03.07.2018 Drucksache 6/5924Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. Juli 2018 Explosion in einem Dartclub in Kahla Die Kleine Anfrage 3041 vom 16. Mai 2018 hat folgenden Wortlaut: Einem Bericht des MDR Thüringen zufolge kam es am 12. Mai 2018 gegen 04:00 Uhr in einem Dartclub in Kahla zu einer Explosion. Der Sprengsatz soll von außen in den Club geworfen worden sein, wobei aufgrund der erheblichen Wucht der Detonation die Scheiben des Gebäudes zerstört wurden und ein Schaden in noch nicht bezifferter Höhe entstanden ist. In dem Dartclub befinden sich Räumlichkeiten, die in der Vergangenheit von der Burschenschaft Normania genutzt wurden. Zwischen den Burschenschaftern und den unbegleiteten Flüchtlingen, die in einem Haus untergebracht sind, welches sich direkt gegenüber dem Dartclub befindet, kam es im April 2018 bereits zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung. Nach Angaben der Landeseinsatzzentrale hat mittlerweile das Thüringer Landeskriminalamt die Ermittlungen in der Sache an sich gezogen. Aufgrund der Vorgeschichte wird in alle Richtungen ermittelt, wobei auch nicht ausgeschlossen wird, dass hinter der Tat ein politisches Motiv steht. Ich frage die Landesregierung: 1. Was hat sich nach dem aktuellen Ermittlungsstand bei dem oben geschilderten Vorfall genau ereignet? 2. Wurden im Zusammenhang mit der oben geschilderten Tat Ermittlungsverfahren eingeleitet (bitte aufschlüsseln nach Alter, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen)? 3. Gehen die Ermittlungsbehörden nach dem aktuellen Ermittlungsstand bei dem oben geschilderten Vorfall von einer politisch motivierten Tat aus und wenn ja, um welches politische Motiv handelt es sich hierbei und aufgrund welcher Tatsachen wird dieses Motiv angenommen? 4. Wie hoch ist der durch die Explosion verursachte Sachschaden? 5. Wird gegenwärtig ermittelt, ob zwischen dem oben geschilderten Vorfall und dem am 13. März 2018 im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt getätigten Sprengstoff-Fund eine Verbindung besteht und wenn ja, ist nach dem aktuellen Ermittlungsstand bereits bekannt welche Verbindung zwischen diesen beiden Sachverhalten besteht? Wenn nein, warum finden keine Ermittlungen diesbezüglich statt? 6. Welche Art von Sprengstoff und welche Menge wurden bei dem oben geschilderten Vorfall verwendet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5924 7. Wurde bei dem oben geschilderten Vorfall eine Art von Sprengstoff verwendet, wie sie auch bei dem Sprengstoff-Fund im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sichergestellt wurde? 8. Sind die bei dem Sprengstoff-Fund im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sichergestellten Chemikalien dazu geeignet, dieselbe Art von Sprengstoff herzustellen, wie sie bei dem oben geschilderten Vorfall verwendet wurden? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 30. Juni 2018 wie folgt beantwortet: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Am 12. Mai 2018, gegen 03:40 Uhr, brachten unbekannte Täter in Kahla, vor der Haustür eines Wohnhauses in der Rudolf-Breitscheid-Straße, ein unbekanntes Sprengmittel zur Explosion. Dadurch wurden die Glasscheiben der Haustür und das Schaufenster eines ehemaligen Geschäftes sowie ein auf der Straße geparkter Personenkraftwagen beschädigt. Zu 2.: Es wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion gegen unbekannte Tatverdächtige geführt. Zu 3.: Die Ermittlungen auf eine mögliche politische Motivation der Tat dauern an. Zu 4.: Bei der Straftat wurde ein Schaden von circa 2.300 Euro verursacht. Zu 5.: Die Ermittlungen dauern an. Verbindungen zu den "Sprengstofffunden" am 13. März 2018 in Rudolstadt und Uhlstädt-Kirchhasel können zurzeit nicht hergeleitet werden. Zu 6.: Die Ermittlungen und die Untersuchungen des Tatmittels dauern an. Zu 7.: Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Zu 8.: Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Maier Minister Explosion in einem Dartclub in Kahla Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: