05.07.2018 Drucksache 6/5936Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. Juli 2018 Dauerhaftes Wohnen in bisherigen Erholungssondergebieten - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3081 vom 31. Mai 2018 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2990 zum selben Themenkomplex in Drucksa che 6/5714 teilte diese mit, dass es sich bei der Aufnahme des § 12 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) in der Sache lediglich um eine Klarstellung handelt. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen und welchen Gemeinden in Thüringen wurde ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB seit dem Jahr 2009 aufgestellt, um in einem bisherigen Erholungssondergebiet oder in ei nem Teil davon Wohnnutzung zuzulassen? 2. Welche Behörden des Landes sind im Zusammenhang mit der Genehmigung dieses vorhabenbezoge nen Bebauungsplans zu beteiligen? 3. In wie vielen und welchen Fällen und mit welcher Begründung versagten welche Behörden des Landes seit dem Jahr 2009 eine Genehmigung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Aus den Mitteilungen der befragten Kommunalaufsichts und Bauaufsichtsbehörden ergibt sich, dass ledig lich in der Stadt Nordhausen ein entsprechender Plan aufgestellt wurde. Zu 2.: Nach § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) benötigen nur Bebauungspläne nach § 8 Abs. 2 Satz 2 BauGB (sogenannte isolierte Bebauungspläne), nach § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB (Bebauungspläne, die im Paral lelverfahren aufgestellt werden) und § 8 Abs. 4 BauGB (vorzeitige Bebauungspläne) eine Genehmigung. Genehmigungsbehörde ist bei kreisfreien Städten und Großen kreisangehörigen Städten das Landesver waltungsamt, bei kreisangehörigen Gemeinden das Landratsamt als untere staatliche Verwaltungsbehörde. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5936 Zu 3.: Aus den Mitteilungen der befragten Kommunalaufsichts und Bauaufsichtsbehörden ergibt sich, dass für keinen Bebauungsplan der nachgefragten Art eine Genehmigung versagt wurde. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Dauerhaftes Wohnen in bisherigen Erholungssondergebieten - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: