13.06.2018 Drucksache 6/5839Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Juni 2018 Schlägerei am Osterwochenende in Jena Die Kleine Anfrage 2992 vom 18. April 2018 hat folgenden Wortlaut: Nach Angaben der Ostthüringer Zeitung vom 3. April 2018 kam es am Osterwochenende zu einer Schlägerei in der Jenaer Innenstadt. Gegen vier Uhr morgens sollen etwa zehn bis 15 Personen - die als "offensichtlich(e) Syrer" bezeichnet werden - auf Zeugen einen aggressiven Eindruck gemacht haben und laut gewesen sein. Als ein junger Mann auf die Gruppe zugegangen sei, um diese zu beruhigen, sei er von der Gruppe angegriffen worden und ihm sei eine Stichwunde zugefügt worden. Seine Begleiter seien ebenfalls von dem Täter verletzt worden. Der Täter und seine Gruppe flohen bevor die Polizei eintraf in Richtung des Ernst-Abbe- Platzes, der als Kriminalitätsschwerpunkt gilt. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei dem oben geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Einsatzkräfte waren im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Fall im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Tatverdächtige welchen Alters, welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch gegebenenfalls doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen, laufende Verfahren) und wenn ja, wegen welcher Delikte? 5. Können Personen der Tätergruppe der Jenaer Jugendbande oder ihrem Umfeld zugerechnet werden, gegen die bereits wegen anderer zahlreicher Delikte ermittelt wird? 6. Gegen wie viele Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen welcher Delikte am Osterwochenende insgesamt eingeleitet (bitte nach Delikten, Tatort, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und Vorstrafen aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 11. Juni 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbeson- K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5839 dere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Der Sachverhalt ereignete sich am 31. März 2018 in Jena, Johannisplatz. Die drei männlichen Geschädigten trafen nach Verlassen der "Havanna-Bar" auf eine Gruppe von zehn bis 15 Personen, welche aggressiv auftraten. Einer der Geschädigten versuchte die Gruppe verbal zu beruhigen und sei dabei unvermittelt von einem Tatverdächtigen mit einem scharfen Gegenstand angegriffen worden. Der Geschädigte erlitt eine leichte Schnittverletzung. In der Folge sei es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Geschädigten und der Gruppe gekommen. Die Gruppe soll sich nach der Auseinandersetzung fußläufig entfernt haben und konnte durch die eingesetzten Polizeibeamten nicht festgestellt werden. Zu 2.: Es waren neun Polizeivollzugsbeamte der Thüringer Polizei im Einsatz. Zu 3.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Zu 4. und 5.: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu 6.: Im Zeitraum vom 30. März 2018 bis 2. April 2018 wurden gegen 34 namentlich bekannte Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Davon waren drei Tatverdächtige weiblich, zwölf Jugendliche, fünf Heranwachsende und 17 Erwachsene. Die Staatsangehörigkeit verteilt sich auf zweimal türkisch, dreimal rumänisch und 29-mal deutsch. Die den oben genannten Ermittlungsverfahren zugrunde liegenden Sachverhalte ereigneten sich in Jena und verteilen sich auf folgende Delikte: - 2x Bedrohung, - 2x Beleidigung, - 1x Besonders schwerer Fall des Diebstahls, - 3x Diebstahl - 2x Fahren ohne Fahrerlaubnis, - 2x gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, - 2x Körperverletzung, - 3x Ladendiebstahl, - 1x Nötigung im Straßenverkehr, - 7x Sachbeschädigung, - 2x Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, - 1x unterlassene Hilfeleistung, - 1x Unterschlagung, - 2x Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, - 2x Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, - 1x Warenbetrug, - 1x Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Maier Minister Schlägerei am Osterwochenende in Jena Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. und 5.: Zu 6.: