07.06.2018 Drucksache 6/5807Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Juni 2018 Zukunft der Landwirtschaft in Thüringen - Förderung von Junglandwirten Die Kleine Anfrage 3007 vom 27. April 2018 hat folgenden Wortlaut: In einer Stellungnahme vom 17. Februar 2017 mit dem Titel "Förderung für Junglandwirte aus der zweiten Säule" (Aktenzeichen WD 5 - 3000 - 012/17) berichtete der wissenschaftliche Dienst des Bundestags über die Grundsätze der Förderung für Junglandwirte aus der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik, über Fördermittel und -programme als Anreize zur Existenzgründung für Junglandwirte sowie über die Vergabe von Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirte in den einzelnen Bundesländern aus der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Im Rahmen der Stellungnahme wurde auch darüber berichtet, dass ein Bedarf der spezifischen Förderung für Junglandwirte zur Erhaltung einer flächendeckenden Landwirtschaft in Thüringen nicht gegeben sei. Die Maßnahmen der ersten Säule (Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der Nationalen Reserve für Junglandwirte/Neueinsteiger sowie der Zuschlag zum Wert der Zahlungsansprüche für Junglandwirte ) und nationale Angebote der Rentenbank für Junglandwirte würden eine ausreichende Möglichkeit der Flankierung des Generationenwechsels in den Betrieben erlauben. Zahlungen für Junglandwirte würden lediglich über den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft erfolgen. Abweichend von der Nationalen Rahmenregelung, würde die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung für Junglandwirte (ein Zuschuss bis zu zehn Prozent der Bemessungsgrundlage beziehungsweise maximal 20.000 Euro) in Thüringen nicht genutzt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Förderprogramme werden durch die Landesregierung mit dem Zweck betrieben, Junglandwirte bis zum vollendeten 40. Lebensjahr bei der Existenzgründung zu unterstützen und seit wann werden diese Programme durch die Landesregierung angeboten; falls keine Förderprogramme angeboten werden , warum nicht? 2. Wie hoch beliefen sich die bisherigen Ausgaben für die unter Frage 1 erfragten Förderprogramme pro Jahr (bitte nach Jahresscheiben und Kostenarten aufschlüsseln)? 3. Wie hoch sind die für diese Förderprogramme bereitgestellten Haushaltsmittel (bitte die Ansätze und die entsprechenden Haushaltstitel angeben)? 4. Welche Behörden sind in Thüringen mit der Antragsannahme, der Antragsbearbeitung und der Auszahlung der beantragten Fördermittel beauftragt und über welche Personalkapazitäten verfügen diese Behörden zur Bearbeitung dieser Vorgänge? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5807 5. Wie hoch ist das Durchschnittsalter der Antragsteller und aus welchen Gemeinden kommen die meisten Anträge beziehungsweise Antragsteller? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 6. Juni 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Junglandwirte sind nach Artikel 2 Abs. 1 Buchst. n der VO (EU) Nr. 1305/2013 Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind, über eine ausreichende berufliche Qualifikation verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Landwirt niederlassen. Die Definition ist in Artikel 50 Abs. 2 der VO (EU) Nr. 1307/2013 für den Teil der Direktzahlungen gleichlautend. Junglandwirteförderung der 1. Säule Im Rahmen der Zahlungen aus EU-Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft kann eine Junglandwirteprämie gewährt werden. Die Junglandwirteprämie ist an die Zuwendungsbedingungen für die Basisprämie geknüpft und wird jährlich auf Antrag für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt. Die Junglandwirteprämie wird für bis zu 90 Zahlungsansprüche gewährt. Das entspricht 90 Hektar Fläche. Je aktiviertem Zahlungsanspruch ist in den Jahren 2015 bis 2017 ein Betrag von 44,27 Euro deutschlandeinheitlich ausgezahlt worden, sodass die jährliche Höchstzuwendung 3.984,30 Euro beträgt. Junglandwirteförderung der 2. Säule Grundsätzlich stehen alle landwirtschaftlichen Förderprogramme auch Junglandwirten zur Verfügung. Anträge von Junglandwirten auf Förderung aus dem Programm "Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen " werden dabei im Rahmen des obligatorischen Projektauswahlverfahrens durch Bonuspunkte begünstigt. In Thüringen war zu Beginn der aktuellen Förderperiode des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Ergebnis der sozioökonomischen Analyse kein spezieller Bedarf für eine eigenständige Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte oder verbesserte Förderkonditionen für Junglandwirte im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) identifiziert worden. Mit dieser Begründung sowie Verweis auf die Junglandwirteförderung der 1. Säule und spezielle Kreditangebote der Landwirtschaftlichen Rentenbank wurde im Entwicklungsprogramm ländlicher Raum Thüringen 2014-2020 (EPLR) kein Bedarf für eine spezielle Förderung von Junglandwirten formuliert. Mittlerweile hat Sachsen-Anhalt eine Maßnahme zur Unterstützung der Existenzgründung von Junglandwirten und zur Flankierung des Generationswechsels aufgelegt. Einzelne Wirtschafts- und Sozialpartner sehen auch in Thüringen die Notwendigkeit einer solchen Hilfe. Es fehlt jedoch bislang an stichhaltigen Argumenten , um diesen geänderten Förderbedarf im EPLR hinreichend zu begründen und einen konkreten Finanzbedarf zu quantifizieren. Deshalb hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 2017 eine Analyse in Auftrag gegeben, um den tatsächlichen Bedarf für ein solches Programm zu ermitteln. Diese Bedarfsanalyse liegt voraussichtlich im Laufe des 2. Halbjahres 2018 vor. Sie soll mit im ELER-Begleitausschuss vertretenen Wirtschafts- und Sozialpartnern beraten werden. Ob sich daraus für 2019 oder später ein Änderungsbedarf des EPLR ergibt und zukünftig auch in Thüringen eine Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte angeboten wird beziehungsweise ob höhere Fördersätze im AFP gewährt werden, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Im Rahmen der Unterstützung der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen werden jetzt schon spezifische Beratungen für Landwirte, die sich erstmalig niederlassen besonders unterstützt. So können in den Jahren 2018 und 2019 vier Beratungsunternehmen mit einem Mittelvolumen von derzeit 19.500 Euro neu gegründeten Landwirtschaftsunternehmen Beratungen anbieten, die bis zu einem Betrag von 1.500 Euro kostenfrei sind. 3 Drucksache 6/5807Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 2.: Junglandwirteförderung der 1. Säule (Thüringen) Jahr Anzahl bewilligte Anträge Gesamtsumme in Euro 2015 231 283.000 2016 296 313.000 2017 348 386.000 Junglandwirteförderung der 2. Säule 2016 9.806 Euro 2017 6.000 Euro Es standen in beiden Jahren mehr Mittel zur Verfügung als tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Zu 3.: Junglandwirteförderung der 1. Säule Rechtsgrundlage für die für die Junglandwirteprämie zu verwendenden Mittel ist Artikel 51 VO (EU) Nr. 1307/2013. Es handelt sich um eine Zahlung aus EU-Mitteln des EGFL. Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz vom 9. Juli 2014 (BGBl I S. 897) definiert in § 20 Abs. 1, dass ein Prozent der nationalen Obergrenze gemäß Anhang II der oben genannten VO für die Junglandwirteprämie zur Verfügung steht (rund 48,5 Millionen Euro in Deutschland, rückläufig). Ist diese Obergrenze ausgeschöpft, so kann der ungedeckte Mittelbedarf g von der nicht verbrauchten so genannten "nationalen Reserve" verwendet werden. Das war 2017 erstmals der Fall. Diese "nationale Reserve" ist vorrangig für die Zuweisung von Zahlungsansprüchen für Betriebe in besonderer Lage, Neueinsteiger und Junglandwirte gebildet worden. Junglandwirteförderung der 2. Säule Die Höhe der bereitgestellten Fördermittel wurde aufgrund des anzuwendenden Förderverfahrens (öffentliche Ausschreibung von Beratungskapazitäten im zweijährigen Rhythmus) im Vorfeld nicht festgelegt. Sie ist abhängig von den im Rahmen der Ausschreibung angebotenen Beratungskapazitäten, dem geschätzten Bedarf entsprechend der Empfehlung des "Fachbeirates für die landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratung" und dem jährlich insgesamt zur Verfügung stehenden Betrag. Zu 4.: Junglandwirteförderung der 1. Säule Die Landwirtschaftsämter sind mit der Antragsannahme, Prüfung und Bewilligung der Anträge auf Junglandwirteprämie betraut. Die Bearbeitung erfolgt im Komplex mit allen anderen flächenbezogenen Agrarzahlungen des EGFL und ELER. Konkrete Angaben für die Umsetzung der Junglandwirteförderung liegen nicht vor. Junglandwirteförderung der 2. Säule Für die die Abwicklung dieser Förderung ist die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) zuständig. Sie verfügt hierfür über ausreichend Personalkapazitäten. Zu 5.: Junglandwirteförderung der 1. Säule Die bewilligten Junglandwirte hatten in den Jahren 2015 bis 2017 ein Durchschnittsalter von 31 beziehungsweise 30 Jahren. Eine Aussage nach den Gemeinden mit den meisten bewilligten Junglandwirten ist aus der Sicht der Landesregierung wenig zielführend, weil hier keine Aussage dazu getroffen wird, ob die Junglandwirte ihren Lebensunterhalt hauptsächlich aus der Landwirtschaft bestreiten oder nicht und wo deren bewirtschafte- 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5807 te Flächen liegen. Ohne Betrachtung der Agrarstruktur hat diese Aussage mehr oder weniger einen zufälligen Charakter. Im Jahr 2017 gab es in den Städten und Gemeinden Geisa (10), Hörselberg-Hainich (6), Greiz (6), Gera (5), Zeulenroda-Triebes (5), Schleiz (5), Nobitz (5) und Saalfeld/Saale (5) die meisten Antragsteller auf Junglandwirteprämie. Nach Landkreisen und kreisfreien Städten stellt sich dies folgendermaßen dar: Landkreis/kreisfreie Stadt 2017 2016 2015 Nordhausen 7 6 6 Kyffhäuserkreis 14 7 10 Wartburgkreis + Eisenach 35 36 31 Gotha 9 6 7 Schmalkalden-Meiningen + Suhl 24 19 15 Hildburghausen 13 10 10 Sonneberg 6 5 4 Eichsfeld 29 25 19 Unstrut-Hainich 26 24 13 Ilm-Kreis 12 13 8 Saalfeld-Rudolstadt- 24 24 16 Saale-Holzland-Kreis + Jena 28 25 17 Sömmerda + Erfurt 16 13 11 Weimarer Land + Weimar 24 19 17 Saale-Orla-Kreis 35 23 17 Greiz 34 33 24 Altenburg 12 8 6 Junglandwirteförderung der 2. Säule Im Rahmen dieser Förderung erhält das Beratungsunternehmen die Unterstützung und kann dem Landwirtschaftsunternehmen eine bis 1.500 Euro kostenfreie Beratung anbieten (keine direkte Unterstützung der Landwirte). In den Jahren 2016 und 2017 erhielten insgesamt elf Junglandwirte eine geförderte Beratung insbesondere zur Existenzgründung. Die Verteilung der in Anspruch genommenen Beratungsleistungen durch Junglandwirte nach Landkreisen und kreisfreien Städten stellt sich wie folgt dar: Landkreis/kreisfreie Stadt 2017 2016 Nordhausen 0 0 Kyffhäuserkreis 0 1 Wartburgkreis + Eisenach 0 0 Gotha 0 0 Schmalkalden-Meiningen + Suhl 0 0 Hildburghausen 0 0 Sonneberg 0 0 Eichsfeld 0 2 Unstrut-Hainich 1 0 Ilm-Kreis 0 1 Saalfeld-Rudolstadt- 2 1 Saale-Holzland-Kreis + Jena 0 0 Sömmerda + Erfurt 1 2 Weimarer Land + Weimar 0 0 5 Drucksache 6/5807Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Landkreis/kreisfreie Stadt 2017 2016 Saale-Orla-Kreis 0 0 Greiz 0 0 Altenburg 0 0 Angaben zum Durchschnittsalter der beratenen Junglandwirte können nicht gegeben werden, da Altersangaben nicht erfasst werden. Keller Ministerin Zukunft der Landwirtschaft in Thüringen - Förderung von Junglandwirten Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: