08.06.2018 Drucksache 6/5812Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Juni 2018 Ausbildung von Baulehrlingen im Berufsbildungszentrum Meiningen Die Kleine Anfrage 3040 vom 15. Mai 2018 hat folgenden Wortlaut: Im Jahr 2015 wurde zwischen dem Schulamt Südthüringen und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vereinbart, die Beschulung der Bauberufe im ersten und zweiten Ausbildungsjahr in der Berufsschule Meiningen vorzunehmen. Im Berufsschulnetz wurde jedoch entgegen dessen Erfurt als Berufsschulstandort für die Bauberufe festgelegt, da man seitens des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport auf eine Klassenstärke von 15 Berufsschülern bestand. Dieser Umstand führte zu einem erheblichen Fahraufwand für die Südthüringer Baulehrlinge und wirkte sich negativ auf die Nachfrage der Berufe aus. Wie einem Artikel des Wochenspiegels (Lokalausgabe Suhl/Zella-Mehlis vom 5. Mai 2018) zu entnehmen ist, hat Herr Minister Holter die Entscheidung seines Ministeriums aus dem Jahr 2016 revidiert. Demnach soll der Berufsschulunterricht der Ausbildungsberufe Maurer, Betonbauer und Zimmerer zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres mit zwölf Lehrlingen wieder in Meiningen stattfinden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie begründet die Landesregierung ihre Entscheidung, die drei Bauberufe Maurer, Betonbauer und Zimmerer nun wieder in der Berufsschule Meiningen zu beschulen? 2. Handelt es sich hierbei um eine dauerhafte Regelung und unter welchen Bedingungen soll sie ausgeführt werden? 3. Wie viele Lehrlinge der genannten Berufsgruppen aus dem Raum Südthüringen (Landkreis Sonneberg, Landkreis Hildburghausen, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Suhl) haben im Schuljahr 2017/2018 das erste Lehrjahr besucht (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftskreis/kreisfreier Stadt und Ausbildungsberuf)? 4. Wie viele Lehrlinge der genannten Berufsgruppen aus dem Raum Südthüringen (Landkreis Sonneberg, Landkreis Hildburghausen, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Suhl) werden nach derzeitigem Kenntnisstand im Schuljahr 2018/2019 das erste Lehrjahr besuchen (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftskreis /kreisfreier Stadt und Ausbildungsberuf)? 5. Wie viele Lehrlinge der genannten Berufsgruppen begannen in den Schuljahren 2012/2013 bis 2017/2018 in Thüringen ihre Ausbildung (bitte aufgeschlüsselt nach Schulstandorten, Schuljahr und Ausbildungsberuf )? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rosin (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5812 6. An welchen Thüringer Berufsschulen wurden in den Schuljahren 2012/2013 bis 2017/2018 untermaßig besetzte Klassen unterrichtet (bitte aufgeschlüsselt nach Schulstandort, Ausbildungsberuf und Klassenstärke )? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 7. Juni 2018 wie folgt beantwortet: Grundsätzlich ist zu der im Einleitungstext der Kleinen Anfrage aufgeführten Darstellung anzumerken, dass im Jahr 2015 keine Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Schulamt Südthüringen und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport abgeschlossen wurde, die eine Beschulung von Bauberufen im ersten und zweiten Ausbildungsjahr am Standort Meiningen vorsieht. Gemäß Thüringer Schulgesetz sind für die Schulnetzgestaltung maßgeblich die Schulträger verantwortlich. Deren Schulnetzpläne bedürfen des Einvernehmens des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums (§ 41 Thüringer Schulgesetz). Das Verfahren sowie die Planungsgrundsätze für die Schulnetzplanung im Bereich der staatlichen berufsbildenden Schulen sind in der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Schulnetzplanung (Standortplanung/Einzugsbereichsplanung) der staatlichen berufsbildenden Schulen vom 30. Juli 2012 festgeschrieben. Dem oftmals überregionalen Abstimmungsbedarf im Bereich der berufsbildenden Schulen Rechnung tragend übernimmt das für das Schulwesen zuständige Ministerium seit vielen Jahren hierbei eine unterstützende und koordinierende Funktion. Aufgrund der demografischen Entwicklung sowie eines veränderten Nachfrageverhaltens der Jugendlichen bestand aus Sicht der Landesregierung ein Bedarf an einer grundlegenderen Anpassung der Schulnetzstruktur der staatlichen berufsbildenden Schulen, um durch die Sicherstellung der Vorgaben der Planungsrichtlinie für die Klassen- und Schulmindestgrößen einen bildungsökonomisch sinnvollen Lehrkräfteeinsatz sowie ein hohes Maß an Unterrichtsabsicherung und Unterrichtsqualität mit den künftig zur Verfügung stehenden Lehrkräften gewährleisten zu können. Hierzu ist die Landesregierung im Jahr 2015 mit den maßgeblich Beteiligten (Schulträgern, gemäß Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen) sowie weiteren gesellschaftlichen Akteuren in einen Meinungsaustausch getreten (Regionalkonferenzen). Im Nachgang hat die Landesregierung den Schulträgern Änderungsvorschläge unterbreitet und nach Auswertung der Stellungnahmen beziehungsweise Anpassungen der Schulnetzpläne im Jahr 2016 eine Übersichtsfassung der künftigen Schulnetzstruktur beschieden, die für die kommenden sechs Schuljahre als verbindlich gelten sollte. Aufgrund von Einwänden und Klageerhebungen einzelner Schulträger wurden an dieser Fassung mehrfach Änderungen dahingehend vorgenommen , dass an in dieser Fassung bislang nicht vorgesehenen Standorten Fachklassen dennoch eingerichtet werden können, sofern zum Schuljahresbeginn die Festlegung zur Schülermindestzahl (für Berufsschulklassen 15 Schüler) eingehalten werden (Optionslösungen). In diesem Rahmen wurde auch dem Schulträger Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit Änderungsbescheid vom 24. Juni 2016 mitgeteilt, dass für die Ausbildungsberufe Ausbaufacharbeiter, Schwerpunkt Zimmererarbeiten/Zimmerer und Hochbaufacharbeiter , Schwerpunkt Maurerarbeiten/Maurer eine Klassenbildung am Standort Meiningen ausgewiesen wird, wobei eine Klassenbildung nur unter der Bedingung erfolgt, dass zum Schuljahresbeginn die Klassengröße mindestens 15 Schüler beträgt. Ansonsten erfolgt die Umlenkung der Schüler an den Standort Erfurt. In den vergangenen beiden Schuljahren konnten aufgrund zu geringer Anmeldezahlen jeweils keine Fachklassen für diese Berufe am Standort Meiningen eingerichtet werden. Zu 1.: Wie einleitend dargestellt, besteht die Möglichkeit einer Klassenbildung für die Berufe Maurer und Zimmerer auch nach der grundlegenden Neustrukturierung des Schulnetzes im Jahr 2016, dies jedoch mit der Einschränkung, dass hierfür zum Schuljahresbeginn die Schülerzahl jeweils mindestens 15 beträgt. Mithin entspricht die Fragestellung nicht dem Sachstand. Die aktuelle Änderung, die der Schule, dem Schulträger, der Handwerkskammer Südthüringen sowie der Industrie- und Handelskammer übermittelt wurde, bezieht sich vielmehr auf eine Absenkung der Schülermindestzahl für eine Klassenbildung auf nunmehr zwölf. Damit entspricht die Landesregierung einer einschlägigen Bitte der beiden Kammern, um deren Bemühungen zur Fachkräftesicherung in Südthüringen zu unterstützen. Gleichzeitig haben die Kammern zugesagt, die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um die Schülerzahl von 15 zu erreichen. Die Kammern gehen davon aus, dass sich mit einer größeren Nähe des Schulstandortes die Akquise von Auszubildenden für die Betriebe erfolgreicher gestalten lässt. Für den in der Fragestellung ebenfalls genannten Ausbildungsberuf Betonbauer (gemeint ist sicher der Beton - und Stahlbetonbauer) ist hiervon nicht berührt. Dieser Beruf wird in Meiningen seit weit über zehn Jahren nicht mehr eigenständig beschult. 3 Drucksache 6/5812Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 2.: Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, wurde die bestehende Option für die Klassenbildung in den benannten Berufen lediglich dergestalt modifiziert, dass eine Klassenbildung nunmehr bereits ab einer Schülerzahl von zwölf zum Schuljahresbeginn erfolgen kann. Die aktuellen Schulnetzfestlegungen sind für sechs Schuljahre festgeschrieben (Schuljahre 2016/2017 bis 2021/2022). Für den anschließenden Zeitraum sind die Schulnetzstrukturen zwischen allen Beteiligten erneut abzustimmen. Insofern ist die neue Regelung zunächst auf den Zeitraum bis zum Schuljahresende 2021/2022 begrenzt. Zu 3.: Die Schuljahresstatistik 2017/2018 weist folgende Zahl an Auszubildenden der oben genannten Ausbildungsberufe mit Sitz des Ausbildungsbetriebs in den benannten Landkreisen beziehungsweise der Stadt Suhl für das 1. Ausbildungsjahr aus: Ausbaufacharbeiter, Schwerpunkt Zimmererarbeiten Landkreis Sonneberg: 0 Landkreis Hildburghausen: 3 Landkreis Schmalkalden-Meiningen: 0 Stadt Suhl: 2 Zimmerer Landkreis Sonneberg: 1 Landkreis Hildburghausen: 3 Landkreis Schmalkalden-Meiningen: 2 Stadt Suhl: 0 Hochbaufacharbeiter, Schwerpunkt Maurerarbeiten Landkreis Sonneberg: 2 Landkreis Hildburghausen: 0 Landkreis Schmalkalden-Meiningen: 1 Stadt Suhl: 0 Maurer Landkreis Sonneberg: 1 Landkreis Hildburghausen: 0 Landkreis Schmalkalden-Meiningen: 1 Stadt Suhl: 0 Zu 4.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Zu 5.: Die Zahlen sind nachfolgender Übersicht zu entnehmen: Beruf Schule Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Schuljahr 2017/2018 Ausbaufacharbeiter , SP Zimmererarbeiten Erfurt 10 0 7 3 12 11 Schleiz 10 Gera 6 4 5 Meiningen 13 8 6 5 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5812 Beruf Schule Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Schuljahr 2017/2018 Zimmerer Erfurt 28 31 29 34 33 37 Schleiz 0 0 13 Gera 4 9 14 Meiningen 6 7 6 Hochbaufacharbeiter , SP Maurerarbeiten Erfurt 12 20 Gera 9 11 19 15 14 22 Gotha 4 11 12 Meiningen 14 7 5 4 Leinefelde 10 13 14 16 11 11 Maurer Erfurt 12 8 Gera 11 16 3 8 3 11 Gotha 11 7 4 Meiningen 8 13 7 Leinefelde 10 11 5 7 10 9 Hochbaufacharbeiter , SP Beton- und Stahlbetonarbeiten Erfurt 16 11 12 4 10 16 Jena 15 13 14 9 Gera 12 18 Beton- und Stahlbetonbauer Erfurt 14 24 11 28 29 12 Jena 7 7 11 3 Zu 6.: Diese Aufstellung lässt sich aufgrund der zum Teil praktizierten Beschulung von Auszubildenden verschiedener Ausbildungsberufe in gemeinsamen Klassen in dieser Form aus der Schuljahresstatistik heraus nicht generieren. Holter Minister Ausbildung von Baulehrlingen im Berufsbildungszentrum Meiningen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: