07.06.2018 Drucksache 6/5806Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. Juni 2018 Todesfall in einer Geraer Kleingartenanlage Die Kleine Anfrage 3003 vom 24. April 2018 hat folgenden Wortlaut: Laut einem Bericht der Ostthüringer Zeitung wurde am 29. März 2018 eine Leiche in einer Kleingartenan lage zwischen Ernsee und Frankenthal bei Gera gefunden. Nach derzeitigem Erkenntnisstand handele es sich bei dem Toten "um einen 23-Jährigen, der in der Stadt lebte", identifiziert wurde er durch Fingerabdrü cke. Anzeichen für eine Straftat sollen nicht vorgelegen haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei dem oben geschilderten Vorfall ereignet? 2. Gibt es bereits Erkenntnisse zur Todesursache, wenn ja, welche? 3. Welche Informationen (Geschlecht, Alter, Vorstrafen, Staatsbürgerschaft, etwaige vorherige oder dop pelte Staatsbürgerschaft, Wohndauer in Gera) zum Verstorbenen liegen derzeit vor? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. Juni 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbeson dere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs.2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden An gaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass der Verstorbene im Zuge von Einbruchs handlungen in einer Gartenanlage verunglückte. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5806 Zu 2.: Das vorläufige Obduktionsergebnis weist einen Todeseintritt durch Unterkühlung auf. Ein Fremdverschul den wird nach bisherigen Ermittlungsergebnissen ausgeschlossen. Zu 3.: Der 23jährige afghanische Staatsangehörige war seit dem Jahr 2011 in Gera amtlich gemeldet. Zwischen 2015 und 2017 war der Verstorbene in Schmölln gemeldet. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Maier Minister Todesfall in einer Geraer Kleingartenanlage Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: