30.05.2018 Drucksache 6/5784Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Juni 2018 Studentenräte an Thüringer Hochschulen Die Kleine Anfrage 2981 vom 22. März 2018 hat folgenden Wortlaut: An den Hochschulen in Thüringen gibt es Studentenräte, die für verschiedene Themenbereiche Referate eingerichtet haben. Diesen stehen vom jeweiligen Studentenrat gewählte Referenten vor. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Personen fungierten nach Kenntnis der Landesregierung in den letzten zehn Jahren als Referent und welche Personen fungierten als stellvertretender Referent eines Studentenrates an einer Thüringer Hochschule (bitte Nennung von Zuständigkeitsbereich, Beginn und Ende der Amtszeit und Auflistung nach Hochschule)? 2. Welche dieser Personen erhielten nach Kenntnis der Landesregierung eine Aufwandsentschädigung und in welcher Höhe? 3. Welche Personen gehörten nach Kenntnis der Landesregierung in den letzten zehn Jahren mehr als einem Referat als Referent oder stellvertretender Referent an und erhielten dafür eine Aufwandsentschädigung ? 4. Welche der gegenwärtig amtierenden Referenten und stellvertretenden Referenten eines Studentenrates an einer Thüringer Hochschule hatten nach Kenntnis der Landesregierung vor ihrem jetzigen Amt bereits ein Amt im Studentenrat inne (bitte Nennung von Zuständigkeitsbereich, Beginn und Ende der Amtszeit und Auflistung nach Hochschule)? 5. Welche weiteren Personen erhalten derzeit und welche Personen erhielten in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Landesregierung von einem Studentenrat an einer Thüringer Hochschule eine Aufwandsentschädigung für Bürodienst, Sitzungsleitung, als studentische Aushilfe in Referaten et cetera? In welcher Höhe werden diese Tätigkeiten aktuell und in welcher Höhe wurden diese Tätigkeiten in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Landesregierung vergütet (bitte Nennung von Zuständigkeitsbereich , Beginn und Ende der Amtszeit und Auflistung nach Hochschule)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5784 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. Mai 2018 beantwortet und im Hinblick auf schutzwürdige Interessen der in der Anlage 1 zur Antwort genannten Personen darum gebeten, von der Veröffentlichung dieser Anlage 1 abzusehen. Zu 1. bis 5.: Die Fragen 1 bis 5 werden zusammenhängend wie folgt beantwortet: Der Landesregierung liegen keine Angaben im Sinne der Fragestellung vor. Weder die Landesregierung noch die Thüringer Hochschulen verfügen über ein umfassendes Informationsrecht gegenüber den Studierendenschaften der Thüringer Hochschulen. Eine Pflicht zur Unterrichtung über alle Angelegenheiten existiert lediglich für die Hochschulen des Landes nach § 20 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG). Für rechtsfähige Teilkörperschaften der Hochschulen mit dem Recht der Selbstverwaltung muss eine entsprechende Pflicht gesondert gesetzlich begründet werden (vergleiche § 98 Abs. 4 in Verbindung mit § 20 ThürHG für das Universitätsklinikum Jena als rechtsfähige Teilkörperschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena). Für die Studierendenschaften existiert keine vergleichbare Regelung in § 79 ff. ThürHG. Aus der Rechtsaufsicht des Präsidenten über die Studierendenschaft der jeweiligen Thüringer Hochschule nach § 79 Abs. 2 Satz 2 ThürHG folgt ein anlassbezogenes Informationsrecht; ein Anlass für die Ausübung der Rechtsaufsicht ist jedoch nicht ersichtlich. Eine freiwillige Auskunft zu Angaben im Sinne der Fragestellung wurde von den Studierendenschaften unter Verweis auf den Datenschutz verweigert. Die in der Anlage 1 enthaltene Übersicht über die von den Studierendenschaften der Thüringer Hochschulen gewählten Referentinnen und Referenten beziehungsweise stellvertretenden Referentinnen und Referenten wurde den Internetauftritten der jeweiligen Studierendenschaft entnommen. Sie stellt den Stand zum 9. Mai 2018 dar. Gegenwärtig werden oder wurden die Studierendenschaften an allen Thüringer Hochschulen neu gewählt; diese Neuwahl hat unmittelbare Auswirkung auf die Bestellung der Referentinnen und Referenten sowie der stellvertretenden Referentinnen und stellvertretenden Referenten der Studierendenschaften. Im Hinblick auf schutzwürdige Interessen der gewählten Referentinnen und Referenten beziehungsweise stellvertretenden Referentinnen und Referenten der jeweiligen Studierendenschaft im Sinne des Artikels 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen bitte ich, im Rahmen der Veröffentlichung dieser Antwort von der Veröffentlichung der Anlage 1 abzusehen.* In Vertretung Hoppe Staatssekretär Endnote: * Der Abdruck der von der Landesregierung nicht zur Veröffentlichung frei gegebenen Anlage unterbleibt. Der Fragesteller sowie die Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Thüringer Landtags haben jeweils ein Exemplar der Antwort samt Anlage zur Information erhalten. Studentenräte an Thüringer Hochschulen Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 5.: