03.07.2018 Drucksache 6/5927Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. Juli 2018 Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts "ThüringenForst" (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/4651) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 3067 vom 23. Mai 2018 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise werden die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet beziehungsweise entlastet? 5. Anhand welcher Verfahren und Methoden wurden die Belastungen beziehungsweise Entlastungen ermittelt ? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen und wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Mit welchen Methoden wurden die finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände erhoben? 8. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 9. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5927 10. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? 11. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 12. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 13. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 2. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Durch die Regelung werden keine neuen Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt. Bestehende Pflichten werden weder erweitert noch reduziert. Zu 2.: Unternehmen sind nicht Normadressat der Regelung. Zu 3.: Der öffentliche Haushalt des Landes wird entsprechend der Höhe des jährlichen Zuführungsbetrages belastet. Zu 4. und 5.: Das Regelungsvorhaben hat keine finanziellen Auswirkungen auf die Wirtschaft. Zu 6., 7. und 8.: Kleine und mittlere Unternehmen sind von dem Regelungsvorhaben nicht betroffen. Zu 9.: Die Bürger werden durch das Regelungsvorhaben nicht belastet, begünstigt oder entlastet. Zu 10. und 11.: Private werden durch das Regelungsvorhaben nicht belastet. Zu 12.: Der Mehrwert für Private liegt in der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben durch die Landesforstanstalt (Vollzug des Thüringer Waldgesetzes; Daseinsvorsorge). Die Finanzierung dieser Aufgaben wird durch das Regelungsvorhaben abgesichert. Die Nachweisführung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses der Landesforstanstalt . Zu 13.: Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf die Umwelt. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der An-stalt öffentlichen Rechts "ThüringenForst" (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/4651) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. und 5.: Zu 6., 7. und 8.: Zu 9.: Zu 10. und 11.: Zu 12.: Zu 13.: