28.06.2018 Drucksache 6/5912Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Juli 2018 Fremdenhass an Thüringer Schulen - Teil I Die Kleine Anfrage 3031 vom 8. Mai 2018 hat folgenden Wortlaut: Wie einem Bericht der Thüringischen Landeszeitung am 23. April 2018 zu entnehmen war, wurden im ver gangenen Jahr 51 Fälle von Fremdenhass an Thüringer Schulen registriert. In dem Bericht ist weiterhin die Rede von einem Problem mit Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland und gerade in den ländlichen Regionen. Ich frage die Landesregierung: 1. Was versteht das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unter dem Begriff "Fremdenhass" und nach welchen Kriterien werden Vorfälle in diesem Zusammenhang erfasst? 2. Seit wann werden Daten zu derartigen Vorfällen an Schulen erhoben? 3. Welche Entwicklung ist in den vergangenen zehn Jahren zu beobachten (bitte Nennung der Vorfälle, aufgeschlüsselt nach Art der Vorfälle und Jahr)? 4. Welche regionalen Schwerpunkte können bei der Häufigkeit der Meldungen von rassistischen, antise mitischen oder ausländerfeindlichen Vorfällen an Schulen konstatiert werden? 5. Wie können derartige Vorfälle an schulischen Einrichtungen an das Ministerium gemeldet werden? 6. Erfolgt bei dem Meldesystem eine differenzierte Erfassung nach Art der Vorfälle (zum Beispiel rassis tisch oder antisemitisch)? Wenn ja, welche Kategorien werden erfasst und wenn nein, warum nicht? 7. Welche Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler gibt es rassistische, ausländerfeindliche oder anti semitische Vorfälle zu melden? 8. Wie werden Schülerinnen und Schüler in diesem Zusammenhang über ihre Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5912 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. Juni 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Fremdenhass ist eine Einstellung von Menschen, welche jegliche Personen oder Gruppierungen ablehnt, die nicht ihren Ursprung im eigenen Land oder der eigenen Erfahrungsumgebung haben. Dabei kann die ser Hass sowohl aus Unerfahrenheit, aus Angst, aber auch aus ideologischer Überzeugung resultieren. Für "Besondere Vorkommnisse" (BV) an Schulen besteht ein Meldesystem. "Besondere Vorkommnisse" an staatlichen Schulen sind meldepflichtig. Schulen in freier Trägerschaft melden dem Thüringer Ministeri um für Bildung, Jugend und Sport "Besondere Vorkommnisse" nach eigenem Ermessen. Die gemeldeten "Besonderen Vorkommnisse" werden im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unter fest gelegten BVArten erfasst. Eine gesonderte BVArt "Fremdenhass" gibt es nicht. Vielmehr entsprechen die BVArten den gemeldeten Sachverhalten (zum Beispiel "Beleidigung", "Drohung/Bedrohung", "Körperverletzung"), zu denen zusätzlich sofern dies aus den Meldungen ersichtlich ist das Kennzeichen "fremdenfeindlich motiviert" erfasst wird. Zu 2.: Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 werden alle dem für Bildung zuständigen Ministerium gemeldeten "Beson deren Vorkommnisse" der Schulen in einer Datenbank erfasst. Seitdem besteht die Möglichkeit der Auswer tung der gemeldeten "Besonderen Vorkommnisse" an Schulen hinsichtlich der BVArten mit entsprechen dem BVKennzeichen, wie zum Beispiel "fremdenfeindlich motiviert". Zu 3.: Wie in der Antwort zu Frage 2 bereits erläutert, besteht seit 2011 die Möglichkeit, bei der Erfassung von "Besonderen Vorkommnissen" zusätzlich zu den BVArten auch BVKennzeichen zu vergeben. Für die Jah re 2011 bis 2017 wurden insgesamt 44 "Besondere Vorkommnisse" an Schulen gemeldet, für die das BV Kennzeichen "fremdenfeindlich motiviert" erfasst wurde. In der nachfolgenden Übersicht sind die Meldungen jahresweise aufgeführt, mit den entsprechenden BV Arten und Unterkategorien. Angemerkt wird, dass für "Besondere Vorkommnisse" je nach Sachverhalt auch mehrere BVArten erfasst werden können. "Besondere Vorkommnisse" (BV) mit dem Kennzeichen "fremdenfeindlich motiviert" Jahr Anzahl der BV BVArt/Unterkategorie 2011 2 Beleidigung Beleidigung/üble Nachrede Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Volksverhetzung 2012 1 Volksverhetzung (Verdacht) 2014 3 Bedrohung/Drohung Beleidigung Beleidigung/Verleumdung Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Volksverhetzung 2015 22 Bedrohung/Drohung Bedrohung/Drohung/Nötigung Beleidigung Beleidigung/Verunglimpfung Brand/Brandstiftung (Verdacht) Gewalt und Medien/meldepflichtige Interneteintragungen Körperverletzung (Versuch) politische Werbung/Propagandadelikt Sachbeschädigung Sachbeschädigung/Graffiti Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Volksverhetzung 3 Drucksache 6/5912Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Jahr Anzahl der BV BVArt/Unterkategorie 2016 6 Belästigung Beleidigung/Verleumdung Bedrohung/Drohung/Gewalt (Androhung) Körperverletzung Hausfriedensbruch politische Werbung/Propagandadelikt Sachbeschädigung/Graffiti Volksverhetzung 2017 10 Bedrohung/Drohung/Gewalt Belästigung Beleidigung Beleidigung/Verleumdung Gewalt und Medien/meldepflichtige Interneteintragungen Sachbeschädigung/Vandalismus Schließen einer Einrichtung Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Volksverhetzung Zu 4.: Zu regionalen Schwerpunkten hinsichtlich der Häufigkeit von Meldungen von rassistischen, antisemitischen oder ausländerfeindlichen Vorfällen an Schulen können aufgrund der Erfassungssystematik keine Anga ben gemacht werden. Zu 5.: Den Schulen liegen entsprechende Meldeformulare vor. Die Meldungen zu "Besonderen Vorkommnissen" werden von den staatlichen Schulen an das jeweils zuständige Staatliche Schulamt übersandt und von die sem nach Sichtung an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport weitergeleitet. Schulen in freier Trägerschaft melden "Besondere Vorkommnisse" nach eigenem Ermessen. Zu 6.: "Besondere Vorkommnisse" an Schulen werden je nach Sachverhalt unter verschiedenen BVArten er fasst, die teilweise in Unterkategorien aufgegliedert sind. Außerdem besteht die Möglichkeit, "Besonderen Vorkommnissen" BVKennzeichen zuzuordnen. Mit Bezug auf die vorliegende Thematik gibt es das BVKennzeichen "fremdenfeindlich motiviert" und seit 2018 auch die BVKennzeichen "antichristlich motiviert", "antimuslimisch motiviert" und "antisemitisch motiviert". Zu 7.: Für Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, sich an die Klassen, Beratungs oder Vertrauens lehrerinnen und lehrer, die Schulleitung oder direkt an die Polizei zu wenden. Zu 8.: Die diesbezügliche Information der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch Klassenlehrerinnen beziehungs weise Klassenlehrer in Zusammenarbeit mit den Beratungslehrerinnen und Beratungslehrern. Genutzt wer den auch geeignete Unterrichtseinheiten, vornehmlich in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern. Zusätzliche Informationen werden über das Gemeinschaftsprojekt des Justizministeriums, des Bildungsmi nisteriums und des Lehrerfortbildungsinstituts JUREGIO Rechtskunde in Thüringen regional vermittelt. Seit vielen Jahren werden Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer durch die Ver mittlung von Rechtskenntnissen speziell für den Umgang mit Gewalt, Drogen, Extremismus und Medien missbrauch in der Schule und im schulischen Umfeld sensibilisiert. Durch diese Veranstaltungen wird die Handlungssicherheit bei Gewalt, Drogen, Extremismus und Medienmissbrauch im Schulalltag gestärkt und somit auch größere Sicherheit bei der Umsetzung pädagogischer Entscheidungen herbeigeführt. Holter Minister Fremdenhass an Thüringer Schulen - Teil I Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: