugrenzen beziehungsweise aufzuhalten? 90. Welche Landesjagdbezirke müssen besonders hohe Aufwendungen aufbringen, um Schäden durch die Ausbreitung invasiver Tierarten zu verhindern und welche konkreten Tierarten sind hierfür ursächlich? 91. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um Jagdausübungsberechtigte auch außerhalb der Landesforstanstalt dabei zu unterstützen, die Ausbreitung invasiver oder als invasiv eingeschätzter Tierarten einzugrenzen beziehungsweise aufzuhalten? 92. In welchem Umfang und in welchem Rahmen werden Schulungen angeboten, um Jagdausübungsberechtigte auch außerhalb der Landesforstanstalt dabei zu unterstützen, die Ausbreitung invasiver oder als invasiv eingeschätzter Tierarten einzugrenzen beziehungsweise aufzuhalten? 93. Inwieweit wird die Anschaffung von speziellem Equipment unterstützt und auch finanziell gefördert, um Jagdausübungsberechtigte auch außerhalb der Landesforstanstalt dabei zu unterstützen, die Ausbreitung invasiver oder als invasiv eingeschätzter Tierarten einzugrenzen beziehungsweise aufzuhalten? 94. Welche sonstigen Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten bei der Jagd auf invasive oder durch die Landesregierung als invasiv eingeschätzte Tierarten? 95. Welche Auswirkungen zeigen die abgehaltenen Bewegungsjagden der Landesforstanstalt unter Zuhilfenahme von Jagdhunden auf wiederkäuendes Schalenwild, Schwarzwild und Raubwild (insbesondere auf invasive Raubwildarten)? 96. Wurden in der Vergangenheit beziehungsweise werden gegenwärtig in den Thüringer Forstämtern Gruppenabschusspläne für wiederkäuendes Schalenwild zum Ansatz gebracht? 97. Welche Studien und Projekte wurden durch die Landesregierung sowie der Landesforstanstalt durchgeführt, finanziert oder unterstützt, die die Begrenzung der Ausbreitung der invasiven Tierarten zum Ziel hatten (bitte Nennung der konkreten Studien und Projekte und der beteiligten Institutionen und Verbände)? 98. Welche Maßnahmen ergreift die Landesforstanstalt zur Eindämmung invasiver Arten im Auswilderungsgebiet des Auerwildes? 99. Welche Projekte wurden seit dem Jahr 2013 durch das Land insbesondere aus Haushaltsmitteln der Jagdabgabe finanziert, welche a) die Wechselwirkungen verschiedener Wildarten untereinander und b) den Einfluss menschlichen Handelns (Freizeitaktivitäten, Forstwirtschaft, Jagd, Landwirtschaft et cetera) auf das Verhalten der Wildtiere untersucht haben? 100. Nach welchen Kriterien wurden diese oben genannten Projekte ausgeschrieben und vergeben? 101. Welche investiven und nicht investiven Komplexvorhaben bezüglich des Arten schutzes wurden seit dem Jahr 2013 durch das Land vollständig oder teilweise finanziert (bitte Auflistung der einzelnen Vorhaben, deren Projektziele, die Höhe der Mittelaufwendung und deren Finanzierung)? 102. Welche weiteren Angebote, wie beispielsweise Beratungen und die Durchführung von Forschungsprojekten, werden durch die Landesregierung zur Schadensprävention angeboten oder gefördert und durch welche Institutionen werden diese Maßnahmen durchgeführt und betreut? 103. Beabsichtigt die Landesregierung, im Falle einer weiteren Ausbreitung von invasiven Wildarten, Erlegungspräminen für diese Wildarten einzuführen? VII. Der Wolf im Freistaat Thüringen 104. In welcher Art und Weise werden die Jagdausübungsberechtigten seitens der Landesregierung fachlich auf die Wiederansiedlung des Wolfes und den damit für sie verbundenen Konsequenzen für die Jagdausübung, insbesondere auch in Bezug auf die anzuwendenden Jagdmethoden sowie auf die möglichen Gefahren für Jagdhunde, vorbereitet? 105. Ist hierbei eine Intensivierung der Vorbereitungen in Gebieten geplant, in denen in naher Zukunft eine Wiederansiedlung von Wölfen erwartet wird? 106. Wie haben sich die Zahlungen für Präventionsmaßnahmen sowie für den Schadensausgleich für Nutzviehhalter seit dem Jahr 2013 entwickelt (bitte Auflistung pro Tierart, unterteilt nach Schadensausgleich sowie der jeweilig finanzierten Präventionsmaßnahme)? 107. Welche Maßnahmen seitens der Landesregierung und seitens der Landesforstanstalt sind vorgesehen, um Jagdhunde in der Jagdausübung auch auf den Kontakt zu Großraubwild - hier Wolf - vorzubereiten? 108. Hat die Landesregierung zur Anpassung der Jagdausübung bei der zu erwartenden Wiederbesiedelung durch den Wolf bereits präventive Maßnahmen in den Ansiedelungsgebieten vorgesehen, wenn ja, welche und falls nein, weshalb nicht? 109. Beabsichtigt die Landesregierung gesonderte Ausgleichszahlungen für Jagdhundeführer, wenn deren Jagdhunde im Bereich der Landesjagdbezirke durch Wolfsangriffe zu Schaden kommen, und falls nicht, warum nicht? 110. Hat die Landesregierung zu der Auswirkung des zu erwartenden Eindringens des Wolfes und zur daraus resultierenden Verhaltensänderung des Wildes Projekte und Studien vorausschauend initiiert und finanziert (bitte mit Nennung der Höhe und Haushaltstitel)? 111. Ist eine Entschädigung der Grundeigentümer beziehungsweise Jagdgenossenschaften vorgesehen, die die Jagdreviere nur noch unter dem allgemeinen Verkehrswert zur Verpachtung bringen können, wenn sie Wolfsregion werden? 112. Welche Auswirkungen hat, aus Sicht der Landesregierung, die Wiederbesiedlung durch den Wolf in Thüringen auf die von der Landesforstanstalt durchgeführte Wiederansiedlung des Auerwildes und des Bestandes invasiver Arten? VIII. Schäl- und Verbissschäden durch wiederkäuendes Schalenwild, Bejagungskonzept 113. Wie schätzt die Landesregierung die seit dem Jahr 2013 durch die zuständigen Jagdbehörden jeweils favorisierten Bejagungskonzepte ein und konnten diese Konzepte aus Sicht der Landesregierung die erhofften Ziele erreichen? 114. Von welchen Beständen (Anzahl, Altersklassen- und Geschlechterverhältnis) sind die Landesjagdbezirke und Forstämter in Thüringen bei ihren Abschussplanungen für Dam-, Rot-, Muffel-, Reh- und Schwarzwild seit dem Jahr 2013 ausgegangen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahresscheiben und Wildarten)? 115. Auf Basis welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden wurden diese Zahlen ermittelt? 116. Was ist seitens der Landesregierung geplant, dass störungsempfindliche Schalenwildarten ihrem biologischen Grundbedürfnis nach einem natürlichen Äsungsrhythmus wieder nachgehen können? 117. Welche Anreize zur Beruhigung und Verbesserung der Lebensräume großer sich vegetarisch ernährender Wildtiere wird die Landesregierung auf den landeseigenen Flächen schaffen, um seiner Vorbildfunktion gerecht zu werden? 118. Warum werden nach den Weihnachtsfeiertagen und im Monat Januar in Landesjagdbezirken Bewegungsjagden durchgeführt und damit ein erhöhter Energiebedarf des wiederkäuenden Schalenwildes und somit erhöhte Schäl- und Verbissschäden in Kauf genommen? IX. Tierseuchen und Wildkrankheiten 119. Gibt es im Freistaat Thüringen exakte Angaben/Nachweise von Blutproben mit positiven Antikörperbefunden der Krankheiten Tularämie, Schweinepest, Aujezkyscher Krankheit, Brucellose oder schon Afrikanischer Schweinepest im Zeitraum von 2013 bis 2017 (bitte nach Jahresscheiben und Krankheiten auflisten)? 120. Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigen die Landesregierung und die Landesforstanstalt zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest? 121. Wie hoch war das Aufkommen meldepflichtiger Tierseuchen im Freistaat Thüringen in den Jahren 2013 bis 2017 (bitte Angaben zur Verbreitung und Häufigkeit, aufgelistet nach Jahresscheiben, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 122. Welche vorbeugenden Informationen wurden in welcher Form den Jägern durch die Behörden in den Jahren 2013 bis 2017 mitgeteilt, um dem Selbstschutz und der Sorgfaltspflicht gegenüber Tieren und unbeteiligten Menschen gerecht zu werden (bitte nach Jahresscheiben auflisten)? X. Jagd- und Fischwilderei, Holzeinschlag, Nachhaltigkeit, Jagdmunition 123. Wie viele Fälle von Jagd- und Fischwilderei wurden seit dem Jahr 2013 in den Landesjagdbezirken beziehungsweise im Zuständigkeitsbereich der Landesforstanstalt registriert und bei den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht (aufgeschlüsselt nach Jahresscheiben, Forstamt, Wildart und Altersklasse)? 124. Wie hoch beziffert die Landesregierung die seit dem Jahr 2013 entstandenen personellen Arbeitsstunden und den finanziellen Verlust an Wildbret und Fisch im Bereich der Landesforstverwaltung der durch Jagd- und Fischwilderei entstanden ist? 125. In welchen landeseigenen Jagd- und Forstrevieren ist seit dem Jahr 2013 jährlich mehr Holz eingeschlagen worden, als nachwachsen konnte (bitte aufgeschlüsselt nach Einschlag pro Jahr und Baumart in Festmeter, nachgewachsener Baumbestand pro Jahr in Festmeter und Baumart, Revier und Forstamt)? 126. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung ihrer Verpflichtung zu einem nachhaltigen Umgang mit Wald und Wild gemäß § 1 Abs. 2 Bundesjagdgesetz zukünftig gewährleisten und gegebenenfalls weiter steigern? 127. Beabsichtigt die Landesregierung zur Jagdausübung in den Landesjagdbezirken bleifreie Munition zwingend vorzuschreiben und wenn nein, weshalb nicht und wenn ja, warum? Anlage