06.07.2018 Drucksache 6/5944Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Juli 2018 Aktuelle Situation der Kindertagespflege in Thüringen Die Kleine Anfrage 3075 vom 29. Mai 2018 hat folgenden Wortlaut: Kindertagespflege ist eine familiennahe Form der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, insbesondere von Kindern bis zu drei Jahren, im Haushalt der Tagespflegeperson, der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen. Sie kann bei einem besonderen Betreuungsbedarf ergänzend zu einer Betreuung in einer Kindertageseinrichtung erfolgen. Nach der Neuregelung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes (ThürKitaG) ist es notwendig, ausgehend von der aktuellen Situation erste Entwicklungen in der Kindertagespflege nachzuvollziehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kinder in welchem Alter werden derzeit in der Kindertagespflege betreut (bitte aufgeschlüsselt nach Alter und nach Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten angeben)? 2. Wie viele Kinder in der Kindertagespflege nehmen derzeit die Ganztagsbetreuung, die Zwei-Drittel-Betreuung , die Halbtagsbetreuung sowie die ergänzende Kindertagespflege in Anspruch (bitte gegliedert nach dem Umfang der Inanspruchnahme angeben)? 3. Wie viele Kindertagespflegepersonen sind derzeit in der Kindertagespflege aktiv (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten angeben)? 4. Wie viele Kindertagespflegepersonen betreuen derzeit jeweils wie viele Kinder (bitte gegliedert nach jeweiliger Anzahl der Kinder angeben)? 5. Wie hoch sind derzeit die laufenden Geldleistungen nach § 23 Abs. 1 ThürKitaG in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten für die Kindertagespflege? 6. Wie hoch sind derzeit die Beträge zur Anerkennung der Förderungsleistung bei einer Ganztagsbetreuung nach § 23 Abs. 2 Nr. 2 in Verbinung mit Abs. 2a Achtes Buch Sozialgesetzbuch in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten? 7. Inwiefern sind die Regelungen zur regelmäßigen Essenversorgung nach aktuellen ernährungswissenschaftlichen Qualitätsstandards für eine ausgewogene altersgemäße, vollwertige und gesundheitsfördernde Mittagsmahlzeit nach § 18 Abs. 4 ThürKitaG auch für die Kindertagespflege verbindlich? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5944 8. Inwiefern sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe berechtigt, konkrete Vorgaben beispielsweise über die Anzahl der Mittagsmahlzeiten mit Fleisch/Wurst gegenüber den Kindertagespflegepersonen zu machen? 9. Wie bewertet die Landesregierung die beispielsweise in Berlin bestehende Möglichkeit, über eine sogenannte "Nichtschülerprüfung" für Menschen mit einer entsprechenden Berufserfahrung in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld (wie zum Beispiel der Kindertagespflege) den Abschluss zur staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher zu absolvieren? 10. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, für Menschen mit beruflichen Vorerfahrungen in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld (wie zum Beispiel der Kindertagespflege) eine berufsbegleitende verkürzte Ausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher zu absolvieren? 11. Wie wird seitens der Landesregierung sichergestellt, dass in den Kommunen einheitliche Beantragungsmöglichkeiten für förderfähige Infrastrukturmaßnahmen nach § 31 ThürKitaG gewährleistet werden, so dass Kindertagespflegepersonen entsprechende Förderanträge stellen können? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 5. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zum 1. März 2017 wurden 1.234 Kinder in der Kindertagespflege betreut, welche sich auf die einzelnen Altersgruppen wie folgt aufteilen: Betreute Kinder 1.234 davon unter 1 81 1 bis unter 2 788 2 bis unter 3 313 3 bis unter 4 13 4 bis unter 5 8 5 bis unter 6 5 6 bis unter 14 Jahre 26 Es wird auf die Anlage verwiesen. Für das Jahr 2018 liegen noch keine statistischen Daten vor. Zu 2.: Zum 1. März 2017 stellte sich die Betreuungszeit in der Kindertagespflege wie folgt dar: Vertraglich vereinbarte Betreuungszeit in Stunden pro Woche Anzahl der betreuten Kinder unter 26 118 26 bis unter 36 100 36 bis unter 40 1 40 bis unter 45 469 45 und mehr 546 Für das Jahr 2018 liegen noch keine statistischen Daten vor. 3 Drucksache 6/5944Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Zum 1. März 2017 stellte sich die Anzahl der in Thüringen tätigen Personen in der Kindertagespflege wie folgt dar: Kreisfreie Stadt Landkreis Land Tätige Personen insgesamt Stadt Erfurt 81 Stadt Gera 7 Stadt Jena 55 Stadt Suhl 3 Stadt Weimar 26 Stadt Eisenach 5 Eichsfeld 31 Nordhausen 3 Wartburgkreis 25 Unstrut-Hainich-Kreis 7 Kyffhäuserkreis 4 Schmalkalden-Meiningen 11 Gotha 14 Sömmerda 7 Hildburghausen 1 Ilm-Kreis 13 Weimarer Land 11 Sonneberg - Saalfeld-Rudolstadt 3 Saale-Holzland-Kreis 15 Saale-Orla-Kreis 7 Greiz 1 Altenburger Land 5 Thüringen 335 Für das Jahr 2018 liegen noch keine statistischen Daten vor. Zu 4.: Zum 1. März 2017 wurden im Durchschnitt 3,68 Kinder pro Kindertagespflege betreut. Für das Jahr 2018 liegen noch keine statistischen Daten vor. Zu 5. und 6.: Hierzu liegen derzeit noch keine Angaben vor, da die hierfür erforderlichen Daten im Rahmen des § 23 Abs. 2 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) erst im Jahr 2019 erfasst werden. Genaueres hierzu soll in einer Rechtsverordnung nach § 34 Nr. 7 bis 10 ThürKitaG geregelt werden. Zu 7.: Die Regelung des § 18 Abs. 4 ThürKitaG bezieht sich nur auf Kindertageseinrichtungen und findet insoweit für die Kindertagespflege keine Anwendung. Zu 8.: Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind nicht berechtigt, gegenüber Kindertagespflegepersonen konkrete Vorgaben über die Anzahl der Mittagsmahlzeiten mit Fleisch/Wurst zu machen. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5944 Zu 9.: In Thüringen sind gemäß §§ 25 bis 28 Thüringer Fachschulordnung für den Fachbereich Sozialwesen (ThürFSO-SW) vom 29. Januar 2016 die Modalitäten der Externenprüfung beziehungsweise "Nichtschülerprüfung " geregelt. Zu 10.: Gemäß § 32 Abs. 2 ThürFSO-SW ist die Ausbildung in der Fachrichtung Sozialpädagogik neben der Ausbildung in der Vollzeitform für mehrjährig in der Praxis tätiges Personal, dass über keinen Abschluss als Erzieher verfügt, eine berufsbegleitende Ausbildung in der Teilzeitform möglich. Dies entspricht inhaltlich der Ausbildung in der Vollzeitform und erstreckt sich über einen Zeitraum von in der Regel vier Jahren zuzüglich des Berufspraktikums. In § 33 Abs. 5 ThürFSO-SW ist geregelt, dass in der Teilzeitausbildung bei mehrjähriger einschlägiger beruflicher Tätigkeit die Dauer des Berufspraktikums bis zur Hälfte gekürzt werden kann. Zu 11.: Bei der Infrastrukturpauschale nach § 31 Abs. 1 ThürKitaG handelt es sich um eine antragsungebundene Zuweisung des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs, welche sowohl der Höhe als auch dem Grunde nach gesetzlich bestimmt ist. Insoweit obliegt es der Eigenverantwortung der Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung, dass eine dementsprechende Verwendung erfolgt. Auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 932 des Abgeordneten Bühl (CDU) unter Landtags- Drucksache 6/2020 wird ergänzend verwiesen. In Vertretung Ohler Staatssekretärin 5 Drucksache 6/5944Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage In öffentlich geförderter Kindertagespflege betreute Kinder am 1. März 2017 nach Altersgruppen und Kreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Betreute Kinder insgesamt Davon im Alter von … bis unter … Jahren Nachrichtlich: Kinder mit gleichzeitig unter 1 1 - 2 2 - 3 3 - 6 6 - 14 Stadt Erfurt 357 19 276 61 1 - - Stadt Gera 16 3 4 - 2 7 2 Stadt Jena 222 13 127 82 - - - Stadt Suhl 10 3 5 2 - - - Stadt Weimar 119 1 67 49 2 - - Stadt Eisenach 13 - 7 2 3 1 5 Eichsfeld 88 7 41 23 8 9 16 Nordhausen 7 - 5 2 - - - Wartburgkreis 63 1 38 12 7 5 12 Unstrut-Hainich-Kreis 9 1 7 1 - - - Kyffhäuserkreis 7 - 6 1 - - - Schmalkalden-Meiningen 31 3 24 4 - - - Gotha 55 3 45 7 - - - Sömmerda 11 4 7 - - - - Hildburghausen 5 - 3 2 - - - Ilm-Kreis 41 2 25 14 - - - Weimarer Land 54 9 34 11 - - - Sonneberg 1 - - 1 - - - Saalfeld-Rudolstadt 14 5 9 - - - - Saale-Holzland-Kreis 58 1 29 28 - - - Saale-Orla-Kreis 24 2 7 9 3 3 3 Greiz 6 1 5 - - - - Altenburger Land 23 3 17 2 - 1 2 Thüringen 1.234 81 788 313 26 26 40 Aktuelle Situation der Kindertagespflege in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 5. und 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Anlage