21.06.2018 Drucksache 6/5883Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Juni 2018 Aktuelle Möglichkeiten zur Förderung und Sanierung des Werner-Bergmann-Stadions in Hildburghausen Die Kleine Anfrage 3036 vom 7. Mai 2018 hat folgenden Wortlaut: Seit circa zwei Jahren ist das Werner-Bergmann-Stadion der Stadt Hildburghausen nicht mehr bespielbar. Das Stadion wird nur noch für den Spielbetrieb im Fußball genutzt, sowohl der Landkreis als Schulträger hat sich von der Nutzung für den Schulsport zurückgezogen, als auch die Leichtathleten haben eine Nutzung eingestellt. Eine Umfrage der Stadt hat vor einigen Jahren ergeben, dass nur noch die Fußballer des FSV 06 Eintracht Hildburghausen dieses in der Gegenwart als auch in Zukunft nutzen wollen. Der FSV 06 Eintracht Hildburghausen hat mit Förderung des Freistaats auch im Gelände des Werner-Bergmann-Stadions sein Sportlerheim errichtet. Seitdem das Stadion nicht mehr bespielbar ist, werden sämtliche Punktspiele und das Training seiner 17 Mannschaften, auf dem im Jahr 2006 erbauten Kunstrasenplatz ausgetragen. Erschwerend kommt hinzu, dass auch der SV 07 Häselrieth mit seinen sechs Mannschaften Trainingseinheiten auf dem Kunstrasenplatz bestreitet. Diese intensive Nutzung wird über kurz oder lang zu einer abnutzungsbedingten Zerstörung der Rasenfläche des Kunstrasenplatzes führen. Die Stadt Hildburghausen als Eigentümer des Stadions sieht sich derzeit außer Stande, die umfassende Sanierung des Stadions, welches einem Neubau als Fußballstadion gleichkommt, durchzuführen. Nach Angaben des Bürgermeisters hat auch der Fördergeber, der Freistaat Thüringen, signalisiert, dass eine Förderung der Stadionsanierung nicht möglich sei. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung Kenntnis über die derzeitigen Verhältnisse im Fußballsport in der Stadt Hildburghausen ? 2. Gab es seitens der Stadt Hildburghausen eine Förderanfrage für die Sanierung des Werner-Bergmann- Stadions in Hildburghausen? 3. Trifft die Aussage zu, auch die Landesregierung habe signalisiert, dass eine Förderung der Sportanlagen in der Stadt Hildburghausen in den nächsten Jahren nicht realisierbar sei? 4. Wenn die Frage 3 mit Ja beantwortet wurde, wann und in welchem Zusammenhang ist diese Antwort an die Stadt Hildburghausen gegeben worden? 5. Wenn die Frage 3 mit Nein beantwortet wurde, kann sich die Landesregierung die Aussage der Stadt Hildburghausen erklären? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Harzer (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5883 6. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung im Bereich der vorhandenen Fördermöglichkeiten, die Stadt Hildburghausen zu unterstützen und welche Voraussetzungen sind dafür notwendig und welche Unterlagen müssten vorgelegt werden? 7. Wäre auch der Verein, als Nutzer des Werner-Bergmann-Stadions förderfähig und wenn ja, welche Voraussetzungen müssten dafür erfüllt sein? 8. Sind bei dem notwendigen Umbau des Werner-Bergmann-Stadions zu einem Fußballstadion auch die Planungskosten förderfähig? 9. Bestünde die Möglichkeit, bei der Sanierung des Werner-Bergmann-Stadions eine Kleinsportanlage zur Nutzung für den benachbarten städtischen Kindergarten "Werraspatzen" mit zu fördern? 10. Wären in diesem Zusammenhang eventuelle öffentlich nutzbare Sportanlagen (Streetsoccer, Streetball) ebenfalls förderfähig? 11. Welche weiteren öffentlichen Nutzungen wären möglich, die seitens des Freistaats förderfähig wären? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 19. Juni 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nein Zu 2.: Seitens der Stadt Hildburghausen gab es diesbezüglich weder eine Förderanfrage, noch wurde das geplante Vorhaben bisher im Rahmen der Sportstättenbauförderung angemeldet. Zu 3.: Nein Zu 4.: Eine Beantwortung der Frage 4 entfällt aufgrund der Antwort zu Frage 3. Zu 5.: Nein Zu 6.: Gemäß der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen vom 21. November 2012, veröffentlicht im ThürStAnz Nr. 50/2012 S. 1919 ff., und in Verlängerung der Richtlinie vom 29. September 2017, veröffentlicht im ThürStAnz Nr. 43/2017 S. 1463, kann die Stadt das Vorhaben bei der Landesregierung anmelden. Voraussetzungen sind die Notwendigkeit des sportfachlichen Bedarfs, die Sportstätte soll den DIN/Europa Normen oder sonstigen Richtlinien des Sportstättenbaus entsprechen, die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein und mit der Anmeldung größerer Bauvorhaben beziehungsweise Neubauten/Ersatzneubauten muss mindestens die Qualität einer Vorplanung (Planungsphase 2 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI - 9) vorliegen. Anmeldeschluss ist der 1. Oktober des laufenden Jahres für das folgende Förderjahr. Das Anmeldeformular ist im Zentralen Thüringer Formularservice hinterlegt. Zu 7.: Gemäß der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus in Vereinsträgerschaft des Landessportbunds Thüringern e. V. (LSB) vom 4. Juni 2015 können auch Sportvereine Zuwendungsempfänger sein, vorausgesetzt der Verein ist Mitglied im LSB, selbst Träger der Maßnahme und hat einen mindestens fünfjährigen Erbbaurechts-/Pacht-, Miet- oder Nutzungsvertrag der zu fördernden Sportanlage. Auf der Homepage des LSB können die Förderrichtlinie und das Anmeldeformular heruntergeladen werden. Zu 8.: Ja 3 Drucksache 6/5883Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 9.: Zur Förderung einer Kleinsportanlage muss es sich um eine Sportanlage handeln, die als sogenannte öffentliche Anlage (auch) vom Vereinssport benötigt wird. Zudem muss das Vorhaben in einem Sportstättenentwicklungsplan ausgewiesen sein. Ist diese Kleinsportanlage auf dem geschlossenen Gelände einer Kindertagesstätte , scheidet eine Sportstättenbauförderung aus. Zu 10.: Gemäß Nummer 2.1 der Sportstättenbauförderrichtlinie handelt es sich hierbei um förderfähige Sportfreianlagen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Zu 11.: Schulnutzungen gelten als öffentliche Nutzungen und können von der Landesregierung gefördert werden. Holter Minister Aktuelle Möglichkeiten zur Förderung und Sanierung des Werner-Bergmann-Stadions in Hildburghausen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: