30.05.2018 Drucksache 6/5780Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. Juni 2018 Flexible Beförderungsmöglichkeiten - Beschluss der Landesregierung Die Kleine Anfrage 2983 vom 10. April 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Thüringer Landesregierung hat beschlossen, zukünftig Abstand von einem einheitlichen Beförderungskontingent für die unterschiedlichen Ressorts zu nehmen. Das wurde von den Gewerkschaften und Fachverbänden der einzelnen Ressorts ausdrücklich begrüßt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Beförderungskontingente stehen im Einzelplan 02 im Kapitel 02 01 Titel 422 01, im Kapitel 02 03 Titel 422 01, im Kapitel 02 05 Titel 422 01, im Kapitel 02 06 Titel 422 01, im Kapitel 02 07 Titel 422 01, im Kapitel 02 08 Titel 422 01 für welche Besoldungsgruppen für das Jahr 2018 zur Verfügung und welcher Beförderungstermin wurde für die Beförderungen in den jeweiligen Kapiteln festgelegt? 2. Welche Beförderungskontingente stehen im Einzelplan 03 im Kapitel 03 01 Titel 422 01, im Kapitel 03 04 Titel 422 01, im Kapitel 03 06 Titel 422 01, im Kapitel 03 09 Titel 422 01, im Kapitel 03 10 Titel 422 01, im Kapitel 03 12 Titel 422 01, im Kapitel 03 13 Titel 422 01, im Kapitel 03 14 Titel 422 01, im Kapitel 03 19 Titel 422 01 für welche Besoldungsgruppen für das Jahr 2018 zur Verfügung und welcher Beförderungstermin wurde für die Beförderungen in den jeweiligen Kapiteln festgelegt? 3. Welche Beförderungskontingente stehen im Einzelplan 05 im Kapitel 05 01 Titel 422 01, im Kapitel 05 02 Titel 422 01, im Kapitel 05 04 Titel 422 01, im Kapitel 05 05 Titel 422 01, im Kapitel 05 07 Titel 422 01, im Kapitel 05 08 Titel 422 01, im Kapitel 05 09 Titel 422 01, im Kapitel 05 10 Titel 422 01, im Kapitel 05 11 Titel 422 01 für welche Besoldungsgruppen für das Jahr 2018 zur Verfügung und welcher Beförderungstermin wurde für die Beförderungen in den jeweiligen Kapiteln festgelegt? 4. Welche Beförderungskontingente stehen im Einzelplan 06 im Kapitel 06 01 Titel 422 01, im Kapitel 06 03 Titel 422 01, im Kapitel 06 04 Titel 422 01, im Kapitel 06 06 Titel 422 01, im Kapitel 06 20 Titel 422 01 für welche Besoldungsgruppen für das Jahr 2018 zur Verfügung und welcher Beförderungstermin wurde für die Beförderungen in den jeweiligen Kapiteln festgelegt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kräuter (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5780 Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. Mai 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Beschluss der Landesregierung räumt den Ressorts und der Staatskanzlei im Bereich der Beförderungen einen großen Handlungsspielraum ein und gibt unter anderem durch den Verzicht auf einen zentralen Beförderungstermin den Ressorts und der Staatskanzlei die Möglichkeit, hier eigenen Zeitvorstellungen zu folgen. Im Bereich der Staatskanzlei ist in Ansehung dieses Spielraums die Meinungsbildung zu den Fragen der Beförderungstermine, des zu nutzenden Beförderungskontingents, der Verteilung des Beförderungskontingents auf die Behörden und zu den Ämtern, in die Beförderungen vorgenommen werden sollen, zum vorliegenden Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Zu 2.: Zur Beantwortung der Frage 2 wird auf die Anlage verwiesen. Als ressorteinheitlicher Beförderungstermin wurde der 1. September 2018 festgelegt. Die Organisationsentscheidungen, in welche Besoldungsgruppen befördert werden soll, wurden bislang noch nicht getroffen. Zu 3.: Nach welchen Maßstäben zukünftig die Anzahl durchzuführender Beförderungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz bestimmt werden soll, ist noch nicht abschließend entschieden. Diesbezüglich stehen noch interne Abstimmungen aus. Im Jahr 2018 sind Beförderungen unter Beachtung der stellenwirtschaftlichen Voraussetzungen beabsichtigt . Die Planungen hierzu sind - wie ausgeführt - allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen, so dass auch noch keine abschließenden konkreten Aussagen getroffen werden können. Dies gilt auch im Hinblick auf die erfragten Beförderungsstichtage. Beförderungskontingente sowie Beförderungstermine wurden in den abgefragten Kapiteln des Einzelplans 05 jeweils nicht festgelegt. Zu 4.: Es ist vorgesehen, dass im Jahr 2018 für den gesamten Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums die Beförderungen wieder einheitlich zum Termin 1. Oktober 2018 stattfinden sollen. Detaillierte Angaben zur Anzahl der Beförderungen in den Kapiteln 06 01, 06 03, 06 04 und 06 06 in der jeweiligen Besoldungsgruppe sind derzeit noch nicht möglich, da die Auswahl hierzu erst im 3. Quartal 2018 abgeschlossen sein wird. Bei Kapitel 06 20 werden keine Beförderungen vorgenommen, da beim Zentralen Fahrdienst Thüringen ausschließlich Tarifbeschäftigte tätig sind. Taubert Ministerin 3 Drucksache 6/5780Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage Kapitel/Titel Anzahl der in 2018 vorgesehenen/ vorgenommenen Beförderungen (Beförderungskontingent 2018) Festgelegter Befördungstermin/ Festgelegte Beförderungstermine 2018 Kapitel 03 01 - Ministerium - Titel 422 01 26 01.09.2018 Kapitel 03 04 - Landesverwaltungsamt - Titel 422 01 53 01.09.2018 Kapitel 03 06 - Bildungszentrum Gotha und ressortübergreifende Fortbildung - Titel 422 01 0 01.09.2018 Kapitel 03 09 - Landesamt für Statistik - Titel 422 01 3 01.09.2018 Kapitel 03 10 - Amt für Verfassungsschutz - Titel 422 01 9 01.09.2018 Kapitel 03 12 - Polizeibildungseinrichtungen - Titel 422 01 19 01.09.2018 Kapitel 03 13 - Landeskriminalamt - Titel 422 01 51 01.09.2018 Kapitel 03 14 - Landespolizei - Titel 422 01 593 01.09.2018 Kapitel 03 19 - Feuerwehrschule - Titel 422 01 4 01.09.2018 Flexible Beförderungsmöglichkeiten - Beschluss der Landesregierung Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Anlage