07.05.2015 Drucksache 6/591Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Mai 2015 Interreligiöse und interethnische Konflikte zwischen Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften Die Kleine Anfrage 212 vom 10. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Über interreligiöse oder interethnische Konflikte zwischen Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften wurde im Jahr 2014 u.a. aus Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern, aber auch aus Brandenburg berichtet *. Häufig handelte es sich dabei um Übergriffe von Islamisten auf Christen (zum Christentum konvertierte Muslime). Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der steigenden Flüchtlingszahlen aus Syrien und dem Irak problematisch. Die gemeinsame Unterbringung von Flüchtlingen aus verfeindeten religiösen oder ethnischen Gruppen in teilweise überbelegten Gemeinschaftsunterkünften verschärft die Lage in besonderem Maße. Dabei werden Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften oftmals nicht registriert, häufig weil Mitarbeiter hierfür nicht sensibilisiert sind, aber auch aufgrund der fehlenden Erfassung der Religionszugehörigkeit bei Asylbewerbern durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der bayerische Integrationsbeauftragte Martin Neumeyer hat eine getrennte Unterbringung nach Religionszugehörigkeit gefordert, die 2014 in Niederbayern teilweise auch umgesetzt wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele interreligiöse oder interethnische Konflikte in Flüchtlingsunterkünften (sowohl bei der Erstaufnahmestelle in Eisenberg, ihrer Zweigstelle in Suhl, als auch bei den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften ) zwischen verschiedenen Gruppen von Asylbewerbern sind der Landesregierung bekannt (seit 2010; bitte nach der ethnischen/religiösen Zugehörigkeit, falls möglich, oder den Herkunftsländern der Konfliktparteien aufschlüsseln)? 2. Was tut die Landesregierung, um interreligiöse oder interethnische Konflikte in Flüchtlingsunterkünften zu minimieren bzw. zu verhindern? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 7. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Feststellung, inwieweit es sich bei Auseinandersetzungen um interreligiöse oder interethnische Konflikte handelt, wird nicht statistisch erfasst. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/591 Zu 1.: Nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes sind interreligiöse Konflikte in Flüchtlingsunterkünften nicht bekannt. Es schätzt jedoch ein, dass es gelegentlich zu interethnischen Konflikten kommt. Statistische Erhebungen im Sinne der Fragestellung liegen weder für kommunale Gemeinschaftsunterkünfte noch für die Landesaufnahmestelle vor. Zu 2.: Die Landesregierung hat in § 2 Abs. 1 der Thüringer Verordnung über Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden (Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung - ThürGUSVO -) geregelt , dass den in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgenommenen Flüchtlingen eine qualifizierte migrationsspezifische soziale Betreuung und Beratung zur Verfügung zu stellen ist. Anlage 2 zu § 2 Abs. 1 der ThürGUSVO legt die Ziele der sozialen Betreuung und Beratung fest und normiert die fachlichen Voraussetzungen sowie die berufliche Qualifikation des eingesetzten Betreuungspersonals. Ziele der sozialen Betreuung und Beratung sind demnach insbesondere die Förderung des gegenseitigen Verständnisses und rücksichtsvollen Umgangs der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften, die Vermittlung und Durchsetzung unverzichtbarer kultureller Standards des Zusammenlebens, die Förderung des gedeihlichen Miteinanders der Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft und der einheimischen Nachbarschaft sowie Hilfe bei der Lösung sozialer Konflikte. Das Land gewährt den Landkreisen und kreisfreien Städten auf der Grundlage der Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung hierfür eine monatliche Sozialbetreuungspauschale in Höhe von 31 Euro je aufgenommenen Flüchtling. Auch in der Landeserstaufnahmestelle Eisenberg und ihrer Außenstelle in Suhl wird unter anderem zur Vermeidung von Konflikten eine an die Vorgaben der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung angelehnte und zudem an den besonderen Bedürfnissen von Flüchtlingen im Rahmen der Erstaufnahme orientierte soziale Betreuung und Beratung von Asylbegehrenden angeboten. Lauinger Minister Endnote * siehe: http://www.zeit.de/2014/32/fluechtlinge-deutschland-christen-verfolgung-muslime und http://www.welt.de/politik /deutschland/article131123555/Christen-spueren-auch-in-Deutschland-den-Hass.html