10.07.2018 Drucksache 6/5946Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Juli 2018 Drohnen in Thüringen Die Kleine Anfrage 3030 vom 8. Mai 2018 hat folgenden Wortlaut: Medienberichten zufolge stellen sogenannte Drohnen für die Thüringer Polizei eine neue Herausforderung dar. Es stelle sich immer öfter die Frage nach der Gefährlichkeit dieser Fluggeräte. Der Deutschen Flugsicherung zufolge seien derzeit etwa 600.000 Drohnen im Einsatz. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Drohnen sind nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen im Einsatz? 2. Wie viele Polizeieinsätze gab es im Zusammenhang mit Drohnen in Thüringen seit dem Jahr 2015 (bitte nach Jahren darstellen)? 3. In wie vielen Fällen kam es in diesem Zusammenhang zu Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren (bitte nach Straftatbestand/Ordnungswidrigkeit gliedern)? 4. Mit welchem Ergebnis wurden diese jeweils abgeschlossen? 5. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen seit dem Jahr 2015 durch den Einsatz von Drohnen verletzt (bitte nach Jahren sowie Art und Schwere der Verletzung darstellen)? 6. Welche Kosten verursachten die Einsätze der Polizei und gegebenenfalls von Rettungsdiensten und Feuerwehren im Zusammenhang mit Drohnen seit dem Jahr 2015 in Thüringen (bitte nach Jahren darstellen)? 7. Wie bewertet die Landesregierung das steigende Drohnenaufkommen und welche Schlüsse zieht sie gegebenenfalls daraus? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 6. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Hierzu liegen in der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Da Drohnen nicht der Registrierungs- oder Zulassungspflicht unterliegen und bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm auch keiner Aufstiegserlaubnis bedürfen, kann über die Anzahl der in Thüringen verwendeten K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5946 Drohnen keine Aussage getroffen werden. In den Jahren 2017 und 2018 wurden insgesamt 15 Aufstiegserlaubnisse für Drohnen mit einem Gewicht von über fünf Kilogramm erteilt. Zu 2.: Für das Jahr 2015 liegen keine statistischen Daten vor. Betreffend die Folgejahre ergibt sich nachstehendes Einsatzaufkommen: Jahr Einsätze 2016 16 2017 54 2018/I. Quartal 3 Zu 3.: Jahr Straftaten Ordnungswidrigkeiten 2016 2 4 2017 9 9 2018/I. Quartal 0 0 Zu 4.: Jahr Straftatbestand Ergebnis 2016 § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 2016 § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 2017 § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 2017 § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 2017 § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 2017 § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen Verweisung auf den Privatklageweg 2017 § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen Verweisung auf den Privatklageweg 2017 § 62 LuftVG Einflug/ Aufstieg in einer Flugverbotszone Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 2017 § 62 LuftVG Einflug/ Aufstieg in einer Flugverbotszone Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO 2017 Anzeige über Drohne im Bereich Arnstadt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 2017 Gefährliche Eingriffe in den Bahn- Schiffs- und Luftverkehr ; Gefährdung des Bahn- Schiffs- und Luftverkehrs Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO Im Ergebnis der Prüfung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde können folgende Angaben zu den nachfolgend angeführten Ordnungswidrigkeiten gemacht werden: Für das Jahr 2016 liegen, in Ermangelung an Datenkongruenzen, keine Erkenntnisse vor. Jahr Tatbestand der Ordnungswidrigkeit Ergebnis 2017 § 58 LuftVG, Halterhaftpflichtversicherung Verwarngeld 2017 § 58 LuftVG, Halterhaftpflichtversicherung Bußgeld 2017 § 58 LuftVG, Halterhaftpflichtversicherung Bußgeld 3 Drucksache 6/5946Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Jahr Tatbestand der Ordnungswidrigkeit Ergebnis 2017 § 44 Abs. 2 Nr. 3 LuftVO (Alkohol/Drogen); § 58 LuftVG, Halterhaftpflichtversicherung Bußgeld 2017 § 44 Abs. 1 LuftVO Einstellung 2017 § 19 Abs. 3 LuftVZO, § 21b Abs. 1 Nr. 8 LuftVO (Flug über Menschenansammlung bei Demonstration) Bußgeld 2017 § 44 LuftVO (Zuwiderhandlungen gegen Auflagen) Einstellung 2017 § 44 Abs. 1 Nr. 13 LuftVO (außer Sichtweite) Einstellung 2017 § 21b Abs. 1 Nr. 7 LuftVO (Wohngrundstück) Abgabe zuständigkeitshalber an den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz StGB - Strafgesetzbuch StPO - Strafprozessordnung LuftVG - Luftverkehrsgesetz LuftVZO - Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung Zu 5.: Die Landesregierung hat keine Erkenntnis über verletzte Personen im Sinne der Fragestellung. Zu 6.: Zu Kosten polizeilicher Einsätze im Zusammenhang mit Drohnen seit 2015 liegt keine statistisch auswertbare Datenlage vor. Seitens der Feuerwehr und Rettungsdienste wurden Einsätze aufgrund von Drohnen bisher statistisch nicht erfasst. Die Kosten für Rettungsdiensteinsätze werden durch Kassenverhandlungen zwischen Aufgaben- und Kostenträger festgelegt. Dabei ist es irrelevant, auf welche Ursachen eventuelle Personenschäden zurückgehen. Zu 7.: Polizeilich haben sich in Thüringen die Einsätze im Zusammenhang mit Drohnen von 2016 zu 2017 mehr als verdreifacht. Dennoch sind insgesamt 54 Einsätze in 2017, gemessen am Gesamtaufkommen polizeilicher Einsätze, als marginal einzuschätzen. Gleichwohl wird die bundesweit steigende Zahl von Drohnenflügen zunehmend problematisch, da bei unsachgemäßer Verwendung erhöhte Gefahren für den Luftverkehr und die öffentliche Sicherheit und Ordnung einhergehen. Daher muss verstärkt präventiv, durch entsprechende Aufklärung und Information der Drohnensteuerer, und überwachend, durch die entsprechenden Behörden, gehandelt werden. Maier Minister Drohnen in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: