06.05.2015 Drucksache 6/586Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Mai 2015 Schießerei in Erfurt (Spielothek) - eine Auseinandersetzung zwischen von Ausländern geprägten mafiösen Strukturen? Die Kleine Anfrage 232 vom 19. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Organisierte Kriminalität und mafiöse Strukturen stellen auch für den Freistaat Thüringen ein sicherheitsrelevantes Problem dar (vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik 2013, Seite 32). Im Sinne der sogenannten "Schattenglobalisierung " werden auch derlei Strukturen internationalisiert. So gab es in Thüringen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 mehrere Medienberichte über die Machenschaften der italienischen Ndrangheta in Erfurt, es wurde sogar eine Informationssammelstelle zur italienischen Mafia beim Landeskriminalamt eingerichtet1. Ein Fall ereignete sich am 13. Juli 2014 in Erfurt. Dabei waren bei einer Schießerei vor einer Spielothek zwei Männer verletzt worden. "Nach Recherchen von MDR THÜRINGEN handelte es sich um eine Auseinandersetzung zwischen einer armenischen und einer tschetschenischen Mafia-Gruppe."2 Vor kurzem wurde in diesem Zusammenhang gegen zehn Personen Anklage erhoben. Mindestens zwei der festgenommenen Männer waren armenischer Herkunft3. Das Landeskriminalamt ermittelte zusammen mit der für den Schwerpunkt Organisierte Kriminalität zuständigen Staatsanwaltschaft Gera. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Nationalitäten gehören die zehn Verdächtigen an bzw. aus welchen Herkunftsstaaten kommen die zehn Verdächtigen, gegen die die Staatsanwaltschaft Gera Anklage erhoben hat? 2. Welchen Aufenthaltsstatus haben die zehn Verdächtigen? Haben sich einzelne von ihnen illegal in Thüringen /Deutschland aufgehalten? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 5. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Staatsanwaltschaft Gera hat im Zusammenhang mit dem Vorfall der Schießerei gegen insgesamt elf Personen Anklagen erhoben. Aus den Anklageschriften geht hervor, dass eine Person die libanesische, eine Person die georgische und eine Person die aserbaidschanische sowie acht Personen die armenische Staatsangehörigkeit haben. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/586 Zu 2.: Der Aufenthaltsstatus der elf Angeklagten stellt sich gegenwärtig wie folgt dar: - drei Niederlassungserlaubnisse gemäß § 26 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz (Flüchtlingseigenschaft), - zwei Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz, - drei Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz, - ein Duldung gemäß § 60a Absatz 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz, - eine Aufenthaltserlaubnis und eine Duldung gemäß § 60a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (mit erlassener Ausweisungsverfügung). Ob sich einzelne Angeklagte in der Vergangenheit illegal in Deutschland aufgehalten haben, war nicht Gegenstand der im Zusammenhang mit dem Vorfall der Schießerei geführten polizeilichen Ermittlungen und ist der Landesregierung nicht bekannt. Lauinger Minister Endnote 1 http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Nach-dem-Sechsfach-Mord-in-Duisburg-MafiaSpuren -fuehren-nach-Erfurt-358879762 2 http://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/anklage_schiesserei_spielothek_erfurt100.html 3 http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Zwei-weitere-Tatverdaechtige-von-Schiesserei- in-Erfurt-in-Haft-621328761