02.07.2018 Drucksache 6/5922Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. Juli 2018 Thüringer Gesetz zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/5575) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 3025 vom 8. Mai 2018 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise werden die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet beziehungsweise entlastet? 5. Anhand welcher Verfahren und Methoden wurden die Belastungen beziehungsweise Entlastungen ermittelt ? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen und wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Mit welchen Methoden wurden die finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände erhoben? 8. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 9. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5922 10. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? 11. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 12. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 13. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 28. Juni 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Durch das Regelungsvorhaben werden Mitwirkungsvorbehalte erweitert, indem unter anderem neue Tatbestände der vollen und eingeschränkten Mitbestimmung aufgenommen wurden (§§ 74, 75 Thüringer Personalvertretungsgesetz - ThürPersVG -), die Möglichkeit des Abschlusses von Dienstvereinbarungen erweitert wird ( § 72 Abs. 1 ThürPersVG), in allen Fällen der eingeschränkten Mitbestimmung der Weg zur Einigungsstelle eröffnet ist (§ 69 Abs. 4, 7 ThürPersVG), bei geschäftsbereichsübergreifenden Maßnahmen die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte anzuhören ist (§ 82a ThürPersVG), die Möglichkeit der Bildung von Wirtschaftsausschüssen eröffnet wird (§ 68a ThürPersVG) und das Initiativrecht auch in Personalangelegenheiten eingeräumt wird (§ 70 Abs. 3 ThürPersVG). Eine Berichtspflicht wird mit § 96 ThürPersVG eingeführt, wonach die Landesregierung dem Landtag spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzentwurfs über das Ergebnis einer Evaluierung zu berichten hat. Eine eingeführte sonstige Pflicht für die Vollzugsbehörde ist die Pflicht des Dienststellenleiters, innerhalb einer Frist von drei Monaten über Initiativanträge des Personalrats zu entscheiden (§ 70 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 ThürPersVG). Zu 2.: Durch das Regelungsvorhaben werden für Unternehmen weder Pflichten eingeführt, noch erweitert oder reduziert. Zu 3.: Die öffentlichen Haushalte werden durch die Regelung nicht belastet. Die erweiterten Beteiligungsverfahren führen voraussichtlich zu einer Erhöhung des Verwaltungsaufwands, sodass die Möglichkeit der Bindung zusätzlichen Personals besteht. Hingegen werden durch die Gewährung von Arbeitsgruppen und die Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses dem Personalrat und der Dienststelle Möglichkeiten zur Zusammenarbeit eingeräumt. Die damit voraussichtlich verbundenen Kosten sind aufgrund der fakultativen Inanspruchnahme abhängig davon, in welchem Umfang von ihnen Gebrauch gemacht wird. Zugleich können durch die verbesserte Zusammenarbeit Synergien entstehen, die Einsparungseffekte nach sich ziehen. Zu 4.: Die Wirtschaft wird durch das Regelungsvorhaben nicht belastet oder entlastet. Zu 5.: Die Belastungen beziehungsweise Entlastungen der öffentlichen Haushalte wurden nicht ermittelt, da diese durch das Regelungsvorhaben nicht belastet werden. Hinsichtlich der Belastungen und Entlastungen der Wirtschaft wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen . 3 Drucksache 6/5922Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Kleinere und mittlere Unternehmen sind von dem Regelungsvorhaben nicht betroffen. Zu 7.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen. Zu 8.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 6 verwiesen. Zu 9.: Das Regelungsvorhaben hat keine finanziellen Auswirkungen auf die Bürger. Zu 10.: Durch das Regelungsvorhaben werden Private nicht belastet. Zu 11.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 10 verwiesen. Zu 12.: Private fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Regelungsvorhabens. Zu 13.: Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf die Umwelt. Maier Minister Thüringer Gesetz zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften (Ge-setzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/5575) - Auswirkungen auf Kommu-nen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: