04.07.2018 Drucksache 6/5929Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. Juli 2018 Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/4650) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 3065 vom 23. Mai 2018 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise werden die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet beziehungsweise entlastet? 5. Anhand welcher Verfahren und Methoden wurden die Belastungen beziehungsweise Entlastungen ermittelt ? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen und wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Mit welchen Methoden wurden die finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände erhoben? 8. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 9. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5929 10. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? 11. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 12. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 13. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung werden Mitwirkungspflichten der Landesregierung eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert, in dem die Landesregierung Mitteilungen eines ausgeschiedenen Mitglieds der Landesregierung über eine beabsichtigte Tätigkeitsaufnahme nach dem Ausscheiden aus dem Amt entgegenzunehmen und nach Maßgabe des Ministergesetzes eine Entscheidung hierüber zu treffen hat. Zu 2.: nein Zu 3.: Sofern die Anwendung der Karenzregelung zur Untersagung der Tätigkeit führt, ist dem/der Betreffenden Übergangsgeld gegebenenfalls auch über den in § 10 Abs. 2 Thüringer Ministergesetz vorgesehenen Zeitraum hinaus zu zahlen. Kommunale Gebietskörperschaften werden durch das Vorhaben nicht belastet. Zu 4. und 5.: Die Wirtschaft wird durch das Regelungsvorhaben nicht be- oder entlastet. Zu 6.: Eine Betroffenheit ist nicht gegeben. Zu 7.: Siehe Antwort zu Frage 6. Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 6. Zu 9.: Eine Be- oder Entlastung der Bürger ist nicht zu erwarten. Zu 10.: Der Gesetzentwurf betrifft Mitglieder der Landesregierung, die beabsichtigen, innerhalb der bestimmten Zeit nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufzunehmen. Eine entsprechende Absicht ist der Landesregierung anzuzeigen. Die Landesregierung kann die Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung ganz oder teilweise untersagen, die Entscheidung ist zu veröffentlichen. Dies betrifft den Schutzbereich des Artikels 12 des Grundgesetzes sowie des Artikels 6 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Zu 11.: Potenzielle Grundrechtseingriffe wurden juristisch im Zuge der Erstellung des Gesetzentwurfs durch die Landesregierung insbesondere in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit anhand des Gesetzeszweckes sowie durch den Vergleich mit anderen Landesregelungen abgeschätzt. 3 Drucksache 6/5929Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 12.: Der Mehrwert für Private liegt insbesondere in der Verbesserung des Vertrauens in die Integrität der Landesregierung . Verfahren beziehungsweise verfügbare empirische Daten zur Bestimmung dieses Mehrwertes sind nicht bekannt. Zu 13.: keine Prof. Dr. Hoff Minister Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/4650) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirt-schaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. und 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: