04.06.2018 Drucksache 6/5933Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. Juli 2018 Schweine- und Geflügelhaltung in Thüringen Die Kleine Anfrage 2941 vom 20. März 2018 hat folgenden Wortlaut: Um eine Aktualisierung zur Antwort auf die Kleine Anfrage 163 zur Schweine- und Geflügelhaltung in Thüringen in Drucksache 6/555 zu bekommen, wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche a) nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtigen Anlagen zur Schweinehaltung werden derzeit in Thüringen betrieben; b) Anlagen zur Schweinehaltung sind genehmigt, aber noch nicht in Betrieb gegangen; c) Anlagen zur Schweinehaltung befinden sich derzeit im laufenden Genehmigungsverfahren und sind noch nicht beschieden? Bitte zu den Fragen a, b und c jeweils mit angeben: • Anlagenbezeichnung, • Betreiber/Antragsteller, • Standort und Landkreis, • Anzahl der Tierplätze, • Antragsdatum und Genehmigungsdatum, • Produktionsrichtung, • Haltungsform/Haltungsverfahren, • Besatzdichte, • ob eine Zertifizierung nach der EG-Öko-Basisverordnung 834/2007 vorliegt. 2. Welche a) nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtigen Anlagen zur Geflügelhaltung werden derzeit in Thüringen betrieben; b) Anlagen zur Geflügelhaltung sind genehmigt, aber noch nicht in Betrieb gegangen; c) Anlagen zur Geflügelhaltung befinden sich derzeit im laufenden Genehmigungsverfahren und sind noch nicht beschieden? Bitte zu den Fragen a, b und c jeweils mit angeben: • Anlagenbezeichnung, • Betreiber/Antragsteller, • Standort und Landkreis, • Anzahl der Tierplätze, K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5933 • Antragsdatum und Genehmigungsdatum, • Produktionsrichtung, • Haltungsform/Haltungsverfahren, • Besatzdichte, • ob eine Zertifizierung nach der EG-Ök6-Basisverordnung 834/2007 vorliegt. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. Juni 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: zu a) In Thüringen werden derzeit 127 nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Schweinen betrieben. Alle genehmigten Anlagen , außer vier Anlagen, sind in Betrieb. In den vier Anlagen wurde der Betrieb vorübergehend eingestellt ; die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist jedoch noch nicht erloschen. zu b) Hinsichtlich dieser Frage gibt es keine Anlage. zu c) Elf Anlagen befinden sich im Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (Neugenehmigung beziehungsweise wesentliche Änderung). Die weiteren gewünschten Daten zu diesen Tierhaltungsanlagen sind in der Übersicht (Anlage 1*) aufgelistet . Sie stellen den derzeitigen aktuellen Anlagenbestand in Thüringen dar. Die Produktionsrichtung entspricht der Anlagennummer im Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Eine entsprechende Beschreibung für die betreffenden Schweine- und Geflügelanlagen ist in der Anlage 2* enthalten. Bei den in Anlage 1* aufgelisteten Tierplätzen handelt es sich um die jeweils zugelassenen maximalen Kapazitäten , die nicht in jedem Fall ausgeschöpft werden. Die Besatzdichte beschreibt die Zahl der Tiere beziehungsweise deren Masse in Kilogramm je Quadratmeter. Diese Dichte wird durch die Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - Tier- SchNutztV) geregelt. Die gesetzlichen Mindestanforderungen müssen alle tierhaltenden Betriebe einhalten , da sie sonst keine Zulassung im Genehmigungsverfahren erhalten. Zu 2.: zu a) In Thüringen werden derzeit 60 nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Geflügel betrieben. zu b) Zwei Anlagen sind genehmigt, jedoch noch nicht in Betrieb. zu c) Eine Anlage befindet sich im Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die weiteren gewünschten Daten zu den Tierhaltungsanlagen sind ebenfalls in der Anlage 1* aufgelistet. Zu den Erläuterungen beziehungsweise Kennzahlen hinsichtlich der Produktionsrichtung, Tierplätze und Besatzdichte verweise ich auf die Antwort zu Frage 1. Siegesmund Ministerin Anlagen* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen und auf das Einstellen der Anlagen im Abgeordneteninformationssystem sowie in der Parlamentsdokumentation des Landtags wurde verzichtet. Da die Landesregierung um vertrauliche Behandlung gebeten hat. Schweine- und Geflügelhaltung in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: